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   VG Koblenz, 18.07.2011 - 7 L 576/11.KO   

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https://dejure.org/2011,17302
VG Koblenz, 18.07.2011 - 7 L 576/11.KO (https://dejure.org/2011,17302)
VG Koblenz, Entscheidung vom 18.07.2011 - 7 L 576/11.KO (https://dejure.org/2011,17302)
VG Koblenz, Entscheidung vom 18. Juli 2011 - 7 L 576/11.KO (https://dejure.org/2011,17302)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 10 Abs 6 S 3 SchulG RP, § 16 Abs 1 SchulG RP, § 16 Abs 2 Nr 1 SchulG RP, § 69 SchulG RP, § 9 Abs 3 S 1 Nr 2 SchulG RP
    Die Kapazität der Schule übersteigende Anmeldezahlen an kooperativer Gesamtschule; Auswahlermessen des Schulleiters bezüglich der Platzvergabe; Auswahlkriterien; Schulalternativen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wahlrecht der Eltern bzgl. Schulart und Schulort einer weiterführenden Schule für ihre Kinder; Erreichbarkeit einer vergleichbaren Schule in der Umgebung als Kriterium für eine Ablehnung von Schülern durch die Schule bei zu hoher Bewerberzahl; Verpflichtung von ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Kein Anspruch auf Aufnahme in die KGS Kirchberg

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufnahmeanspruch für die Kooperative Gesamtschule

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 10.09.2009 - 9 S 1950/09

    Aufnahme in ein bestimmtes Gymnasium; Anspruch auf ermessensfehlerfreie

    Auszug aus VG Koblenz, 18.07.2011 - 7 L 576/11
    Denn die Festlegung dieser Zahl beruht auf der pädagogischen Überlegung, dass in Klassen mit der festgelegten Schülerzahl ein den Ansprüchen der jeweiligen Schulart genügender Unterricht erfolgen kann (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. September 2009 - 9 S 1950/09 -, juris).

    Das angewandte Kriterium, das nicht abstrakt am Wohnort anknüpft, sondern dem ein Vergleich der Schulwege zur gewünschten bzw. zu alternativ möglichen Schulen bei allen Bewerbern zu Grunde liegt, ist grundsätzlich geeignet, die Auswahl von Schulbewerbern zu steuern (vgl. VG Neustadt, Urteil vom 10. Oktober 2002 - 2 K 1677/02.NW - OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. Mai 2010 - 3 M 307/10 -, juris; OVG Sachsen, Beschluss vom 15. Dezember 2009, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. September 2009, a.a.O.).

    Eine Reduzierung der Schulwege zur Verringerung der individuellen zeitlichen Belastung der Schüler ist gerade im Hinblick auf den Einstieg in einen neuen Abschnitt schulischer Bildung anzustreben (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. September 2009, a.a.O.).

    Dies wird in der Rechtsprechung kontrovers diskutiert (vgl. zum Streitstand VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. September 2009, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.05.2010 - 3 M 307/10

    Aufnahmeverfahren an weiterführenden Schulen bei fehlender Festlegung von

    Auszug aus VG Koblenz, 18.07.2011 - 7 L 576/11
    Das angewandte Kriterium, das nicht abstrakt am Wohnort anknüpft, sondern dem ein Vergleich der Schulwege zur gewünschten bzw. zu alternativ möglichen Schulen bei allen Bewerbern zu Grunde liegt, ist grundsätzlich geeignet, die Auswahl von Schulbewerbern zu steuern (vgl. VG Neustadt, Urteil vom 10. Oktober 2002 - 2 K 1677/02.NW - OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. Mai 2010 - 3 M 307/10 -, juris; OVG Sachsen, Beschluss vom 15. Dezember 2009, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. September 2009, a.a.O.).

    Es ist nicht willkürlich, auf diese Schulwegdifferenzen abzustellen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. Mai 2010, a.a.O.).

    Denn dadurch sollen den Eltern Belastungen durch den etwaigen Transport ihrer Kinder zu verschiedenen Schulorten und den Besuch von Veranstaltungen an mehreren Schulen erspart werden (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. Mai 2010, a.a.O.).

  • OVG Sachsen, 15.12.2009 - 2 B 498/09

    Anspruch auf Aufnahme eines Kindes in das Gymnasium nach Wahl der Eltern i.R.d.

