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   OVG Niedersachsen, 27.09.2012 - 7 MS 33/12   

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OVG Niedersachsen, 27.09.2012 - 7 MS 33/12 (https://dejure.org/2012,28249)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.09.2012 - 7 MS 33/12 (https://dejure.org/2012,28249)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. September 2012 - 7 MS 33/12 (https://dejure.org/2012,28249)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 80 Abs. 5 S. 1 VwGO; § 34 Abs. 2 BNatschG; § 34 Abs. 3 BNatschG; § 64 Abs. 1 BNatSchG; § 17e Abs. 2 S. 3 FStrG; Art. 5 Abs. 4 EUV
    Einstweiliger Rechtsschutz gegen den Planfeststellungsbeschluss bzgl. des Plans für die Verlegung der Bundesstraße B 3 von nordöstlich Celle (B 191) bis südöstlich Celle (B 214)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen den Planfeststellungsbeschluss bzgl. des Plans für die Verlegung der Bundesstraße B 3 von nordöstlich Celle (B 191) bis südöstlich Celle (B 214) - Ortsumgehung Celle Mittelteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Planfeststellungsbeschluss für den Mittelteil der Ortsumgehung Celle vorläufig nicht vollziehbar

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen den Planfeststellungsbeschluss bzgl. des Plans für die Verlegung der Bundesstraße B 3 von nordöstlich Celle (B 191) bis südöstlich Celle (B 214) - Ortsumgehung Celle Mittelteil -

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Niedersachsen, 09.02.2012 - 7 KS 24/12

    Pauschalisierende Festsetzung des Streitwerts in Klageverfahren gegen zu

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.09.2012 - 7 MS 33/12
    Der Antragsteller erhob unter anderem mit dem fristgerecht bis zum 8. Mai 2008 eingegangenem Schreiben vom 7. Mai 2008 (in BA C zu KS 24/12 ~ weitgehend der späteren, veränderten Korrekturfassung vom 29.5. 2008, abgeheftet unter NatV, in BA B zu 7 KS 24/12 = K2 in BA A zu 7 KS 31/12), mit dem fristgerecht bis zum 5. Januar 2010 eingegangenem Schreiben von diesem Tage (K 3 in BA B zu 7 KS 31/12, Original in BA J zu KS 24/12) und mit dem fristgerecht bis zum 20. Juli 2011 eingegangenen Schreiben vom selben Tage (K 4 in BA B zu 7 KS 31/12, Original in BA L zu KS 24/12) eine Vielzahl von Einwendungen.

    Denn es wird dort - soweit ersichtlich - ohne tiefere Argumentation lediglich auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahre 2010 verwiesen (vgl. insbesondere, Unterlage 19.4, S. 63, in BA S zu 7 KS 24/12), durch welche die Antragsgegnerin die Frage der Höhe einer Irrelevanzschwelle für gleichsam abschließend geklärt erachtet (vgl. PFB, S. 68).

    Vielmehr wird in der dem Planfeststellungsbeschluss zugrunde liegenden FFH-Verträglichkeitsprüfung vom April 2011 (Unterlage 19.4, S. 62 f., in BA S zu 7 KS 24/12) davon ausgegangen, dass für die Lebensraumtypen 4030, 9160 und 91E0, in Bezug auf die mit der Verwirklichung der Planung eine Verschlechterung eintritt, grundsätzlich (für den Lebensraumtyp 91E0 soll davon abweichend hier eine besondere Stickstoffunempfindlichkeit vorliegen) Critical Loads von 10 bis 20 kg/(ha a) gelten, und für den Lebensraumtyp 6510 ein solcher von 20 bis 30 kg/(ha a).

    In der FFH-Verträglichkeitsprüfung wird indessen hinsichtlich der Lebensraumtypen 6510 und 4030 vorsorglich davon ausgegangen, dass die Critical Loads an Stickstoffeinträgen bereits aus der Vorbelastung erreicht seien (vgl. Unterlage 19.4, S. 63, in BA S zu 7 KS 24/12).

