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   VG Berlin, 03.02.2012 - 7 L 485.11   

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https://dejure.org/2012,456
VG Berlin, 03.02.2012 - 7 L 485.11 (https://dejure.org/2012,456)
VG Berlin, Entscheidung vom 03.02.2012 - 7 L 485.11 (https://dejure.org/2012,456)
VG Berlin, Entscheidung vom 03. Februar 2012 - 7 L 485.11 (https://dejure.org/2012,456)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Keine Einstellung von Referendaren ohne Haushalt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufnahme in den Vorbereitungsdienst für den Schuldienst

  • lto.de (Kurzinformation)

    Keine neuen Referendarstellen ohne Haushalt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Einstellung von Referendaren ohne Haushalt

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Berlin, 22.08.2011 - 7 L 134.11

    Aufnahme in den Vorbereitungsdienst für das Amt eines Studienrates im Wege

    Auszug aus VG Berlin, 03.02.2012 - 7 L 485.11
    Nach den Angaben des Vertreters des Antragsgegners im Erörterungstermin ist - wie auch in den vorherigen Einstellungskampagnen - entgegen § 11 a Abs. 6 Satz 1 LBiG eine Rangfolge zwischen den Merkmalen Bedarfsfach und Härtefall gebildet worden, indem die Bedarfsfächer vorrangig berücksichtigt worden sind (vgl. hierzu die rechtskräftigen Beschlüsse der Kammer vom 22. August 2011 - 7 L 134.11 - und vom 22. Januar 2010 - 7 L 222.09).

    Daher konnte offen bleiben, ob zur Sicherung der Rechte eines Antragstellers im einstweiligen Anordnungsverfahren Ausbildungsplätze vorläufig auch über die Grenze des haushaltsrechtlichen Zulässigen hinaus zugewiesen werden müssten, jedenfalls so lange, bis der Antragsgegner eine erneute, rechtmäßige Auswahlentscheidung getroffen hat (vgl. Beschluss der Kammer vom 22. August 2011 - 7 L 134.11 - BA S. 5 unten).

  • BVerfG, 25.05.1977 - 2 BvE 1/74

    Haushaltsüberschreitung

    Auszug aus VG Berlin, 03.02.2012 - 7 L 485.11
    Schließlich verstößt der Antragsgegner, wenn er (andere) Bewerber zum Februar 2012 in den Vorbereitungsdienst einstellt, jedenfalls gegen den sich aus Art. 86 Abs. 1 und Art. 89 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung von Berlin (VvB) und § 3 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung (LHO) ergebenden Grundsatz, keine neue Stellen ohne haushaltsrechtliche Hinterlegung zu schaffen und zu besetzen (vgl. BVerfG, Urteil vom 25. Mai 1977 - 2 BvE 1/74 - BVerfGE 45, 1 [38]).
  • BVerwG, 21.08.2003 - 3 C 49.02

    Gleichheitsgebot; Einbeziehung des Ehegatteneinkommens in die eine

    Auszug aus VG Berlin, 03.02.2012 - 7 L 485.11
    Indes scheidet aus diesem Grundsatz auch der Anspruch des Antragstellers auf vorläufige Aufnahme in den Vorbereitungsdienst zum Februar 2012 aus, denn dieser hat - wie der Antragsgegner in seinem Schriftsatz vom 5. Januar 2012 zutreffend ausführt - keinen Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 3 C 49.02 - Juris Rn. 12).
  • VG Berlin, 06.03.2012 - 7 L 429.11

    Anspruch auf vorläufige Übernahme in den Vorbereitungsdienst bei fehlendem

    Offen bleiben kann die zwischen den Gerichten streitige Frage, ob das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen dieser Norm einer verwaltungsgerichtlichen Prüfung selbst dann nicht unterliegen soll, wenn der Bürger sich im Verhältnis zur Verwaltung darauf beruft; dies war für die Kammer im Beschluss vom 3. Februar 2012 (VG 7 L 485.11) auch nicht entscheidungserheblich.
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