Rechtsprechung
VG Gelsenkirchen, 27.08.2012 - 7 L 896/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Entziehung der Fahrerlaubnis, Aggressionspotenzial
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Entziehung der Fahrerlaubnis, Aggressionspotenzial
- verkehrslexikon.de
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen hohen Aggressionspotentials und zahlreicher Gewaltdelikte
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entziehung der Fahrerlaubnis bei Auffäligkeit wegen diverser Gewaltdelikte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Fahrerlaubnisentzug bei Gewalttaten auch außerhalb des Straßenverkehrs möglich
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Entzug der Fahrerlaubnis: Nach Gewalttaten außerhalb des Straßenverkehrs möglich!
- lto.de (Kurzinformation)
Zum Fahrerlaubnisentzug - Gewalttaten außerhalb des Straßenverkehrs können berücksichtigt werden
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Kein Führerschein bei Gewalttaten außerhalb des Straßenverkehrs
- channelpartner.de (Kurzinformation)
Außerhalb des Straßenverkehrs - Gewalttaten rechtfertigen Führerscheinentzug
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Fahrerlaubnisentzug bei Gewalttaten auch außerhalb des Straßenverkehrs möglich
- taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)
Kein Lappen für Gewalttäter
- anwalt-bauer.de (Kurzinformation)
Fahrerlaubnisentzug aufgrund hohen Aggressionspotentials und zahlreicher Gewaltdelikte
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2009 - 16 E 550/09
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 27.08.2012 - 7 L 896/12
Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 53 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 52 Abs. 1 des Gerichtskostengesetzes und entspricht der aktuellen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen bei Streitigkeiten um eine Fahrerlaubnis in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren, Beschluss vom 4. Mai 2009 - 16 E 550/09 -, nrwe.de / juris. - VG Gelsenkirchen, 27.02.2013 - 7 K 3475/12
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 27.08.2012 - 7 L 896/12
Der sinngemäß gestellte Antrag, die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers 7 K 3475/12 gegen die Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 2. Juli 2012 wiederherzustellen, ist gemäß § 80 Abs. 5 VwGO zulässig, aber unbegründet.
- VG Gelsenkirchen, 27.02.2013 - 7 K 3475/12
Fahrerlaubis; Entziehung; Aggressionspotential
Den auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gerichteten Eilantrag hat das Gericht mit Beschluss vom 27. August 2012 (Az. 7 L 896/12) abgelehnt.Insbesondere war die Beklagte für den Erlass zuständig, da sie gemäß § 3 Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen das zum Zeitpunkt des Umzugs des Klägers begonnene Verfahren fortsetzen durfte, vgl. dazu die Gründe des Beschlusses der Kammer im Eilverfahren vom 27. August 2012 - 7 L 896/12 -, juris, Rdn. 5.
Entscheidend ist, dass aus ihnen in Verbindung mit den dargestellten Verurteilungen deutlich wird, dass sich das Aggressionspotential des Klägers nicht nachhaltig gebessert hat, vgl. bereits die Ausführungen im Beschluss der Kammer im Eilverfahren vom 27. August 2012 - 7 L 896/12 -, Rdnr. 7.
- VG Oldenburg, 28.10.2016 - 7 B 5446/16
Eignung; Eignungszweifel nach § 11 Abs. 3 FeV; Entziehung der Fahrerlaubnis; …
Verwaltungsgericht Münster, Urteil vom 11. Juni 2010 - 10 K 423/09 - juris; Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Beschluss vom 27. August 2012 - 7 L 896/12 - juris.Das danach bestehende hohe Aggressionspotential des Antragstellers lässt eine hinreichend angepasste und an bestehenden Regeln orientierte Verkehrsteilnahme nicht erwarten; dies allein rechtfertigt bereits die Entziehung der Fahrerlaubnis (vgl. nur z. B. Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Beschluss vom 27. August 2012 - 7 L 896/12 - juris).