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   OVG Niedersachsen, 13.01.2012 - 7 LA 138/11   

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OVG Niedersachsen, 13.01.2012 - 7 LA 138/11 (https://dejure.org/2012,115)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.01.2012 - 7 LA 138/11 (https://dejure.org/2012,115)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. Januar 2012 - 7 LA 138/11 (https://dejure.org/2012,115)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Voraussetzungen einer Berufungszulassung bei mehrfach tragender Begründung des angefochtenen Urteils

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO; § 124a Abs. 5 S. 2 VwGO
    Zulassung der Berufung bei Abweisung einer Klage als unzulässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; VwGO § 124a Abs. 5 S. 2
    Zulassung der Berufung bei Abweisung einer Klage als unzulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berufungszulassung bei mehrfach tragenden Urteilsgründen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulassung der Berufung bei Abweisung einer Klage als unzulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 215
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Niedersachsen, 27.03.1997 - 12 M 1731/97

    Berufung; Zulassung; Schwierigkeit der Sache; Indizierung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.01.2012 - 7 LA 138/11
    Die Richtigkeitszweifel müssen sich allerdings auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (Nds. OVG, Beschl. v. 17.11.2011 - 10 LA 16/10 - und Beschl. v. 27.3.1997 - 12 M 1731/97-, NVwZ 1997, 1225 [1228]; BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, DVBl. 2004, 838 [839]).
  • BVerwG, 02.11.2011 - 3 B 54.11

    Berufliche Rehabilitierung; Widerspruch; Versäumung der Widerspruchsfrist;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.01.2012 - 7 LA 138/11
    Letzteres kommt zwar auch in Betracht, wenn ein Gericht die Klage irrig zugleich aus prozessrechtlichen und aus sachlich-rechtlichen Gründen abgewiesen hat (BVerwG, Beschl. v. 2.11.2011 - BVerwG 3 B 54.11-, juris, Langtext Rn. 6; vgl. auch Nds. OVG, Beschl. v. 14.9. 2009 - 5 ME 130/09 - juris, Langtext Rn. 24).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.01.2012 - 7 LA 138/11
    Die Richtigkeitszweifel müssen sich allerdings auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (Nds. OVG, Beschl. v. 17.11.2011 - 10 LA 16/10 - und Beschl. v. 27.3.1997 - 12 M 1731/97-, NVwZ 1997, 1225 [1228]; BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, DVBl. 2004, 838 [839]).
  • BVerwG, 11.04.2003 - 7 B 141.02

    Nichtzulassungsbeschwerde; rechtliches Gehör; Doppelbegründung Urteil;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.01.2012 - 7 LA 138/11
    Dies gilt dann, wenn eine mit Zulassungsgründen angegriffene zusätzliche t r a g e n d e Begründung der Entscheidung Rechtskraftwirkungen von weitergehender Reichweite entfaltet als die nicht erfolgreich angegriffene erste tragende Begründung (vgl. Bader, in: Bader u. a., VwGO, 5. Aufl. 2011, § 124a Rn. 82, und BVerwG, Beschl. v. 11.4. 2003 - BVerwG 7 B 141.02 -, NJW 2003, 2255 [2256], zum Revisionszulassungsrecht).
  • OVG Niedersachsen, 17.02.2010 - 5 LA 342/08

    Pflicht der Deutschen Telekom AG zur Reaktivierung eines nach langer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.01.2012 - 7 LA 138/11
    Um ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils darzulegen, muss sich der Zulassungsantragsteller substanziell mit der angefochtenen Entscheidung auseinandersetzen (Nds. OVG, Beschl. v. 17.11.2011 - 10 LA 16/10 - und v. 17.2. 2010 - 5 LA 342/08 -, Letzterer veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit und in juris).
  • VGH Bayern, 26.03.2003 - 8 ZB 02.2918