    Auszug aus VG Koblenz, 18.07.2011 - 7 L 576/11
    Somit wandelt sich das Recht auf gleichberechtigten Zugang zu den öffentlichen Bildungseinrichtungen in einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Auswahlentscheidung um (vgl. OVG Sachsen, Beschluss vom 15. Dezember 2009 - 2 B 498/09 -, juris; VG Koblenz, Beschluss vom 25. Juni 2009; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. September 2009; beide a.a.O.).

    Die Auswahl der anzunehmenden Schüler hat bei Kapazitätsengpässen anhand von im Ermessen des zuständigen Schulleiters (s. § 11 Abs. 2 ÜSchulO) stehenden, den Anforderungen des Gleichheitssatzes genügenden sachgerechten Kriterien zu erfolgen; dabei kommen vielfältige Kriterien in Betracht, wie etwa das Zufallsprinzip oder das Leistungsprinzip (vgl. OVG Sachsen, Beschluss vom 15. Dezember 2009, a.a.O.).

    Das angewandte Kriterium, das nicht abstrakt am Wohnort anknüpft, sondern dem ein Vergleich der Schulwege zur gewünschten bzw. zu alternativ möglichen Schulen bei allen Bewerbern zu Grunde liegt, ist grundsätzlich geeignet, die Auswahl von Schulbewerbern zu steuern (vgl. VG Neustadt, Urteil vom 10. Oktober 2002 - 2 K 1677/02.NW - OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. Mai 2010 - 3 M 307/10 -, juris; OVG Sachsen, Beschluss vom 15. Dezember 2009, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. September 2009, a.a.O.).

  • VG Koblenz, 25.06.2009 - 7 L 561/09

    Streit um Aufnahme in Gesamtschule

    Auszug aus VG Koblenz, 18.07.2011 - 7 L 576/11
    Diese Maßstäbe greifen erst dann, wenn feststeht, dass eine Schule wegen nachgewiesener Verletzung der Zugangsregeln Schüler - vorläufig - aufnehmen muss (vgl. VG Koblenz, Beschluss vom 25. Juni 2009 - 7 L 561/09.KO -, juris, m.w.N.).

    Die Kammer hat bereits entschieden, dass bestimmte eng umgrenzte Härtefälle nach ihrer Art und ihrem Gewicht die vorrangige Berücksichtigung von Schülern rechtfertigen können (vgl. Beschluss vom 25. Juni 2009, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.06.2008 - 2 B 10613/08

    Kein Aufnahmeanspruch hessischer Schüler an Mainzer Gymnasien

    Auszug aus VG Koblenz, 18.07.2011 - 7 L 576/11
    Auch aus der allgemeinen Pflicht zum Besuch einer Schule (s. § 56 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Schulgesetzes (SchulG)) resultiert - umgekehrt - nur der Anspruch auf Ermöglichung des vorgeschriebenen Schulbesuchs (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26. Juni 2008 - 2 B 10613/08.OVG -).
  • VG Koblenz, 26.08.2022 - 4 L 819/22

    Einschulung außerhalb des Schulbezirks nur bei wichtigem Grund

    Der Wunsch, eine bestimmte Schule besuchen zu können, ist deshalb abzuwägen mit dem auf Art. 7 Abs. 1 GG gestützten Organisationsermessen des Staates im schulischen Bereich (vgl. VG Koblenz, Beschluss vom 18. Juli 2011 - 7 L 576/11.KO -, juris, Rn. 18 ).

    Einerseits ist die Länge des Schulwegs ein Kriterium, welches die Schulbehörde im Rahmen ihres Organisationsermessens zu beachten hat; andererseits ist die Reduzierung der Länge des Schulwegs im Interesse der Schüler anzustreben, um ihre zeitliche Belastung gerade beim Einstieg in einen neuen Schulabschnitt zu verringern (vgl. VG KO, Beschluss vom 18. Juli 2011 - 7 L 576/11.KO -, juris, Rn. 22 ).

  • VG Trier, 15.11.2021 - 9 K 2937/21

    Ausnahmsweise Zuweisung zu einer für den Einzugsbereich unzuständigen

    Dem spezielleren Wunsch auf Besuch einer bestimmten Schule steht hingegen das auf Art. 7 Abs. 1 GG und Art. 27 Abs. 2 LV gestützte Organisationsermessen des Staates entgegen ( VG Koblenz, Beschluss vom 18. Juli 2011 - 7 L 576/11.KO -, ESOVGRP; vgl. auch OVG RP, Beschluss vom 26. Juni 2008 - 2 B 10613/08.OVG -, ESOVGRP).
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