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   OVG Niedersachsen, 08.09.2014 - 7 LB 93/13   

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https://dejure.org/2014,27331
OVG Niedersachsen, 08.09.2014 - 7 LB 93/13 (https://dejure.org/2014,27331)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.09.2014 - 7 LB 93/13 (https://dejure.org/2014,27331)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. September 2014 - 7 LB 93/13 (https://dejure.org/2014,27331)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 35 Abs. 1 GewO; § 35 Abs. 6 S. 1 GewO; Art. 12 Abs. 1 GG
    Wiedergestattung einer Gewerbeausübung hinsichtlich Zuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiedergestattung einer Gewerbeausübung hinsichtlich Zuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Wiedergestattung einer Gewerbeausübung hinsichtlich Zuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abgaberückstände angewachsen: Gewerbetreibender weiterhin unzuverlässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden - und die spätere Wiedergestattung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abgaberückstände angewachsen: Gewerbetreibender weiterhin unzuverlässig! (IBR 2014, 1290)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Niedersachsen, 06.01.2012 - 7 LA 186/11

    Bestehen eines Rechtsanspruchs auf die Wiedergestattung der Gewerbeausübung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.09.2014 - 7 LB 93/13
    Zur Begründung hat es unter Bezugnahme auf Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 6.1.2012 - 7 LA 186/11 -. juris) ausgeführt, dem Kläger sei die Gewerbeausübung gemäß § 35 Abs. 6 GewO wieder zu gestatten, weil ein Festhalten an der im Jahr 1990 ausgesprochenen Gewerbeuntersagung nach den Umständen des Einzelfalls unverhältnismäßig sei, obwohl der Kläger seine erheblichen Steuerrückstände nicht einmal ansatzweise ausgeglichen habe, diese sich vielmehr seit 1990 mehr als verdoppelt hätten.

    Zu beachten ist dabei, dass durch die Gewerbeuntersagung und ihre Aufrechterhaltung nicht vergangenes Verhalten "gleichsam bestraft" werden soll (vgl. Beschlüsse des Senats vom 27.1.2011, a.a.O., und vom 6.1.2012, a.a.O.).

    Auf die Wiedergestattung besteht daher ein Rechtsanspruch, wenn etwa die den Untersagungsbescheid tragenden Gründe inzwischen entfallen oder Gefährdungen i.S.d. § 35 Abs. 1 GewO nicht mehr zu befürchten sind oder es inzwischen an der Verhältnismäßigkeit des Fortbestehens der Untersagung mangelt (vgl. Urteil des Senats vom 15.1.1998 - 7 L 781/97 -, juris; Beschluss vom 6.1.2012, a.a.O.; Hess. VGH, Urteil vom 28.5.1990 - 8 UE 878/89 -, GewArch 1990, 326; Marcks, in: Landmann/Rohmer, GewO, Stand: März 2014, § 35 Rn. 174).

    Die Beweislast für die Rechtmäßigkeit des Ablehnungsbescheides und die Aufrechterhaltung der Untersagungsverfügung liegt bei der Gewerbeaufsichtsbehörde (Beschluss des Senats vom 3.2.2011 - 7 PA 101/10 -, GewArch 2011, 208, und Beschluss vom 6.1.2012, a.a.O.; Ennuschat, in: Tettinger/Wank/Ennuschat, GewO, 8. Auflage, § 35 Rn. 203 m.w.N.).

    Zwar ist nicht zu verkennen, dass die gegenüber dem Kläger verfügte Gewerbeuntersagung des Landkreises Hannover mittlerweile über 24 Jahre zurück liegt und die Aufrechterhaltung dieser Maßnahme, die nicht als Sanktionierung früheren (Fehl)-Verhaltens missverstanden werden kann (vgl. Beschluss des Senats vom 6.1.2012, a.a.O.), ihm die Chance nimmt, seine im Jahr 2008 abgeschlossene Weiterbildung als Gebäudeenergieberater im Rahmen einer selbständigen Gewerbeausübung zu Nutze zu machen.

  • OVG Niedersachsen, 27.01.2011 - 7 PA 1/11

    Wiedergestattung einer Gewerbeerlaubnis bei Fortbestehen erheblicher

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.09.2014 - 7 LB 93/13
    Auf die dagegen eingelegte Beschwerde hat der Senat den Beschluss des Verwaltungsgerichts geändert und dem Kläger Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Verfahren bewilligt (Beschluss vom 27.1.2011 - 7 PA 1/11 -, GewArch 2011, 159).

    Zu beachten ist dabei, dass durch die Gewerbeuntersagung und ihre Aufrechterhaltung nicht vergangenes Verhalten "gleichsam bestraft" werden soll (vgl. Beschlüsse des Senats vom 27.1.2011, a.a.O., und vom 6.1.2012, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 02.05.2011 - 22 ZB 11.184

    Wiedergestattung der persönlichen Ausübung des untersagten Gewerbes; maßgeblicher

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.09.2014 - 7 LB 93/13
    Dabei sind maßgeblich die Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten gerichtlichen Tatsachenentscheidung (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 2.5.2011 - 22 ZB 11.184 -, juris, und Beschluss vom 25.6.2013 - 22 ZB 13.1102 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 15.01.1998 - 7 L 781/97

    Wiedergestattung der Ausübung des Gewerbes; Voraussetzungen; Wegfall anderer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.09.2014 - 7 LB 93/13
    Auf die Wiedergestattung besteht daher ein Rechtsanspruch, wenn etwa die den Untersagungsbescheid tragenden Gründe inzwischen entfallen oder Gefährdungen i.S.d. § 35 Abs. 1 GewO nicht mehr zu befürchten sind oder es inzwischen an der Verhältnismäßigkeit des Fortbestehens der Untersagung mangelt (vgl. Urteil des Senats vom 15.1.1998 - 7 L 781/97 -, juris; Beschluss vom 6.1.2012, a.a.O.; Hess. VGH, Urteil vom 28.5.1990 - 8 UE 878/89 -, GewArch 1990, 326; Marcks, in: Landmann/Rohmer, GewO, Stand: März 2014, § 35 Rn. 174).
  • OVG Niedersachsen, 03.02.2011 - 7 PA 101/10

    Beweislast für eine Aufrechterhaltung einer Untersagungsverfügung für ein Gewerbe

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.09.2014 - 7 LB 93/13
    Die Beweislast für die Rechtmäßigkeit des Ablehnungsbescheides und die Aufrechterhaltung der Untersagungsverfügung liegt bei der Gewerbeaufsichtsbehörde (Beschluss des Senats vom 3.2.2011 - 7 PA 101/10 -, GewArch 2011, 208, und Beschluss vom 6.1.2012, a.a.O.; Ennuschat, in: Tettinger/Wank/Ennuschat, GewO, 8. Auflage, § 35 Rn. 203 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 25.06.2013 - 22 ZB 13.1102

    Wiedergestattung der Ausübung eines wegen persönlicher Unzuverlässigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.09.2014 - 7 LB 93/13
    Dabei sind maßgeblich die Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten gerichtlichen Tatsachenentscheidung (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 2.5.2011 - 22 ZB 11.184 -, juris, und Beschluss vom 25.6.2013 - 22 ZB 13.1102 -, juris).
  • VGH Hessen, 28.05.1990 - 8 UE 878/89

    Zum Anspruch auf Wiedergestattung der Gewerbeausübung bei Unzuverlässigkeit des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.09.2014 - 7 LB 93/13
    Auf die Wiedergestattung besteht daher ein Rechtsanspruch, wenn etwa die den Untersagungsbescheid tragenden Gründe inzwischen entfallen oder Gefährdungen i.S.d. § 35 Abs. 1 GewO nicht mehr zu befürchten sind oder es inzwischen an der Verhältnismäßigkeit des Fortbestehens der Untersagung mangelt (vgl. Urteil des Senats vom 15.1.1998 - 7 L 781/97 -, juris; Beschluss vom 6.1.2012, a.a.O.; Hess. VGH, Urteil vom 28.5.1990 - 8 UE 878/89 -, GewArch 1990, 326; Marcks, in: Landmann/Rohmer, GewO, Stand: März 2014, § 35 Rn. 174).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.2021 - 6 S 1557/19

    Aufrechterhaltung eines Tierhaltungs- und -betreuungsverbots gegenüber einem

    Bei einer - wie hier - Verpflichtungsklage ist grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung abzustellen, es sei denn, aus den im Einzelfall anzuwendenden materiell-rechtlichen Vorschriften ergibt sich, dass auf einen früheren Zeitpunkt - insbesondere den Zeitpunkt der Behördenentscheidung - abzustellen ist (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urteil vom 26.01.2021 - 1 C 5.20 -, NVwZ-RR 2021, 592 ; NdsOVG, Urteil vom 08.09.2014 - 7 LB 93/13 -, juris).
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