Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 24.09.2002 - 7 MS 180/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5430
OVG Niedersachsen, 24.09.2002 - 7 MS 180/02 (https://dejure.org/2002,5430)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.09.2002 - 7 MS 180/02 (https://dejure.org/2002,5430)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. September 2002 - 7 MS 180/02 (https://dejure.org/2002,5430)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,5430) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Eisenbahn; Plangenehmigung; Benehmen; Abwägungsmangel; Funksystem-Basisstation

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 18 Abs. S. 2 AEG; § 18 Abs. 2 AEG; § 20 Abs. 7 AEG
    Wirksamkeit einer zu bahnbetrieblichen Zwecken erfolgten Plangenehmigung für den Bau einer Funksystem-Basisstation in einem Gemeindegebiet; Nichterforderlichkeit einer Willensübereinstimmung bei einem Benehmen ; Kein Einvernehmen wegen der überörtlichen Bedeutung von ...

  • Judicialis

    AEG § 18 I 2; ; AEG § 18 II; ; AEG § 20 VII

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Plangenehmigung für den Bau einer Funksystem-Basisstation; Beeinträchtigung der Rechte anderer; Interesse der Gemeinde an der Gestaltung ihres Ortsbildes; Herstellung des Benehmens; Vorhaben von überörtlicher Bedeutung; erheblicher Abwägungsmangel; Heilung durch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 478
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Niedersachsen, 30.10.2003 - 7 K 3838/00

    Planfeststellung einer Bundesfernstraße - Umweltverträglichkeitsprüfung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.09.2002 - 7 MS 180/02
    Die Antragstellerin begehrt die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Anfechtungsklage - 7 K 3838/00 - gegen die Plangenehmigung des Eisenbahn-Bundesamts vom 29. September 2000 für den Bau einer Funksystem-Basisstation in ihrem Gemeindegebiet.

    Mit ihrer Klage - 7 K 3838/00 - macht sie geltend, sie sei im Verwaltungsverfahren nicht ordnungsgemäß beteiligt worden.

    Ein insoweit denkbarer Verfahrensmangel ist jedoch zwischenzeitlich geheilt worden, weil die Antragstellerin in dem anhängigen Hauptsacheverfahren - 7 K 3838/00 - ihren Standpunkt zu ihren städtebaulichen Belangen umfassend dargelegt hat (§ 45 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2 VwVfG).

  • BVerwG, 29.04.1993 - 7 A 2.92

    Bundesbahnstrecke Erfurt-Bebra I - § 42 Abs. 2 VwGO, die in § 9 BNatSchG

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.09.2002 - 7 MS 180/02
    Das in § 18 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AEG vorgeschriebene Benehmen mit der Antragstellerin, das im Gegensatz zum Einvernehmen keine Willensübereinstimmung erfordert (vgl. BVerwGE 92, 258/262 zu § 9 BNatSchG), ist wahrscheinlich hergestellt worden.
  • BVerwG, 16.08.1995 - 4 B 92.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Einheitliches Planfeststellujngeverfahren bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.09.2002 - 7 MS 180/02
    Es muss vielmehr nach den Umständen des Einzelfalles die konkrete Möglichkeit eines solchen Einflusses bestehen; das kann etwa dann der Fall sein, wenn sich an Hand der Planungsunterlagen oder sonst erkennbarer oder naheliegender Umstände ergibt, dass sich ohne den Abwägungsmangel ein anderes Abwägungsergebnis abgezeichnet hätte (vgl. BVerwG, Beschl.v.16.8.1995 - 4 B 92/95 - , NVwZ-RR 1996, 68 f.; Urt. v. 27.11.1996 - 11 A 100/95 -, NVwZ 1997, 994).
  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 19.95

