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   OVG Niedersachsen, 23.06.2003 - 7 ME 13/03   

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OVG Niedersachsen, 23.06.2003 - 7 ME 13/03 (https://dejure.org/2003,17802)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.06.2003 - 7 ME 13/03 (https://dejure.org/2003,17802)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. Juni 2003 - 7 ME 13/03 (https://dejure.org/2003,17802)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Sandabbau im Küstengewässer; Zulassung des vorzeitigen Beginns

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 57b Abs 1 BBergG
    Bewilligung; drittschützende Wirkung; Gewerbebetrieb; Küstengewässer; Nutzungskonflikt; Rücksichtnahmegebot; Sandabbau; vorzeitiger Beginn; Zulassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 642
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 22.04.1994 - 8 C 29.92

    Mietrecht - Kündigung - Beiladung - Zweckentfremdung - Klagebefugnis -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.06.2003 - 7 ME 13/03
    Zwar gehört zu dem durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Eigentumsrecht auch das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb; das Grundrecht schützt aber nur vor Eingriffen in die Substanz der Sach- und Rechtsgesamtheit des Betriebs, also den Betrieb in seinem vorhandenen Bestand, nicht aber künftige Erwerbsmöglichkeiten, Gewinnaussichten und in der Zukunft liegende Chancen (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.4.1994 - 8 C 29.92 -, BVerwG 95, 341, 348 f. m.w.N.).

    Eine Rechtsbeeinträchtigung der Antragsteller läge allerdings vor, wenn der Bestand ihrer Betriebe durch die zugunsten der Beigeladenen ergangene Zulassungsentscheidung ernsthaft gefährdet, also die vorgegebene Situation nachhaltig verändert und sie dadurch schwer und unerträglich getroffen würden (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.11.1970 - 4 C 102.67 -, BVerwGE 36, 248; Urt. v. 22.4.1994, aaO, S. 349).

  • BGH, 31.01.1966 - III ZR 110/64

    Enteignung (Küstenfischer)

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.06.2003 - 7 ME 13/03
    Vielmehr müssen sie Veränderungen im Meer durch Naturgewalten ebenso hinnehmen wie die erlaubte Benutzung des Meeres durch andere und auch sonst das rechtmäßige Vorgehen Dritter achten (vgl. BGH, Urt. v. 31.1.1966 - III ZR 110/64 -, BGHZ 45, 150).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.09.2002 - 2 M 39/02
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.06.2003 - 7 ME 13/03
    Nach Ablauf dieser Frist - wie insoweit hier - erstmals vorgetragene neue Beschwerdegründe können bei der Prüfung, ob die erstinstanzliche Entscheidung Bedenken unterliegt, nicht berücksichtigt werden (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 2.9.2002 - 2 M 39/02 -, NVwZ-RR 2003, 318).
  • BVerwG, 11.11.1970 - IV C 102.67

    Klage des Inhabers eines Wassertriebwerks gegen Minderung des Wasserzuflusses -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.06.2003 - 7 ME 13/03
    Eine Rechtsbeeinträchtigung der Antragsteller läge allerdings vor, wenn der Bestand ihrer Betriebe durch die zugunsten der Beigeladenen ergangene Zulassungsentscheidung ernsthaft gefährdet, also die vorgegebene Situation nachhaltig verändert und sie dadurch schwer und unerträglich getroffen würden (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.11.1970 - 4 C 102.67 -, BVerwGE 36, 248; Urt. v. 22.4.1994, aaO, S. 349).
  • BVerwG, 30.04.1991 - 7 C 35.90

    Abfallgesetz - Wasserhaushaltsgesetz - Benutzung nach dem Wasserhaushaltsgesetz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.06.2003 - 7 ME 13/03
    Die dafür im Einzelnen angeführten Gründe sind zumindest gut vertretbar und werden von den Antragstellern nicht fundiert in Zweifel gezogen (vgl. zu den Grenzen des Drittschutzes ferner BVerwG, Beschl. v. 30.4. 1991 - 7 C 35.90 -, DVBl. 1991, 877; Paetow, a.a.O., Rn. 39, der ohne Bezugnahme auf eine der Zulassungsvoraussetzungen bei einer Beeinträchtigung geschützter Rechtspositionen gerade durch die zugelassene Maßnahmen Drittrechtsschutz zubilligen will).
  • BVerwG, 16.03.1989 - 4 C 36.85

