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   VG Frankfurt/Main, 07.05.2009 - 7 L 676/09.F (V)   

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VG Frankfurt/Main, 07.05.2009 - 7 L 676/09.F (V) (https://dejure.org/2009,3016)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 07.05.2009 - 7 L 676/09.F (V) (https://dejure.org/2009,3016)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 07. Mai 2009 - 7 L 676/09.F (V) (https://dejure.org/2009,3016)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung eines Anspruchs auf Freigabe von Informationen der Bankenaufsicht im Wege einer einstweiligen Anordnung wegen des Verbots der Vorwegnahme der Hauptsache; Ergeben von nachteiligen Auswirkungen auf die Kontrollaufgaben und Aufsichtsaufgaben der Bankenaufsicht ...

  • Wolters Kluwer

    Informationsanspruch eines Journalisten gegenüber der Bankenaufsicht

  • lda.brandenburg.de PDF

    (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten, Aussonderungen, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Kosten, Prozessuales

  • fragdenstaat.de

    Kosten - Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten - Aussonderungen - Prozessuales

  • kanzlei.biz

    Anspruch eines Journalisten auf Informationszugang bei unverhältnismäßig hohem Verwaltungsaufwand

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Einstweilige Anordnung auf Verpflichtung der BaFin zu Auskünften über die Hypo Real Estate Holding AG abgelehnt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auch die Presse schaut nicht in die BaFin-Akten

  • datenschutz.eu (Leitsatz und Kurzinformation)

    Voraussetzungen des Auskunftsanspruchs eines Journalisten gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Aussonderungen, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Kosten, Prozessuales, (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten, Verwaltungsaufwand

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Journalistischer Auskunftsanspruch gegenüber BaFin

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 9 (Kurzinformation)

    Kein Anspruch eines Wirtschaftsjournalisten auf Einsichtnahme in BaFin-Akten im einstweiligen Verfügungsverfahren

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Einstweilige Anordnung auf Verpflichtung der BaFin zu Auskünften über die Hypo Real Estate Holding AG abgelehnt

Papierfundstellen

  • NVwZ 2009, 1182
  • WM 2009, 1843
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 07.05.2009 - 7 L 676/09
    Allerdings gilt im Hinblick auf die Rechtsschutzgewährleistung des Art. 19 Abs. 4 GG das Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache nicht, wenn eine bestimmte Regelung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, d.h. wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar und im Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären, und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache spricht (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 25.10.1988 - 2 BvR 745/88, BVerfGE 79, 69 (77 f.) = NJW 1989, 827; BVerfG, Beschluss vom 24.03.2009 - 2 BvR 2347/08).

    Zwar ist der Antragsteller aufgrund der aktuellen politischen Diskussionen über den Fortbestand und die staatliche Unterstützung der D Holding AG auf einen möglichst zeitnahen Zugang zu den von ihm näher benannten Akten der Antragsgegnerin angewiesen (zur zeitlichen Komponente vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.10.1988, a.a.O.).

  • VG Frankfurt/Main, 12.03.2008 - 7 E 5426/06

    Informationsfreiheitsanspruch und Rechtsverstöße durch Finanzdienstleister

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 07.05.2009 - 7 L 676/09
    Zwar hat die Kammer eine Berufung auf die Verschwiegenheitspflicht nach § 9 KWG im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes für nicht zulässig erachtet, sofern es sich bei den Aktivitäten eines von der Antragsgegnerin beaufsichtigten Instituts nachweislich um kriminelle Handlungen handelte und entsprechende strafrechtliche Verurteilungen erfolgt sind (vgl. VG Frankfurt am Main, Urteil v. 12.03.2008 - 7 E 5426/06 (2): Informationsanspruch bei ca. 2.500 Seiten).
  • VG Frankfurt/Main, 05.12.2008 - 7 E 1780/07