    Militärische Tiefflüge der Bundeswehr und der NATO-Truppen - Festlegung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.09.2002 - 7 MS 180/02
    Die angefochtene Plangenehmigung der Antragsgegnerin enthält indessen Mängel bezüglich der nach § 18 Abs. 1 Satz 2 AEG gebotenen Abwägung, die gemäß § 20 Abs. 7 Satz 1 AEG erheblich - also offensichtlich und auf das Abwägungsergebnis potentiell von Einfluss gewesen - sind und gegenwärtig nur durch ein die Plangenehmigung der Antragsgegnerin ergänzendes Verfahren nach § 20 Abs. 7 Satz 2 AEG behoben werden können, das sowohl den zur bisherigen Plangenehmigung führenden Verfahrensabschnitt als auch den noch durchzuführenden mit einem Änderungsbescheid endenden Abschnitt umschließt (vgl. BVerwGE 102, 358 f.).
  • BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 18.93

    Telegraphenwege - Telefonleitung - Fernmeldelinien - Planfeststellungsverfahren -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.09.2002 - 7 MS 180/02
    Der aus dem Selbstverwaltungsrecht der Antragstellerin folgende Anspruch darauf, dass die Antragsgegnerin bei der Betätigung ihres Planungsermessens das Interesse der Antragstellerin an der Gestaltung ihres Ortsbildes nicht unberücksichtigt lässt (vgl. BVerwGE 77, 134/138; 97, 203/212), setzt der Fachplanung keine mit einer Abwägung nicht überwindbare Grenze, deren Einhaltung bei der Plangenehmigung durch die Erteilungsvoraussetzung des § 18 Abs. 2 Satz 1 AEG sichergestellt werden müsste (vgl. BVerwGE 102, 74/76), sondern wird von dem sich aus § 18 Abs. 1 Satz 2 AEG auch für die Plangenehmigung ergebenden Anspruch der Antragstellerin auf gerechte Abwägung ihrer Belange mit entgegenstehenden anderen Belangen uneingeschränkt umfasst.
  • BVerwG, 18.03.1987 - 7 C 31.85

    Anforderungen an die Plangenehmigung des Eisenbahn-Bundesamtes für den Bau einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.09.2002 - 7 MS 180/02
    Der aus dem Selbstverwaltungsrecht der Antragstellerin folgende Anspruch darauf, dass die Antragsgegnerin bei der Betätigung ihres Planungsermessens das Interesse der Antragstellerin an der Gestaltung ihres Ortsbildes nicht unberücksichtigt lässt (vgl. BVerwGE 77, 134/138; 97, 203/212), setzt der Fachplanung keine mit einer Abwägung nicht überwindbare Grenze, deren Einhaltung bei der Plangenehmigung durch die Erteilungsvoraussetzung des § 18 Abs. 2 Satz 1 AEG sichergestellt werden müsste (vgl. BVerwGE 102, 74/76), sondern wird von dem sich aus § 18 Abs. 1 Satz 2 AEG auch für die Plangenehmigung ergebenden Anspruch der Antragstellerin auf gerechte Abwägung ihrer Belange mit entgegenstehenden anderen Belangen uneingeschränkt umfasst.
  • BVerwG, 31.07.2000 - 11 VR 5.00

    Verwaltungsverfahrensrecht - Keine Geltung des § 74 Abs. 2 VwVfG für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.09.2002 - 7 MS 180/02
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits geklärt, dass der Bau von Betriebsanlagen der Eisenbahn wegen des in § 38 BauGB zum Ausdruck gebrachten grundsätzlichen Vorrangs der Fachplanung gegenüber der Planungshoheit der Gemeinde in der Regel überörtliche Bedeutung im Sinne des § 38 Satz 1 BauGB hat und Vorhaben der hier in Rede stehenden Art nicht des Einvernehmens der Gemeinde im Sinne von § 36 Abs. 1 Satz 2 BauGB bedürfen (BVerwG, Beschl. v. 31.07.2000 - 11 VR 5.00 -, UPR 2001, 33; vom 31.10.2000 - 11 VR 12.00 -, NVwZ 2001, 90).
  • BVerwG, 25.09.1996 - 11 A 20.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis, Klagefrist und Grundsatz von Treu und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.09.2002 - 7 MS 180/02
    Der aus dem Selbstverwaltungsrecht der Antragstellerin folgende Anspruch darauf, dass die Antragsgegnerin bei der Betätigung ihres Planungsermessens das Interesse der Antragstellerin an der Gestaltung ihres Ortsbildes nicht unberücksichtigt lässt (vgl. BVerwGE 77, 134/138; 97, 203/212), setzt der Fachplanung keine mit einer Abwägung nicht überwindbare Grenze, deren Einhaltung bei der Plangenehmigung durch die Erteilungsvoraussetzung des § 18 Abs. 2 Satz 1 AEG sichergestellt werden müsste (vgl. BVerwGE 102, 74/76), sondern wird von dem sich aus § 18 Abs. 1 Satz 2 AEG auch für die Plangenehmigung ergebenden Anspruch der Antragstellerin auf gerechte Abwägung ihrer Belange mit entgegenstehenden anderen Belangen uneingeschränkt umfasst.
  • BVerwG, 27.11.1996 - 11 A 100.95

