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   OVG Niedersachsen, 09.09.2013 - 7 ME 56/13   

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https://dejure.org/2013,25099
OVG Niedersachsen, 09.09.2013 - 7 ME 56/13 (https://dejure.org/2013,25099)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.09.2013 - 7 ME 56/13 (https://dejure.org/2013,25099)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. September 2013 - 7 ME 56/13 (https://dejure.org/2013,25099)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Ermessensbetätigung bei der Vergabe der verfügbaren Marktstellplätze durch Vergaberichtlinien des Veranstalters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 92 Abs. 3 Satz 1
    Ermessensbetätigung bei der Vergabe der verfügbaren Marktstellplätze durch Vergaberichtlinien des Veranstalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ermessensbetätigung bei der Vergabe der verfügbaren Marktstellplätze durch Vergaberichtlinien des Veranstalters

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Marktzulassungen erfordern ein vorher festgelegtes Verfahren mit transparenten Vergaberichtlinien

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Marktzulassungen erfordern ein vorher festgelegtes Verfahren mit transparenten Vergaberichtlinien

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Niedersachsen, 17.11.2009 - 7 ME 116/09

    Konkurrentenverdrängungsklage um Marktzulassung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.09.2013 - 7 ME 56/13
    7 Eine den Grundrechtsschutz sichernde Verfahrensgestaltung bei Marktzulassungen verlangt u.a. ein für alle Bewerber einheitliches, vorher festgelegtes Verfahren, bei dem behördliche Vergaberichtlinien transparent sind und so rechtzeitig bekanntgegeben werden, dass die Bewerber sich darauf einstellen können, sowie dass die Auswahlkriterien selbst nachvollziehbar und (auch) im Hinblick auf die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes gerichtlich überprüfbar sind (Senat, Urt. v. 16.06.2005 - 7 LC 201/03 -, NVwZ-RR 2006, 177, 179 mwN; Beschl. v. 17.11.2009 - 7 ME 116/09 -, juris).

    Der Senat hat in der Vergangenheit bereits zum Ausdruck gebracht, dass, wenn die Ermessensbetätigung bei der Vergabe der verfügbaren Marktstellplätze durch Vergaberichtlinien des Veranstalters vorstrukturiert ist, es zur Wahrung effektiven Rechtsschutzes tunlich ist, dass das Verwaltungsgericht - auch im einstweiligen Rechtsschutzverfahren - auf der Grundlage der behördlichen Vergabepraxis über den Zulassungsanspruch des Bewerbers eindeutig entscheidet und sich nicht auf einen Bescheidungsausspruch beschränkt (Senat, Beschl. v. 17.11.2009 - 7 ME 116/09 -, juris Rn. 7), was freilich voraussetzt, dass seitens des Antragstellers ein entsprechender prozessualer Antrag gestellt wird, woran es im vorliegenden Verfahren jedenfalls gefehlt hat.

  • OVG Niedersachsen, 13.06.2012 - 7 LA 77/10

    Erhebung einer Fortsetzungsfeststellungsklage bei begründeter Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.09.2013 - 7 ME 56/13
    Der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz war zum Zeitpunkt seines Eingangs bei dem Verwaltungsgericht - entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin - nicht bereits unzulässig (vgl. Senat, Beschl. v. 13.06.2012 - 7 LA 77/10 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 16.06.2005 - 7 LC 201/03

    Anspruch auf Zulassung zu einem Frühjahrsmarkt unter Berücksichtigung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.09.2013 - 7 ME 56/13
    7 Eine den Grundrechtsschutz sichernde Verfahrensgestaltung bei Marktzulassungen verlangt u.a. ein für alle Bewerber einheitliches, vorher festgelegtes Verfahren, bei dem behördliche Vergaberichtlinien transparent sind und so rechtzeitig bekanntgegeben werden, dass die Bewerber sich darauf einstellen können, sowie dass die Auswahlkriterien selbst nachvollziehbar und (auch) im Hinblick auf die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes gerichtlich überprüfbar sind (Senat, Urt. v. 16.06.2005 - 7 LC 201/03 -, NVwZ-RR 2006, 177, 179 mwN; Beschl. v. 17.11.2009 - 7 ME 116/09 -, juris).
  • VG Freiburg, 11.11.2014 - 4 K 2310/14