    Einsichtnahme in Behördenakten, die die Abwicklung von Gesellschaften unter

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 07.05.2009 - 7 L 676/09
    Nach der Rechtsprechung der Kammer ist von einem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand auszugehen, wenn der einschlägige Aktenbestand der Antragsgegnerin mehrere tausend Seiten umfasst und in nicht nur unwesentlichem Ausmaß geheimhaltungs- und schutzbedürftige Informationen enthält (vgl. VG Frankfurt am Main, Urteil vom 19.03.2008 - 7 E 4067/06 (1): ca. 7.500 Seiten; Urteil vom 05.12.2008 - 7 E 1780/07 (1): ca. 9.520 Seiten; Urteil vom 28.01.2009 - 7 K 4037/07.F (3); vgl. demgegenüber Urteil vom 23.01.2008 - 7 E 3280/06 (V), NVwZ 2008, 1384: Informationsanspruch bei einem Aktenumfang von knapp 200 Seiten; Urteil vom 02.07.2008 - 7 E 791/07 (1): Informationszugang bei ca. 1.400 Seiten).
  • VG Frankfurt/Main, 19.03.2008 - 7 E 4067/06

    Informationsfreiheitsanspruch und unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 07.05.2009 - 7 L 676/09
    Nach der Rechtsprechung der Kammer ist von einem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand auszugehen, wenn der einschlägige Aktenbestand der Antragsgegnerin mehrere tausend Seiten umfasst und in nicht nur unwesentlichem Ausmaß geheimhaltungs- und schutzbedürftige Informationen enthält (vgl. VG Frankfurt am Main, Urteil vom 19.03.2008 - 7 E 4067/06 (1): ca. 7.500 Seiten; Urteil vom 05.12.2008 - 7 E 1780/07 (1): ca. 9.520 Seiten; Urteil vom 28.01.2009 - 7 K 4037/07.F (3); vgl. demgegenüber Urteil vom 23.01.2008 - 7 E 3280/06 (V), NVwZ 2008, 1384: Informationsanspruch bei einem Aktenumfang von knapp 200 Seiten; Urteil vom 02.07.2008 - 7 E 791/07 (1): Informationszugang bei ca. 1.400 Seiten).
  • BVerfG, 24.03.2009 - 2 BvR 2347/08

    Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch die Versagung von Eilrechtsschutz gegen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 07.05.2009 - 7 L 676/09
    Allerdings gilt im Hinblick auf die Rechtsschutzgewährleistung des Art. 19 Abs. 4 GG das Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache nicht, wenn eine bestimmte Regelung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, d.h. wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar und im Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären, und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache spricht (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 25.10.1988 - 2 BvR 745/88, BVerfGE 79, 69 (77 f.) = NJW 1989, 827; BVerfG, Beschluss vom 24.03.2009 - 2 BvR 2347/08).
  • VG Frankfurt/Main, 23.01.2008 - 7 E 3280/06

    Erteilung von Auskünften und Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 07.05.2009 - 7 L 676/09
    Nach der Rechtsprechung der Kammer ist von einem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand auszugehen, wenn der einschlägige Aktenbestand der Antragsgegnerin mehrere tausend Seiten umfasst und in nicht nur unwesentlichem Ausmaß geheimhaltungs- und schutzbedürftige Informationen enthält (vgl. VG Frankfurt am Main, Urteil vom 19.03.2008 - 7 E 4067/06 (1): ca. 7.500 Seiten; Urteil vom 05.12.2008 - 7 E 1780/07 (1): ca. 9.520 Seiten; Urteil vom 28.01.2009 - 7 K 4037/07.F (3); vgl. demgegenüber Urteil vom 23.01.2008 - 7 E 3280/06 (V), NVwZ 2008, 1384: Informationsanspruch bei einem Aktenumfang von knapp 200 Seiten; Urteil vom 02.07.2008 - 7 E 791/07 (1): Informationszugang bei ca. 1.400 Seiten).
  • VG Frankfurt/Main, 02.07.2008 - 7 E 791/07

