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   OVG Niedersachsen, 14.06.2010 - 7 LA 136/09   

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https://dejure.org/2010,18241
OVG Niedersachsen, 14.06.2010 - 7 LA 136/09 (https://dejure.org/2010,18241)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.06.2010 - 7 LA 136/09 (https://dejure.org/2010,18241)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. Juni 2010 - 7 LA 136/09 (https://dejure.org/2010,18241)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Zweck des Gewerbeuntersagungsverfahrens im Hinblick auf die Erleichterung der Beitreibung rückständiger Abgaben durch das Finanzamt; Veranlassung des Gewerbetreibenden zu Ratenzahlungen durch das Gewerbeuntersagungsverfahren als sog. Druckmittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewO § 35
    Zweck des Gewerbeuntersagungsverfahrens im Hinblick auf die Erleichterung der Beitreibung rückständiger Abgaben durch das Finanzamt; Veranlassung des Gewerbetreibenden zu Ratenzahlungen durch das Gewerbeuntersagungsverfahren als sog. Druckmittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gewerbeuntersagungs-Inkasso

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zweck des Gewerbeuntersagungsverfahrens im Hinblick auf die Erleichterung der Beitreibung rückständiger Abgaben durch das Finanzamt; Veranlassung des Gewerbetreibenden zu Ratenzahlungen durch das Gewerbeuntersagungsverfahren als sog. Druckmittel

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 14.05.1997 - 1 B 93.97

    Gewerberecht - Gewerbeuntersagung, Verfahrenswiederaufnahme nach längerem Ruhen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.06.2010 - 7 LA 136/09
    Gegenüber dessen Vorbringen im Schriftsatz vom 6. April 2010, "... der Umsatz im Gastronomiebetrieb (habe sich) im Verhältnis zum Vorjahr bereits in den Monaten Januar und Februar gesteigert" , und den weiteren Ausführungen zur Veränderung der wirtschaftlichen Situation nach dem Erlass der Untersagungsverfügung des Beklagten am 13. November 2008 weist der Senat darauf hin, dass maßgeblich für die Beurteilung der Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.5.1997 - 1 B 93.97 -, DÖV 1998, 343 mwN; vgl. auch Nds. OVG, Beschl. v. 30.1.2009 - 7 LA 215/08 -, NordÖR 2009, 155; Beschl. v. 24.8.2007 - 7 ME 193/06 -, NVwZ-RR 2008, 28) ist.

    Auch dient das Gewerbeuntersagungsverfahren nicht dazu, den Gewerbetreibenden besser überwachen und zur Erfüllung bestehender Pflichten anhalten zu können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.05.1997 - 1 B 93.7 -, GewArch 1997, 478f.).

  • OVG Niedersachsen, 30.01.2009 - 7 LA 215/08

    Bestimmung des maßgeblichen Zeitpunkts für eine gerichtliche Prüfung nach

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.06.2010 - 7 LA 136/09
    Gegenüber dessen Vorbringen im Schriftsatz vom 6. April 2010, "... der Umsatz im Gastronomiebetrieb (habe sich) im Verhältnis zum Vorjahr bereits in den Monaten Januar und Februar gesteigert" , und den weiteren Ausführungen zur Veränderung der wirtschaftlichen Situation nach dem Erlass der Untersagungsverfügung des Beklagten am 13. November 2008 weist der Senat darauf hin, dass maßgeblich für die Beurteilung der Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.5.1997 - 1 B 93.97 -, DÖV 1998, 343 mwN; vgl. auch Nds. OVG, Beschl. v. 30.1.2009 - 7 LA 215/08 -, NordÖR 2009, 155; Beschl. v. 24.8.2007 - 7 ME 193/06 -, NVwZ-RR 2008, 28) ist.
  • OVG Niedersachsen, 24.08.2007 - 7 ME 193/06

