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   OVG Niedersachsen, 05.09.2014 - 7 LA 75/13   

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OVG Niedersachsen, 05.09.2014 - 7 LA 75/13 (https://dejure.org/2014,25043)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05.09.2014 - 7 LA 75/13 (https://dejure.org/2014,25043)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05. September 2014 - 7 LA 75/13 (https://dejure.org/2014,25043)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschluss eines Fahrgeschäfts vom Kramermarkt

  • rechtsportal.de

    GewO § 70 Abs. 2
    Ausschluss eines Fahrgeschäfts vom Kramermarkt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Wilde Maus auf dem Kramermarkt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2014, 1024
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Niedersachsen, 21.12.2012 - 7 LA 19/11

    Erforderlichkeit eines zeitlichen Abstands von drei Jahren für eine erneute

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.09.2014 - 7 LA 75/13
    Der Zulässigkeit des Antrags auf Zulassung der Berufung steht die Erledigung des Neubescheidungsbegehrens der Klägerin nicht entgegen, da davon auszugehen ist, dass sie entsprechend § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO (vgl. Bader, in: Bader u. a., VwGO, 5. Aufl. 2011, § 113 Rn. 48) im Falle der Zulassung der Berufung zu einer Fortsetzungsfeststellungsklage übergehen könnte (vgl. Nds. OVG, Beschl. 21.12.2012 - 7 LA 19/11 -, juris, Langtext Rn. 6, und Beschl. v. 17.8. 2006 - 2 LA 1192/04 -, Nord ÖR 2006, 448 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 6, sowie den Hinweis des Berichterstatters v. 21.11.2013, Bl. 116 GA).

    Denn nach dem Ablauf der Darlegungsfrist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO - hier mit dem Ende des 11. September 2013 (vgl. Bl. 69 GA) - geltend gemachte weitere Gründe für ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung sind unbeachtlich (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 13.6. 2014 - 7 LA 209/12 -, juris, Langtext Rn. 24, und v. 21.12.2012 - 7 LA 19/11 -, juris, Langtext Rn. 7; Happ, in: Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 124a Rn. 53).

  • OVG Niedersachsen, 18.03.2013 - 7 LA 181/11

    Berücksichtigung von Änderungen der Sach- oder Rechtslage bei der Entscheidung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.09.2014 - 7 LA 75/13
    Sondern es ist auch die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage zu verneinen, die sich unschwer aus dem Gesetz oder auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung beantworten lässt (Nds. OVG, Beschl. v. 18.3. 2013 - 7 LA 181/11 -, VerkMitt 2013, Nr. 47, hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 18; Hess. VGH, Beschl. v. 22.10.2002 - 8 UZ 179/01 -, NVwZ 2003, 1525 [1526], m. w. N.).

    Darzustellen ist weiter, dass sie entscheidungserheblich ist und ihre Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten steht (Nds. OVG, Beschl. v. 18.3. 2013 - 7 LA 181/11 -, a. a. O., juris, Langtext Rn. 19, m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 19.10.2012 - 7 LA 146/11

    Unbeachtlichkeit des Erfordernisses der Verletzung einer drittschützenden Norm

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.09.2014 - 7 LA 75/13
    Das ist nur dann zu bejahen, wenn die Klärung der Frage durch die im erstrebten Berufungsverfahren zu erwartende Entscheidung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für eine bedeutsame Fortentwicklung des Rechts geboten erscheint (Nds. OVG, Beschl. v. 19.10.2012 - 7 LA 146/11 -, NVwZ-RR 2013, 28 [29]).

    Um die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Sinne des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO darzulegen, hat der Zulassungsantragsteller die für fallübergreifend gehaltene Frage zu formulieren (Nds. OVG, Beschl. v. 19.10.2012 - 7 LA 146/11 -, NVwZ-RR 2013, 28 [29]; Happ, in: Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 124a Rn. 72) sowie näher zu begründen, weshalb sie eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat und ein allgemeines Interesse an ihrer Klärung besteht.

  • OVG Niedersachsen, 18.07.2002 - 7 LB 3835/01

    Möglichkeit der Verhinderung einer rechtswidrigen Entscheidungspraxis für die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.09.2014 - 7 LA 75/13
    Nicht allein entscheidend sind in diesem Zusammenhang die Chancen der Klägerin auf Teilnahme am Kramermarkt im unmittelbaren Folgejahr (2014) des umstrittenen Veranstaltungsjahres (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 18.7. 2002 - 7 LB 3835/01 -, NJW 2003, 531 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 27).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.09.2014 - 7 LA 75/13
    2014, 260 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 7, m. w. N.; BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, DVBl. 2004, 838 [839]).
  • VGH Hessen, 22.10.2002 - 8 UZ 179/01