    Dies gilt auch für die in dem Planfeststellungsbeschluss verneinte Frage nach einer erheblichen Beeinträchtigung des (prioritären) Lebensraumtyps 91E0 durch die prognostizierten Stickstoffeinträge (vgl. einerseits: PFB, S. 68, Unterlage 19.4, S. 64 f., - in BA S zu 7 KS 24/12 -, Bl. 180 f. GA, 368 GA i. V. m. Schriftsatz vom 27.8. 2012, S. 15 ff. zu 2.3 und S. 19 f. zu 2.10 = Bl. 282 ff. und 286 f. GA zu KS 31/12; sowie andererseits: Einwendung vom 20.7. 2011, S. 10 ff. (14 f.) - K 4 in BA A zu 7 KS 31/12 -, Bl. 14 GA, 342 f. GA und 367 GA i. V. m. S. 24 ff. (26 f.) des Gutachtens "Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes DE 3021331 (Aller mit Barnbruch, untere Leine, untere Oker) durch den Bau der B 3", Stand: 20.3.2012, - K 5 in BA C zu 7 KS 31/12).

  • BVerwG, 14.04.2010 - 9 A 5.08

    Planfeststellung; vereinfachtes Änderungsverfahren; Anhörung; FFH-Gebiet;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.09.2012 - 7 MS 33/12
    Irrelevanzschwellen, die generalisierend Zusatzbelastungen bis zu einem bestimmten Prozentsatz der Critical Loads an Stickstoffeinträgen für unbedenklich erklären, sind mit den habitatrechtlichen Vorgaben nicht ohne Weiteres zu vereinbaren und bedürfen besonderer, naturschutzfachlich fundierter Rechtfertigung (BVerwG, Urt. v. 14.4. 2010 - BVerwG 9 A 5.08 -, BVerwGE 136, 291 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 92).

    Gemessen an der habitatrechtlichen Zielsetzung, einen günstigen Erhaltungszustand zu erhalten oder wiederherzustellen, erwiesen sich damit vorhabenbedingte Zusatzbelastungen bis zu dieser Schwelle unabhängig vom Umfang der betroffenen Fläche als Bagatelle, die die Verträglichkeit des Vorhabens nicht in Frage stellten (BVerwG, Urt. v. 14.4. 2010 - BVerwG 9 A 5.08 -, BVerwGE 136, 291 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 94).

    Dies treffe jedenfalls dann zu, wenn schon die Vorbelastung den Critical Load um mehr als das Doppelte übersteige (BVerwG, Urt. v. 14.4. 2010 - BVerwG 9 A 5.08 -, a. a. O., und Urt. v. 29.9. 2011 - BVerwG 7 C 21.09 -, NVwZ 2012, 176 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 42).

    Im Übrigen lässt sich nicht einmal feststellen, dass der vorliegende Fall vollauf mit derjenigen Fallgestaltung vergleichbar ist, die von dem Bundesverwaltungsgericht bereits beurteilt wurde und bei der schon die Vorbelastung den jeweils einschlägigen Critical Load für Stickstoffeinträge um mehr als das Doppelte überstieg (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.4. 2010 - BVerwG 9 A 5.08 -, a. a. O., juris Langtext Rn. 95).

  • BVerwG, 29.09.2011 - 7 C 21.09

    Umweltschutzvereinigung; Umweltverbandsklage; Einwendungen; Substantiierung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.09.2012 - 7 MS 33/12
    Der Umstand, dass sich ein Lebensraumtyp aufgrund der Vorbelastung möglicherweise bereits in einem ungünstigen Erhaltungszustand befindet, dürfte die Anwendung von Irrelevanzschwellen zwar nicht hindern (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.9. 2011 - BVerwG 7 C 21.09 -, NVwZ 2012, 176 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 44).

    Dies treffe jedenfalls dann zu, wenn schon die Vorbelastung den Critical Load um mehr als das Doppelte übersteige (BVerwG, Urt. v. 14.4. 2010 - BVerwG 9 A 5.08 -, a. a. O., und Urt. v. 29.9. 2011 - BVerwG 7 C 21.09 -, NVwZ 2012, 176 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 42).

