Weitere Entscheidung unten: LG München I, 20.12.2018

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   LG München I, 20.12.2018 - 7 O 10495/17   

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LG München I, 20.12.2018 - 7 O 10495/17 (https://dejure.org/2018,42797)
LG München I, Entscheidung vom 20.12.2018 - 7 O 10495/17 (https://dejure.org/2018,42797)
LG München I, Entscheidung vom 20. Dezember 2018 - 7 O 10495/17 (https://dejure.org/2018,42797)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    EuGVVO Art. 30; VO 2003/1/EG Art. 16 Abs. 1; PatG § 145; EPÜ Art. 64 Abs. 3, Art. 69
    Anforderungen an die Darlegungslast im Patentverletzungsprozess - Niederspannungs-Hüllkurvenverfolger

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch wegen unmittelbarer Verletzung des Klagepatents mit der Bezeichnung "Leistungseffizienter Niederspannungs-Hüllkurvenverfolger"

  • rewis.io

    Anforderungen an die Darlegungslast im Patentverletzungsprozess - Niederspannungs-Hüllkurvenverfolger

  • ra.de
  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Stromversorgung für elektrische Verstärker

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Verletzung von Qualcomm-Patenten durch Apple - iPhones 7, 7plus, 8, 8plus und X I dürfen nicht mehr in Deutschland vertrieben werden

  • heise.de (Pressebericht, 21.12.2018)

    Qualcomm will iPhone-Verkaufsverbot im gesamtem deutschen Handel durchsetzen

  • zeit.de (Pressebericht, 20.12.2018)

    Patentstreit: Apple stoppt Verkauf einiger iPhone-Modelle in Deutschland

  • lto.de (Kurzinformation)

    Patentverletzung durch Apple: Qualcomm erzielt Verkaufsverbot von iPhones

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Stromversorgung für elektrische Verstärker

  • welt.de (Pressebericht, 20.12.2018)

    Im Patentstreit mit Apple nutzt Qualcomm eine Schwäche der Justiz

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Stromversorgung für elektrische Verstärker

Sonstiges

  • zeit.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 03.01.2019)

    Patentstreit: Qualcomm hinterlegt Sicherheitsleistung für iPhone-Verkaufsverbote

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (44)

  • BGH, 25.01.2011 - X ZR 69/08

    Raffvorhang

    Auszug aus LG München I, 20.12.2018 - 7 O 10495/17
    "Handlung" ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung der mit dem Klageantrag konkret beschriebene, durch die Ausgestaltung eines bestimmten Teils der Gesamtvorrichtung charakterisierte konkrete Verletzungstatbestand ( BGH GRUR 2011, 411, 414 Rn. 24 - Raffvorhang; BGH GRUR 1989, 187, 189 - Kreiselegge II).

    Nicht entscheidend ist, ob Verletzungstatbestände durch dieselbe (Gesamt-)Vorrichtung verwirklicht werden (BGH GRUR 2011, 411, 414 Rn. 25 - Raffvorhang).

    Maßgeblich ist, ob es sich aufdrängt, beide Patente in einer Klage anzugreifen, weil die Handlungen "im Vergleich zu der im ersten Rechtsstreit angegriffenen Handlung zusätzliche oder abgewandelte Merkmale aufweisen", so dass sie einen engen technischen Zusammenhang aufzeigen (BGH GRUR 2011, 411, 414 Rn. 27 - Raffvorhang).

    Vielmehr muss auch im zweiten Rechtsstreit die konkrete Ausgestaltung dieser Teile angegriffen werden, in derselben oder in abgewandelter Form (BGH GRUR 2011, 411, 414 Rn. 28 - Raffvorhang).

    § 145 PatG ist mit Blick auf Art. 14 GG eng zu verstehen (BGH GRUR 2011, 411, 413 Rn. 18 ff. mwN - Raffvorhang).

  • BGH, 14.06.2018 - III ZR 54/17

    Zur Amtshaftung bei Brandbekämpfung

    Auszug aus LG München I, 20.12.2018 - 7 O 10495/17
    Die Beklagtenseite bringt vor, ihr rechtliches Gehör sei verletzt, weil ihr - entgegen höchstrichterlicher Rechtsprechung (unter Bezugnahme auf BGH NJW 2009, 2604; NJW 2018, 2723) - keine Schriftsatzfrist zur Stellungnahme auf die Anhörung des Sachverständigen eingeräumt worden ist.

