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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 19.09.2013 - 7 KS 209/11   

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https://dejure.org/2013,28883
OVG Niedersachsen, 19.09.2013 - 7 KS 209/11 (https://dejure.org/2013,28883)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.09.2013 - 7 KS 209/11 (https://dejure.org/2013,28883)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. September 2013 - 7 KS 209/11 (https://dejure.org/2013,28883)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einwendungspräklusion Einwendung einer unterlassenen Umweltverträglichkeitsprüfung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2014, 131
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.09.2013 - 7 KS 209/11
    Würde die mit einem Vorhaben einhergehende Stilllegung von Eisenbahninfrastruktureinrichtungen an einer unüberwindlichen eisenbahnbetriebsrechtlichen Hürde scheitern und ließe sich das Vorhaben ohne die Folgewirkung einer Stilllegung nicht identitätswahrend verwirklichen, so dürfte es vielmehr unzulässig sein, da es sich im Sinne des Planungsrechts als nicht erforderlich erwiese (vgl. zu einem vergleichbaren wasserrechtlichen Problem: BVerwG, Urt. v. 16.3. 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116, [280 Rn. 452]).

    Sofern dementsprechend die Erforderlichkeit des Planvorhabens von der Erteilung einer Stilllegungsgenehmigung (als dem actus contrarius zu einer Betriebsgenehmigung) abhinge und es der Planfeststellungsbehörde verwehrt wäre, das Planungsziel durch eine Entscheidung aus eigener Hand zu verwirklichen, müsste sie sich Gewissheit verschaffen, dass die notwendige Stilllegungsgenehmigung ergeht (vgl. zu einem vergleichbaren luftverkehrsrechtlichen Problem: BVerwG, Urt. v. 16.3. 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116, [179 f. Rn. 193 f.]).

    Private Dritte haben nämlich grundsätzlich keinen Anspruch auf die Durchführung eines bestimmten Verwaltungsverfahrens (BVerwG, Urt. v. 16.3. 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116, [181 f. Rn. 196]).

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.09.2013 - 7 KS 209/11
    Vielmehr genügt es, dass die geltend gemachten privaten Belange zu denjenigen zählen, die nach Lage der Dinge in die Abwägung eingestellt, in ihrer Bedeutung erkannt und in den anzustrebenden Ausgleich einbezogen werden mussten (vgl. BVerwG Urt. v. 14.2. 1975 - BVerwG IV C 21.74 - BVerwGE 48, 56 [63 f.]).

    Er hat zwar einen gerichtlich verfolgbaren Anspruch darauf, dass eine gerechte Abwägung seiner eigenen Belange mit entgegenstehenden anderen Belangen stattfindet; er hat aber nicht auch einen Anspruch darauf, dass die Belange anderer Beteiligter gerecht abgewogen sind oder das etwa die Planung insgesamt in jeder Hinsicht auf einer fehlerfreien Abwägung beruht (so bereits: BVerwG, Urt. v. 14.2. 1975 - BVerwG IV C 21.74 -, BVerwGE 48, 56 [66]).

  • BVerwG, 09.08.1994 - 7 C 44.93

    Atomverfahren - Teilgenehmigung - Genehmigungsbehörde - Umbaueines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.09.2013 - 7 KS 209/11
    Zwar reicht es grundsätzlich aus, im Einwendungsverfahren das gefährdete Rechtsgut zu benennen, um einem Ausschluss des Vorbringens im anschließenden Klageverfahren zu begegnen (BVerwG, Urt. v. 9.8. 1994 - BVerwG 7 C 44.93 -, BVerwGE 96, 258 [263]).

    Bei Verfahrensrügen, mit denen geltend gemacht wird, im Verwaltungsverfahren sei der Betroffene wegen unzureichender Verfahrensteilhabe - etwa einer unzureichender Darstellung in den ihm zugänglich gemachten Unterlagen - gehindert gewesen, die Auswirkungen der beantragten Planfeststellung zu beurteilen, muss er jedoch gerade diesen Verfahrensverstoß bereits dort rügen, wo allein ihm noch abgeholfen werden könnte, nämlich im Verwaltungsverfahren (BVerwG, Urt. v. 9.8. 1994 - BVerwG 7 C 44.93 -, a. a. O.).