    Annahme einer gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit wegen Steuerrückständen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.06.2010 - 7 LA 136/09
    Gegenüber dessen Vorbringen im Schriftsatz vom 6. April 2010, "... der Umsatz im Gastronomiebetrieb (habe sich) im Verhältnis zum Vorjahr bereits in den Monaten Januar und Februar gesteigert" , und den weiteren Ausführungen zur Veränderung der wirtschaftlichen Situation nach dem Erlass der Untersagungsverfügung des Beklagten am 13. November 2008 weist der Senat darauf hin, dass maßgeblich für die Beurteilung der Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.5.1997 - 1 B 93.97 -, DÖV 1998, 343 mwN; vgl. auch Nds. OVG, Beschl. v. 30.1.2009 - 7 LA 215/08 -, NordÖR 2009, 155; Beschl. v. 24.8.2007 - 7 ME 193/06 -, NVwZ-RR 2008, 28) ist.
  • BVerwG, 06.06.1991 - 3 C 46.86

    Innere und Äußere Wirksamkeit eines Verwaltungsaktes - Bestandskraft einer vor

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.06.2010 - 7 LA 136/09
    Im Hinblick auf die - je nach Stand der Verhandlungen über eine Ratenzahlungsvereinbarung - wiederholten "Anregungen" und "Aufforderungen" des Finanzamtes gegenüber dem Beklagten, "... dem Kläger die Ausübung aller Gewerbe ... zu untersagen", "... das Verfahren ruhen zu lassen" bzw. "... weiterhin ruhen zu lassen", es "... wieder aufzunehmen" oder "... fortzusetzen" bzw. "... an der Fortsetzung des Verfahrens fest(zu)halten" , in dem auf dessen Initiative betriebenen und sich über mehr als 1 1/2 Jahre hinziehenden Gewerbeuntersagungsverfahren ist darauf hinzuweisen, dass die Verfahrensherrschaft im Un tersagungsverfahren (allein) bei der Gewerbeaufsichtsbehörde liegt (§§ 24ff. VwVfG; vgl. BVerwG, Urte. v. 6.6.1991 - 3 C 46.86 -, DVBl. 1991, 1362f.; u. v. 22.10.1993 - 6 C 10.2 -, DVBl. 1994, 170ff.).
  • BVerwG, 22.10.1993 - 6 C 10.92

    Schulbeförderungskosten - Art. 20 Abs. 3 GG, zur Vereinbarkeit von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.06.2010 - 7 LA 136/09
    Im Hinblick auf die - je nach Stand der Verhandlungen über eine Ratenzahlungsvereinbarung - wiederholten "Anregungen" und "Aufforderungen" des Finanzamtes gegenüber dem Beklagten, "... dem Kläger die Ausübung aller Gewerbe ... zu untersagen", "... das Verfahren ruhen zu lassen" bzw. "... weiterhin ruhen zu lassen", es "... wieder aufzunehmen" oder "... fortzusetzen" bzw. "... an der Fortsetzung des Verfahrens fest(zu)halten" , in dem auf dessen Initiative betriebenen und sich über mehr als 1 1/2 Jahre hinziehenden Gewerbeuntersagungsverfahren ist darauf hinzuweisen, dass die Verfahrensherrschaft im Un tersagungsverfahren (allein) bei der Gewerbeaufsichtsbehörde liegt (§§ 24ff. VwVfG; vgl. BVerwG, Urte. v. 6.6.1991 - 3 C 46.86 -, DVBl. 1991, 1362f.; u. v. 22.10.1993 - 6 C 10.2 -, DVBl. 1994, 170ff.).
  • VG München, 11.04.2014 - M 16 K 13.3974

    Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Beitragsrückstände

    Es handelte sich nicht um bloße "Altrückstände", die möglicherweise im Hinblick auf eine Prognose für ein künftiges Verhalten des Klägers nicht allein maßgeblich wären (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 14.6.2010 - 7 LA 136/09 - juris).
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