    Daher ist grundsätzlich keine Gewährung einer Schriftsatzfrist erforderlich (BGH NJW 2018, 2723, 2724 Rn. 25 mwN).

    Ebenso ist eine Stellungnahmefrist erforderlich, wenn ein Sachverständiger zu komplexen Fragen mündlich ausführlich angehört wird, ohne dass er vorher ein schriftliches Gutachten erstattet hat (BGH NJW 2018, 2723, 2724 Rn. 26 mwN).

    Eine Partei muss bei nicht gewährter Schriftsatzfrist alle Möglichkeiten der Gehörsverschaffung ausnutzen, insbesondere wenn das Gericht zu erkennen gegeben hat, es werde sich mit jeglichem Vorbringen, sei es nachgelassen oder nicht, auseinandersetzen (BGH NJW 2018, 2723, 2725/6 Rn. 36 ff.).

  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

    Auszug aus LG München I, 20.12.2018 - 7 O 10495/17
    Erforderlich ist eine funktionsorientierte Auslegung, wobei die Patentschrift grundsätzlich ihr eigenes Lexikon stellen kann (BGH GRUR 1999, 909, 912 - Spannschraube).

    Begriffe in den Patentansprüchen und in der Patentbeschreibung sind so zu deuten, wie sie der angesprochene Durchschnittsfachmann nach dem Gesamtinhalt der Patentschrift unter Berücksichtigung von Aufgabe und Lösung der Erfindung versteht (BGH GRUR 1999, 909, 911 - Spannschraube, mwN).

    Dabei stelle das Patent grundsätzlich sein eigenes Lexikon, wie die höchstrichterliche Rechtsprechung schon mehrfach festgestellt habe (S. 7, 12 Triplik unter Bezugnahme auf BGH GRUR 1999, 909, 912 - Spannschraube).

  • BGH, 30.09.2003 - X ZR 114/00

    "Blasenfreie Gummibahn II"; Verpflichtung der nicht beweisbelasteten Partei zur

    Auszug aus LG München I, 20.12.2018 - 7 O 10495/17
    Außerdem trage die Klägerin jedenfalls nach § 242 BGB die sekundäre Darlegungslast (S. 2, 6, 14/15 Quadruplik Teil III, unter Bezugnahme auf BGH GRUR 2012, 626 - Converse I und BGH GRUR 2004, 268 - Blasenfreie Gummibahn II).

    Darlegungs- und beweisbelastet für den Lizenzeinwand ist daher die Partei, die sich auf eine bestehende Lizenz beruft (Kühnen, 10. Auflage, E. 187 zum Lizenzeinwand, Rn. 562 zum Erschöpfungseinwand; BGH GRUR 2004, 268, 269 - Blasenfrei Gummibahn II mwN).

    Eine sekundäre Darlegungslast der gegnerischen Partei, d.h. eine Darbietung von Informationen zur Erleichterung der Beweisführung, kann nur in Betracht kommen, wenn ihre Darlegung für die darlegungsbelastete Partei mit erhöhten Schwierigkeiten verbunden ist, während sie für den Gegner ohne Weiteres möglich und zumutbar ist (BGH GRUR 2004, 268, 269 - Blasenfrei Gummibahn II).

  • BGH, 13.12.2005 - X ZR 14/02

    Rangierkatze

    Auszug aus LG München I, 20.12.2018 - 7 O 10495/17
    Die Patentverletzung entfällt in diesem Fall selbst dann nicht, wenn der Hersteller oder Lieferant seinen Abnehmern ausdrücklich eine andere Verwendung seiner Vorrichtung empfiehlt, solange die Nutzung der patentgemäßen Lehre möglich bleibt (BGH GRUR 2006, 399, 401 Rn. 21 - Rangierkatze mwN).

    Die Patentverletzung entfällt in diesem Fall selbst dann nicht, wenn der Hersteller oder Lieferant seinen Abnehmern ausdrücklich eine andere Verwendung seiner Vorrichtung empfiehlt, solange die Nutzung der patentgemäßen Lehre möglich bleibt (BGH GRUR 2006, 399, 401 Rn. 21 - Rangierkatze mwN).

  • BGH, 27.09.2016 - VI ZR 565/15

    Verletzung des rechtlichen Gehörs in entscheidungserheblicher Weise durch

    Auszug aus LG München I, 20.12.2018 - 7 O 10495/17
    Das gelte auch, wenn die Anforderungen an die Darlegungslast überspannt würden (S. 13 Schriftsatz vom 22.11.2018 unter Bezugnahme auf BGH VI ZR 565/15 Rn. 6).

