Rechtsprechung
   FG Hessen, 13.04.2016 - 7 K 872/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,24858
FG Hessen, 13.04.2016 - 7 K 872/13 (https://dejure.org/2016,24858)
FG Hessen, Entscheidung vom 13.04.2016 - 7 K 872/13 (https://dejure.org/2016,24858)
FG Hessen, Entscheidung vom 13. April 2016 - 7 K 872/13 (https://dejure.org/2016,24858)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,24858) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 37 b
    Pauschalierung der Einkommensteuer; Widerruf

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Steuerpflicht von Prämien im Rahmen eines Bonusprogramms für Fotofachverkäufer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BFH, 21.09.1993 - III R 76/88

    Zugaben i. S. der ZugabeVO sind keine Geschenke i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1

    Auszug aus FG Hessen, 13.04.2016 - 7 K 872/13
    Wegen dieser akzessorischen Verknüpfung mit der Hauptleistung könne eine Zugabe auch nicht als Geschenk angesehen werden (BFH-Urteil vom 21.09.1993 III R 76/88, BStBl II 1994, 170).

    Dem steht auch die von der Klägerin aufgeführte Rechtsprechung zur Zugabe als Nebenware und damit Teil des hauptsächlichen Leistungsaustausches (BFH-Urteil vom 21.09.1993 III R 76/88, BStBl II 1994, 170) nicht entgegen.

  • FG Münster, 29.06.2011 - 4 K 258/08

    Expedientenrabatte für Reiseverkehrskaufleute Arbeitslohn

    Auszug aus FG Hessen, 13.04.2016 - 7 K 872/13
    Arbeitslohn liegt dagegen nicht vor, wenn die Zuwendung wegen anderer Rechtsbeziehungen oder wegen sonstiger, nicht auf dem Dienstverhältnis beruhender Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gewährt wird (BFH, Urteil vom 20.05.2010 VI R 41/09, BFHE 229, 346, BStBl II 2010, 1022 [BFH 20.05.2010 - VI R 41/09] m.w.N., FG Münster, Urteil vom 29. Juni 2011 - 4 K 258/08 E -, EFG 2011, 1986).

    Sinn und Zweck der seit dem Jahr 2002 vollständigen Steuerfreistellung der Trinkgelder eines Arbeitnehmers ist es, praktische Probleme im Verwaltungsvollzug zu vermeiden (FG Münster, Urteil vom 29. Juni 2011 - 4 K 258/08 E -, EFG 2011, 1986).

  • BFH, 20.05.2010 - VI R 41/09

    Gebührenverzicht zugunsten von Mitarbeitern eines Vertriebspartners kein

    Auszug aus FG Hessen, 13.04.2016 - 7 K 872/13
    Eine Veranlassung durch das individuelle Dienstverhältnis ist vielmehr bereits dann gegeben, wenn die Einnahmen dem Arbeitnehmer mit Rücksicht auf das Dienstverhältnis zufließen und sich als Ertrag der nichtselbständigen Arbeit darstellen, d.h. wenn sich die Leistung des Arbeitgebers im weitesten Sinne als Gegenleistung für die Zurverfügungstellung der Arbeitskraft des Arbeitnehmers erweist (vgl. BFH, Urteil vom 20.05.2010 VI R 41/09, BFHE 229, 346, BStBl II 2010, 1022 [BFH 20.05.2010 - VI R 41/09] m.w.N.).

    Arbeitslohn liegt dagegen nicht vor, wenn die Zuwendung wegen anderer Rechtsbeziehungen oder wegen sonstiger, nicht auf dem Dienstverhältnis beruhender Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gewährt wird (BFH, Urteil vom 20.05.2010 VI R 41/09, BFHE 229, 346, BStBl II 2010, 1022 [BFH 20.05.2010 - VI R 41/09] m.w.N., FG Münster, Urteil vom 29. Juni 2011 - 4 K 258/08 E -, EFG 2011, 1986).