    Voraussetzungen eines öffentlich-rechtlichen Folgenbeseitigungsanspruchs;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.01.2012 - 7 LA 138/11
    b) Im Übrigen wäre auch im Falle derartiger Darlegungen zu berücksichtigen, dass das Oberverwaltungsgericht auf die Geltendmachung ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils einen Zulassungsantrag ablehnen kann, wenn sich das angefochtene Urteil aus anderen als den ihm beigegebenen Gründen als richtig erweist, und dies unter anderem die Befugnis einschließt, eine Zulassung der Berufung nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO abzulehnen, falls sich die erstinstanzlich für unbegründet erachtetet Klage als erkennbar unzulässig darstellt (Bay. VGH, Beschl. v. 26.3. 2003 - 8 ZB 02.2918 -, NVwZ 2004, 629; Seibert, in: Sodan/Ziekow [Hrsg.], VwGO, 3. Aufl. 2010, § 124 Rn. 102a).
  • OVG Niedersachsen, 14.09.2009 - 5 ME 130/09

    Antragsänderung; Darlegungsbeschwerde; Darlegungsmangel; Dienstpostenübertragung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.01.2012 - 7 LA 138/11
    Letzteres kommt zwar auch in Betracht, wenn ein Gericht die Klage irrig zugleich aus prozessrechtlichen und aus sachlich-rechtlichen Gründen abgewiesen hat (BVerwG, Beschl. v. 2.11.2011 - BVerwG 3 B 54.11-, juris, Langtext Rn. 6; vgl. auch Nds. OVG, Beschl. v. 14.9. 2009 - 5 ME 130/09 - juris, Langtext Rn. 24).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.01.2012 - 7 LA 138/11
    Das ist der Fall, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschl. v. 23.6. 2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458 [1459]).
  • BGH, 22.02.2024 - III ZR 13/23

    Amtshaftung Börse, Rechtskraft eines verwaltungsgerichtlichen Urteils

    Ein auf ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des die Klage als unbegründet abweisenden Urteils des Verwaltungsgerichts gestützter Berufungszulassungsantrag (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) ist auch dann abzulehnen, wenn, wie hier, der Verwaltungsgerichtshof - nach strikter rechtlicher Prüfung (siehe hierzu BVerfG, NVwZ 2021, 325 Rn. 34, 36 f; Eyermann/Happ, VwGO, 16. Aufl., § 124 Rn. 12a, 16) - zum Ergebnis kommt, die Klage sei bereits unzulässig, da sich in diesem Fall am Ergebnis der erstinstanzlichen Entscheidung nichts ändert (zB: VGH Hessen, Beschluss vom 17. Februar 2017 - 6 A 490/16.Z mwN; VGH Bayern, NVwZ 2004, 629; WuM 2003, 416; BeckOK VwGO, Posser/Wolff/Decker, 67. Edition, Stand: 1. Juli 2023, § 124 Rn. 25; Eyermann/Happ aaO Rn. 12; Kopp/Schenke/W.-R. Schenke, VwGO, 29. Aufl., § 124 Rn. 7a; vgl. auch BVerwG NVwZ-RR 2004, 542, 543; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 13. Januar 2012 - 7 LA 138/11, BeckRS 2012, 45747).
  • OVG Niedersachsen, 13.06.2014 - 7 LA 209/12

    Vorliegen einer Aufgabe im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 1a ZustVO Abfall;

    Die Richtigkeitszweifel müssen sich allerdings auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (Nds. OVG, Beschl. v. 13.1. 2012 - 7 LA 138/11 -, juris, Langtext Rn. 7, und Beschl. v. 27.3. 1997 - 12 M 1731/97-, NVwZ 1997, 1225 (1228); BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, DVBl. 2004, 838 [839]).

    Um ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils darzulegen, muss sich der Zulassungsantragsteller substanziell mit der angefochtenen Entscheidung auseinandersetzen (Nds. OVG, Beschl. v. 13.1. 2012 - 7 LA 138/11 -, a. a. O., m. w. N.).

    Hiernach weist eine Streitsache besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art auf, wenn ihre Entscheidung voraussichtlich in tatsächlicher bzw. rechtlicher Hinsicht größere, d. h. überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursachen wird (Nds. OVG, Beschl. v. 13.1. 2011 - 7 LA 138/11 -, juris, Langtext Rn. 13; Kopp/Schenke, VwGO, 19. Aufl. 2013, § 124 Rn. 9).

    Die besonderen Schwierigkeiten müssen sich allerdings auf Fragen beziehen, die für den konkreten Fall und das konkrete Verfahren entscheidungserheblich sind (Nds. OVG, Beschl. v. 13.1. 2011 - 7 LA 138/11 -, a. a. O.; Kopp/Schenke, a. a. O.; Bader, in: Bader u. a., VwGO, 5. Aufl. 2011, § 124 Rn. 36, m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 19.10.2012 - 7 LA 146/11

    Unbeachtlichkeit des Erfordernisses der Verletzung einer drittschützenden Norm

    Die Richtigkeitszweifel müssen sich allerdings auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (Nds. OVG, Beschl. v. 13.1.2012 - 7 LA 138/11 -, juris, Langtext Rn. 7, und Beschl. v. 27.3.1997 - 12 M 1731/97-, NVwZ 1997, 1225 [1228]; BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, DVBl. 2004, 838 [839]).

    Um ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils darzulegen, muss sich der Zulassungsantragsteller substanziell mit der angefochtenen Entscheidung auseinandersetzen (Nds. OVG, Beschl. v. 13.1. 2012 - 7 LA 138/11 -, a. a. O.).

    Hiernach weist eine Streitsache besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art auf, wenn ihre Entscheidung voraussichtlich in tatsächlicher bzw. rechtlicher Hinsicht größere, d. h. überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursachen wird (Nds. OVG, Beschl. v. 13.1. 2011 - 7 LA 138/11 - Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl. 2012, § 124 Rn. 9).

    Die besonderen Schwierigkeiten müssen sich allerdings auf Fragen beziehen, die für den konkreten Fall und das konkrete Verfahren entscheidungserheblich sind (Nds. OVG, Beschl. v. 13.1. 2011 - 7 LA 138/11 - Kopp/Schenke, a. a. O.; Bader, in: Bader u. a., VwGO, 5. Aufl. 2011, § 124 Rn. 36, m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 27.09.2013 - 7 LA 140/12

    Verpflichtung zur Verlängerung der Prüferlaubnis für einen Prüfer von

    Die Richtigkeitszweifel müssen sich allerdings auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (Nds. OVG, Beschl. v. 13.1.2011 - 7 LA 138/11 -, juris, Langtext Rn. 7, und Beschl. v. 27.3.1997 - 12 M 1731/97-, NVwZ 1997, 1225 [1228]; BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, DVBl. 2004, 838 [839]).

    Um ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils darzulegen, muss sich der Zulassungsantragsteller substanziell mit der angefochtenen Entscheidung auseinandersetzen (Nds. OVG, Beschl. v. 14.2. 2012 - 7 LA 138/11 -, juris, Langtext Rn. 7).

    Hiernach weist eine Streitsache besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art auf, wenn ihre Entscheidung voraussichtlich in tatsächlicher bzw. rechtlicher Hinsicht größere, d. h. überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursachen wird (Nds. OVG, Beschl. v. 13.1. 2011 - 7 LA 138/11 -, juris, Langtext Rn. 13; Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl. 2012, § 124 Rn. 9).

    Die besonderen Schwierigkeiten müssen sich allerdings auf Fragen beziehen, die für den konkreten Fall und das konkrete Verfahren entscheidungserheblich sind (Nds. OVG, Beschl. v. 13.1. 2011 - 7 LA 138/11 -, a. a. O.; Kopp/Schenke, a. a. O.; Bader, in: Bader u. a., VwGO, 5. Aufl. 2011, § 124 Rn. 36, m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 15.09.2014 - 7 LA 73/13

    Gewerberechtlichen Abgrenzung von Reisegewerbe und stehendem Gewerbe;

    Hiernach weist eine Streitsache besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art auf, wenn ihre Entscheidung voraussichtlich in tatsächlicher bzw. rechtlicher Hinsicht größere, d. h. überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursachen wird (Nds. OVG, Beschl. v. 13.1. 2011 - 7 LA 138/11 -, juris, Langtext Rn. 13; Kopp/Schenke, VwGO, 19. Aufl. 2013, § 124 Rn. 9).

    Die besonderen Schwierigkeiten müssen sich allerdings auf Fragen beziehen, die für den konkreten Fall und das konkrete Verfahren entscheidungserheblich sind (Nds. OVG, Beschl. v. 13.1. 2011 - 7 LA 138/11 -, a. a. O.; Kopp/Schenke, a. a. O.; Bader, in: Bader u. a., VwGO, 5. Aufl. 2011, § 124 Rn. 36, m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 16.09.2016 - 12 LA 145/15

    Befreiung; Befreiungstatbestand; Befreiungsvoraussetzungen;

    Hiernach weist eine Streitsache besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art auf, wenn ihre Entscheidung voraussichtlich in tatsächlicher bzw. rechtlicher Hinsicht größere, d. h. überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursachen wird (Nds. OVG, Beschl. v. 13.1.2011 - 7 LA 138/11 -, juris, Rn. 13; W. R. Schenke, in: Kopp/ Schenke, VwGO, 22. Aufl. 2016, § 124 Rn. 9).

    Die besonderen Schwierigkeiten müssen sich allerdings auf Fragen beziehen, die für den konkreten Fall und das konkrete Verfahren entscheidungserheblich sind (Nds. OVG, Beschl. v. 13.1.2011 - 7 LA 138/11 -, a. a. O.; W. R. Schenke, a. a. O.; Stuhlfauth, in: Bader u. a., VwGO, 6. Aufl. 2014, § 124 Rn. 36, m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 28.05.2015 - 5 LA 195/14

    Meistbegünstigungsgrundsatz; Meistbegünstigungsprinzip; objektiver

    Hiernach weist eine Streitigkeit besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art auf, wenn ihre Entscheidung voraussichtlich in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, d. h. überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursachen wird (Nds. OVG, Beschluss vom 17.2.2010 - 5 LA 342/08 -, juris Rn. 10; Beschluss vom 13.1.2012 - 7 LA 138/11 -, juris Rn. 13).

    Die besonderen Schwierigkeiten müssen sich allerdings auf Fragen beziehen, die für den konkreten Fall und das konkrete Verfahren entscheidungserheblich sind (Nds. OVG, Beschluss vom 13.1.2012, a. a. O., Rn. 13).

  • OVG Niedersachsen, 21.12.2012 - 7 LA 19/11

    Erforderlichkeit eines zeitlichen Abstands von drei Jahren für eine erneute

    Die Richtigkeitszweifel müssen sich allerdings auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (Nds. OVG, Beschl. v. 13.1. 2012 - 7 LA 138/11 -, juris, Langtext Rn. 7, und Beschl. v. 27.3. 1997 - 12 M 1731/97-, NVwZ 1997, 1225 (1228); BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, DVBl. 2004, 838 (839)).

    Hiernach weist eine Streitsache besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art auf, wenn ihre Entscheidung voraussichtlich in tatsächlicher bzw. rechtlicher Hinsicht größere, d. h. überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursachen wird (Nds. OVG, Beschl. v. 13.1. 2011 - 7 LA 138/11 - Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl. 2012, § 124 Rn. 9).

