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   BPatG, 30.09.2022 - 7 Ni 29/20 (EP)   

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BPatG, 30.09.2022 - 7 Ni 29/20 (EP) (https://dejure.org/2022,42985)
BPatG, Entscheidung vom 30.09.2022 - 7 Ni 29/20 (EP) (https://dejure.org/2022,42985)
BPatG, Entscheidung vom 30. September 2022 - 7 Ni 29/20 (EP) (https://dejure.org/2022,42985)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.12.2014 - X ZR 6/13

    Presszange - Patentnichtigkeitssache: Offenkundige Vorbenutzung einer Erfindung

    Auszug aus BPatG, 30.09.2022 - 7 Ni 29/20
    Der Inhalt eines Angebots zählt jedoch nur dann zum Stand der Technik, wenn im Einzelfall die Weiterverbreitung einer dem Angebotsempfänger übermittelten Kenntnis an beliebige Dritte nach der Lebenserfahrung nahelag (vgl. BGH GRUR 2015 463 - Presszange; BGH GRUR 2008, 885 - Schalungsteil).

    Bei gemeinsamer Entwicklungsarbeit ist auch ohne ausdrückliche Vereinbarung ein konkludentes Geheimhaltungsinteresse der Beteiligten anzunehmen (vgl. BGH GRUR 2015 463, Rn. 34 - Presszange; BGH GRUR 2020, 833, Rn. 32 ff. - Konditionierverfahren).

  • BGH, 08.07.2008 - X ZR 189/03

    Schalungsteil

    Auszug aus BPatG, 30.09.2022 - 7 Ni 29/20
    Der Inhalt eines Angebots zählt jedoch nur dann zum Stand der Technik, wenn im Einzelfall die Weiterverbreitung einer dem Angebotsempfänger übermittelten Kenntnis an beliebige Dritte nach der Lebenserfahrung nahelag (vgl. BGH GRUR 2015 463 - Presszange; BGH GRUR 2008, 885 - Schalungsteil).

    Dass einer der an diesen Vertragsverhandlungen Beteiligten rechtlich nicht gehindert war, seine Kenntnisse an Dritte weiterzugeben, reicht nicht aus, um diese Kenntnisse zum Stand der Technik zu rechnen (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 2017, X ZR 50/15, Rn. 35, unter Verweis auf BGH GRUR 2008, 885, juris Rn. 23 aE - Schalungsteil).

  • BGH, 01.03.2017 - X ZR 50/15

    Patentfähigkeit des Patents mit der Bezeichnung "Verpackungsverfahren zum

    Auszug aus BPatG, 30.09.2022 - 7 Ni 29/20
    Dass einer der an diesen Vertragsverhandlungen Beteiligten rechtlich nicht gehindert war, seine Kenntnisse an Dritte weiterzugeben, reicht nicht aus, um diese Kenntnisse zum Stand der Technik zu rechnen (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 2017, X ZR 50/15, Rn. 35, unter Verweis auf BGH GRUR 2008, 885, juris Rn. 23 aE - Schalungsteil).
  • BGH, 27.10.2015 - X ZR 11/13

    Fugenband - Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent:

    Auszug aus BPatG, 30.09.2022 - 7 Ni 29/20
    Im Falle einer Selbstbeschränkung durch den Patentinhaber im Nichtigkeitsverfahren ist eine Prüfung der Klarheit des beschränkten Patentanspruchs jedenfalls insoweit nicht statthaft, als die mutmaßliche Unklarheit bereits in den erteilten Ansprüchen enthalten war (vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 2015, X ZR 11/13, GRUR 2016, 361 - Fugenband).
  • BGH, 21.04.2020 - X ZR 75/18

    Konditionierverfahren

    Auszug aus BPatG, 30.09.2022 - 7 Ni 29/20
    Bei gemeinsamer Entwicklungsarbeit ist auch ohne ausdrückliche Vereinbarung ein konkludentes Geheimhaltungsinteresse der Beteiligten anzunehmen (vgl. BGH GRUR 2015 463, Rn. 34 - Presszange; BGH GRUR 2020, 833, Rn. 32 ff. - Konditionierverfahren).
  • BGH, 19.12.2006 - X ZR 236/01

    Carvedilol II

    Auszug aus BPatG, 30.09.2022 - 7 Ni 29/20
    Ohne Sachprüfung ist das Streitpatent insoweit für nichtig zu erklären, als es über die von der Beklagten in zulässiger Weise nur noch beschränkt verteidigte Fassung gemäß Hauptantrag hinausgeht (vgl. BGH GRUR 2007, 404 - Carvedilol II; Schulte/Voit, PatG, 11. Auflage., § 81 Rdn. 129).
  • LG Düsseldorf, 16.11.2021 - 4a O 68/20

    Gewehr Haenel CR 223 verletzt Patent von Heckler & Koch

    Die Beklagte zu 1) hat unter dem 09.12.2020 Nichtigkeitsklage beim Bundespatentgericht gegen den deutschen Teil des Klagepatents erhoben, Az.: 7 Ni 29/20 (vorgelegt als Anlage B1).

    Die Beklagten beantragen, die Klage abzuweisen, hilfsweise, das Verfahren bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die von der Beklagten zu 1) erhobene Nichtigkeitsklage gegen den deutschen Teil des Klagepatents EP N, Az 7 Ni 29/20 auszusetzen.

  • OLG Düsseldorf, 30.12.2022 - 15 U 59/21

    Gewehr Haenel CR 223 verletzt Patent von Heckler & Koch

    Mit Urteil vom 30.09.2022 (Az. 7 Ni 29/20 (EP)) hielt das Bundespatentgericht das Klagepatent für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland entsprechend dem Hauptantrag der (hiesigen) Klägerin im Nichtigkeitsverfahren vom 02.03.2022 (Anlage K 17) in eingeschränktem Umfang aufrecht (Anlage K 18, Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 30.09.2022).
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