    Bergbau - Bodenschätze - Berschadensregelung - Betriebsplan - Nachbarschutz -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.06.2003 - 7 ME 13/03
    Vielmehr lässt sich ein solches Gebot - zumal mit drittschützender Wirkung - nur aus einzelnen gesetzlichen Vorschriften ableiten, sofern es in ihnen seinen Niederschlag gefunden hat (BVerwG, Urt. v. 16.3.1989 - 4 C 36.85 -, BVerwGE 81, 329 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 16.02.2005 - 7 ME 289/04

    Bergrechtlicher Planfeststellungsbeschluss eines Rahmenbetriebsplans für

    Dieses Begehren blieb in beiden Instanzen erfolglos (VG Stade, Beschl. v. 17.12.2002 - 6 B 1410/02 -; Senat, Beschl. v. 23.6.2003 - 7 ME 13/03 -, NVwZ-RR 2003, 642 = ZfB 2003, 271).

    Das Verwaltungsgericht hat insoweit im Anschluss an den Beschluss des Senats vom 23. Juni 2003 (7 ME 13/03, aaO) darauf hingewiesen, dass sich die Antragsteller auf eine fischereirechtlich gesicherte Position nicht berufen können, weil der Fisch- und Krebsfang in den Küstengewässern frei ist (§ 16 Abs. 1 Nds. FischG).

    Zur Bedeutung des § 48 Abs. 2 BBergG, die mit der Beschwerde nicht näher problematisiert wird, verweist der Senat auf seinen Beschluss vom 23. Juni 2003 (7 ME 13/03, aaO).

    Sie müssen vielmehr Veränderungen im Meer durch Naturgewalten ebenso hinnehmen wie die erlaubte Benutzung des Meeres durch andere und auch sonst das rechtmäßige Vorgehen Dritter achten (vgl. BGH, Urt. v. 31.1.1966 - III ZR 110/64 -, BGHZ 45, 150; Senat, Beschl. v. 23.6.2003, aaO).

  • VG Oldenburg, 03.06.2009 - 5 A 346/09

    Beseitigung der Bindungswirkung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids;

    Dieser unterfällt damit dem Gemeingebrauch, auf dessen Aufrechterhaltung kein Anspruch besteht und mit dem besondere Nutzungsrechte nicht verbunden sind (Nds. OVG, Beschluss vom 23. Juni 2003 - 7 ME 13/03 - juris).

    Denn die o.g. Bestimmungen ermöglichen öffentlich-rechtliche Beschränkungen der Seefischerei und dienen dem Interesse der Allgemeinheit an einer Begrenzung des Fischfangs, ohne aber den Klägern private Aneignungsrechte einzuräumen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 23. Juni 2003 - 7 ME 13/03 - juris sowie Nds. OVG, Beschluss vom 16. Februar 2005 - 7 ME 289/04 - NUR 2005, 604 ff.).

    Die Kläger haben hinsichtlich ihrer Fischereibetriebe keinen Anspruch auf Schaffung oder Aufrechterhaltung ihnen günstiger Benutzungsverhältnisse (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 23. Juni 2003 - 7 ME 13/03 - juris) und müssen die erlaubte Benutzung des Meeres durch andere und rechtmäßiges Vorgehen Dritter hinnehmen, sofern dieses - hier durch den Betrieb des Windparks - den Gewerbebetrieb nicht ernsthaft in seinem Bestand gefährdet und dieser unerträglich getroffen würde.

  • VG Oldenburg, 03.06.2009 - 5 A 254/09

    Beseitigung der Bindungswirkung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids;

    Dieser unterfällt damit dem Gemeingebrauch, auf dessen Aufrechterhaltung kein Anspruch besteht und mit dem besondere Nutzungsrechte nicht verbunden sind (Nds. OVG, Beschluss vom 23. Juni 2003 - 7 ME 13/03 - juris).

    Denn die o.g. Bestimmungen ermöglichen öffentlich-rechtliche Beschränkungen der Seefischerei und dienen dem Interesse der Allgemeinheit an einer Begrenzung des Fischfangs, ohne aber den Klägern private Aneignungsrechte einzuräumen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 23. Juni 2003 - 7 ME 13/03 - juris sowie Nds. OVG, Beschluss vom 16. Februar 2005 - 7 ME 289/04 - NUR 2005, 604 ff.).

    Die Kläger haben hinsichtlich ihrer Fischereibetriebe keinen Anspruch auf Schaffung oder Aufrechterhaltung ihnen günstiger Benutzungsverhältnisse (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 23. Juni 2003 - 7 ME 13/03 - juris) und müssen die erlaubte Benutzung des Meeres durch andere und rechtmäßiges Vorgehen Dritter hinnehmen, sofern dieses - hier durch den Betrieb des Windparks - den Gewerbebetrieb nicht ernsthaft in seinem Bestand gefährdet und dieser unerträglich getroffen würde.

  • VG Köln, 13.09.2022 - 14 K 2468/18

    Freizeitfischerei in einem Naturschutzgebiet in der Ostsee darf verboten werden

    vgl. offen gelassen : BVerfG, Urt. v. 6.12.2016 - 1 BvR 2821/11 -, Rdnr. 240, juris; BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 8.9.2010 - 1 BvR 1890/08 -, Rdnr. Ö25, juris; BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 26.4.2010 - 2 BvR 2179/04 -, Rdnr. 32; BVerwG, Urt. v. 22.4.1994 - 8 C 29.92 -, Rdnr. 20, juris; bejaht: BVerwG, Urt. v. 12.8.2009 - 9 A 64.07 -, Rdnr. 23, juris; BVerwG, Urt. v. 1.12.1982 - 7 C 111.81 -, Rdnr. 13; OVG Lüneburg, Beschluss v. 23.6.2003 - 7 ME 13/03 -, Rdnr. 21, juris.

    vgl. zu Berufsfischern BVerwG, Urt. v. 1.12.1982 - 7 C 111.81 -, Rdnr. 13, juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 30.9.2004 - 1 Bf 162/04 -, Rdnr. 15, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.6.2003 - 7 ME 13/03 -, Rdnr. 21, juris; vgl. allgemein zu einer ernsthaften Gefahr des Bestandes BVerwG, Urt. v. 26.3.1976 - IV C 7.74 -, Rdnr. 21 ff., juris; BVerwG, Urt. v. 22.4.1994 - 8 C 29.92 -, Rdnr. 20 f., juris; BVerwG, Urt. v. 11.11.1970 - IV C 102.67 -, Rdnr. 21 ff., juris.

  • OVG Niedersachsen, 17.03.2010 - 7 KS 174/06

    Eigentumsrechtlicher Schutz von Fanggründen eines Fischers in Küstengewässern bei

    1998, 264; Beschl. v. 23.6.2003 - 7 ME 13/03 -, NordÖR 2003, 301 ff.).
  • VG Hamburg, 25.03.2004 - 8 K 4795/02

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Errichtungsgenehmigung und

    Im Übrigen ermöglichen die in Rede stehenden Erlaubnisbestimmungen öffentlich-rechtliche Beschränkungen der Seefischerei und dienen dem Interesse der Allgemeinheit an einer Begrenzung des Fischfangs; sie räumen den Klägerinnen aber keine privaten Aneignungsrechte ein (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 23.06.2003, NVwZ-RR 2003 S. 642).
  • OVG Niedersachsen, 06.12.2019 - 10 ME 225/19

    Austritt; Brexit; Europäische Union; Mitgliedstaat; Parallelhandel;

    Nach Ablauf dieser Frist erstmals vorgetragene neue Beschwerdegründe können bei der Prüfung, ob die erstinstanzliche Entscheidung Bedenken unterliegt, nicht berücksichtigt werden (vgl. Niedersächsisches. OVG, Beschluss vom 23.06.2003 - 7 ME 13/03 -, juris Rn. 23; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 02.09.2003 - 2 M 39/02 - juris Leitsatz).
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