  • BVerwG, 14.07.2011 - 9 A 14.10

    Planfeststellung; sachliche Zuständigkeit; Einwendung; Einwendungsausschluss;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.09.2013 - 7 KS 209/11
    Eine Ausnahme gilt lediglich für die Verletzung von Bestimmungen, die wie die Vorschriften über die sachliche Zuständigkeit der Planfeststellungsbehörde den formell-rechtlichen Rahmen der Planfeststellung abstecken: ihre Rüge unterliegt nicht der Einwendungspräklusion (BVerwG, Urt. v. 14.7. 2011 - BVerwG 9 A 14.10 -, NUR 2012, 52).
  • VG Darmstadt, 06.06.2007 - 4 E 1373/05

    Zum Genehmigungserfordernis nach § 11 Abs 1 AEG bei Verringerung der Kapazität

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.09.2013 - 7 KS 209/11
    Die Klägerin verkennt, dass das genannte Kriterium bei solchen Strecken, die über eine ausreichende Kapazitätsreserve verfügten, anders auszulegen ist, als bei gut bis ganz ausgelasteten Strecken (VG Darmstadt, Urt. v. 6.6. 2007 - 4 E 1373/05 -, juris Rn. 59; vgl. Kramer, a. a. O., Erl. § 11 AEG Rn. 35): Eine im Sinne der Norm relevante Kapazitätsverringerung liegt nur dann vor, wenn die Reduzierung der theoretischen Streckenkapazität eine Reduzierung des Verkehrsangebots zur Folge hat.
  • BVerwG, 24.03.2011 - 7 A 3.10

    Schienenweg; Ausbau; Planfeststellungsabschnitt; Planfeststellungsbeschluss;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.09.2013 - 7 KS 209/11
    Insoweit ist zunächst nochmals zu betonen, dass es für rechtliche Beurteilung auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Erlasses des Planfeststellungsbeschlusses ankommt (vgl. etwa: BVerwG, Urt. 24.3. 2011 - BVerwG 7 A 3.10 -, NVwZ 2011, 1124 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 37), sodass der Vortrag der Klägerin zu Entwicklungen und Ereignissen, die erst nach dem 16. November 2011 eingetreten sind, unerheblich ist.
  • BVerwG, 17.06.2011 - 7 B 79.10

    Vereinbarkeit nationaler Präklusionsregelungen mit dem europäischen Unionsrecht;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.09.2013 - 7 KS 209/11
    Im Anschluss an das Bundesverwaltungsgericht (vgl. insbesondere Beschl. v. 14.9. 2010 - BVerwG 7 B 15.10 -, NVwZ 2011, 364 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 6 ff., und Beschl. v. 17.6. 2011 - BVerwG 7 B 79.10 -, Buchholz 406.245 URG Nr. 3, hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 10 ff.) ist der erkennende Senat der Auffassung, dass die Präklusionsregelungen des deutschen Rechts grundsätzlich im Einklang mit der UVP-Richtlinie sowie dem unionsrechtlichen Effektivitätsgebot stehen.
  • BVerwG, 14.09.2010 - 7 B 15.10

    Einwendungsausschluss; Präklusion; Ausschlussfrist; öffentliche Bekanntmachung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.09.2013 - 7 KS 209/11
    Im Anschluss an das Bundesverwaltungsgericht (vgl. insbesondere Beschl. v. 14.9. 2010 - BVerwG 7 B 15.10 -, NVwZ 2011, 364 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 6 ff., und Beschl. v. 17.6. 2011 - BVerwG 7 B 79.10 -, Buchholz 406.245 URG Nr. 3, hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 10 ff.) ist der erkennende Senat der Auffassung, dass die Präklusionsregelungen des deutschen Rechts grundsätzlich im Einklang mit der UVP-Richtlinie sowie dem unionsrechtlichen Effektivitätsgebot stehen.
  • BVerwG, 10.01.2012 - 7 C 20.11

    Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz erneut auf dem Prüfstand des Europäischen Gerichtshofs

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.09.2013 - 7 KS 209/11
    Eine der in dem seitens der Klägerin zitierten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Januar 2012 - BVerwG 7 C 20.11 - (NVwZ 2012, 448 ff.) aufgeworfenen Vorlagefragen ist im vorliegenden Falle nicht entscheidungserheblich, sodass der Senat keine Veranlassung sieht, das Verfahren auszusetzen, um eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union einzuholen.
  • BVerwG, 17.07.1980 - 7 C 101.78

    Einwendungsausschluß in atomrechtlichen Genehmigungsverfahren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.09.2013 - 7 KS 209/11
    Einwendungen, die der Präklusion unterliegen können, sind sachliches, auf die Verhinderung oder Modifizierung des Planvorhabens abzielendes Gegenvorbringen (BVerwG, Urt. v. 17.7. 1980 - BVerwG 7 C 101.78 -, BVerwGE 60, 297 [300]; Nds. OVG, Urt. v. 22.2. 2012 - 7 LC 83/10 -, NdsVBl. 2012.212 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 87).
  • OVG Niedersachsen, 22.02.2012 - 7 LC 83/10

    Mitgliedsgemeinde einer Samtgemeinde als sachlich zuständige Trägerin für ein

  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

  • BVerwG, 17.12.2009 - 7 A 7.09

    Planfeststellung; Eisenbahnstrecke; Eisenbahnüberführung; Straße; Straßenbahn;

  • BVerwG, 28.02.1997 - 1 C 29.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens

  • BVerwG, 09.11.2006 - 4 A 2001.06

    Luftrechtliche Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; mittelbare

  • OVG Sachsen, 06.06.2013 - 4 A 434/12

    Wasserrechtliche Planfeststellung, Hochwasserschutzmauer, Präklusion; Europäische

  • BVerwG, 17.12.2013 - 4 A 1.13

    Gemeindliches Eigentum; Beurteilungsermächtigung; allgemeine Vorprüfung des

    Hiervon ausgehend bedarf es weder einer Entscheidung, ob die Forderung nach einer Umweltverträglichkeitsprüfung den fachplanungsrechtlichen Regelungen über die Präklusion unterliegt (offengelassen in Beschluss vom 10. Oktober 2006 - BVerwG 9 B 27.05 - NVwZ 2007, 84 Rn. 19 ; dafür OVG Lüneburg, Urteil vom 19. September 2013 - 7 KS 209/11 - juris Rn. 63; Neumann, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl. 2014, § 73 Rn. 98), noch, ob - bejahendenfalls - gegen eine solche nationale Regelung unionsrechtliche Bedenken bestehen.
  • OVG Niedersachsen, 13.10.2016 - 7 KS 3/13

    Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses für eine Hochspannungsfreileitung

    Der Senat hat zwar in der Vergangenheit (vgl. Urt. v. 19.9.2013 - 7 KS 209/11 -, ZUR 2014, 106; Beschl. v. 3.12.2013 - 7 MS 4/13 -, DVBl 2014, 190) noch die Auffassung vertreten, die Einwendung einer unterlassenen Umweltverträglichkeitsprüfung unterliege der fachgesetzlichen Einwendungspräklusion.
  • VG Stuttgart, 09.08.2016 - 13 K 2947/12

    Zum Anspruch auf Erlass einer Anordnung im Wege einer vorbeugenden

    Aus dem von der Klägerin weiter zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.05.2016 in dem Verfahren 3 C 2.15 (Verbindungsspange Sulingen), dessen Entscheidungsgründe bislang nicht schriftlich vorliegen, kann hier bereits deshalb nichts Gegenteiliges hergeleitet werden, weil der dort entschiedene Sachverhalt, den das Gericht dem Tatbestand des vorausgegangenen Urteils des OVG Lüneburg vom 19.09.2013 (Az 7 KS 209/11) entnehmen kann, mit dem vorliegenden Sachverhalt nicht vergleichbar ist.

