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   OVG Niedersachsen, 24.01.2008 - 7 ME 193/07   

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OVG Niedersachsen, 24.01.2008 - 7 ME 193/07 (https://dejure.org/2008,30153)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.01.2008 - 7 ME 193/07 (https://dejure.org/2008,30153)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. Januar 2008 - 7 ME 193/07 (https://dejure.org/2008,30153)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Gewerbliche Altpapiersammlung ist zulässig

Besprechungen u.ä.

  • forumz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kommune unterliegt im Kampf ums Altpapier

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Niedersachsen, 24.01.2008 - 7 ME 192/07

    Zulässigkeit der Altpapiersammlung durch ein Entsorgungsunternehmen neben dem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.01.2008 - 7 ME 193/07
    Der gegen die Untersagungsverfügung gerichtete Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz hatte im Beschwerdeverfahren Erfolg (Beschluss vom 24.01.2008 - 7 ME 192/07).
  • OVG Thüringen, 01.12.2008 - 1 EO 566/08

    Abfallbeseitigungsrecht; Gewerbliche Altpapiersammlung aus privaten

    Der Senat verweist hierzu auf die insoweit zutreffenden Ausführungen im angegriffenen Beschluss (Umdruck S. 4 bis S. 5 erster Absatz) des Verwaltungsgerichts (§ 122 Abs. 2 Satz 3 VwGO; zum Meinungsstand auch: NdsOVG, Beschlüsse vom 24.01.2008 - 7 ME 192/07 - und - 7 ME 193/07 -, beide zitiert nach Juris, je m. w. N.).

    Das Vorhaben der Antragstellerin, den Haushalten im Kreisgebiet die "blaue Tonne" für Altpapier und -pappe kostenlos anzubieten und diese in einem regelmäßigen Turnus zu entleeren, stellt eine gewerbliche Sammlung im Sinne des § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG dar (zu einer vergleichbaren Fallgestaltung: NdsOVG, Beschluss vom 24.01.2008 - 7 ME 193/07 -, zitiert nach Juris, RdNr. 10 m. w. N.).

    § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG führt nur zu einer eingeschränkten Bestandsgarantie für das jeweilige öffentlich-rechtliche Entsorgungssystem, denn der Gesetzgeber mutet dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger mit den Regelungen in § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 KrW-/AbfG eine gewisse Flexibilität beim Aufbau und Unterhalt der Abfallentsorgungsstrukturen zu (NdsOVG, Beschlüsse vom 24.01.2008 - 7 ME 192/07 - und - 7 ME 193/07 -, beide zitiert nach Juris, je RdNr. 13).

    Die von Verwaltung und Rechtsprechung ungeachtet eventuell vorhandener abweichender abfall- und/oder rechtspolitischer Vorstellungen zu respektierende Entscheidung des Gesetzgebers, private Sammlungen nach § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG zuzulassen und die Überlassungspflicht insoweit einzuschränken, würde unterlaufen, könnten gewerbliche Sammlungen bereits unter Hinweis auf entgegenstehende vertragliche Beziehungen mit dem Systembetreiber untersagt werden (NdsOVG, Beschluss vom 24.01.2008 - 7 ME 193/07 -, zitiert nach Juris, RdNr. 20).

    Es erscheint im Übrigen mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht vereinbar, wegen "Fehlwürfen" bei Verpackungsabfällen, die letztlich nicht vollständig vermeidbar sind, gewerbliche Abfallsammlungen umfassend zu untersagen und die gesetzliche Regelung des § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG damit praktisch auszuhebeln, zumal dies in vergleichbarer Weise auch die in § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 KrW-/AbfG vorgesehenen gemeinnützigen Sammlungen betreffen würde, die ebenfalls nicht gegen Bestimmungen des Abfallrechts verstoßen dürfen (NdsOVG, Beschluss vom 24.01.2008 - 7 ME 193/07 -, zitiert nach Juris, RdNr. 20 f., auch zu den nachfolgenden Ausführungen).

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.04.2008 - 4 LB 7/06

    Abfallüberlassungspflicht

    An den Nachweis der ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung gesammelten Altpapiers sind keine allzu hohen Anforderungen zu stellen (so auch VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 11.02.2008, a.a.O. und OVG Lüneburg, Beschl. v. 24.01.2008 - 7 ME 193/07 -).