    Gesetz zur Neuordnung des Eisenbahnwesens (Eisenbahnneuordnungsgesetz - ENeuOG)

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.09.2002 - 7 MS 180/02
    Es muss vielmehr nach den Umständen des Einzelfalles die konkrete Möglichkeit eines solchen Einflusses bestehen; das kann etwa dann der Fall sein, wenn sich an Hand der Planungsunterlagen oder sonst erkennbarer oder naheliegender Umstände ergibt, dass sich ohne den Abwägungsmangel ein anderes Abwägungsergebnis abgezeichnet hätte (vgl. BVerwG, Beschl.v.16.8.1995 - 4 B 92/95 - , NVwZ-RR 1996, 68 f.; Urt. v. 27.11.1996 - 11 A 100/95 -, NVwZ 1997, 994).
  • BVerwG, 31.10.2000 - 11 VR 12.00

    Inhalt einer Entscheidung im "Benehmen" - Anhörung einer anderen Behörde -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.09.2002 - 7 MS 180/02
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits geklärt, dass der Bau von Betriebsanlagen der Eisenbahn wegen des in § 38 BauGB zum Ausdruck gebrachten grundsätzlichen Vorrangs der Fachplanung gegenüber der Planungshoheit der Gemeinde in der Regel überörtliche Bedeutung im Sinne des § 38 Satz 1 BauGB hat und Vorhaben der hier in Rede stehenden Art nicht des Einvernehmens der Gemeinde im Sinne von § 36 Abs. 1 Satz 2 BauGB bedürfen (BVerwG, Beschl. v. 31.07.2000 - 11 VR 5.00 -, UPR 2001, 33; vom 31.10.2000 - 11 VR 12.00 -, NVwZ 2001, 90).
  • BVerwG, 29.12.1994 - 7 VR 12.94
  • OVG Niedersachsen, 30.10.2003 - 7 K 3838/00

    Erteilung einer eisenbahnrechtlichen Plangenehmigung für die Errichtung und den

    Auf den Antrag der Klägerin, ihr vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren, stellte der erkennende Senat durch Beschluss vom 24. September 2002 - 7 MS 180/02 - die aufschiebende Wirkung der Klage bis zum Erlass eines die Plangenehmigung ergänzenden Bescheides der Beklagten wieder her und lehnte den Antrag im übrigen ab.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Beiakten A und B, der Verfahrensakten 7 MS 180/02 sowie 7 MS 211/02 Bezug genommen.

    Das Eisenbahn-Bundesamt führt den § 20 Abs. 7 AEG einleitend ausdrücklich auf und weist darauf hin, dass es sich zur Korrektur von Mängeln seiner Plangenehmigung vom 29. September 2000, wie sie der Senat in seinem Beschluss vom 24. September 2002 - 7 MS 180/02 - zum Ausdruck gebracht hatte, veranlasst sah und diese mit dem Bescheid ausräumen will.

    Ein darin liegender Verfahrensmangel wäre jedoch zwischenzeitlich geheilt, weil die Klägerin anlässlich des Erörterungstermins im Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes - 7 MS 180/02 - am 18. September 2002 und während des anhängigen Hauptsacheverfahrens ihren Standpunkt zu ihren städtebaulichen Belangen umfassend dargelegt und die Genehmigungsbehörde sich damit auseinandergesetzt hat (§ 45 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2 VwVfG).