    Der Streitwert wird gemäß § 52 Abs. 1 GKG auf 15.000,00 EUR festgesetzt (vgl. auch OVG Lüneburg, Streitwertbeschluss v. 19.09.2013 im Verfahren 7 KS 209/11, in juris: 15.000,00 EUR für das Aufhebungsinteresse der dortigen Klägerin, bei der es sich um ein zugelassenes öffentliches EVU und EIU handelte.

  • OVG Niedersachsen, 03.12.2013 - 7 MS 4/13

    Vorliegen einer neuen Trasse bei Errichtung des Ersatzneubaus einer

    Einwendungen, die sich auf das Verfahrensrecht, namentlich das Verfahren bei der Umweltverträglichkeitsprüfung beziehen, können der Präklusion unterliegen und müssen deshalb rechtzeitig und hinreichend substantiiert gegenüber der Planfeststellungs bzw. Anhörungsbehörde angebracht werden (im Anschluss an Urteil des Senats v. 19.09.2013 - 7 KS 209/11 -).

    Bezogen auf den Zeitpunkt des Erlasses des Planfeststellungsbeschlusses, auf den bei der Überprüfung seiner Rechtmäßigkeit maßgeblich abzustellen ist (st. Rspr. des BVerwG, vgl. Urt. v. 1.4.2004 - 4 C 2.03 -, BVerwGE 120, 276; aus der Rspr. des Senats: Urt. v. 19.9.2013 - 7 KS 209/11 -, juris), dringt der Antragsteller mit seinen innerhalb der Begründungsfrist nach § 43e Abs. 1 Satz 2 EnWG vorgebrachten Einwendungen gegen den Planfeststellungsbeschluss nicht durch.

    Hierzu hat der Senat in seinem Urteil vom 19. September 2013 (- 7 KS 209/11 -, juris; vgl. auch OVG Sachsen, Beschl. v. 6.6.2013 - 4 A 432/12 -, juris) wie folgt ausgeführt:.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.06.2014 - 5 K 19/09

    Planfeststellung gemäß § 43 EnWG; Klagebefugnis trotz festzustellender

    Dieser Einwendungsausschluss erstreckt sich darüber hinaus auf den zuletzt im gerichtlichen Verfahren geltend gemachten Einwand einer fehlerhaften UVP-Vorprüfung (vgl. zur Geltung der fachgesetzlichen Präklusionsvorschriften im Rahmen von § 4 UmwRG: OVG Bautzen, Beschl. v. 06.06.2013 - 4 A 434/12 -, juris, Rn. 20; OVG Lüneburg, Beschl. v. 03.12.2013 - 7 M/S 4/13 -, juris; Urt. v. 19.09.2013 - 7 KS 209/11 -, juris, Rn. 63; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 14.07.2011 - 9 A 14/10 -, juris, Rn. 23 ; Neumann in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl., § 73, Rn. 98).

    Dass die Klägerin einen bestimmten Verfahrensschritt vermisst, kommt in dem Schreiben jedenfalls nicht eindeutig zum Ausdruck (vgl. zu den Anforderungen an ein Einwendungsschreiben mit Bezug auf eine fehlerhafte UVP: OVG Lüneburg, Urt. v. 19.09.2013, a.a.O., Rn. 64).

  • OVG Niedersachsen, 14.08.2015 - 7 KS 121/12

    Artenschutz; Begründungsfrist; charakteristische Arten; FFH-Gebiet;

    Mit ihrer artenschutzrechtlichen Rüge, das Fledermausschutzkonzept der Beklagten sei nicht ausreichend wirksam, wären die Kläger nach § 17 Abs. 4 Satz 1 FStrG in der hier anzuwendenden Fassung des Gesetzes vom 29.10.2001 - auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung des Senats (s. nur Urt. v. 19.09.2013 - 7 KS 209/11 -, juris; vgl. nun allerdings die zwischenzeitlich ergangene Entscheidung des EuGH, Urt. v. 15.10.2015 - C-137/14 -, juris zu § 2 Abs. 3 UmwRG und § 73 Abs. 4 VwVfG) - ausgeschlossen, da ein entsprechendes Vorbringen im Einwendungsschreiben vom 19.06.2002 fehlt.
  • OVG Niedersachsen, 26.08.2016 - 7 KS 41/13

