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   VG Koblenz, 12.04.2011 - 7 K 910/10.KO   

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https://dejure.org/2011,7404
VG Koblenz, 12.04.2011 - 7 K 910/10.KO (https://dejure.org/2011,7404)
VG Koblenz, Entscheidung vom 12.04.2011 - 7 K 910/10.KO (https://dejure.org/2011,7404)
VG Koblenz, Entscheidung vom 12. April 2011 - 7 K 910/10.KO (https://dejure.org/2011,7404)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eine Ortsgemeinde darf sich nicht zur Aufstellung von Bebauungsplänen verpflichten; Die Planeinleitung unterliegt dem in § 1 Abs. 3 S. 1 BauGB normierten Prinzip der Erforderlichkeit; Vereinbarungen mit einer Gemeinde dürfen nicht zu einer Vorwegbindung führen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bürger muss Kosten für Bebauungsplan nicht tragen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Streit um städtebauliche Vereinbarung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kosten für einen Bebauungsplan

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Vertragliche Verpflichtung zur Aufstellung eines Bebauungsplans ist unwirksam

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Kommune kann von Bürger Kosten für Aufstellung des Bebauungsplan nicht verlangen

Besprechungen u.ä. (2)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Vertragliche Verpflichtung zur Aufstellung eines Bebauungsplans ist unwirksam

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Trotz Vertrags: Bürger muss Kosten für Bebauungsplan nicht tragen! (IBR 2011, 548)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.1994 - 5 S 870/93

    Einzelfall fehlenden Feststellungsinteresses; unwirksame Verpflichtung einer

    Auszug aus VG Koblenz, 12.04.2011 - 7 K 910/10
    Gleiches gilt für die Verpflichtung, ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten und durchzuführen (vgl. VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 15. Dezember 1994 - 5 S 870/93 -, juris).

    Folglich verstößt die Verpflichtung zur Einleitung - und Durchführung - des Verfahrens gegen die Notwendigkeit einer Planlegitimation (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Dezember 1994, a.a.O.).

  • BGH, 18.05.2006 - III ZR 396/04

    Ansprüche des Vorhabenträgers bei Aufstellung eines vorhabenbezogenen

    Auszug aus VG Koblenz, 12.04.2011 - 7 K 910/10
    Nach ständiger Rechtsprechung kann ein Verhalten einer Gemeinde, das sich im Rahmen ihrer Planungshoheit bewegt - etwa die Einstellung eines Planungsverfahrens -, nicht zu derartigen Ansprüchen führen (vgl. BGH, Urteil vom 18. Mai 2006 - III ZR 396/04 -, juris).
  • BVerwG, 30.04.2002 - 4 B 72.01

    Rechtsweg; Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte; Verschulden bei

    Auszug aus VG Koblenz, 12.04.2011 - 7 K 910/10
    Die Verwaltungsgerichtsbarkeit unterscheidet hingegen nach der Sachnähe zum öffentlich-rechtlichen Vertrag oder zur Amtshaftung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. April 2002 - 4 B 72/01 -, juris).
  • BVerwG, 07.10.2009 - 9 B 24.09

    Zulässigkeit einer Revision zur Frage der Vereinbarkeit der Voraussetzungen einer

    Auszug aus VG Koblenz, 12.04.2011 - 7 K 910/10
    Bei dem öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch handelt es sich um ein aus den allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts, insbesondere der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, abgeleitetes eigenständiges Rechtsinstitut des öffentlichen Rechts, dessen Anspruchsvoraussetzungen und Rechtsfolgen, soweit sie nicht spezialgesetzlich geregelt sind, denen des zivilrechtlichen Bereicherungsanspruchs entsprechen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Oktober 2009 - 9 B 24/09 -, juris).
  • VGH Bayern, 04.05.2006 - 14 C 06.537
    Auszug aus VG Koblenz, 12.04.2011 - 7 K 910/10
    Denn für Ansprüche, die aus der - festgestellten - Nichtigkeit eines öffentlich-rechtlichen Vertrages resultieren, ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben (vgl. VGH Bayern, Beschluss vom 4. Mai 2006 - 14 C 06.537 u.a. -, juris ).
  • BGH, 03.10.1985 - III ZR 60/84

    Rechtsweg für Ansprüche aus culpa in contrahendo im Zusammenhang mit einem

    Auszug aus VG Koblenz, 12.04.2011 - 7 K 910/10
    Die Zivilgerichtsbarkeit hält sich dort für zuständig, da es sich um gesetzliches Schuldverhältnis handele, das nicht vom Zustandekommen des Vertrages abhänge (vgl. etwa BGH, Urteil vom 3. Oktober 1985 - III ZR 60/84 -, beck-online).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.03.2008 - 3 M 188/07

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Windkraftanlage für Konkurrenzvorhaben

    Auszug aus VG Koblenz, 12.04.2011 - 7 K 910/10
    Denn in einem gegenseitigen Vertrag führt die Unwirksamkeit der Verpflichtung des einen Vertragspartners zur Unwirksamkeit der Gegenverpflichtung (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern Beschluss vom 28. März 2008 - 3 M 188/07 -, juris).
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