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   OVG Niedersachsen, 08.12.2008 - 7 ME 144/08   

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https://dejure.org/2008,4787
OVG Niedersachsen, 08.12.2008 - 7 ME 144/08 (https://dejure.org/2008,4787)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.12.2008 - 7 ME 144/08 (https://dejure.org/2008,4787)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. Dezember 2008 - 7 ME 144/08 (https://dejure.org/2008,4787)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zur Sperrwirkung des § 12 GewO bei sofort vollziehbarer Gewerbeuntersagung oder strafgerichtlichen Verurteilungen wegen Eigentums- oder Vermögensdelikten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Sperrwirkung des § 12 Gewerbeordnung (GewO) bei einem unter Anordnung des Sofortvollzuges und im Zeitpunkt eines Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens untersagten Gewerbe

  • Judicialis

    GewO § 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewO § 12
    Zur Sperrwirkung des § 12 GewO bei sofort vollziehbarer Gewerbeuntersagung oder strafgerichtlichen Verurteilungen wegen Eigentums- oder Vermögensdelikten: Gewerbeuntersagung; Insolvenz; Insolvenzverfahren; Sperrwirkung; Verurteilung, strafgerichtliche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sperrwirkung des § 12 Gewerbeordnung (GewO) bei einem unter Anordnung des Sofortvollzuges und im Zeitpunkt eines Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens untersagten Gewerbe

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2009, 397
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Niedersachsen, 13.05.2003 - 7 LA 140/02

    Berufsverbot; Bindungswirkung; Gewerbe; Gewerbetreibender; Gewerbeuntersagung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.12.2008 - 7 ME 144/08
    Hingegen fehlt es an einem die Anwendbarkeit des GewO § 12 rechtfertigenden Zusammenhang, wenn die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden auf Vorgängen beruht, die mit seiner ungeordneten Vermögenslage nichts zu tun haben (vgl. Senat, Beschl. v. 13.05.2003 - 7 LA 140/02 -, GewArch 2003, 383).
  • VGH Bayern, 27.01.2014 - 22 BV 13.260

    Gewerbeuntersagung wegen wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit - Maßgeblicher

    Allerdings könnte - worauf Vertreter der Gegenansicht hinweisen - eine Ausdehnung der Sperrwirkung auf die Phase der Verwaltungsvollstreckung dazu führen, dass gegen einen nicht rechtstreuen Gewerbetreibenden, der eine vor dem Ergehen insolvenzrechtlicher Maßnahmen im Sinn des § 12 GewO sofort vollziehbar oder bestandskräftig gewordene Gewerbeuntersagung beharrlich missachtet, keine Zwangsmaßnahmen (z.B. in dem vom NdsOVG mit Beschluss vom 8.12.2008 - 7 ME 144/08 - GewArch 2009, 162 entschiedenen Fall: Festsetzung eines Zwangsgelds) ergriffen werden könnten.

    Ein solches Ergebnis sei zu vermeiden, so dass Maßnahmen zur Vollstreckung einer Gewerbeuntersagung nicht als "Anwendung von Untersagungsvorschriften" angesehen werden dürften und somit eine sofort vollziehbare oder bestandskräftige Gewerbeuntersagung ungeachtet eines inzwischen eingeleiteten Insolvenzverfahrens zwangsweise durchgesetzt werden könnte, weil die "Anwendung" der Untersagungsvorschriften bereits abgeschlossen sei (NdsOVG, B.v. 8.12.2008, a.a.O., Rn. 4 unter Hinweis auf Hahn, GewArch 2000, 361 und Landmann/Rohmer, GewO, § 12 Rn. 14; Krumm, GewArch 2010, 465).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2011 - 4 A 1449/08

    Zulässigkeit der Unterbrechung eines gerichtlichen Verfahrens gegen eine

    So auch Hess. VGH, Urteil vom 21. November 2002 - 8 UE 3195/01 -, NVwZ 2003, 626; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 15. November 2010 - 7 L 1045/10 -, juris; VG München, Urteil vom 31. August 2006 - M 16 K 05.6153 -, juris; Heß, in: Friauf, GewO, Stand März 2011, § 12 Rn. 14, 15; Marcks, in: Landmann/Rohmer, GewO, Stand Mai 2008, § 12 Rn. 16; Schmidt, GewArch 2003, 326 (327); Tettinger, GewO, 7. Auflage 2004, § 12 Rn. 10; zweifelnd Nds. OVG, Beschluss vom 8. Dezember 2008 - 7 ME 144/08 , juris; a.A. Krumm, GewArch 2010, 465 (468).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.2010 - 6 A 10676/10

    Gewerbetreibender; Insolvenz; gewerbebezogene Unzuverlässigkeit; steuerrechtliche

    In Literatur und Rechtsprechung besteht im Grundsatz Einigkeit darüber, dass Verstöße gegen Verhaltensvorschriften dann der Sperrwirkung des § 12 GewO unterfallen, wenn sie gewerbebezogen sind und in einem engen Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Unzulänglichkeiten stehen, die das Insolvenzverfahren ausgelöst haben (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 8. Dezember 2008 - 7 ME 144/08 -, GewArch 2009, 162; Beschluss vom 29. Januar 2010 - 4 E 1182/09 -, juris; Heß, a.a.O., § 12 Rn. 7 f.; Hahn, GewArch 2000, 361 [362]; Marcks, a.a.O., § 12 Rn. 11).
  • VGH Bayern, 05.05.2009 - 22 BV 07.2776

