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   OVG Niedersachsen, 17.03.2010 - 7 KS 174/06   

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OVG Niedersachsen, 17.03.2010 - 7 KS 174/06 (https://dejure.org/2010,3026)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.03.2010 - 7 KS 174/06 (https://dejure.org/2010,3026)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. März 2010 - 7 KS 174/06 (https://dejure.org/2010,3026)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Vorbehalt einer Entschädigung bei Verlust von Fischfanggründen in einem wasserstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschluss

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 10 BremFiG; § 11 Abs. 1 BremFiG; § 19 Abs. 4 S. 2 WaStrG; § 78 VwVfG; Art. 14 GG
    Eigentumsrechtlicher Schutz von Fanggründen eines Fischers in Küstengewässern bei Gefährdung der Existenz des eingerichteten und ausgeübten Fischereibetriebes im Falle ihres Verlustes; Finanzielle Entschädigung bei einer Gefährdung der Existenz eines Fischers durch eine ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eigentumsrechtlicher Schutz von Fanggründen eines Fischers in Küstengewässern bei Gefährdung der Existenz des eingerichteten und ausgeübten Fischereibetriebes im Falle ihres Verlustes; Finanzielle Entschädigung bei einer Gefährdung der Existenz eines Fischers durch eine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Bau einer Wendestelle für Containerschiffe in der Weser bei Bremerhaven - Teilerfolg für Fischer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Eigentumsrechtlicher Schutz von Fanggründen eines Fischers in Küstengewässern bei Gefährdung der Existenz des eingerichteten und ausgeübten Fischereibetriebes im Falle ihres Verlustes; Finanzielle Entschädigung bei einer Gefährdung der Existenz eines Fischers durch eine ...

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 861
  • DÖV 2010, 662
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (24)

  • OVG Niedersachsen, 30.06.1998 - 3 M 2114/98

    Vorl. Rechtsschutz gegen Ausbau e. Bundeswasserstraße

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.03.2010 - 7 KS 174/06
    Sie vermitteln insoweit nur bloße Erwerbsmöglichkeiten oder -chancen, die eigentumsrechtlich nicht gesichert sind (grundlegend BVerwG, Urt. v. 1.12.1982 - 7 C 111.81 -, BVerwGE 66, 307 ff. "Dünnsäureverklappung"; seitdem st. Rspr.; ebenso Hamburgisches OVG, Beschl. v. 30.9.2004 - 1 Bf 162/04 -, NordÖR 2005, 74 ff.; Nds. OVG, Beschl. v. 30.6.1998 - 3 M 2114/98 -, NdsVBl.

    Die Fanggründe von Berufsfischern, die - wie die Kläger - in dem von dem Vorhaben berührten Bereich nicht über eine verliehene Rechtsposition verfügen und der dort vorgefundene Fischbesatz gehören nicht in der Weise zu dem durch Art. 14 GG geschützten Eigentum, dass ihre bloße - auch schwere - Beeinträchtigung schon einen Eingriff in den Gewerbebetrieb darstellen würde (NdsOVG, Beschl. v. 30.6.1998 - 3 M 2114/98 -, NdsVBl. 1998, 264f.).

    Eine ausgleichspflichtige Rechtsbeeinträchtigung liegt erst dann vor, wenn der eingerichtete und ausgeübte Fischereibetrieb durch die planfestgestellte Maßnahme schwer und unerträglich getroffen wird, so dass sein Bestand ernsthaft in Frage gestellt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 1.12.1982, aaO; NdsOVG, Beschl. v. 30.6.1998, aaO; Hamb. OVG, Beschl. v. 30.9.2004, aa0).

  • BVerwG, 01.12.1982 - 7 C 111.81

    Gewässerschutz - Einleitung von Dünnsäure - Drittschutz - Klagebefugnis des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.03.2010 - 7 KS 174/06
    Sie vermitteln insoweit nur bloße Erwerbsmöglichkeiten oder -chancen, die eigentumsrechtlich nicht gesichert sind (grundlegend BVerwG, Urt. v. 1.12.1982 - 7 C 111.81 -, BVerwGE 66, 307 ff. "Dünnsäureverklappung"; seitdem st. Rspr.; ebenso Hamburgisches OVG, Beschl. v. 30.9.2004 - 1 Bf 162/04 -, NordÖR 2005, 74 ff.; Nds. OVG, Beschl. v. 30.6.1998 - 3 M 2114/98 -, NdsVBl.