  • BVerwG, 10.11.2009 - 9 B 28.09

    FFH-Verträglichkeitsprüfung; erhebliche Beeinträchtigung; Erhaltungsziel;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.09.2012 - 7 MS 33/12
    Schöpft bereits die Vorbelastung die Belastungsgrenze aus oder überschreitet sie diese sogar, so folgt daraus, dass prinzipiell jede Zusatzbelastung dem Erhaltungsziel zuwiderläuft und deshalb erheblich ist, weil sie die kritische Grenze überschreitet oder schon mit der Vorbelastung verbundene Schadeffekte verstärkt (BVerwG, Beschl. v. 10.11.2009 - BVerwG 9 B 28.09 -, NVwZ 2010, 319 f., hier zitiert nach juris, Rn. 6).

    Was als Bagatelle angesehen werden kann, ist aber eine zuvörderst naturschutzfachliche Frage (BVerwG, Beschl. v. 10.11.2009 - BVerwG 9 B 28.09 -, a. a. O., juris, Langtext Rn. 8).

  • OVG Niedersachsen, 05.01.2010 - 7 KS 212/06

    Vorbehalt von Einzelheiten des naturschutzrechtlichen Kohärenzausgleichs einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.09.2012 - 7 MS 33/12
    Sie entspricht der Praxis des Senats, den Streitwert bei Klagen anerkannter Naturschutzvereinigungen gegen Planfeststellungsbeschlüsse mit 30.000 EUR zu bemessen (Nds. OVG, Beschl. v. 5.1. 2010 - 7 KS 212/06 -) und in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes regelmäßig keinen Abschlag vom Wert der Hauptsache vorzunehmen, weil § 53 Abs. 2 GKG uneingeschränkt auf § 52 Abs. 1 (sowie Abs. 2) GKG verweist und der gegenüber der Hauptsache eventuell minderen Bedeutung des Verfahrens bereits durch die absolut geringere Anzahl und Höhe der Gebührenposten ausreichend Rechnung getragen wird (Nds. OVG, Beschl. v. 7.6. 2011 - 7 ME 93/10 -).
  • BVerwG, 22.09.2010 - 9 VR 2.10

    Eilantrag eines Naturschutzvereins gegen den Bau der Ortsumgehung Freiberg im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.09.2012 - 7 MS 33/12
    Nach alledem entspricht es trotz des gesteigerten Vollzugsinteresses, das mit der Aufnahme des Vorhabens in den Fernstraßenbedarfsplan als vordringlicher Bedarf indiziert ist, ohne dass für den dritten Bauabschnitt besondere Umstände diese Indizwirkung entkräfteten, einer angemessenen Interessenabwägung, die Schaffung vollendeter Tatsachen vorläufig zu verhindern; denn diese könnten zur Folge haben, dass gewichtige, auch gemeinschaftsrechtlich geschützte Gemeinwohlbelange des Naturschutzes ungerechtfertigt auf Dauer beeinträchtigt werden (vgl. BVerwG, Beschl. vom 22.9. 2010 - BVerwG 9 VR 2.10 - Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 82, hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 6).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.2012 - 1 A 11258/11

    Rechtsmittelbelehrung muss über Widerspruch auch im Wege der elektronischen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.09.2012 - 7 MS 33/12
    Sie ist es vielmehr auch dann, wenn sie (generell) geeignet ist, bei dem Betroffenen einen Irrtum über die formellen oder materiellen Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs hervorzurufen und ihn dadurch abzuhalten, den Rechtsbehelf überhaupt, rechtzeitig oder in der richtigen Form einzulegen (BVerwG, Beschl. v. 21.3. 2002 - BVerwG 4 C 2.01 -, Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 83, hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 12, m. z. w. N.; jüngst ebenso: OVG Rhld-Pf, Urt. v. 8.3. 2012 - 1 A 11258/11 -, juris, Langtext Rn. 29).
  • BVerwG, 30.04.2009 - 3 C 23.08

    Verwaltungsprozess; Rechtsmittel; Berufung; Berufungszulassung; Zulassung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.09.2012 - 7 MS 33/12
    Deshalb können auch unrichtige oder unvollständige Zusätze in der Belehrung, namentlich wenn sie den Eindruck der Vollständigkeit erwecken, deren Unrichtigkeit herbeiführen, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob die Unrichtigkeit der Rechtsbehelfsbelehrung kausal für die Verspätung des Rechtsbehelfs war (vgl.: BVerwG, Urt. v. 30.4. 2009 - BVerwG 3 C 23.08 -, BVerwGE 134, 41 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 17, m. w. N.).
  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 C 2.01