    Gewerbeuntersagung; Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Das Gewerbe "Zeichen und Planungsbüro" wurde vom Kläger zum Zeitpunkt des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens (ca. Februar 2005, vgl. Bl. 127 und 131 der Akten des Landratsamts) ausgeübt, und zwar rechtmäßig, da trotz des angeordneten Sofortvollzugs die Frist für die Abwicklung des Geschäftsbetriebs (und damit für das Betreiben des Gewerbes) laut Nr. 11 des Bescheids vom 16. Juni 2004 erst zwei Monate nach Bestandskraft der (erweiterten) Gewerbeuntersagung endete (vgl. auch das Schreiben des Landratsamts vom 14.8.2006, Bl. 28 f. der Akten des Verwaltungsgerichts; zum Fall einer nicht rechtmäßigen, weil sofort vollziehbar untersagten gewerblichen Betätigung vgl. Nds. OVG vom 8.12.2008 GewArch 2009, 162).
  • OVG Niedersachsen, 11.08.2009 - 7 LA 232/07

    Gewerbeuntersagung während der Dauer eines Insolvenzverfahrens; Berücksichtigung

    Die Sperrwirkung des § 12 GewO tritt daher bei einer auf die Verurteilung wegen derartiger Straftaten gestützten Gewerbeuntersagung, die dem Schutz aktueller und potentieller Kunden dient, nicht ein (Fortführung von Nds. OVG, Beschl. v. 13.05.2003 - 7 LA 140/02 -, GewArch 2003, 383, 384 wie schon Beschl. v. 08.12.2008 - 7 ME 144/08 -, GewArch 2009, 162).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.11.2009 - 1 S 19.09

    Beschwerde; vorläufiger Rechtsschutz; (erweiterte) Gewerbeuntersagung;

    Ziel des § 12 GewO ist es indes nicht, dem Gewerbetreibenden die Fortführung eines unerlaubt betriebenen Gewerbes zu ermöglichen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 8. Dezember 2008 - 7 ME 144/08 - juris Rn. 4; Hahn, GewArch 2000, 361, 365).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2011 - 4 B 1707/10

    Ausübung eines Gewerbes wird nicht wegen Unmöglichkeit zum Nachkommen von

    vgl. hierzu Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 8. Dezember 2008 - 7 ME 144/08 -, juris, der nach Auffassung des Senats für den Fall des angeordneten Sofortvollzuges allerdings zu weit gehen dürfte.
  • VGH Bayern, 14.02.2011 - 22 CS 11.34

    Sofort vollziehbare erweiterte Gewerbeuntersagung

    Dieser Ansicht liegt zu Grunde, dass demjenigen Gewerbetreibenden, der die in der Gewerbeuntersagung ihm eingeräumte Frist bis zur Einstellung seiner gewerblichen Tätigkeit ausnutzt, insbesondere nicht ohne Weiteres eine "Flucht in die Insolvenz" vorgeworfen werden und ihm gegenüber auch nicht der im Beschluss des OVG Lüneburg vom 8. Dezember 2008 (Az. 7 ME 144/08) argumentativ verwendete - und später in Rechtsprechung und Rechtslehre wiederholt aufgegriffene - Einwand erhoben werden kann, aus dem rechtswidrigen Missachten des angeordneten Sofortvollzugs dürfe dem Unzuverlässigen gegenüber dem (wenigstens insoweit) Rechtstreuen kein Vorteil erwachsen; denn Ziel des § 12 GewO sei es nicht, dem Gewerbetreibenden die Fortführung eines unerlaubt betriebenen Gewerbes zu ermöglichen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2010 - 4 E 1182/09

    Untersagung eines Gewerbes im Falle "doppelter" Unzuverlässigkeit; Unterbrechung

    - 7 ME 144/08 -, GewArch 2009, 162, und vom.
  • VGH Bayern, 01.02.2012 - 22 C 11.2679

    Prozesskostenhilfe; Widerruf der Gaststättenerlaubnis und Gewerbeuntersagung;

    Dieser Ansicht liegt zu Grunde, dass demjenigen Gewerbetreibenden, der die in der Gewerbeuntersagung ihm eingeräumte Frist bis zur Einstellung seiner gewerblichen Tätigkeit ausnutzt, insbesondere nicht ohne Weiteres eine "Flucht in die Insolvenz" vorgeworfen werden und ihm gegenüber auch nicht der im Beschluss des OVG Lüneburg vom 8. Dezember 2008 (Az. 7 ME 144/08) argumentativ verwendete - und später in Rechtsprechung und Rechtslehre wiederholt aufgegriffene - Einwand erhoben werden kann, aus dem rechtswidrigen Missachten des angeordneten Sofortvollzugs dürfe dem Unzuverlässigen gegenüber dem (wenigstens insoweit) Rechtstreuen kein Vorteil erwachsen; denn Ziel des § 12 GewO sei es nicht, dem Gewerbetreibenden die Fortführung eines unerlaubt betriebenen Gewerbes zu ermöglichen.
  • VG Gelsenkirchen, 15.11.2010 - 7 L 1045/10

    Gewerbeuntersagung, Festsetzung Zwangsgeld, Insolvenz, Freigabe, Sperrwirkung

  • VG München, 12.05.2009 - M 16 K 09.923

    Widerruf der gaststättenrechtlichen Erlaubnis trotz Insolvenzverfahren;

  • VG Saarlouis, 11.07.2011 - 1 K 303/10

    Einzelfall eines wegen der Aussetzung des Widerspruchverfahrens gemäß § 12 GewO

  • VG Gelsenkirchen, 25.11.2009 - 7 K 3090/08

    Gewerbeuntersagung; Insolvenzverfahren

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