    Die besonderen Schwierigkeiten müssen sich allerdings auf Fragen beziehen, die für den konkreten Fall und das konkrete Verfahren entscheidungserheblich sind (Nds. OVG, Beschl. v. 13.1. 2011 - 7 LA 138/11 - Kopp/Schenke, a. a. O.; Bader, in: Bader u. a., VwGO, 5. Aufl. 2011, § 124 Rn. 36, m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 18.03.2016 - 5 LA 22/15

    Familienzuschlag; Familienzuschlag der Stufe 1; Familienzuschlag Stufe 1;

    Hiernach weist eine Streitigkeit besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art auf, wenn ihre Entscheidung voraussichtlich in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, d. h. überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursachen wird (Nds. OVG, Beschluss vom 17.2.2010 - 5 LA 342/08 -, juris Rn. 10; Beschluss vom 13.1.2012 - 7 LA 138/11 -, juris Rn. 13).

    Die besonderen Schwierigkeiten müssen sich allerdings auf Fragen beziehen, die für den konkreten Fall und das konkrete Verfahren entscheidungserheblich sind (Nds. OVG, Beschluss vom 13.1.2012, a. a. O., Rn. 13).

  • OVG Niedersachsen, 09.12.2021 - 5 LA 174/20

    Aufklärungspflicht; Behördengutachten; ernstliche Zweifel;

    Hiernach weist eine Streitsache besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art auf, wenn ihre Entscheidung voraussichtlich in tatsächlicher bzw. rechtlicher Hinsicht größere, d. h. überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursachen wird (Nds. OVG, Beschluss vom 17.2.2010 - 5 LA 342/08 -, juris Rn. 10; Beschluss vom 13.1.2012 - 7 LA 138/11 -, juris Rn. 13).

    Die besonderen Schwierigkeiten müssen sich dabei auf Fragen beziehen, die für den konkreten Fall und das konkrete Verfahren entscheidungserheblich sind (Nds. OVG, Beschluss vom 13.1.2012, a. a. O., Rn. 13).

  • OVG Niedersachsen, 18.06.2014 - 7 LA 168/12

    Berücksichtigung von Verkehrslärm im Rahmen der Abwägung gemäß § 38 Abs. 2 S. 1

  • OVG Niedersachsen, 05.08.2022 - 5 LA 3/20

    Beihilfeantrag; Beihilfefähigkeit; Kostenzusage; Vorabanerkennung

  • OVG Niedersachsen, 18.03.2013 - 7 LA 181/11

    Berücksichtigung von Änderungen der Sach- oder Rechtslage bei der Entscheidung

  • OVG Niedersachsen, 10.08.2023 - 5 LA 92/22

    Bezüge; Dienstbezüge; Erwerbseinkommen; Erwerbsersatzeinkommen; Rückforderung;

  • OVG Niedersachsen, 02.08.2023 - 5 LA 151/21

    Besoldung; Billigkeit; Billigkeitsentscheidung; Billigkeitsgründe; Dienstbezüge;

  • OVG Niedersachsen, 15.12.2022 - 5 LA 2/22

    Altersgrenze; besondere Altersgrenze; Erwerbseinkommen; Regelaltersgrenze;

  • OVG Niedersachsen, 22.07.2022 - 5 LA 122/20

    Abschluss; Darlegung, fehlende; Fächer; Gleichwertigkeit; Lehrbefähigung;

  • OVG Niedersachsen, 28.05.2014 - 7 LC 16/13

    Klagebefugnis eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens für die Anfechtung einer

  • VGH Bayern, 27.01.2014 - 14 ZB 13.1552

    Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht; Vorliegen von Rechtfertigungsgründen

  • OVG Niedersachsen, 05.01.2022 - 7 LA 51/21

    Äquivalenzgrundsatz; Äquivalenzprinzip; Satzung; Sondernutzung;

  • OVG Sachsen, 15.09.2014 - 4 A 81/14

    Amtsträger, Feststellungsinteresse, Rehabilitationsinteresse, ;

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