Rechtsprechung
   VG Koblenz, 19.07.2012 - 7 K 90/12.KO   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,20424
VG Koblenz, 19.07.2012 - 7 K 90/12.KO (https://dejure.org/2012,20424)
VG Koblenz, Entscheidung vom 19.07.2012 - 7 K 90/12.KO (https://dejure.org/2012,20424)
VG Koblenz, Entscheidung vom 19. Juli 2012 - 7 K 90/12.KO (https://dejure.org/2012,20424)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,20424) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruchsbegehren eines Abiturienten auf bessere Bewertung seiner Abiturklausur und die Anhebung der Abitur-Durchschnittsnote; Aufhebung des Abiturzeugnisses als Gegenstand einer Anfechtungsklage; Gerichtliche Überprüfung von Prüfungsentscheidungen; Anspruch des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bewertung einer Abiturklausur

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Abi-Wunschnote - Klage statt Leistung?

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Klage gegen Abiturklausur (Sozialkunde) hat keinen Erfolg

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zum Prüfungsrecht - Keine Verbesserung der Abiturnote

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Klage gegen Abiturklausur hat keinen Erfolg

  • bista.de (Kurzinformation)

    Prüfungsentscheidungen: Richter sind keine Dritt-Prüfer

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Klage auf Verbesserung der Abiturnote hat keinen Erfolg - Gerichtliche Korrektur der Prüfungsentscheidung nur bei Verletzung der strengen Kriterien

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Prüfer haben bei der Korrektur der Abiturprüfung Beurteilungsspielraum // Koblenzer Gericht weist Klage ab

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 13.05.2004 - 6 B 25.04

    Juristische Staatsprüfung, "Mittelwertverfahren".

    Auszug aus VG Koblenz, 19.07.2012 - 7 K 90/12
    Auch darf die Bewertung nicht auf einer fachlich unhaltbaren Annahme des Prüfers beruhen (so auch BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 2004 -6 B 25/04 -, NVwZ 2004, 1375).

    Der Prüfung des Gerichts entzogen sind daher die Einordnung des Schwierigkeitsgrads einer Aufgabe, die Gewichtung der verschiedenen Aufgaben, die Würdigung der Qualität der Lösungsdarstellung, die Bewertung von Stärken, Schwächen und Mängeln der Bearbeitung sowie letztlich auch die Entscheidung, ob eine Prüfungsleistung noch als bestanden gelten kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 2004, a.a.O).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.07.2003 - 2 A 10770/03

    juristische Staatsprüfung, Prüfungsentscheidung, Widerspruch,

    Auszug aus VG Koblenz, 19.07.2012 - 7 K 90/12
    Dieser hat in seinen Urteilen vom 1. Juni 2001 (2 A 10205/01) und 30. Juli 2003 (2 A 10770/03) im Geleit der höchstrichterlichen Rechtsprechung das gerichtliche Prüfprogramm zusammengefasst wie folgt formuliert:.

    So genügt es bei der Note mangelhaft darzulegen, dass der Prüfling die Arbeit nicht in den Griff bekam und die Leistungen insgesamt den Anforderungen nicht genügen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. Juli 2003, a.a.O.).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VG Koblenz, 19.07.2012 - 7 K 90/12
    Bis zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. April 1991 (-1 BvR419/81 und 213/83-, NJW 1991, 2005 [BVerfG 17.04.1991 - 1 BvR 419/81] ) war die Überprüfung von Prüfungsentscheidungen durch die Gerichte auf einen engen Kanon (klassischer) Beurteilungsfehler beschränkt: Geprüft wurde nur, ob Verfahrensfehler begangen, anzuwendendes Recht verkannt, ein unrichtiger Sachverhalt unterstellt, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe verletzt oder sachfremde Erwägungen angestellt wurden.
  • VG Koblenz, 16.07.2013 - 4 K 180/13

    Zugrundelegung der Epochalnote beit Festsetzung der Zeugnisnote; Wesentlichkeit

    Hinsichtlich der gerichtlichen Kontrollmöglichkeiten bei Prüfungsbewertungen geht die Kammer dabei in ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa Urteil vom 19. Juli 2012 - 7 K 90/12.KO -) von Folgendem aus:.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht