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   VG Koblenz, 06.07.2011 - 7 L 538/11.KO   

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https://dejure.org/2011,19357
VG Koblenz, 06.07.2011 - 7 L 538/11.KO (https://dejure.org/2011,19357)
VG Koblenz, Entscheidung vom 06.07.2011 - 7 L 538/11.KO (https://dejure.org/2011,19357)
VG Koblenz, Entscheidung vom 06. Juli 2011 - 7 L 538/11.KO (https://dejure.org/2011,19357)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 20 Abs 2 S 1 BImSchG, § 4 Abs 1 S 3 BImSchG, Nr 10.17 BImSchV 4, § 1 Abs 1 S 1 BImSchV 4, § 80 Abs 2 S 1 Nr 4 VwGO
    Nutzungsuntersagung wegen fehlender immissionschutzrechtlicher Genehmigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untersagung einer Motorsportveranstaltung wegen Durchführung durch ein Automobiltestzentrum ohne immissionsschutzrechtliche Genehmigung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Keine MX-5-Challenge auf ehemaligem Flugplatzgelände

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine MX-5-Challenge auf ehemaligem Flugplatzgelände

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 15.03.1993 - 10 S 380/92

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Motorsportanlage; Stillegung nach

    Auszug aus VG Koblenz, 06.07.2011 - 7 L 538/11
    Gegen einen darauf gründenden Schutz der Antragstellerin spricht zudem, dass sie die Anlage nicht selbst errichtet hat (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15. März 1993 - 10 S 380/92 -, juris) und sich nicht darauf berufen kann, sie habe ihre Tätigkeit im Vertrauen auf das Verhalten des Antragsgegners aufgenommen.
  • VG Karlsruhe, 15.02.2007 - 6 K 519/07

    Untersagung von Motorsport- und Rennveranstaltungen auf immissionsschutzrechtlich

    Auszug aus VG Koblenz, 06.07.2011 - 7 L 538/11
    Derzeit ist nämlich nicht ohne weitere Prüfung erkennbar, ob der T. AG die beantragte Genehmigung zu erteilen ist und welche Auflagen - zum Motorsport (vgl. VG Karlsruhe, Beschluss vom 15. Februar 2007 - 6 K 519/07 -, juris) - beigefügt werden.
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