    Soweit die Auffassung vertreten wird, es bestünden bereits Bedenken, dass das Interesse an einer kostengünstigen Entsorgung, das heißt das Interesse der Benutzer der Einrichtung "Abfallensorgung" an niedrigen Gebühren, ein "öffentliches Interesse" im Sinne des § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG sei (siehe VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 11.02.2008, a.a.O.) beziehungsweise im Rahmen der "öffentlichen Interessen" fiskalische Auswirkungen allenfalls nachrangig zu berücksichtigen seien (siehe OVG Lüneburg, Beschl. v. 24.01.2008, a.a.O., m.w.N.), vermag der Senat dem nicht zu folgen.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.07.2008 - 3 M 63/08

    Abfallentsorgung durch privates Unternehmen: Zulässigkeit der Sammlung von

    Ob danach die Überlassungspflicht bereits durch die Einschaltung eines Dritten entfallen kann oder lediglich eine Eigenverwertung zulässig ist (vgl. zum Meinungsstand OVG Lüneburg, B. v. 24.01.2008 - 7 ME 193/07 -, zit n. juris, m.w.N.unter Rn. 7; VGH Mannheim, B. v. 11.02.2008 - 10 S 2422/07 -zit. n. juris, Rn. 15), kann offen bleiben, da jedenfalls § 13 Abs. 3 Satz 1 KrW-/AbfG Ausnahmemöglichkeiten von der Überlassungspflicht vorsieht und hier die Voraussetzungen der (Rück-)Ausnahme des § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG - gewerbliche Sammlung - vorliegen (s.u. 2.).

    Die von der Beschwerde angeführte systematische Unterscheidung zwischen "Sammeln" und "Einsammeln durch Hol- und Bringsysteme" führt nicht zu einem Ausschluss von Sammlungen der beschriebenen, von der Antragstellerin beabsichtigten Art. Die unterschiedlichen Begriffe in § 4 Abs. 5 KrW-/AbfG erfassen lediglich die (zeitlichen) Phasen der Abfallentsorgung und die Arten des Umgangs mit Abfall, die zur Kreislaufwirtschaft zählen (vgl. Kunig, a.a.O., § 4 Rn. 42), und geben für eine auf § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 KrW-/AbfG übertragbare Abgrenzung von Tatbeständen nichts her (vgl. OVG Lüneburg, B. v. 24.01.2008, a.a.O. Rn. 8).

    Selbst wenn man das Interesse an niedrigen Abfallentsorgungsgebühren mit Blick auf den Zweck und die Ziele des Kreislaufwirtschaftsabfallgesetzes als ein öffentliches Interesse im Sinne des § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG ansehen will (a.A. VGH Mannheim, B. v. 24.01.2008, a.a.O.; OVG Lüneburg, B. v. 24.01.2008, a.a.O.), gilt dies nicht für die Vermeidung jeglicher Gebührensteigerungen in Folge gewerblicher Sammlungen (vgl. OVG Schleswig, U. v. 22.04.2008 - 4 LB 7/06 -).

  • VG Stuttgart, 04.09.2015 - 2 K 2096/14

    Untersagung einer gewerblichen Sammlung von Altkleidern - zur Darlegung der

    Ausreichend sei in der Regel, dass der gewerbliche Sammler sein vertragliches Innenverhältnis mit einem Verwertungsunternehmen, das selbst über die erforderlichen Genehmigungen verfügt, offenlege (Karpenstein/Dingemann, in: Jarass/Petersen, KrWG, Kommentar, 2014, § 18 Rn. 49 unter Verweis auf OVG Lüneburg, Beschluss vom 24.01.2008 - 7 ME 193/07 -, juris Rn. 10).

    Der gewerbliche Sammler genüge seiner Nachweispflicht, wenn er sein vertragliches Innenverhältnis mit einem Verwertungsunternehmen, das selbst über die erforderlichen Genehmigungen verfügt, offenlege (OVG Lüneburg, Beschluss vom 24.01.2008 - 7 ME 193/07 -, juris Rn. 10) bzw. die Abfälle einem zertifizierten Entsorgungsbetrieb überlasse (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14.10.2004 - 2 B 122/04, 2 B 135/04 -, juris Rn. 16).

  • VG München, 03.04.2008 - M 17 K 07.5482

    Gewerbliche Sammlung von Papier/Pappe/Kartonagen; überwiegende öffentliche

    Die von der Klägerin angeführten Beschlüsse des OVG Niedersachsen (vom 24.1.2008 7 ME 292/07 und 7 ME 193/07) seien für die hier zu entscheidende Angelegenheit sachlich und rechtlich ohne Bedeutung.

