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   OVG Niedersachsen, 15.10.1997 - 7 L 4558/96   

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https://dejure.org/1997,3219
OVG Niedersachsen, 15.10.1997 - 7 L 4558/96 (https://dejure.org/1997,3219)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.10.1997 - 7 L 4558/96 (https://dejure.org/1997,3219)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. Oktober 1997 - 7 L 4558/96 (https://dejure.org/1997,3219)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewO § 1 § 6 § 35
    Gewerberecht: Abgrenzung von Gewerbe und freiem Beruf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 24.06.1976 - I C 56.74

    Begriff des Gewerbes - Anzeige des Beginns eines Gewerbebetriebes -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.10.1997 - 7 L 4558/96
    Nach heute allgemein anerkannter Auffassung ist Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung "jede nicht sozial unwertige (generell nicht verbotene -"erlaubte"-), auf Gewinnerzielung gerichtete und auf Dauer angelegte selbständige Tätigkeit, ausgenommen Urproduktion, freie Berufe (freie wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeit höherer Art sowie persönliche Dienstleistungen höherer Art, die eine höhere Bildung erfordern) und bloße Verwaltung eigenen Vermögens" (BVerwG, Urt. v. 24.6.1976 - I C 56.74 -, Buchholz 451.20 § 14 GewO Nr. 2, S. 3).
  • FG Niedersachsen, 14.05.1990 - VI 273/88

    Einkommensteuer; Unternehmensberater freiberuflich tätig?

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.10.1997 - 7 L 4558/96
    So hat das Niedersächsische Finanzgericht (Urt. v. 14.5.1990 - VI 273/88 , EFG 1991, S. 388) entschieden, daß ein Steuerpflichtiger mit Realschulabschluß und bestandener Industriemeisterprüfung sowie REFA-Technikerprüfung, der als Unternehmensberater selbständig tätig ist, keinen einem Katalogberuf ähnlichen Beruf in diesem Sinne ausübt, sondern gewerblich tätig ist.
  • VGH Hessen, 17.02.1994 - 8 TH 311/94

    Gewerbeuntersagung im Falle eines Unternehmensberaters

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.10.1997 - 7 L 4558/96
    Bereits daraus wie der Hess. VGH (Beschl. v. 17.2.1994 - 8 TH 311/94 -) den Schluß zu ziehen, die Unternehmensberatung unterliege deshalb ohne weiteres dem Regime dieses Gesetzes, erscheint dem Senat jedoch nicht hinreichend.
  • OVG Niedersachsen, 15.09.1993 - 7 L 5832/92

    Gewerbeuntersagung; Verwaltungsentscheidung; Gerichtliche Verhandlung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.10.1997 - 7 L 4558/96
    Selbst wenn man trotz der vergleichsweise langen Zeit, die ihm die Widerspruchsbehörde für eine Regulierung seiner Steuerrückstände eingeräumt hat, zum Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung die Untersagungsvoraussetzungen in Anbetracht der Höhe der Rückstände für noch nicht zweifelsfrei gegeben ansähe, lägen diese infolge des weiteren massiven Anwachsens der Steuerschulden zum Zeitpunkt der Entscheidung des Senats jedenfalls vor (vgl. zur Berücksichtigungsfähigkeit einer solchen Entwicklung OVG Lüneburg, Urt. v. 15.9.1993 - 7 L 5832/92 -, GewArch 1994, 110).
  • BVerwG, 01.07.1987 - 1 C 25.85

    Gewerberecht - Höhere Bildung - Unterrichtswesen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.10.1997 - 7 L 4558/96
    An dieser Definition hat das Bundesverwaltungsgericht auch in jüngerer Zeit festgehalten (Urt. v. 1.7.1987 - 1 C 25.85 -, Buchholz aaO Nr. 4 = NVwZ 1988, 56).
  • BVerwG, 15.01.1970 - I C 17.68

    Pflicht zur Anzeige des Beginns des selbstständigen Betriebs eines stehenden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.10.1997 - 7 L 4558/96
    Fehlerhaft wäre es hingegen, dem Begriff deshalb eine weite Auslegung unter Zuordnung der Erwerbstätigkeit zu den freien Berufen nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu geben (BVerwG, Urt. v. 15.1.1970 - I C 17.68 -, Buchholz, aaO, Nr. 1, S. 5).
  • OVG Niedersachsen, 16.05.2012 - 7 LC 15/10

    Tätigkeit als Softwareentwickler als sog. "Freier Beruf" im Zusammenhang mit der

    aa) Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.06.1976 - 1 C 56.74 -, Buchholz 451.20 § 14 GewO Nr. 2; BVerwG, Urt. v. 01.07.1987 - 1 C 25.85 -, BVerwGE 78, 6 ; BVerwG, Beschl. v. 11.03.2008 - 6 B 2.08 -, NJW 2008, 1974 f.), an die auch der erkennende Senat in der Vergangenheit angeknüpft hat (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 15.10.1997 - 7 L 4558/96 -, GewArch 1998, S. 239; Nds. OVG, Beschl. v. 08.04.2002 - 7 LA 39/02 -, GewArch 2002, 293 f.; Nds. OVG, Urt. v. 29.08.2007 - 7 LC 125/06 -, NdsVBl.
  • OVG Niedersachsen, 29.08.2007 - 7 LC 125/06