  • VG Düsseldorf, 04.04.2014 - 21 K 3828/13

    Direkte Kostenbeteiligung kreisangehöriger Kommunen des Kreises Wesel an den

    Vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. September 2002 - 7 MS 180/02 - juris (in Bezug auf § 18 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AEG 1994), wonach sich das Benehmen nicht nur auf die Entscheidungsform, sondern auch auf das Vorhaben als solches bezieht.

    vgl. dazu (in Bezug auf § 18 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AEG 1994) etwa OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. September 2002 - 7 MS 180/02 -, juris.

  • VG Düsseldorf, 04.04.2014 - 21 K 3860/13

    Direkte Kostenbeteiligung kreisangehöriger Kommunen des Kreises Wesel an den

    Vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. September 2002 - 7 MS 180/02 - juris (in Bezug auf § 18 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AEG 1994), wonach sich das Benehmen nicht nur auf die Entscheidungsform, sondern auch auf das Vorhaben als solches bezieht.

    vgl. dazu (in Bezug auf § 18 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AEG 1994) etwa OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. September 2002 - 7 MS 180/02 -, juris.

  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2011 - 5 S 2436/10

    Zum Anspruch auf Erlass einer Plangenehmigung für den Rückbau eines privaten

    Das Benehmenserfordernis verlangt (lediglich), dass die Träger öffentlicher Belange Gelegenheit erhalten, innerhalb angemessener Frist zu dem Vorhaben Stellung zu nehmen (BVerwG, Beschl. v. 07.02.2005 - 9 VR 15.04 -, juris Rdnr. 11; OVG Niedersachsen, Beschl. v. 24.09.2002 - 7 MS 180/02 - NVwZ 2003, 478 jeweils zu der mit § 74 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 VwVfG wortlautidentischen Vorgängervorschrift des § 18 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AEG).
  • VG Düsseldorf, 04.04.2014 - 21 K 9749/13

    Direkte Kostenbeteiligung kreisangehöriger Kommunen des Kreises Wesel an den

    Vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. September 2002 - 7 MS 180/02 - juris (in Bezug auf § 18 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AEG 1994), wonach sich das Benehmen nicht nur auf die Entscheidungsform, sondern auch auf das Vorhaben als solches bezieht.

    vgl. dazu (in Bezug auf § 18 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AEG 1994) etwa OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. September 2002 - 7 MS 180/02 -, juris.

  • VG Düsseldorf, 04.04.2014 - 21 K 9788/13

    Direkte Kostenbeteiligung kreisangehöriger Kommunen des Kreises Wesel an den

    Vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. September 2002 - 7 MS 180/02 - juris (in Bezug auf § 18 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AEG 1994), wonach sich das Benehmen nicht nur auf die Entscheidungsform, sondern auch auf das Vorhaben als solches bezieht.

    vgl. dazu (in Bezug auf § 18 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AEG 1994) etwa OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. September 2002 - 7 MS 180/02 -, juris.

  • OVG Niedersachsen, 17.07.2007 - 7 MS 107/07

    Anfechtung einer Plangenehmigung bezüglich der Errichtung eines Funksendemastes

    Eine Bindung an die Stellungnahme tritt dadurch nicht ein (vgl. Senat, Beschl. v. 24.09.2002 - 7 MS 180/02 -, NVwZ-RR 2003, 478 (479)).
  • VG Karlsruhe, 15.06.2010 - 5 K 1964/09

    Unwesentliche Rechtsbeeinträchtigung durch Teilflächeninanspruchnahme für

    In einem solchen Fall ist es auch nach Auffassung der Kammer nach dem Wortlaut und nach Sinn und Zweck des § 74 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 LVwVfG nicht geboten, dass die Anhörungsbehörde mit diesen Trägern öffentlicher Belange nochmals das Benehmen herstellt (vgl. Nieders. OVG, Beschl. v. 24.09.2002 - 7 MS 180/02 - NVwZ-RR 2003, 478 = juris, Rdnr. 6; anders allerdings Bonk/Neumann in Stelkens u.a., VwVfG, 7. Aufl., § 74 Rdnr. 241).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht