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   OVG Niedersachsen, 15.01.1998 - 7 L 3983/96   

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OVG Niedersachsen, 15.01.1998 - 7 L 3983/96 (https://dejure.org/1998,18131)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.01.1998 - 7 L 3983/96 (https://dejure.org/1998,18131)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. Januar 1998 - 7 L 3983/96 (https://dejure.org/1998,18131)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Lüneburg - 6 A 887/95
  • OVG Niedersachsen, 15.01.1998 - 7 L 3983/96
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.1991 - 4 B 1635/91

    Gewerberecht: Zulassung eines Fahrgeschäfts zu einem Volksfest, Platzkonzept des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.01.1998 - 7 L 3983/96
    Dem Veranstalter kommt darüber hinaus ein - in der Natur der Sache liegendes - Ermessen zu, das gewünschte Gesamtbild der Veranstaltung festzulegen (vgl. OVG Münster, Beschluß vom 10. Juli 1991 - 4 B 1635/91 -, GewArch 1991, 435; VGH München, Beschluß vom 29. Januar 1991 - 22 B 90.2122 -, GewArch 1991, 230f.).
  • VGH Bayern, 29.01.1991 - 22 B 90.2122

    Rechtmäßigkeit des Ausschlusses des Betreibers eines Belustigungsgeschäfts von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.01.1998 - 7 L 3983/96
    Dem Veranstalter kommt darüber hinaus ein - in der Natur der Sache liegendes - Ermessen zu, das gewünschte Gesamtbild der Veranstaltung festzulegen (vgl. OVG Münster, Beschluß vom 10. Juli 1991 - 4 B 1635/91 -, GewArch 1991, 435; VGH München, Beschluß vom 29. Januar 1991 - 22 B 90.2122 -, GewArch 1991, 230f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.2006 - 6 S 1508/04

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Auswahlentscheidung bei der Vergabe eines

    Die Beantwortung der Frage, ob Platzmangel vorliegt, setzt zunächst eine Platzkonzeption voraus, bei welcher dem Veranstalter nach einhelliger Auffassung in Literatur und Rechtsprechung ein weiter und gerichtlich nur beschränkt nachprüfbarer Gestaltungsspielraum eingeräumt ist; dies gilt insbesondere für die Bestimmung des Veranstaltungstyps und für die räumliche und branchenmäßige Aufteilung des verfügbaren Raums (vgl. statt aller BayVGH, Beschluss vom 29.01.1991, GewArch 1991, 230; OVG Lüneburg, Urteil vom 15.01.1998 - 7 L 3983/96 - ["in der Natur der Sache"]).
  • OVG Niedersachsen, 05.09.2014 - 7 LA 75/13

    Ausschluss eines Fahrgeschäfts vom Kramermarkt

    Der Senat hat schon in seinem Urteil vom 15. Januar 1998 - 7 L 3983/96 - entschieden, dass es sachlich gerechtfertigt ist, einen Anbieter - unabhängig davon, ob "Platzmangel" herrscht - bereits dann von der Veranstaltung auszuschließen, wenn sein Geschäft nicht in die Gesamt- oder Platzkonzeption des Festes passt.

    Denn dem Veranstalter komme ein - in der Natur der Sache liegendes - Ermessen zu, das gewünschte Gesamtbild der Veranstaltung festzulegen (Nds. OVG, Urt. v. 15.1. 1998 - 7 L 3983/96 -, juris, Langtext Rn. 23, m. w. N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2006 - 6 S 1476/04

    Vergabepraxis Volks- und Frühlingsfest im Grundsatz nicht zu beanstanden

    Die Beantwortung der Frage, ob Platzmangel vorliegt, setzt zunächst eine Platzkonzeption voraus, bei welcher dem Veranstalter nach einhelliger Auffassung in Literatur und Rechtsprechung ein weiter und gerichtlich nur beschränkt nachprüfbarer Gestaltungsspielraum eingeräumt ist; dies gilt insbesondere für die Bestimmung des Veranstaltungstyps und für die räumliche und branchenmäßige Aufteilung des verfügbaren Raums (vgl. statt aller BayVGH, Beschluss vom 29.01.1991, GewArch 1991, 230; OVG Lüneburg, Urteil vom 15.01.1998 - 7 L 3983/96 - ["in der Natur der Sache"]).
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