    Einstweilige Anordnung auf Zulassung zu einem Weihnachtsmarkt

    22 Richtig ist insoweit, dass die mit dem Auswahlverfahren und der Auswahlentscheidung verbundene erhebliche Grundrechtsrelevanz für die sich bewerbenden Anbieter, die nur begrenzte gerichtliche Kontrolle im Rahmen des § 70 Abs. 3 GewO und die Notwendigkeit der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG ein transparentes Verfahren erforderlich machen (Nieders. OVG, Beschluss vom 09.09.2013 - 7 ME 56/13 -, juris; VG Ansbach, Urteil vom 26.08.2014 - AN 4 K 14.00386 -, juris; VG Oldenburg, Beschluss vom 17.06.2013 - 12 B 2119/13 -, juris; VG Bremen, Beschluss vom 02.10.2012 - 5 V 1215/12 -, juris).
  • VG Oldenburg, 29.07.2014 - 12 B 1652/14

    Auswahlkriterium; Konkurrentenverdrängungsklage

    Im Beschluss des Nds. Oberverwaltungsgerichts vom 7. Oktober 2013 - 7 ME 55/13 - wie auch im Beschluss des Nds. Oberverwaltungsgerichts vom 9. September 2013 - 7 ME 56/13 - zum Beschluss des Gerichts vom 20. Juni 2013 - 12 B 5090/13 - wird zwar darauf hingewiesen, dass die Antragsgegnerin in den Beschwerdeverfahren zu den Beschlüssen des Verwaltungsgerichts vom 17. Juni 2013 bzw. 20. Juni 2013 den jeweils angefochtenen Bescheid ausführlich begründet habe.

    Im Beschluss vom 9. September 2013 (a.a.O.) heißt es:.

  • VG Regensburg, 17.04.2014 - RO 5 K 13.334

    Wird eine Bewerbung auf Zulassung zu einer Veranstaltung nach § 70 GewO nur von

    Unstreitig ist die Beklagte verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass die Auswahlkriterien und das Auswahlverfahren transparent und nachvollziehbar sind (OVG Lüneburg, B.v. 09.09.2013 - 7 ME 56/13).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.10.2017 - 9 S 2244/15

    Höhe von Investitionshilfen aus dem Ausgleichstock für die Sanierung von

    Die insoweit vor allem im Bereich von Zulassungsentscheidungen bei begrenzten Kapazitäten im Gewerberecht entwickelten Grundsätze (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.11.2016 - 6 S 2207/16 -, VBlBW 2017, 253; BayVGH, Beschluss vom 12.08.2013 - 22 CE 13.970 -, NVwZ-RR 2013, 933; NdsOVG, Beschlüsse vom 27.07.2016 - 7 ME 81/16 -, NdsVBl 2016, 375, vom 11.08.2015 - 7 ME 58/15 -, juris, vom 09.09.2013 - 7 ME 56/13 -, juris, und vom 17.11.2009, a.a.O.) können nicht unbesehen auf den vorliegenden Fall der Förderung bedürftiger Gemeinden aus dem Ausgleichstock übertragen werden.
  • VG Kassel, 20.05.2019 - 3 L 999/19

    Standplatzvergabe für ein Riesenrad beim Hessentag 2019

    Die Auswahlkriterien selbst sowie der konkrete Auswahlvorgang müssen nachvollziehbar und (auch) im Hinblick auf die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes gerichtlich überprüfbar sein (OVG Lüneburg, Beschluss v. 09.09.2013 - 7 ME 56/13, juris, Rn. 7; BayVGH, Beschluss v. 12.08.2013 - 22 CE 13.970, juris, Rn. 31).
  • VG Darmstadt, 29.06.2016 - 3 L 1154/16

    Zulassung zu einem Volksfest

    Die Auswahlkriterien selbst müssen nachvollziehbar und (auch) im Hinblick auf die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes gerichtlich überprüfbar sein (Nieders. OVG, Beschl. v. 09.09.2013 - 7 ME 56/13 -, juris; Bay. VGH, Beschl. v. 12.08.2013 - 22 CE 13.970 -, NVwZ-RR 2013, 933).
  • VG Würzburg, 24.05.2017 - W 6 K 17.166

    Auswahlentscheidung für Messezulassung

    Sie sollen deshalb auch nicht während des Verfahrens einseitig geändert werden, um einen bestimmten Bewerber zu bevorzugen (vgl. OVG NRW, B.v. 15.5.2017 - 4 A 1504/15 - juris; B.v. 24.7.2015 - 4 B 709/15 - NWVBl 2016, 121; NdsOVG Lüneburg, B.v. 9.9.2013 - 7 ME 56/13 - juris).
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