    Rechtsbehelfsbelehrung; Irreführung; Vertretungszwang; Heilung durch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.09.2012 - 7 MS 33/12
    Sie ist es vielmehr auch dann, wenn sie (generell) geeignet ist, bei dem Betroffenen einen Irrtum über die formellen oder materiellen Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs hervorzurufen und ihn dadurch abzuhalten, den Rechtsbehelf überhaupt, rechtzeitig oder in der richtigen Form einzulegen (BVerwG, Beschl. v. 21.3. 2002 - BVerwG 4 C 2.01 -, Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 83, hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 12, m. z. w. N.; jüngst ebenso: OVG Rhld-Pf, Urt. v. 8.3. 2012 - 1 A 11258/11 -, juris, Langtext Rn. 29).
  • BVerwG, 12.04.2005 - 9 VR 41.04

    Straßenplanung; Planfeststellung; vorläufiger Rechtsschutz; Antragsfrist;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.09.2012 - 7 MS 33/12
    Diese Rechtsprechung muss auf den nach § 17e Abs. 2 Satz 3 FStrG zu gebenden Hinweis übertragen werden, weil auch er nach seinem Schutzzweck verhindern soll, dass ein statthafter Rechtsbehelf nur deshalb nicht oder nicht fristgerecht ergriffen wird, weil der Betroffene die Möglichkeit des Rechtsbehelfs oder die Modalitäten seiner Einlegung nicht kennt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.4. 2005 - BVerwG 9 VR 41.04 -, NVwZ 2005, 943 ff., (945)).
  • OVG Niedersachsen, 22.04.2016 - 7 KS 27/15

    Planfeststellungsbeschluss; Ortsumgehung Celle; Stickstoffdepositionen;

    Er hat zudem am 13. Februar 2012 einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gestellt (Az.: 7 MS 33/12).

    Der Senat hat mit Beschluss vom 27. September 2012 (Az.: 7 MS 33/12) die aufschiebende Wirkung der Klage des Klägers gegen den Planfeststellungsbeschluss der Beklagten vom 30. November 2011 mit der Maßgabe angeordnet, dass von der aufschiebenden Wirkung die CEF-Maßnahmen A 11, A 22 und A 41 ausgenommen werden, die in der dem Beschluss beigefügten zweiseitigen Anlage "B 3 OU Celle, Mittelteil, 3. Bauabschnitt" beschrieben sind.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Vorbringens der Beteiligten und des Sachverhalts wird auf die Gerichtsakte dieses und des Verfahrens 7 MS 33/12 und die Beiakten zu diesem und zu dem Verfahren 7 KS 83/13 verwiesen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.

    Auf die im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Az.: 7 MS 33/12) thematisierte Frage der Unrichtigkeit der Rechtsbehelfsbelehrung kommt es daher im vorliegenden Klageverfahren nicht an.

    Der Kläger nimmt insoweit auf die im Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (Az.: 7 MS 33/12) eingereichten Anlagen ASt 12 bis ASt 16 Bezug.

  • OVG Niedersachsen, 22.04.2016 - 7 KS 35/12

    Planfeststellungsbeschluss; Postulationsfähigkeit; Ortsumgehung Celle;

    Mit Beschluss vom 27. September 2012 hat der Senat in einem Parallelverfahren (Az.: 7 MS 33/12) die aufschiebende Wirkung der Klage des dortigen Klägers gegen den Planfeststellungsbeschluss der Beklagten vom 30. November 2011 mit der Maßgabe angeordnet, dass von der aufschiebenden Wirkung die CEF-Maßnahmen A 11, A 22 und A 41 ausgenommen werden, die in der dem Beschluss beigefügten zweiseitigen Anlage "B 3 OU Celle, Mittelteil, 3. Bauabschnitt" beschrieben sind.