    Die Fangmöglichkeiten zählen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes zu den bloßen Erwerbsmöglichkeiten und Chancen, die eigentumsrechtlich nicht geschützt sind (BVerwG, Urt. v. 1.12.1982, aaO).

    Eine ausgleichspflichtige Rechtsbeeinträchtigung liegt erst dann vor, wenn der eingerichtete und ausgeübte Fischereibetrieb durch die planfestgestellte Maßnahme schwer und unerträglich getroffen wird, so dass sein Bestand ernsthaft in Frage gestellt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 1.12.1982, aaO; NdsOVG, Beschl. v. 30.6.1998, aaO; Hamb. OVG, Beschl. v. 30.9.2004, aa0).

  • BVerwG, 27.11.1996 - 11 A 99.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Vorsaussetzungen für ein einheitliches

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.03.2010 - 7 KS 174/06
    Die Anwendung des § 78 VwVfG erfordert, dass jeder der Träger der verschiedenen Vorhaben zur sachgerechten Verwirklichung seines Planungskonzepts darauf angewiesen ist, dass über die Zulassung der zusammentreffenden Vorhaben nur in einem Verfahren entschieden wird (BVerwG, Urt. v. 27.11.1996 - 11 A 99.95 -, Buchholz 316 § 78 VwVfG Nr. 8).

    Die Notwendigkeit einer nur "einheitlichen Entscheidung" besteht nicht, wenn planerisch erhebliche Belange des einen Verfahrens im anderen durch Verfahrensbeteiligung und durch Berücksichtigung - etwa im Rahmen planerischer Abwägung - angemessen erfasst werden (BVerwG, Urt. v. 27.11.1996, aaO, vgl. auch Nds. OVG, Urt. v. 30. Juni 2009 - 7 KS 186/06 -, Nds. VBl. 2010, 11).

  • BVerwG, 16.01.2007 - 9 B 14.06

    Bundesstraße; Ortsdurchfahrt; weiträumiger Verkehr; Planrechtfertigung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.03.2010 - 7 KS 174/06
    Ein nur mittelbar von dem Planvorhaben betroffener Kläger hat lediglich einen eingeschränkten Anspruch auf die gerichtliche Überprüfung der planerischen Abwägung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.1.2007 - 9 B 14.06 -, Buchholz 407.4 § 1 FStrG Nr. 11 ; NdsOVG, Urt. v. 10.11.2008 - 7 KS 1/05 -, NuR 2009, 188ff. ).

    Ob andere als eigene gegen das Vorhaben sprechende Belange ordnungsgemäß berücksichtigt worden sind, ist angesichts der grundsätzlichen Ausrichtung des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes auf den Schutz subjektiv-rechtlicher Rechtspositionen (§§ 42 Abs. 2, 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO) nicht Gegenstand der gerichtlichen Abwägungskontrolle (BVerwG, Beschl. v. 16.1.2007, aaO; NdsOVG, aaO).

  • BVerwG, 05.03.1997 - 11 A 25.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Voraussetzungen eines Entscheidungsvorbehalts nach §

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.03.2010 - 7 KS 174/06
    Allerdings dürfen die mit dem Vorbehalt unberücksichtigt gebliebenen Belange kein solches Gewicht haben, dass die Planungsentscheidung nachträglich als unabgewogen erscheinen kann (BVerwG, Urt. v. 5.3.1997- 11 A 25.95 -, DVBl. 1997, 831ff.).

    Der Vorbehalt setzt deswegen eine Einschätzung der später zu regelnden Konfliktlage wenigstens in ihren Umrissen voraus und ist nur zulässig, wenn sich im Zeitpunkt der Entscheidung die für die Bewältigung dieser Konfliktlage notwendigen Kenntnisse nicht mit vertretbarem Aufwand beschaffen lassen (BVerwG, Urt. v. 5.3.1997, aaO).

  • BVerwG, 30.01.2008 - 9 A 27.06

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Änderung der tatsächlichen Verhältnisse;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.03.2010 - 7 KS 174/06
    Der Betroffene muss zumindest in groben Zügen darlegen, welche Beeinträchtigungen befürchtet werden (BVerwG, Urt. v. 30.1.2008 - 9 A 27.06 -, NVwZ 2008, 678 unter Hinweis auf BVerfG, Beschl. v. 8.7.1982 - 2 BvR 1187/80 -, BVerfGE 61, 82, 115).