  • BFH, 05.11.1982 - VI R 219/80

    Lohnsteuer - Unternehmenssteuer - Berechnung des Pauschsteuersatzes -

    Auszug aus FG Hessen, 13.04.2016 - 7 K 872/13
    In der Rechtsprechung des BFH wurde bisher zur Widerruflichkeit des möglicherweise vergleichbaren Pauschalierungsantrags nach § 40 EStG keine einheitliche Meinung vertreten (für einen Widerruf bis zur Wirksamkeit des Pauschalierungsbescheides BFH-Urt. v. 5. März 1993 VI R 79/91, BStBl. II 1993, 692; für einen Widerruf bis zur Unanfechtbarkeit BFH-Urt. v. 5. November 1982 VI R 219/80, BStBl. II 1983, 91; vgl. auch Urt. v. 3. Mai 1990 VII R 108/88, BStBl. II 1990, 767; Urt. v. 21. September 1990 VI R 97/86, BStBl. II 1991, 262).
  • BFH, 04.12.2007 - VII R 64/06

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Überschuldung

    Auszug aus FG Hessen, 13.04.2016 - 7 K 872/13
    In der Literatur wird diese Widerrufsmöglichkeit zum Teil unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen bejaht (Loschelder in Schmidt, EStG 34. Aufl. 2014, § 37 b Rz. 13; Urban, DStZ 2008, 309).
  • BFH, 03.05.1990 - VII R 108/88

    Pflichtverletzung und Verschulden des Haftungsschuldners nach § 69 Satz 1 AO

    Auszug aus FG Hessen, 13.04.2016 - 7 K 872/13
    In der Rechtsprechung des BFH wurde bisher zur Widerruflichkeit des möglicherweise vergleichbaren Pauschalierungsantrags nach § 40 EStG keine einheitliche Meinung vertreten (für einen Widerruf bis zur Wirksamkeit des Pauschalierungsbescheides BFH-Urt. v. 5. März 1993 VI R 79/91, BStBl. II 1993, 692; für einen Widerruf bis zur Unanfechtbarkeit BFH-Urt. v. 5. November 1982 VI R 219/80, BStBl. II 1983, 91; vgl. auch Urt. v. 3. Mai 1990 VII R 108/88, BStBl. II 1990, 767; Urt. v. 21. September 1990 VI R 97/86, BStBl. II 1991, 262).
  • BFH, 21.09.1990 - VI R 97/86

    1. Zur wirksamen Rücknahme eines Lohnsteuer-Pauschalierungsbetrags - 2. Kein

    Auszug aus FG Hessen, 13.04.2016 - 7 K 872/13
    In der Rechtsprechung des BFH wurde bisher zur Widerruflichkeit des möglicherweise vergleichbaren Pauschalierungsantrags nach § 40 EStG keine einheitliche Meinung vertreten (für einen Widerruf bis zur Wirksamkeit des Pauschalierungsbescheides BFH-Urt. v. 5. März 1993 VI R 79/91, BStBl. II 1993, 692; für einen Widerruf bis zur Unanfechtbarkeit BFH-Urt. v. 5. November 1982 VI R 219/80, BStBl. II 1983, 91; vgl. auch Urt. v. 3. Mai 1990 VII R 108/88, BStBl. II 1990, 767; Urt. v. 21. September 1990 VI R 97/86, BStBl. II 1991, 262).
  • FG Niedersachsen, 31.05.2012 - 11 K 507/10

    Arbeitgeber bzw. Unternehmer als Adressat eines Nachforderungsbescheides für

    Auszug aus FG Hessen, 13.04.2016 - 7 K 872/13
    In der Gesetzesbegründung zum JStG 2007 wird allerdings ein Widerruf des Pauschalierungsantrags nach § 37 b EStG abgelehnt (BT-Drucks. 16/2712, 55; vgl. Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 31. Mai 2012 -11 K 507/10 -, EFG 2012, 2015).
  • BFH, 05.03.1993 - VI R 79/91

    1. Der Arbeitgeber ist an seinen Antrag auf Pauschalierung der Lohnsteuer gem. §

    Auszug aus FG Hessen, 13.04.2016 - 7 K 872/13
    In der Rechtsprechung des BFH wurde bisher zur Widerruflichkeit des möglicherweise vergleichbaren Pauschalierungsantrags nach § 40 EStG keine einheitliche Meinung vertreten (für einen Widerruf bis zur Wirksamkeit des Pauschalierungsbescheides BFH-Urt. v. 5. März 1993 VI R 79/91, BStBl. II 1993, 692; für einen Widerruf bis zur Unanfechtbarkeit BFH-Urt. v. 5. November 1982 VI R 219/80, BStBl. II 1983, 91; vgl. auch Urt. v. 3. Mai 1990 VII R 108/88, BStBl. II 1990, 767; Urt. v. 21. September 1990 VI R 97/86, BStBl. II 1991, 262).
  • BFH, 30.06.1997 - V B 131/96

