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   FG Berlin-Brandenburg, 28.03.2007 - 7 K 9184/06 B   

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https://dejure.org/2007,8581
FG Berlin-Brandenburg, 28.03.2007 - 7 K 9184/06 B (https://dejure.org/2007,8581)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.03.2007 - 7 K 9184/06 B (https://dejure.org/2007,8581)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. März 2007 - 7 K 9184/06 B (https://dejure.org/2007,8581)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von Ausgaben für kleinere Werbegeschenke zur Vorbereitung einer Wahl in den Personalrat als weitere Werbungskosten; Begriffsbestimmung der Werbungskosten; Auslegung von Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Ausübung eines gewerkschaftlichen Ehrenamtes ...

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 4; ; EStG § 9 Abs. 1 S. 1; ; PersVG § 16 Abs. 1; ; PersVG § 72 Abs. 1 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausgaben für kleinere Werbegeschenke zur Vorbereitung der Wahl des Steuerpflichtigen in den Personalrat als Werbungskosten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ausgaben für kleinere Werbegeschenke zur Vorbereitung der Wahl des Steuerpflichtigen in den Personalrat als Werbungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • brandenburg.de (Pressemitteilung)
  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Werbungskosten bei Personalratswahl

  • IWW (Kurzinformation)

    Werbungskosten - Werbegeschenke für die Wahl in den Personalrat

  • IWW (Kurzinformation)

    Werbungskosten - Werbegeschenke für die Wahl in den Personalrat

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Werbungskosten für die eigene Personalratswahl

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Werbungskosten bei Personalratswahl

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 1323
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 28.11.1980 - VI R 193/77

    Aufwendungen eines Arbeitnehmers anläßlich seiner ehrenamtlichen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 28.03.2007 - 7 K 9184/06
    Zur Begründung seines u.a. auf diesen Punkt bezogenen Einspruchs führte der Kläger an, dass Beiträge zu Berufsverbänden und Gewerkschaften ebenso wie Aufwendungen eines Arbeitnehmers im Zusammenhang mit seiner ehrenamtlichen Gewerkschaftstätigkeit als Werbungskosten anzuerkennen seien und verwies dafür auf eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs -BFH -(Urteil vom 28. November 1980 -VI R 193/77 Amtliche Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFHE -132, 431, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1981, 368).

    Der Werbungskostenabzug ist daher nicht davon abhängig, ob der mit den Aufwendungen erstrebte Zweck eingetreten ist und ob die Aufwendungen nach objektiven Gesichtspunkten üblich, notwendig oder zweckmäßig waren (BFH, Urteil vom 28. November 1980 - VI R 193/77 - Amtliche Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFHE 132, 431, BStBl II 1981, 368).

    Aus diesen Gründen ist hinsichtlich der Aufwendungen eines Mitglieds für seine Gewerkschaft zwecks Förderung dieser solidarischen Gemeinschaft ein objektiver, durch Aufgabenstellung und Arbeit des Berufsverbandes sichtbar werdender Zusammenhang mit seiner eigenen Berufstätigkeit zu bejahen (BFH, Urteil vom 28. November 1980 - VI R 193/77 - a.a.O.. S. 370).

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