    Begründungen sind nicht erforderlich (BVerwG, Urt. v. 30.1.2008 - 9 A 27.06 -, aaO).

  • BVerwG, 03.03.2004 - 9 A 15.03

    Abwägungsspielraum; Alternativenvergleich; Auswahlentscheidung; besonders

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.03.2010 - 7 KS 174/06
    Die Darlegungsanforderungen haben sich aber an den Möglichkeiten planungsbetroffener Laien zu orientieren (BVerwG, Urt. v. 3.3.2004 - 9 A 15.03 -, NVwZ 2004, 986ff. ) .

    Auch Ausführungen, die einen wissenschaftlich-technischen Sachverstand erfordern, können grundsätz lich nicht verlangt werden (BVerwG, Urt. v. 3.3.2004 - 9 A 15.03 -, DVBl 2004, 953ff. ).

  • BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00

    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.03.2010 - 7 KS 174/06
    Die Regelung ermöglicht, die Frage der finanziellen Entschädigung einer späteren abschließenden Prüfung und Entscheidung vorzubehalten , wenn sich im Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses nachteilige Wirkungen weder mit der für eine Anordnung nach § 74 Abs. 2 Sätze 2 und 3 VwVfG hinreichenden Zuverlässigkeit voraussagen noch dem Bereich nicht voraussehbarer Wirkungen nach § 75 Abs. 2 Sätze 2 bis 4 VwVfG zuordnen lassen (BVerwG, Urt. v. 22.11.2000 - 11 C 2.00 -, NVwZ 2001, 429f.).
  • BVerwG, 18.06.2007 - 9 VR 13.06

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen den

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.03.2010 - 7 KS 174/06
    D as Vorbringen des Einwenders muss so konkret sein, dass die Planfeststellungsbehörde erkennen kann, in welcher Weise sie bestimmte Belange einer näheren Betrachtung unterziehen soll (stRspr; vgl. nur BVerwG, Beschl. v. 18.6.2007 - 9 VR 13.06 -, Buchholz 406.400 § 42 BNatSchG 2002 Nr. 2 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.09.1996 - 11 A 20.96

    Verwaltungsverfahrensrecht - Keine Geltung des § 74 Abs. 2 VwVfG für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.03.2010 - 7 KS 174/06
    Auf die Aufrechterhaltung oder gar Herstellung des natürlichen oder eines bestimmten - für die Fischerei günstigen - Gewässerzustandes besteht kein Rechtsanspruch (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.9.1996 - 11 A 20.96 -, DVBl. 1997, 706ff.; Friesecke, Bundeswasserstraßengesetz, Kommentar, 6. Auflage 2009, § 14 b Rn. 35).
  • BVerwG, 11.01.2001 - 4 A 13.99

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Netzverknüpfung; Ersatzland; Lärmschutz;

  • OVG Niedersachsen, 30.06.2009 - 7 KS 186/06

    Abwägungsmängel, Erheblichkeit; Denkmalschutz, Beurteilung des Vorliegens;

  • OVG Niedersachsen, 10.11.2008 - 7 KS 1/05

    Voraussetzungen für eine Verletzung des artenschutzrechtlichen Tötungsverbots

  • BVerwG, 28.07.2006 - 9 B 3.06

    Planfeststellungsverfahren; Einwendungen; Substantiierungs- und

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

  • BVerwG, 11.11.1988 - 4 C 11.87

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • BVerwG, 19.07.1984 - 3 C 81.82

    Folgenbeseitigungsanspruch

  • BVerwG, 09.02.2005 - 9 A 62.03

    Fachplanung; Planfeststellung; Planfeststellungsbedürftigkeit; Zusammentreffen

  • BVerfG, 11.11.2002 - 1 BvR 218/99

    Zum Sonderlandeplatz Hamburg-Finkenwerder

  • BVerwG, 03.07.2007 - 9 B 9.07
  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

  • BVerwG, 10.12.1996 - 7 AV 11.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Örtliche Zuständigkeit des VG für Anfechtungsklage gegen

  • OVG Hamburg, 30.09.2004 - 1 Bf 162/04

    Offshore-Windenergiepark kontra Fischerei

  • OVG Niedersachsen, 23.06.2003 - 7 ME 13/03

    Bewilligung; drittschützende Wirkung; Gewerbebetrieb; Küstengewässer;

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.01.2024 - 5 KM 590/23
    Der Fischereierlaubnisschein nach § 6 LFischG MV vermittelt demgegenüber nur bloße Erwerbsmöglichkeiten oder Chancen bezüglich zukünftiger Fischfänge, die eigentumsrechtlich nicht ohne Weiteres gesichert sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 1982 - 7 C 111/81 -, BVerwGE 66, 307 - zitiert nach juris Rn. 13; OVG Lüneburg, Urteil vom 17. März 2010 - 7 KS 174/06 -, juris Rn. 23).

