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Rechtsprechung
   FG Köln, 07.07.2004 - 7 K 932/03   

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https://dejure.org/2004,6405
FG Köln, 07.07.2004 - 7 K 932/03 (https://dejure.org/2004,6405)
FG Köln, Entscheidung vom 07.07.2004 - 7 K 932/03 (https://dejure.org/2004,6405)
FG Köln, Entscheidung vom 07. Juli 2004 - 7 K 932/03 (https://dejure.org/2004,6405)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO (1977) § 162; EStG § 9
    Schätzung von beruflich veranlassten Kostenanteilen

  • rechtsportal.de

    AO (1977) § 162 ; EStG § 9
    Schätzung von beruflich veranlassten Kostenanteilen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Werbungskosten: - Schätzung von beruflich veranlassten Kostenanteilen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Einkommensteuer - Bewerbungskosten auch ohne Nachweis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und aus Vermietung und Verpachtung; Schätzung von Kosten der Bewerbung; Beruflich veranlasste Internetkosten und Mobilfunkkosten; Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer; Mehr als hälftige berufliche ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 19.02.2004 - VI R 135/01

    Gemischt genutzter privater PC

    Auszug aus FG Köln, 07.07.2004 - 7 K 932/03
    § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG steht einer Aufteilung der Aufwendungen für den Computer nicht entgegen (hierzu i.E. BFH, Urt. v. 19.02.2004, VI R 135/01, BFH/NV 2004, 872).

    Bei Schwierigkeiten, die sich in der Praxis bei der Bestimmung eines beruflichen Nutzungsanteils ergeben, wenn ein Steuerpflichtiger nachweist oder zumindest glaubhaft macht, dass er einen PC in einem nicht unwesentlichen Umfang beruflich nutzt bzw. genutzt hat, erscheint es ?auch aus Vereinfachungsgründen? regelmäßig vertretbar, dass typisierend und pauschalierend von einer jeweils hälftigen privaten bzw. beruflichen Nutzung des PC ausgegangen wird (BFH, Urt. v. 19.02.2004, a.a.O.).

    Will der Steuerpflichtige oder das FA von diesem Aufteilungsmaßstab abweichen, so bedarf es zusätzlicher Anhaltspunkte und Umstände, die von dem betreffenden Beteiligten jeweils näher darzulegen sowie nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen sind (BFH, Urt. v. 19.02.2004, a.a.O.).

    Dabei überträgt der Senat die jüngste Rechtsprechung des BFH im Zusammenhang mit der Aufteilung der Aufwendungen für einen gemischt genutzten Computer (Urt. v. 19.02.2004, VI R 135/01, BFH/NV 2004, 872), da das Internet und dessen Nutzung eng mit dem Computer verbunden sind.

  • BFH, 21.11.1997 - VI R 4/97

    Abzugsbeschränkungen beim häuslichen Arbeitszimmer

    Auszug aus FG Köln, 07.07.2004 - 7 K 932/03
    Auch nach Ansicht des BFH unterliegt die genannte Beschränkung der Berücksichtigungsfähigkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BFH, Urt. v. 27.09.1996, VI R 47/96, BStBl II 1997, 68; v. 21.11.1997, VI R 4/97, BStBl II 1998, 351; v. 23.09.1999, VI R 47/98, BStBl II 2000, 7).
  • BFH, 18.12.2003 - V R 62/02

    Umsatzsteuerpflicht einer Jagdschule

    Auszug aus FG Köln, 07.07.2004 - 7 K 932/03
    Denn nach dem Grundsatz der Abschnittsbesteuerung hat das Finanzamt in jedem Veranlagungszeitraum die einschlägigen Besteuerungsgrundlagen erneut zu prüfen und rechtlich zu würdigen (vgl. BFH, Urt. v. 18.12.2003 - V R 62/02, BFH/NV 2004, 452 m.w.N.).
  • BFH, 23.09.1999 - VI R 74/98

    Abzugsbeschränkung für häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus FG Köln, 07.07.2004 - 7 K 932/03
    Auch nach Ansicht des BFH unterliegt die genannte Beschränkung der Berücksichtigungsfähigkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BFH, Urt. v. 27.09.1996, VI R 47/96, BStBl II 1997, 68; v. 21.11.1997, VI R 4/97, BStBl II 1998, 351; v. 23.09.1999, VI R 47/98, BStBl II 2000, 7).
  • BFH, 27.09.1996 - VI R 47/96

    Die Begrenzung des Werbungskostenabzugs für ein häusliches Arbeitszimmer ist

    Auszug aus FG Köln, 07.07.2004 - 7 K 932/03
    Auch nach Ansicht des BFH unterliegt die genannte Beschränkung der Berücksichtigungsfähigkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BFH, Urt. v. 27.09.1996, VI R 47/96, BStBl II 1997, 68; v. 21.11.1997, VI R 4/97, BStBl II 1998, 351; v. 23.09.1999, VI R 47/98, BStBl II 2000, 7).
  • BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 301/98

    Häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus FG Köln, 07.07.2004 - 7 K 932/03
    Diese gesetzliche Regelung hat das Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 7. Dezember 1999 (2 BvR 301/98, BStBl II 2000, 162) für verfassungsgemäß erklärt.
  • FG Niedersachsen, 17.12.2009 - 14 K 125/08

    Abzug von Aufwendungen i.R.d. Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer und

    Dabei überträgt der Senat die neuere Rechtsprechung des BFH im Zusammenhang mit der Aufteilung der Aufwendungen für einen gemischt genutzten Computer (BFH-Urteil vom 19.02.2004 VI R 135/01, BFH/NV 2004, 872), da das Internet und dessen Nutzung eng mit dem Computer verbunden sind (vgl. auch FG Köln, Urteil vom 7. Juli 2004 7 K 932/03, Deutsches Steuerrecht - Entscheidungsdienst -DStRE- 2004, 1455).

    Er ist insoweit der Auffassung, dass die Telefongrundgebühr bereits ausreichend im Rahmen der Telefonkosten als Werbungskosten berücksichtigt ist (vgl. dazu auch FG Köln, Urteil in DStRE 2004, 1455).

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   FG Köln, 13.09.2004 - 7 K 932/03   

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https://dejure.org/2004,39740
FG Köln, 13.09.2004 - 7 K 932/03 (https://dejure.org/2004,39740)
FG Köln, Entscheidung vom 13.09.2004 - 7 K 932/03 (https://dejure.org/2004,39740)
FG Köln, Entscheidung vom 13. September 2004 - 7 K 932/03 (https://dejure.org/2004,39740)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

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