    Die Kläger haben sich zudem auf ihr Vorbringen in dem Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (Az.: 7 MS 36/12), auf ihre im Verwaltungsverfahren erhobenen Einwendungen, auf das in den Vorläuferprozessen 7 KS 135/03 und 7 MS 216/05 zu grundsätzlichen Planungsfragen Vorgetragene sowie auf die parallel anhängigen Verwaltungsrechtsstreite 7 KS 31/12 (jetzt: 7 KS 27/15) und 7 MS 33/12 des BUND bezogen.

    Das ist geeignet, die Einlegung des Rechtsbehelfs nennenswert zu erschweren, da es nicht völlig fern liegt, dass ein potenzieller Kläger einem solchen Hochschullehrer an einer nicht deutschen Hochschule - etwa in Fragen des europäischen Naturschutzrechts - eine besondere Sachkunde zutraut und er von einer Klage deshalb Abstand nimmt, weil er, ohne weitere Erkundigungen einzuziehen, fälschlich meint, gerade ihn nicht bevollmächtigen zu können (vgl. Beschluss des Senats vom 27.09.2012 - 7 MS 33/12 -, juris).

    84 Als unzulässig erweist sich auch die Bezugnahme der Kläger auf die parallel anhängigen Verwaltungsrechtsstreite 7 KS 31/12 (jetzt: 7 KS 27/15) und 7 MS 33/12 des BUND.

    Die Kläger haben die in Bezug genommenen Schriftsätze des Prozessvertreters in den Verfahren 7 KS 31/12 (jetzt: 7 KS 27/15) und 7 MS 33/12 nicht in (beglaubigter) Abschrift beigefügt.

  • VG Sigmaringen, 27.03.2020 - 5 K 3036/19

    Eilantrag eines Umweltverbands gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für

    Unabhängig von alledem gibt die Kammer weiter zu bedenken, dass bei Stickstoffhintergrunddepositionen wie sie ausweislich des UBA/LUBW-Datenbestands in der Raumschaft anzutreffen sind - wenn Zusatzbelastungen gegenüber der Vorbelastung gering ins Gewicht fallen (und auch sonst) - ein den Critical Loads-Werten entsprechender Zustand ohnehin oftmals nicht mit den spezifischen Mitteln des Habitatrechts in der Einzelvorhabenzulassung, sondern wohl nur durch eine effektive Luftreinhaltepolitik zu erzielen ist (vgl. dazu etwa BVerwG, Urteil vom 14.04.2010 - 9 A 5.08 -, juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 27.09.2012 - 7 MS 33/12 -, juris); insoweit ist der Gesetz- und Verordnungsgeber in der Pflicht (vgl. dazu beispielhaft etwa die in den Niederlanden in der Folge der Entscheidung des Raad van State vom 29.05.2019 - ECLI:NL:RVS:2019:1603 - ergriffenen Maßnahmen).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.12.2015 - 5 M 303/15

    Neubau der B 198 Ortsumgehung Mirow; Erschwerung der Klageerhebung mangels

    Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist unrichtig im Sinne des § 58 Abs. 2 VwGO, wenn sie die in § 58 Abs. 1 VwGO zwingend geforderten Angaben nicht enthält oder wenn sie (generell) geeignet ist, bei dem Betroffenen einen Irrtum über die formellen oder materiellen Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs hervorzurufen und ihn dadurch abzuhalten, den Rechtsbehelf überhaupt, rechtzeitig oder in der richtigen Form einzulegen (BVerwG, Beschl. v. 21.03.2002 - 4 C 2.01 -, Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 83 - zitiert nach juris, Rn. 12; vgl. auch OVG Koblenz, Urt. v. 8.03.2012 - 1 A 11258/11 -, juris, Rn. 29; OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.09.2012 - 7 MS 33/12 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 17.07.2013 - 12 ME 275/12

    Vornahme einer parallelen Prüfung hinsichtlich Stickstoffdeposition neben einer

    Critical Loads sind naturwissenschaftlich begründete Belastungsgrenzen für Vegetationstypen oder andere Schutzgüter, bei deren Einhaltung auch langfristig keine signifikant schädlichen Effekte zu erwarten sind (BVerwG, Urt. v. 12.3.2008 - 9 A 3.06 -, BVerwGE 130, 299, juris, Rdn. 108; Nds. OVG, Beschl. v. 27.9.2012 - 7 MS 33/12 -, juris, Rdn. 32).
  • VG Lüneburg, 24.07.2017 - 3 B 27/17