    Ist diese Chance aber objektivrechtlich geschützt und hat ein Berufsfischer auf dieser Chance seinen Gewerbebetrieb aufgebaut, darf sie ihm nicht in gesetz- und damit rechtswidriger Weise durch eine Maßnahme der Verwaltung entzogen werden, wenn dies zur Folge hat, dass sein Gewerbebetrieb "schwer und unerträglich getroffen" oder "der Bestand seines eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs ernsthaft in Frage gestellt" wird (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 1982 - 7 C 111/81 -, BVerwGE 66, 307 - juris Rn. 13; OVG Lüneburg, Urteil vom 17. März 2010 - 7 KS 174/06 -, juris Rn. 23).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2013 - 2 K 99/12

    Klagen gegen sog. "Magdeburger Tunnel"

    In Betracht kommt ein Anspruch darauf, dass die Frage einer Entschädigung für existenzvernichtende Folgen infolge der Durchführung des planfestzustellenden Vorhabens offen gehalten wird (Vergleiche: OVG Lüneburg, Urteil vom 17. März 2010, 7 KS 174/06; ZfW 2010, 225).(Rn.148).

    In Betracht kommt hiernach ein Anspruch darauf, dass die Frage einer Entschädigung für existenzvernichtende Folgen infolge der Durchführung des planfestzustellenden Vorhabens offen gehalten wird (vgl. NdsOVG, Urt. v. 17.03.2010 - 7 KS 174/06 -, ZfW 2010, 225 [232], RdNr. 51 in Juris).

  • BVerwG, 03.05.2011 - 7 A 9.09

    Planfeststellung; Wasserstraße, Planfeststellung für Ausbau von -; Abwägung, -

    Bestimmte Fangchancen oder ein bestimmter Fischbestand seien nicht geschützt (RG, Urteil vom 3. April 1903 - VII 499/02 - RGZ 54, 260; BGH, Urteil vom 5. April 1968 - V ZR 228/64 -, BGHZ 50, 73; Hanseatisches OLG Hamburg, Urteil vom 20. Mai 1977 - 1 U 105/75 - VKBl 1979, 280 ff.; BVerwG, Urteil vom 25. September 1996 - BVerwG 11 A 20.96 - BVerwGE 102, 74 ; OVG Lüneburg, Urteil vom 17. März 2010 - 7 KS 174/06 - ZfW 2010, 225; VGH München, Urteil vom 19. November 1996 - 8 B 95.1134 - VKBl 1997, 563).
  • VG Braunschweig, 30.03.2011 - 6 A 95/09

    Abwägung; Abwägungsfehler; Aufhebung; Planfeststellung; Planrechtfertigung;

    Innerhalb des so gezogenen Rahmens ist dem Abwägungsgebot jedoch genügt, wenn sich die Planfeststellungsbehörde im Widerstreit verschiedener Belange für die Bevorzugung des einen und damit notwendigerweise für die Zurückstellung des anderen Belanges entscheidet (grundlegend BVerwG, U. v. 05.07.1974 - IV C 50.72 -, BVerwGE 45, 309 ff. und 14.02.1975, a. a. O.; BVerfG, B. v. 11.11.2002 - 1 BvR 218.99 -, NVwZ 2003, 197; Nds. OVG, U. v. 17.03.2010 - 7 KS 174/06 -, juris).

    Ob andere als eigene gegen das Vorhaben sprechende Belange ordnungsgemäß berücksichtigt worden sind, ist angesichts der grundsätzlichen Ausrichtung des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes auf den Schutz subjektiv-rechtlicher Rechtspositionen (vgl. §§ 42 Abs. 2, 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO) dann nicht Gegenstand der gerichtlichen Abwägungskontrolle (BVerwG, B. v. 16.1.2007, a. a. O.; Nds. OVG, U. v. 17.03.2010, a. a. O.).

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