    Dokumentationserfordernis; Eisenbahn; Fehlerfolg; Planfeststellung;

    Der Senat hat zwar in seinem Urteil vom 19.09.2013 (7 KS 209/11, juris Rn. 83) noch die Auffassung vertreten, die Einwendung einer unterlassenen Umweltverträglichkeitsprüfung unterliege der eisenbahnrechtlichen Einwendungspräklusion.
  • OVG Niedersachsen, 14.01.2014 - 7 MS 103/13

    Grund für eine Wiedereinsetzung in die Einwendungsfrist bei verlängerung der

    Der hieran anknüpfende Einwendungsausschluss nach § 43a Nr. 7 Satz 1 EnWG gilt auch für das gerichtliche Verfahren und ist nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.9. 2013 - BVerwG 4 VR 1.13 -, a. a. O., juris, Langtext, Rn. 24, m. w. N.), welcher der Senat folgt (Nds. OVG, Urt. v. 19.9. 2013 - 7 KS 209/11 -, juris, Langtext Rn. 63, und Beschl. v. 3.12.2013 - 7 MS 4/13 -, juris, Langtext Rn. 17), mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar.

    Zu diesen rahmensetzenden Vorschriften gehören allerdings nicht diejenigen über das Erfordernis einer Umweltverträglichkeitsprüfung (Nds. OVG, Urt. v. 19.9. 2013 - 7 KS 209/11 -, juris, Langtext Rn. 63).

  • OVG Niedersachsen, 28.05.2014 - 7 LC 16/13

    Klagebefugnis eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens für die Anfechtung einer

    Zwar kommt es in Betracht der Vorschrift des § 11 Abs. 1 Satz 2 AEG i. V. m. § 11 Abs. 1a AEG drittschützenden Gehalt beizumessen (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 19.9. 2013 - 7 KS 209/11 - NuR 2014, 213 f., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 71, m. w. N.).

    Es besteht daher kein Raum für die Herleitung einer Klagebefugnis aus dem - hier unanwendbaren - planerischen Abwägungsgebot, das seinerseits (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 19.9. 2013 - 7 KS 209/11 -, a. a. O., juris, Langtext Rn. 58, m. w. N.) drittschützenden Charakter bereits hinsichtlich solcher privaten Belange hat, die für die Abwägung erheblich sind.

  • OVG Niedersachsen, 27.03.2014 - 7 KS 177/11

    Präklusion von Einwendungen eines von der Straßenplanung betroffenen Bürgers

    Für das Bestehen einer Klagebefugnis ist es ausreichend, dass die geltend gemachte Rechtsverletzung objektiv als möglich erscheint, weil sie nicht offensichtlich und eindeutig nach jeder Betrachtungsweise ausscheidet (vgl. BVerwG, Urt. v. 8.2. 1997 - BVerwG 1 C 29.95 -, BVerwGE 104, 115 [118], und Nds. OVG, Urt. v. 19.9. 2013 - 7 KS 209/11 -, juris, Langtext Rn. 58).

    Für die Beurteilung kommt es dabei grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Erlasses des Planfeststellungsbeschlusses an (vgl. etwa: BVerwG, Urt. 24.3. 2011 - BVerwG 7 A 3.10 -, NVwZ 2011, 1124 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 37, und Nds. OVG, Urt. v. 19.9.2013 - 7 KS 209/11 -, juris, Langtext Rn. 81).