    Asyl; Einstellung des Asylverfahrens gem. § 33 Abs. 5 Satz 1 AsylG; Folgen des

    Eine Unrichtigkeit im Sinne des § 58 Abs. 2 VwGO kann auch dann gegeben sein, wenn sie nicht eine der in § 58 Abs. 1 VwGO genannten Angaben betrifft, jedoch dennoch geeignet ist, die Einlegung des entsprechenden Rechtsbehelfs zu erschweren (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, Kommentar, 21. Auflage, § 58 Rn. 12; vgl. auch Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Kommentar, Stand: Oktober 2016, § 58 Rn. 57; Nds. OVG, Urt. v. 22.04.2016 - 7 KS 35/12 -, juris Rn. 71; Beschl. v. 27.09.2012 - 7 MS 33/12 -, juris Rn. 25).
  • OVG Niedersachsen, 11.12.2012 - 7 ME 131/12

    Berücksichtigung von Änderungen des Sachverhalts im Beschwerdeverfahren nach §

    Der Eindruck ist falsch, da die Belehrung den Kreis der möglichen Prozessbevollmächtigten nur unvollständig nennt, indem sie von den postulationsfähigen europäischen Hochschullehrern im Sinne der aktuellen Fassung des § 67 Abs. 2 Satz 1 VwGO (i. V. m. § 67 Abs. 4 Satz 3 VwGO) diejenigen unerwähnt lässt, die nicht an einer deutschen Hochschule im Sinne des Hochschulrahmengesetzes tätig sind (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 27.9. 2012 - 7 MS 33/12 -, juris, Langtext Rn. 25 ff.).
  • VG Lüneburg, 13.09.2017 - 3 A 394/17

    Asyl - Vermutung des Nichtbetreibens des Asylverfahrens bei Nichterscheinen zur

    Eine Unrichtigkeit im Sinne des § 58 Abs. 2 VwGO kann auch dann gegeben sein, wenn sie nicht eine der in § 58 Abs. 1 VwGO genannten Angaben betrifft, jedoch - wie vorliegend - dennoch geeignet ist, die Einlegung des entsprechenden Rechtsbehelfs zu erschweren (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, Kommentar, 21. Auflage, § 58 Rn. 12; vgl. auch Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Kommentar, Stand: Oktober 2016, § 58 Rn. 57; Nds. OVG, Urt. v. 22.04.2016 - 7 KS 35/12 -, juris Rn. 71; Beschl. v. 27.09.2012 - 7 MS 33/12 -, juris Rn. 25).
  • VG Düsseldorf, 17.01.2014 - 7 K 4508/12

    Heranziehung eines Unternehmens zu Ausgleichsbeträgen nach der

    Hierzu OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. September 2012 - 7 MS 33/12 -, juris.
  • VG Lüneburg, 23.01.2018 - 3 A 169/16

    Wiedereinsetzung; Wiedereinsetzungsantrag

    Eine Unrichtigkeit im Sinne des § 58 Abs. 2 VwGO kann auch dann gegeben sein, wenn sie nicht eine der in § 58 Abs. 1 VwGO genannten Angaben betrifft, jedoch dennoch geeignet ist, bei dem Betroffenen einen Irrtum über die formellen oder materiellen Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs hervorzurufen und ihn dadurch abzuhalten, den Rechtsbehelf überhaupt, rechtzeitig oder in der richtigen Form einzulegen (BVerwG, Beschl. v. 24.08.2016 - 4 VR 15/16 -, juris Rn. 6 m.w.N.; VGH BaWü, Urt. v. 18.04.2017 - A 9 S 333/17 -, juris Rn. 27 m.w.N.; OVG SH, Beschl. v. 16.11.2017 - 1 LA 68/17 -, juris Rn. 9; Nds. OVG, Urt. v. 22.04.2016 - 7 KS 35/12 -, juris Rn. 71; Beschl. v. 27.09.2012 - 7 MS 33/12 -, juris Rn. 25).
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