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   VG Mainz, 13.12.2007 - 7 L 873/07.MZ   

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https://dejure.org/2007,27328
VG Mainz, 13.12.2007 - 7 L 873/07.MZ (https://dejure.org/2007,27328)
VG Mainz, Entscheidung vom 13.12.2007 - 7 L 873/07.MZ (https://dejure.org/2007,27328)
VG Mainz, Entscheidung vom 13. Dezember 2007 - 7 L 873/07.MZ (https://dejure.org/2007,27328)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen die für sofort vollziehbar erklärte Entziehung der Fahrerlaubnis; Zulässigkeit der Unterstellung der Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bei Verweigerung einer rechtmäßig ...

  • kanzlei-heskamp.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 27.02.2007 - 11 CS 06.3132

    Straßenverkehrsrecht: Rechtswidrigkeit der der Gutachtensanforderung wegen zu

    Auszug aus VG Mainz, 13.12.2007 - 7 L 873/07
    Der Bay.VGH hat in der vom Antragsteller zitierten Entscheidung (Beschluss vom 27. Februar 2007, Az.: 11 CS 06.3132, zitiert nach Juris) ausgeführt, dass die Zeitspanne von sechs Wochen zur Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens jedenfalls zu kurz gewählt sei, da diese Vorlagefrist der Tatsache, dass ein Abstinenznachweis durch Urinscreenings erfolgen müsse, nicht ausreichend Rechnung trage.
  • VG Würzburg, 08.05.2017 - W 6 S 17.413

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Wiederholte Zuwiderhandlung im Straßenverkehr

    Anderer Ansicht VG Mainz, B.v. 13.12.2007 - 7 L 873/07.MZ - juris; BayVGH, B.v. 27.2.2007 - 11 CS 06.3132 - VRR 2007, 163).
  • VG Trier, 08.04.2014 - 1 L 406/14

    Frist zur Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens bei

    Insofern vermag der Antragsteller sich auch nicht zu seinen Gunsten auf die Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27. Februar 2007 (11 CS 06.3132 - Juris-) und des Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 13. Dezember 2007 (7 L 873/07.MZ), zu berufen, da in beiden Fällen die jeweils zuständige Begutachtungsstelle für die Erstellung des medizinisch-psychologischen Gutachtens einen längerfristigen Abstinenznachweis durch Urinscreenings gefordert hatte.
  • VG Cottbus, 28.06.2011 - 1 L 164/11

    Rechtsschutz gegen Entziehung der Fahrerlaubnis

    Sie bestimmt sich ausschließlich nach der Zeitspanne, welche die Begutachtungsstelle voraussichtlich benötigen wird, um das Gutachten zu erstellen, eine Verfahrenspflicht, eine positive Begutachtung zu ermöglichen, gibt es nicht (OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 21. Juli 2009 - 10 B 10508/09 -, juris, Rn. 8; VG München, Beschl. v. 08. November 2005 - M 6 b S 05.3392 -, juris; a. A. Bayerischer VGH, Beschl. v. 27. Februar 2007 - 11 CS 06.3132 -, juris: Aufforderung rechtswidrig, wenn die Zeitspanne so knapp bemessen ist, dass sich bis zu ihrem Ablauf der von Rechts wegen erforderliche Abstinenznachweis nicht führen lässt, ebenso VG Mainz, Beschl. v. 13. Februar 2007 - 7 L 873/07. MZ -, juris; offen noch Beschl. der Kammer v. 04. August 2010 - VG 1 L 142/10).
  • VG Ansbach, 22.08.2011 - AN 10 K 11.01329

    Anordnung der Beibringung eines Fahreignungsgutachtens; fehlender

    Hinsichtlich der nicht ausreichenden Fristbestimmung werde auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz (Az.: 7 L 873/07) und das Urteil des BayVGH vom 13. Dezember 2005 (gemeint wohl zum Az.: 11 CS 05.1350) hingewiesen.
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