    Anforderungen an Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung

    Auszug aus FG Hessen, 13.04.2016 - 7 K 872/13
    Daher kann der Steuerpflichtige nicht nur gegen die Aufhebung vorgehen, sondern auch gegen die durch die Aufhebung endgültig gewordene Steuerfestsetzung als solche (BFH-Beschluss vom 30. Juni 1997 - V B 131/96 -, BFH/NV 1998, 817), hier also die Anwendung des § 37b EStG.
  • BFH, 09.10.1996 - XI R 35/96

    Existenzgründer-Zuschüsse nach dem Sofortprogramm "Qualifizierung und Arbeit für

  • BFH, 22.07.1988 - III R 175/85

    Entnahme bei einer vom Geschäftspartner kostenlos gewährten Reise

  • BFH, 13.03.1991 - X R 24/89

    Behandlung von durch einen Geschäftspartner an den Betriebsinhaber bei dem Erwerb

  • BFH, 16.10.2013 - VI R 57/11

    Keine Lohnsteuerpauschalierung für nicht steuerpflichtige Zuwendungen

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 500/05

    Vielflieger - Bonusmeilen - Herausgabeanspruch

  • BFH, 02.09.2008 - X R 25/07

    Preise aus betrieblichen Losveranstaltungen als Betriebseinnahmen?

  • BFH, 17.09.1982 - VI R 75/79

    Die Kostenübernahme des Arbeitgebers für die Vorsorgeuntersuchung eines

  • BFH, 14.03.2006 - VIII R 60/03

    Träger eines Altenheims: Erbschaft als Betriebseinnahme, Zeitpunkt der

  • BFH, 14.03.1989 - I R 83/85

    Betriebseinnahme - Geldpreis - Gegenleistung - Handwerker - Förderstiftung -

  • BFH, 21.02.2018 - VI R 25/16

    Steuerpauschalierung für betrieblich veranlasste Zuwendungen

    Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 13. April 2016  7 K 872/13 und die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 28. März 2013 aufgehoben.

    Sie beantragt, das Urteil des Hessischen FG vom 13. April 2016  7 K 872/13 und die Einspruchsentscheidung des Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt --FA--) vom 28. März 2013 aufzuheben sowie die Lohnsteuer-Anmeldung für Dezember 2007 insoweit zu ändern, als die pauschale Lohnsteuer um 43.939,91 EUR niedriger festgesetzt wird, die Lohnsteuer-Anmeldung für April 2008 insoweit zu ändern, als die pauschale Lohnsteuer um 5.618,51 EUR niedriger festgesetzt wird, die Lohnsteuer-Anmeldung für Juni 2008 insoweit zu ändern, als die pauschale Lohnsteuer um 3.888,75 EUR niedriger festgesetzt wird, die Lohnsteuer-Anmeldung für Dezember 2008 insoweit zu ändern, als die pauschale Lohnsteuer um 14.389,18 EUR niedriger festgesetzt wird, die Lohnsteuer-Anmeldung für März 2009 insoweit zu ändern, als die pauschale Lohnsteuer um 3.026,57 EUR niedriger festgesetzt wird, die Lohnsteuer-Anmeldung für Mai 2009 insoweit zu ändern, als die pauschale Lohnsteuer um 931, 82 EUR niedriger festgesetzt wird, die Lohnsteuer-Anmeldung für Juli 2009 insoweit zu ändern, als die pauschale Lohnsteuer um 11.301,97 EUR niedriger festgesetzt wird, die Lohnsteuer-Anmeldung für November 2009 insoweit zu ändern, als die pauschale Lohnsteuer um 1.950,62 EUR niedriger festgesetzt wird, die Lohnsteuer-Anmeldung für Dezember 2009 insoweit zu ändern, als die pauschale Lohnsteuer um 3.986,21 EUR niedriger festgesetzt wird, die Lohnsteuer-Anmeldung für Januar 2010 insoweit zu ändern, als die pauschale Lohnsteuer um 1.539,35 EUR niedriger festgesetzt wird, die Lohnsteuer-Anmeldung für März 2010 insoweit zu ändern, als die pauschale Lohnsteuer um 2.712,33 EUR niedriger festgesetzt wird, hilfsweise die streitigen Bruttobeträge aus dem Bonussystem in den angefochtenen Lohnsteuer-Anmeldungen pauschal nach § 37a EStG zu versteuern.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht