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   OVG Niedersachsen, 11.08.2009 - 7 LA 232/07   

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https://dejure.org/2009,5795
OVG Niedersachsen, 11.08.2009 - 7 LA 232/07 (https://dejure.org/2009,5795)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.08.2009 - 7 LA 232/07 (https://dejure.org/2009,5795)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. August 2009 - 7 LA 232/07 (https://dejure.org/2009,5795)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Gewerbeuntersagung während der Dauer des Insolvenzverfahrens

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 12 GewO; § 35 GewO
    Gewerbeuntersagung während der Dauer eines Insolvenzverfahrens; Berücksichtigung einer strafrechtlichen Verurteilung wegen der Begehung von Vermögensdelikten

  • Judicialis

    GewO § 12 Abs. 1; ; GewO § 35 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewO § 12; GewO § 35
    Gewerbeuntersagung während der Dauer eines Insolvenzverfahrens; Berücksichtigung einer strafrechtlichen Verurteilung wegen der Begehung von Vermögensdelikten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gewerbeuntersagung während des Insolvenzverfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gewerbeuntersagung während der Dauer eines Insolvenzverfahrens; Berücksichtigung einer strafrechtlichen Verurteilung wegen der Begehung von Vermögensdelikten

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Unzuverlässigkeit des VM, Gewerbeuntersagung, Gewerbeuntersagungsverfügung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 922
  • NZI 2009, 782
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Niedersachsen, 13.05.2003 - 7 LA 140/02

    Berufsverbot; Bindungswirkung; Gewerbe; Gewerbetreibender; Gewerbeuntersagung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.2009 - 7 LA 232/07
    Die Sperrwirkung des § 12 GewO tritt daher bei einer auf die Verurteilung wegen derartiger Straftaten gestützten Gewerbeuntersagung, die dem Schutz aktueller und potentieller Kunden dient, nicht ein (Fortführung von Nds. OVG, Beschl. v. 13.05.2003 - 7 LA 140/02 -, GewArch 2003, 383, 384 wie schon Beschl. v. 08.12.2008 - 7 ME 144/08 -, GewArch 2009, 162).

    Dafür spricht auch der Sinn und Zweck des § 12 GewO, der darin besteht, einen Konflikt der Untersagungs-, Rücknahme- oder Widerrufsvorschriften mit den Zielen eines Insolvenzverfahrens und der Entscheidung der Gläubigerversammlung über die Fortführung oder Stilllegung des Unternehmens (§§ 156, 157 InsO) oder mit der Aufstellung eines Insolvenzplans nach § 217 InsO zu vermeiden (Nds. OVG, Beschl. v. 13.5.2003 - 7 LA 140/02 -, GewArch 2003, 383, 384).

  • OVG Niedersachsen, 08.12.2008 - 7 ME 144/08

    Sperrwirkung des § 12 Gewerbeordnung (GewO) bei einem unter Anordnung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.2009 - 7 LA 232/07
    Die Sperrwirkung des § 12 GewO tritt daher bei einer auf die Verurteilung wegen derartiger Straftaten gestützten Gewerbeuntersagung, die dem Schutz aktueller und potentieller Kunden dient, nicht ein (Fortführung von Nds. OVG, Beschl. v. 13.05.2003 - 7 LA 140/02 -, GewArch 2003, 383, 384 wie schon Beschl. v. 08.12.2008 - 7 ME 144/08 -, GewArch 2009, 162).
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