    Verpflichtung von Berufsbetreuern zur gewerberechtlichen Anzeige ihrer Tätigkeit

    b) Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.01.1970 - 1 C 17.68 -, GewArch 1970, 125 ; BVerwG, Urt. v. 24.06.1976 - 1 C 56.74 -, Buchholz 451.20 § 14 GewO Nr. 2; BVerwG, Urt. v. 01.07.1987 - 1 C 25.85 -, BVerwGE 78, 6 ), der sich auch der Senat angeschlossen hat (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 15.10.1997 - 7 L 4558/96 -, GewArch 1998, S. 239; Nds. OVG, Beschl. v. 08.04.2002 - 7 LA 39/02-, GewArch 2002, 293 f.), stellt für die gewerberechtliche Beurteilung einer Betätigung als freiberuflich wesentlich darauf ab, ob es sich um eine wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeit höherer Art oder eine Dienstleistung höherer Art handelt, die eine höhere Bildung, d.h. grundsätzlich ein abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium erfordert.
  • OVG Niedersachsen, 29.08.2007 - 7 LC 229/06

    Gewerbliche Anmeldungspflicht für ein Büro für soziale Dienstleistung gem. § 14

    b) Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.01.1970 - 1 C 17.68 -, GewArch 1970, 125 ; BVerwG, Urt. v. 24.06.1976 - 1 C 56.74 -, Buchholz 451.20 § 14 GewO Nr. 2; BVerwG, Urt. v. 01.07.1987 - 1 C 25.85 -, BVerwGE 78, 6 ), der sich auch der Senat angeschlossen hat (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 15.10.1997 - 7 L 4558/96 -, GewArch 1998, S. 239; Nds. OVG, Beschl. v. 08.04.2002 - 7 LA 39/02-, GewArch 2002, 293 f.), stellt für die gewerberechtliche Beurteilung einer Betätigung als freiberuflich wesentlich darauf ab, ob es sich um eine wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeit höherer Art oder eine Dienstleistung höherer Art handelt, die eine höhere Bildung, d.h. grundsätzlich ein abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium erfordert.
  • OVG Niedersachsen, 17.04.2013 - 7 LC 10/12

    Einordnung der Tätigkeit des Epithetikers (Herstellung von alloplastischem Ersatz

    32 aa) Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.06.1976 - 1 C 56.74 -, Buchholz 451.20 § 14 GewO Nr. 2; BVerwG, Urt. v. 01.07.1987 - 1 C 25.85 -, BVerwGE 78, 6 ; BVerwG, Beschl. v. 11.03.2008 - 6 B 2.08 -, NJW 2008, 1974 f.), an die auch der erkennende Senat in der Vergangenheit angeknüpft hat (vgl. Nds.OVG, Urt. v. 15.10.1997 - 7 L 4558/96 -, GewArch 1998, S. 239; Nds.OVG, Beschl. v. 08.04.2002 - 7 LA 39/02 -, GewArch 2002, 293 f.; Nds. OVG, Urt. v. 29.08.2007, a.a.O., ; zuletzt auch Urt. v. 16.05.2012 - 7 LC 15/10 -, a.a.O.), stellt für die gewerberechtliche Beurteilung einer Betätigung als freiberuflich wesentlich darauf ab, ob es sich um eine wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeit höherer Art oder eine Dienstleistung höherer Art handelt, die eine höhere Bildung, d.h. grundsätzlich ein abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium, erfordert.
  • OVG Niedersachsen, 08.04.2002 - 7 LA 39/02

    Dienstleistung; Dienstleistung höherer Art; Gewerbe; Gewinnerzielung;

    Entscheidend ist, dass sein hier in Rede stehendes Leistungsangebot, den Kindern und Jugendlichen schulbegleitend traditionelle Werte zu vermitteln und sie geistig und körperlich umfassend zu ertüchtigen, um Erziehungsdefizite auszugleichen, gleichsam als Nachhilfe besonderer Art den Besuch einer Hochschule, Fachhochschule oder Akademie objektiv nicht voraussetzt (zu diesem Kriterium vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 15.10.1997 - 7 L 4558/96 -, GewArch 1998, S. 239; Landmann/Rohmer/Kahl, GewO, Einl.Rn. 68).
  • OVG Sachsen, 23.08.2011 - 3 B 247/10

    Gewerbeuntersagung, künstlerische Tätigkeit

    Denn ungeachtet der besonderen Ausprägung des Betriebs dürfte der Antragsteller im Schwerpunkt eine gewerbliche und deshalb vom Anwendungsbereich der Gewerbeordnung umfasste Tätigkeit ausüben (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 15. Oktober 1997, GewArch 1998, 239).
  • VG Minden, 04.03.2009 - 3 K 1892/08

    Pflicht zur Anzeige eines Gewerbes durch einen selbstständig als

    vgl. BGH, Urteil vom 04.03.1996 - StbSt (R) 4/95 (Düsseldorf), NJW 1996 Seite 1833; VGH Kassel, Beschluss vom 17.02.1994 - 8 TH 311/94 - , GewArch 1994, 238; OVG Lüneburg, Urteil vom 15.10.1997 - 7 L 4558/96 -, GewArch 1998, 239; VG Darmstadt, Urteil vom 17.07.1996 - 3 E 293/95 (3) - GewArch 1996, 476 und Tettinger/Wank, GewO, 7. Auflage, § 6 Anm. 22.
  • VG Frankfurt/Main, 19.10.2000 - 2 E 2880/99
    Die Dienstleistungen, die für die rechtliche Einordnung der Tätigkeit maßgebend sind, müssen objektiv eine höhere Bildung voraussetzen (BVerwG a.a.O. sowie Niedersächsisches OVG, Urt. v. 15.10.1997 - 7 L 4558/96 - Gewerbearchiv 1998, 239).
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