Rechtsprechung
VG Frankfurt/Main, 11.05.2020 - 7 L 452/20.F |
Sonstiges (3)
- lhr-law.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
BaFin muss "Warnmeldung" löschen
- lhr-law.de (Entscheidungsbesprechung und Kurzinformation und Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
In der Hauptsache entschieden: BaFin-Meldung war rechtswidrig
- lhr-law.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten - vor Ergehen der Entscheidung)
Krypto-Unternehmen geht erfolgreich gegen BaFin-Meldung vor
Wird zitiert von ...
- VG Frankfurt/Main, 30.04.2020 - 7 L 759/20
Zulässigkeit der Veröffentlichung eines Verdachts des Erbringens unerlaubter oder …
Insbesondere liegt keine doppelte Rechtshängigkeit bezüglich des Verfahrens der Antragstellerin zu 1) zum Aktenzeichen 7 L 452/20.F vor.Die das Verfahren 7 L 452/20.F betreffende Meldung der Antragsgegnerin vom xx.xx.xxxx erging aufgrund des Verdachts, die Antragstellerin zu 1) erbringe selbst unerlaubte Zahlungsdienste bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland, da sie im Impressum der Webseite www.xxx.com - auf der unter anderem für den Handel mit Kryptowährungen geworben wird - zunächst als deren Betreiberin auftrat.
Dies wird dadurch verschärft, dass die Bundesanstalt - anders als in dem Verfahren 7 L 452/20.F - hier ausdrücklich einen Verdacht dahingehend äußert, dass unerlaubt Finanzdienstleistungen erbracht werden.