    Ob Erzeuger oder Besitzer von Abfällen aus privaten Haushaltungen berechtigt sind, Dritte mit der Verwertung ihrer Abfälle zu beauftragen mit der Folge, dass die Überlassungspflicht schon dann entfällt, oder ob der Pflichtige selbst verwertend tätig sein muss und eine Einschaltung Dritter seine Überlassungspflichten grundsätzlich nicht entfallen lässt, wird in Literatur und Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt und ist höchstrichterlich bislang noch nicht entschieden (zum Meinungsstand s. OVG Lüneburg, Beschluss v. 24.1.2008, Az.: 7 ME 192/07 und 7 ME 193/07; VG Augsburg, Beschluss v. 15.2.2008, Az.: AU 4 S 08.2).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.01.2010 - 10 S 2701/09

    Erledigung einer bestandskräftigen Verfügung durch konsensuales Verhalten

    Der Antragsgegner hatte im Hinblick auf die uneinheitliche obergerichtliche Rechtsprechung im Jahre 2008 zur Frage der Zulässigkeit gewerblicher Altpapiersammlungen unabhängig von der Anhängigkeit eines konkreten Revisionsverfahrens hinreichenden Anlass, bis zu einer höchstrichterlichen Klärung der Rechtslage zuzuwarten (zur Rspr. im Jahr 2008 vgl. etwa Senatsbeschl. v. 11.02.2008 aaO.; OVG Lüneburg, Beschlüsse v. 24.01.2008 - 7 ME 192/07 - u. - 7 ME 193/07 - OVG Hamburg, Beschl. v. 08.07.2008 - 1 Bs 91/08 - jeweils juris).
  • OVG Niedersachsen, 01.07.2008 - 7 ME 90/08

    Rechtmäßigkeit gewerblicher Altpapiersammlungen aus privaten Haushalten; Öffnung

    Entgegen der Ansicht der Beschwerdeführer vermag der Senat einen entscheidungserheblichen sachlichen Unterschied zu den von ihm bereits entschiedenen Verfahren (Beschlüsse vom 24.01.2008 - 7 ME 192/07 -, NordÖR 2008, 125 = ZUR 2008, 206 = NdsVBl. 2008, 119 und - 7 ME 193/07 -) und damit ein Entgegenstehen überwiegender öffentlicher Interessen i.S.d. § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG nicht zu erkennen.
  • VG Hannover, 20.05.2008 - 4 B 2395/08

    Altpapier darf auch von Privatunternehmen eingesammelt werden

    Das Gericht orientiert sich bei der Prüfung dieser Frage - zumal es sich um ein Eilverfahren handelt, in dem eine einstweilige Regelung zu treffen ist - an der Rechtsprechung des OVG Lüneburg als zuständigem Obergericht (Beschlüsse vom 24.01.2008, 7 ME 192/07 und 7 ME 193/07 ).
  • VG Augsburg, 15.02.2008 - Au 4 S 08.2

    "Blaue Tonne"; Durchführung gewerblicher Sammlungen von PPK-Abfällen; Begriff der

    Vor diesem Hintergrund verliert deshalb auch die höchstrichterlich noch nicht abschließend geklärte Frage, ob im Rahmen des § 13 Abs. 1 Satz 1 KrW-/AbfG eine Drittbeauftragung im Sinne des § 16 Abs. 1 KrW-/AbfG zulässig ist oder nicht, ihre entscheidende Bedeutung (so im Ergebnis auch Niedersächsisches OVG vom 24.1.2008, Az. 7 ME 192/07 und 7 ME 193/07 sowie VG Karlsruhe vom 19.9.2007, Az. 3 K 2219/07, Juris).
  • VG Hannover, 20.05.2008 - 4 B 2279/08

    Gewerbliche Altpapiersammlungen aus Privathaushalten

    Das Gericht orientiert sich bei der Prüfung dieser Frage - zumal es sich um ein Eilverfahren handelt, in dem eine einstweilige Regelung zu treffen ist - an der Rechtsprechung des OVG Lüneburg als zuständigem Obergericht (Beschlüsse vom 24.01.2008, 7 ME 192/07 und 7 ME 193/07 ).
  • VG Hannover, 20.05.2008 - 4 B 2491/08

    Altpapier darf auch von Privatunternehmen eingesammelt werden

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