    Inforamtionsanspruch gegenüber der BaFin nach dem Informationsfreiheitsgesetz

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 07.05.2009 - 7 L 676/09
    Nach der Rechtsprechung der Kammer ist von einem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand auszugehen, wenn der einschlägige Aktenbestand der Antragsgegnerin mehrere tausend Seiten umfasst und in nicht nur unwesentlichem Ausmaß geheimhaltungs- und schutzbedürftige Informationen enthält (vgl. VG Frankfurt am Main, Urteil vom 19.03.2008 - 7 E 4067/06 (1): ca. 7.500 Seiten; Urteil vom 05.12.2008 - 7 E 1780/07 (1): ca. 9.520 Seiten; Urteil vom 28.01.2009 - 7 K 4037/07.F (3); vgl. demgegenüber Urteil vom 23.01.2008 - 7 E 3280/06 (V), NVwZ 2008, 1384: Informationsanspruch bei einem Aktenumfang von knapp 200 Seiten; Urteil vom 02.07.2008 - 7 E 791/07 (1): Informationszugang bei ca. 1.400 Seiten).
  • VG Frankfurt/Main, 28.01.2009 - 7 K 4037/07

    Kein Informationszugang bei Finanzaufsicht infolge Verschwiegenheitspflicht und

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 07.05.2009 - 7 L 676/09
    Nach der Rechtsprechung der Kammer ist von einem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand auszugehen, wenn der einschlägige Aktenbestand der Antragsgegnerin mehrere tausend Seiten umfasst und in nicht nur unwesentlichem Ausmaß geheimhaltungs- und schutzbedürftige Informationen enthält (vgl. VG Frankfurt am Main, Urteil vom 19.03.2008 - 7 E 4067/06 (1): ca. 7.500 Seiten; Urteil vom 05.12.2008 - 7 E 1780/07 (1): ca. 9.520 Seiten; Urteil vom 28.01.2009 - 7 K 4037/07.F (3); vgl. demgegenüber Urteil vom 23.01.2008 - 7 E 3280/06 (V), NVwZ 2008, 1384: Informationsanspruch bei einem Aktenumfang von knapp 200 Seiten; Urteil vom 02.07.2008 - 7 E 791/07 (1): Informationszugang bei ca. 1.400 Seiten).
  • VGH Hessen, 02.03.2010 - 6 A 1684/08

    Beweisverfahren - Verweigerung des Informationszugangs nach § 9 KredWG

    31 Der Senat folgt allerdings der ersichtlich allgemein vertretenen Auffassung, dass sich die Unverhältnismäßigkeit des Verwaltungsaufwands auch allein aus seinem Umfang ergeben kann, so dass unter Umständen auch ein hinsichtlich der erbeteten Informationen hinreichend präzise umrissener Zugangsantrag unter Hinweis auf einen hierdurch verursachten unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand abgelehnt werden kann (vgl. Rossi, IFG, Rdnr. 30 zu § 7 IFG; Fluck/Theuer, Informationsfreiheitsrecht, Rdnr. 106 zu § 7 IFG ; Jastrow/Schlatmann, IFG, Rdnr. 36 zu § 7 IFG; Schoch, IFG, Rdnr. 62 ff. zu § 7 IFG; Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 28. Januar 2009, a.a.O., Beschluss vom 7. Mai 2009 -  7 L 676/09.F -, Jurisdokument, Rdnr. 18).

    Auch der Umstand, dass der auf das Vorliegen geheimhaltungsbedürftiger Informationen und zum Zwecke des Informationszugangs aufzubereitende Aktenbestand mehrere tausend Seiten umfasst, genügt ohne die - der Behörde obliegende - Darlegung, dass sie mit dem Zugangsgesuch trotz zumutbarer Vorkehrungen und Anstrengungen überfordert und dadurch in ihrer Aufgabenerfüllung nachhaltig behindert ist, zur Feststellung eines unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwands nicht (anderer Ansicht Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 7. Mai 2009 - 7 L 676/09.F -, NVwZ 2009, 1182 [1183], unter Hinweis auf die ständige Kammerrechtsprechung).

  • VG Berlin, 12.10.2009 - 2 A 20.08

    Anspruch auf Informationszugang zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen;

    Bei einer derartigen Aktenfülle reicht es aus, dass das Vorliegen von Ausschlussgründen nach den substantiierten Darlegungen der Behörde zur Überzeugung des Gericht feststeht (vgl. VG Frankfurt, Beschluss vom 7. Mai 2009 - 7 L 676/09. F-, juris Rn. 20 zu den Anforderungen im Eilverfahren).

    46 Bei der Prüfung des unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwands lässt sich keine generelle Aussage darüber treffen, ab welcher Größenordnung der Informationszugang mit einem unverhältnismäßigen Aufwand für die Behörde verbunden ist (vgl. VG Frankfurt, Urteil vom 5. Dezember 2008 - 7 E 1780/07- juris, Rn. 71, 72: Vorbereitung von 62 Bänden mit insgesamt ca. 9.520 Seiten für Einsicht sei unzumutbar; VG Frankfurt, Urteil vom 19. März 2008 - 7 E 4067/06 - juris, Rn. 53: Durchsicht von ca. 7.500 Seiten sei für Behörde unzumutbar; VG Frankfurt, Beschluss vom 7. Mai 2009 - 7 L 676/09. F - juris, Rn. 18: unzumutbarer Aufwand, wenn Aktenbestand ca. 10.000 Seiten umfasst und nicht nur in unwesentlichem Ausmaß geheimhaltungs- und schutzbedürftige Informationen enthält).

  • VGH Hessen, 28.04.2010 - 6 A 1767/08

    Informationsgesuch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

    Der Senat folgt allerdings der ersichtlich allgemein vertretenen Auffassung, dass sich die Unverhältnismäßigkeit des Verwaltungsaufwands auch allein aus seinem Umfang ergeben kann, so dass unter Umständen auch ein hinsichtlich der erbeteten Informationen hinreichend präzise umrissener Zugangsantrag unter Hinweis auf einen hierdurch verursachten unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand abgelehnt werden kann (vgl. Rossi, IFG, Rdnr. 30 zu § 7 IFG; Fluck/Theuer, Informationsfreiheitsrecht, Rdnr. 106 zu § 7 IFG ; Jastrow/Schlatmann, IFG, Rdnr. 36 zu § 7 IFG; Schoch, IFG, Rdnr. 62 ff. zu § 7 IFG; Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 28. Januar 2009, a.a.O., Beschluss vom 7. Mai 2009 - 7 L 676/09.F -, Jurisdokument, Rdnr. 18).
  • VG Frankfurt/Main, 11.12.2012 - 7 K 2168/12

    Zugang zu Informationen der BaFin

    Der Kläger hatte bereits am 17.06.2009 unter dem Aktenzeichen 7 K 1645/09.F Untätigkeitsklage erhoben mit dem Ziel, die Beklagte unter Aufhebung ihres Bescheids vom 18.02.2009 zu verpflichten, "dem Kläger Einsicht in die Akten und Gutachten der Beklagten zur L-AG (54 Aktenbände, gesamt 1360 Seiten) wie beschrieben im Schreiben der Beklagten vom 20.03.2009 an das VG Frankfurt in Sachen 7 L 676/09(V) zu gewähren".

    Wegen des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte des vorliegenden Klageverfahrens 7 K 2168/12.F (vormals 7 K 1645/09.F), 3 Bände, sowie auf die Gerichtsakten der Eilverfahren desselben Rubrums 7 L 676/09.F, 2 Bände, und 7 L 1553/09.F, 2 Bände, Bezug genommen.

    Ein derartiges Volumen ist nach der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 02.03.2010 - 6 A 1684/09, NVwZ 2010, 1036) und des erkennenden Gerichts (vgl. Beschluss vom 07.05.2009 - 7 L 676/09, NVwZ 2009, 1182) grundsätzlich nicht geeignet, einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu sperren.

  • VG Frankfurt/Main, 23.04.2013 - 7 K 129/10

    Verfahren nach dem Informationsfreiheitsgesetz

    44 Ein solches zu bewältigendes Arbeitsvolumen stellt auch unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 02.03.2010 - 6 A 1684/09, NVwZ 2010, 1036) und des erkennenden Gerichts (vgl. Beschluss vom 07.05.2009 - 7 L 676/09, NVwZ 2009, 1182) einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand im Sinne des § 7 Abs. 2 S. 1 IFG dar, der dem klägerischen Begehren entgegensteht.
  • VG Frankfurt/Main, 18.05.2010 - 7 K 1645/09

    Beweisbeschluss nach § 99 VwGO

    Der Kläger hatte bereits am 17.06.2009 Untätigkeitsklage erhoben mit dem Ziel, die Beklagte unter Aufhebung ihres Bescheids vom 18.02.2009 zu verpflichten, "dem Kläger Einsicht in die Akten und Gutachten der Beklagten zur H-Bank AG (54 Aktenbände, gesamt 1360 Seiten) wie beschrieben im Schreiben der Beklagten vom 20.03.2009 an das VG Frankfurt in Sachen 7 L 676/09(V) zu gewähren".

    Ein derartiges Volumen ist nach der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 02.03.2010 - 6 A 1684/09) und des erkennenden Gerichts (vgl. Beschluss vom 07.05.2009 - 7 L 676/09, NVwZ 2009, 1182) grundsätzlich nicht geeignet, einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu sperren.

  • VG Frankfurt/Main, 27.07.2009 - 7 L 1553/09

    Informationszugang in die Aufsichtsakten der BaFin

    Mit Schreiben vom 14.05.2009 beantragte der Antragsteller, ein Journalist, bei der Antragsgegnerin Einsicht in die Aufsichtsakten der BaFin zur H.- Bank (54 Aktenbände, gesamt 1360 Seiten) wie beschrieben in ihrem Schreiben vom 20.03.2009 an das VG Frankfurt am Main in Sachen 7 L 676/09.F (V).

    die Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, ihm Einsicht in die Akten und Gutachten der Antragsgegnerin zur H.- Bank (54 Bände, gesamt 1360 Seiten) wie beschrieben im Schreiben der Antragsgegnerin vom 20. März 2009 an das VG Frankfurt in Sachen 7 L 676/09.F (V) zu gewähren.

  • VG Frankfurt/Main, 10.07.2009 - 7 L 1560/09

    Anspruch auf Informationszugang; Ausschlusstatbestand

    Am 15.05.2009 beantragte der Antragsteller bei der Antragsgegnerin Einsicht in die Seiten 3600 bis 4999 der Aufsichtsakte zur A AG, wie im Schreiben der Antragsgegnerin an das Verwaltungsgericht Frankfurt im Verfahren 7 L 676/09.F(V) vom 20.03.2009 beschrieben.

    die Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, ihm Einsicht in die Seiten 3600 bis 4999 der Aufsichtsakten zur A AG wie beschrieben im Schreiben der Antragsgegnerin vom 20. März 2009 an das VG Frankfurt in Sachen 7 L 676/09.F(V), zu gewähren.

  • VG Frankfurt/Main, 10.07.2009 - 7 L 1556/09

    Anspruch auf Informationszugang; Ausschlusstatbestand

    Am 15.05.2009 beantragte er bei der Antragsgegnerin Einsicht in die Seiten 800 bis 2199 der Aufsichtsakten zur A AG wie beschrieben im Schreiben der Antragsgegnerin vom 20. März 2009 an das VG Frankfurt in Sachen 7 L 676/09.F(V), zu gewähren.

    die Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, ihm Einsicht in die Akten 800 bis 2199 der Aufsichtsakten zur A AG wie beschrieben im Schreiben der Antragsgegnerin vom 20. März 2009 an das VG Frankfurt in Sachen 7 L 676/09.F(V), zu gewähren.

  • FG Münster, 29.10.2009 - 8 V 2848/09

    Vorläufige Abzweigung von Kindergeld an das Kind wegen des Nichterhalts von

    Dieses gilt dann nicht, wenn eine Regelung zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes notwendig ist, nämlich wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar und im Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären und ein hoher Grad der Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache spricht (vgl. allg. Meinung z. B. VG Frankfurt Beschl. vom 07.05.2009 7 L 676/09, NvwZ 2009, 1182).
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