  • OVG Niedersachsen, 14.08.2015 - 7 KS 148/12

    Begründungsfrist; Bezugnahme; Pauschale Bezugnahme; Planänderungsbeschluss;

  • OVG Niedersachsen, 20.05.2015 - 7 OB 18/15

    Vorgreiflichkeit im Sinne des § 94 VwGO

  • VG München, 08.04.2014 - M 2 K 12.4612

    Drittanfechtung Planfeststellung und Bewilligung für Wasserkraftanlage

  • VG Arnsberg, 11.05.2015 - 12 L 266/15

    Genehmigung für Verlegung eines Gewässers in einem geplanten Gewerbegebiet in

  • OVG Niedersachsen, 23.01.2014 - 7 ME 87/13
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 27.01.2012 - 7 KS 209/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,428
OVG Niedersachsen, 27.01.2012 - 7 KS 209/11 (https://dejure.org/2012,428)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.01.2012 - 7 KS 209/11 (https://dejure.org/2012,428)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. Januar 2012 - 7 KS 209/11 (https://dejure.org/2012,428)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Die Anordnung des Ruhens des Verfahrens erfordert nicht die Zustimmung eines notwendigen Beigeladenen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 173 S. 1 VwGO; § 251 S. 1 ZPO; Art. 19 Abs. 4 GG
    Zustimmung eines notwendig Beigeladenen als Voraussetzung für die Anordnung des Ruhens eines Verfahrens

  • rechtsportal.de

    GG Art. 19 Abs. 4; VwGO § 173 S. 1; ZPO § 251 S. 1
    Zustimmung eines notwendig Beigeladenen als Voraussetzung für die Anordnung des Ruhens eines Verfahrens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anordnung des Ruhens des Verfahrens

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zustimmung eines notwendig Beigeladenen als Voraussetzung für die Anordnung des Ruhens eines Verfahrens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 2376
  • NVwZ-RR 2012, 495
  • DÖV 2012, 368
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2009 - 12 E 1219/09

    Anordnung des Ruhens des Verfahrens im Verwaltungsprozess

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.01.2012 - 7 KS 209/11
    Der für die Entscheidung zuständige Berichterstatter (§ 87a Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 VwGO) teilt nicht die in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. etwa: OVG NRW Beschl. v. 16.9. 2009 - 12 E 1219/09 - NVwZ-RR 2010, 166 f., hier zitiert nach juris, sowie Nds. OVG, Beschl. v. 21.2. 2002 - 1 OB 3332/01 -, NVwZ-RR 2002, 788) und der Kommentarliteratur (z. B. Schmidt, in: Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 66 Rn. 11; a. A. Czybulka, in: Sodan/Ziekow [Hrsg.], VwGO, 3. Aufl. 2010, § 66 Rn. 11) überwiegend vertretene Auffassung, dass die Anordnung des Ruhens des Verfahrens die Zustimmung eines notwendig Beigeladenen voraussetze.
  • OVG Niedersachsen, 21.02.2002 - 1 OB 3332/01

    Beiladung; notwendige Beiladung; Ruhen des Verfahrens; Ruhensanordnung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.01.2012 - 7 KS 209/11
    Der für die Entscheidung zuständige Berichterstatter (§ 87a Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 VwGO) teilt nicht die in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. etwa: OVG NRW Beschl. v. 16.9. 2009 - 12 E 1219/09 - NVwZ-RR 2010, 166 f., hier zitiert nach juris, sowie Nds. OVG, Beschl. v. 21.2. 2002 - 1 OB 3332/01 -, NVwZ-RR 2002, 788) und der Kommentarliteratur (z. B. Schmidt, in: Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 66 Rn. 11; a. A. Czybulka, in: Sodan/Ziekow [Hrsg.], VwGO, 3. Aufl. 2010, § 66 Rn. 11) überwiegend vertretene Auffassung, dass die Anordnung des Ruhens des Verfahrens die Zustimmung eines notwendig Beigeladenen voraussetze.
  • VGH Hessen, 11.10.2019 - 8 A 1710/17
    Eine Zustimmung auch sämtlicher Beigeladener zu dieser Vorgehensweise hält der Senat - entgegen der offenbar überwiegend vertretenen Auffassung - nicht für erforderlich, sondern schließt sich insoweit der Ansicht des Niedersächsischen OVG an (Beschluss vom 27. Januar 2012 - 7 KS 209/11 -, juris).
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