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   VG Dresden, 04.02.2013 - 7 L 1329/12   

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https://dejure.org/2013,967
VG Dresden, 04.02.2013 - 7 L 1329/12 (https://dejure.org/2013,967)
VG Dresden, Entscheidung vom 04.02.2013 - 7 L 1329/12 (https://dejure.org/2013,967)
VG Dresden, Entscheidung vom 04. Februar 2013 - 7 L 1329/12 (https://dejure.org/2013,967)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Nutzungsgenehmigung im Baurecht: Prostitution und Vereinstätigkeit verboten - Wohnen erlaubt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Genehmigte Wohnnutzung erlischt nicht durch Prostitution

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • sachsen.de (Pressemitteilung)

    Prostitution und Vereinstätigkeit verboten - Wohnen erlaubt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Prostitution in einem Wohngebäude

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Prostitution und Vereinstätigkeit verboten - Wohnen erlaubt - Verwaltungsgericht Dresden untersagt baurechtlich unzulässige Nutzung der Wohnung zu Prostitutionszwecken

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wohnung zur Prostitution benutzt: Erlischt genehmigte Wohnnutzung? (IMR 2013, 210)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.01.2007 - 7 B 2521/06

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen die Nutzungsänderung eines Gebetshauses

    Auszug aus VG Dresden, 04.02.2013 - 7 L 1329/12
    Die Antragsgegnerin bezieht sich zur Begründung ihrer streitgegenständlichen Untersagung auf ein nach ihrer Ansicht erfolgtes Erlöschen des durch die Baugenehmigung vermittelten Bestandschutzes der baulichen Anlage, wenn eine Nutzungsänderung und ein tatsächlicher Beginn einer anderen Nutzung erfolgt, die außerhalb der Variationsbreite der bisherigen Nutzungsart liegt und erkennbar nicht nur vorübergehend ausgeübt werden soll (so OVG Münster, Beschl. v. 08.01.2007 - 7 B 2521/06 -, zit. n. juris, m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 20.10.2010 - 1 B 143/10

    Nutzungsuntersagung, Anordnung des Sofortvollzuges

    Auszug aus VG Dresden, 04.02.2013 - 7 L 1329/12
    Liegen die Voraussetzungen für den Erlass einer Nutzungsuntersagung - wie in diesem Fall gemäß nachstehender Ausführung zumindest hinsichtlich der Untersagung der Nutzung als Vereinsstätte - vor, ist die Anordnung der sofortigen Vollziehung nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO in der Regel auch gerechtfertigt, einer Begründung, die im besonderen Maße auf den Einzelfall eingeht, bedarf es nicht (SächsOVG, Beschl. v. 20.10.1010, 1 B 143/10).
  • VG Dresden, 30.03.2012 - 7 L 61/12

    Wohngebäude in Görlitz darf nicht zur Prostitution genutzt werden

    Auszug aus VG Dresden, 04.02.2013 - 7 L 1329/12
    Von der auf reine Wohnnutzung für die Obergeschosse gerichteten Baugenehmigung ist die Nutzung als Vereinsräumlichkeiten nicht umfasst, wie das Gericht bereits in dem den Beteiligten bekannten Beschluss vom 29.03.2012 ausgeführt hat (7 L 61/12).
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