    Klärungsbedürftige Frage; Akteneinsichtsrecht - Recht auf Einrichtung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.09.2014 - 7 LA 75/13
    Sondern es ist auch die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage zu verneinen, die sich unschwer aus dem Gesetz oder auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung beantworten lässt (Nds. OVG, Beschl. v. 18.3. 2013 - 7 LA 181/11 -, VerkMitt 2013, Nr. 47, hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 18; Hess. VGH, Beschl. v. 22.10.2002 - 8 UZ 179/01 -, NVwZ 2003, 1525 [1526], m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 17.11.2009 - 7 ME 116/09

    Konkurrentenverdrängungsklage um Marktzulassung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.09.2014 - 7 LA 75/13
    Zwar gehört es nach der Rechtsprechung des Senats zu einer fairen Gestaltung des Vergabeverfahrens, dass behördliche Vergaberichtlinien transparent sind und den Bewerbern so rechtzeitig bekannt gegeben werden, dass sie sich darauf einstellen können (Nds. OVG, Beschl. v. 17.11.2009 - 7 ME 116/09 -, GewArch 2010, 245 [246]).
  • OVG Niedersachsen, 17.08.2006 - 2 LA 1192/04

    Anfechtung einer innerbehördlichen Umsetzung; Erledigung der Klage wegen Eintritt

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

  • VG Oldenburg, 16.05.2017 - 7 A 14/17

    Abstandsregelung; Auswahlentscheidung; Erlaubnis; Härtefall; Losverfahren;

    Welche Kriterien die zuständige Behörde hierbei anwendet und wie sie diese allgemein und im konkreten Einzelfall gewichtet, steht grundsätzlich in ihrem gerichtlich nur beschränkt nachprüfbaren Ermessen (vgl. zu § 70 Abs. 3 GewO: BVerwG, Beschluss vom 24. Juni 2011 - 8 B 31.11 - juris, Rn. 5; Beschluss vom 4. Oktober 2005 - 6 B 63.05 - juris, Rn. 5; OVG Lüneburg, Urteil vom 16. Mai 2012 - 7 LB 52/11 - juris, Rn. 21; Beschluss vom 5. September 2014 - 7 LA 75/13 - juris, Rn. 13).
  • VG Bremen, 30.08.2018 - 5 K 3495/17

    Zulassung zum Bremer Weihnachtsmarkt 2017 - Durchführungspflicht;

    Bewerber, deren Verkaufsgeschäfte die hiernach festgelegten Kriterien nicht erfüllen, dürfen daher von vornherein - unabhängig von der Attraktivität ihres Angebotes - aus dem Kreis der zuzulassenden Anbieter ausgeschieden werden (OVG Lüneburg, B. v. 05.09.2014 - 7 LA 75/13 -, Rn. 19, juris m. w. N.).

    Denn eine solche Aufforderung zur Konkretisierung enthält gerade noch keine (teilweise) inhaltliche Entscheidung über die Bewerbung, sondern dient lediglich deren Vorbereitung (OVG Lüneburg, B. v. 05.09.2014 - 7 LA 75/13 -, Rn. 22, juris).

  • OVG Bremen, 15.08.2019 - 2 LA 296/18

    Zulassung zum Bremer Weihnachtsmarkt 2017 - Jahrmarkt; Schaustellerverbände;

    Vergaberichtlinien müssen nicht in jeder Hinsicht erschöpfende Auskunft über alle Faktoren geben, die für den Erfolg oder Misserfolg einer Bewerbung maßgeblich werden können (Nds. OVG, Beschl. v. 5.09.2014 - 7 LA 75/13 -, juris Rn. 18).
  • VG Darmstadt, 29.06.2016 - 3 L 1154/16

    Zulassung zu einem Volksfest

    Da die Gesamt- und Platzkonzeption die konkrete räumliche und branchenmäßige Aufteilung des verfügbaren Raums enthält, ist es schon aus praktischen Gründen nicht möglich, jedes Detail vorab festzulegen und für künftige Bewerber vorhersehbar zu machen (Nieders. OVG, Beschl. v. 05.09.2014 - 7 LA 75/13 -, juris, m. w. Nw.).
  • VG Köln, 30.10.2014 - 1 K 4123/14

    Bonner Weihnachtsmarkt: Klage eines Schaustellers blieb erfolglos

    Denn diese und andere, ähnliche Detailfragen lassen sich ohne Kenntnis des Bewerberfeldes überhaupt nicht genau festlegen, vgl. in diesem Sinne: Gieseler, Gewerbearchiv 2013, 151 ff., auch: OVG Lüneburg, Beschluss vom 5. September 2014, - 7 LA 75/13 -, juris.
  • VG Würzburg, 24.05.2017 - W 6 K 17.166

    Auswahlentscheidung für Messezulassung

    Eine weitere Differenzierung war auf der Ebene der Richtlinie nicht erforderlich; vielmehr unterfällt dem grundsätzlichen Ermessen des Veranstalters, in welchem Umfang er sich Kriterien gibt und seine Ermessensauswahl dadurch bindet (NdsOVG, B.v. 5.9.2014 - 7 LA 75/13 - GewArch 2014, 486; SächsOVG, B.v. 26.11.2013 - 3 B 494/13 - GewArch 2014, 128).
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