    Die Anforderungen an die Darlegungslast stellt die Beklagtenseite unter Bezug auf BGH VI ZR 565/15 richtig dar.

  • BGH, 10.05.2016 - X ZR 114/13

    Wärmetauscher - Patentverletzungsprozess: Ermittlung des Sinngehalts eines

    Auszug aus LG München I, 20.12.2018 - 7 O 10495/17
    Rückschlüsse sind eher zulässig, wenn ein Merkmal im Interesse funktionaler Optimierung um einen dieses Merkmal weiter ausformenden Aspekt ergänzt wird, als wenn den Merkmalen des Hauptanspruchs additiv ein weiteres Element hinzugefügt wird (BGH GRUR 2016, 1031, 1033 Rn. 15 - Wärmetauscher, mwN).

    Eine Aufbrauchfrist kann daher nur in Betracht kommen, wenn die wirtschaftlichen Folgen eines mit sofortiger Wirkung bestehenden Unterlassungsgebots den Verletzer im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände über das gewöhnliche Maß hinaus derart treffen und benachteiligen würden, dass die unbedingte Untersagung unzumutbar erscheinen lässt (BGH GRUR 2016, 1031, 1036 - Wärmetauscher).

  • BGH, 12.05.2009 - VI ZR 275/08

    Auswirkung der ausführlichen Anhörung eines Sachverständigen in der mündlichen

    Auszug aus LG München I, 20.12.2018 - 7 O 10495/17
    Die Beklagtenseite bringt vor, ihr rechtliches Gehör sei verletzt, weil ihr - entgegen höchstrichterlicher Rechtsprechung (unter Bezugnahme auf BGH NJW 2009, 2604; NJW 2018, 2723) - keine Schriftsatzfrist zur Stellungnahme auf die Anhörung des Sachverständigen eingeräumt worden ist.

    Das kann bei nur mündlich erstatteten Gutachten der Fall sein, wenn die technischen Fragen komplex waren, um der Partei gegebenenfalls die Möglichkeit zu geben, sich sachverständig beraten zu lassen und auf dieser Grundlage zu dem Beweisergebnis Stellung zu nehmen (BGH NJW 2009, 2604, 2605, Rn. 8 mwN).

  • BGH, 17.07.1970 - X ZB 17/69

    Rechtmäßigkeit der Versagung eines Patents - Verletzung der Vorschriften über die

    Auszug aus LG München I, 20.12.2018 - 7 O 10495/17
    Die Öffentlichkeit ist verletzt, wenn sie mit Wissen und Wollen des Vorsitzenden/ des Gerichts (Zöller-Lückemann, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 169 GVG Rn. 13 unter Verweis auf BGH NJW 1970, 1846, 1847) oder in fahrlässiger Unkenntnis des Gerichts ausgeschlossen oder beschränkt wird (siehe nur MüKoZPO/Zimmermann GVG § 169 Rn. 60 mwN).

    Nur eine der entscheidenden Kammer vorwerfbare Sorgfaltspflichtverletzung ist zu berücksichtigen, nicht eine Verletzung durch andere Mitarbeiter der Gerichtsbehörde (BGH NJW 1970, 1846, 1847; Zöller-Lückemann, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 169 GVG Rn. 13 mwN; MüKoZPO/Zimmermann GVG § 169 Rn. 60 mwN).

  • EuGH, 29.04.2004 - C-418/01

    DIE WEIGERUNG EINES UNTERNEHMENS IN BEHERRSCHENDER STELLUNG, EINE LIZENZ ZUR

    Auszug aus LG München I, 20.12.2018 - 7 O 10495/17
    An die Annahme einer solchen Ausnahmesituation sind strenge Anforderungen zu stellen (zB EuGH Rs. C-418/01 - IMS Health MMR 2004, 456, Rn. 34, 35 mwN).

    Eine Lizenz soll dann erteilt werden müssen, wenn ihre Verweigerung das Auftreten eines neuen Erzeugnisses verhindert, nach dem eine potenzielle Nachfrage der Verbraucher besteht, die Verweigerung darf nicht gerechtfertigt sein, und sie muss geeignet sein, jeglichen Wettbewerb auf einem abgeleiteten Markt auszuschließen (EuGH Rs. C-418/01 - IMS Health MMR 2004, 456, Rn. 38 mwN).

  • BGH, 15.03.2012 - I ZR 52/10

    CONVERSE I

  • BGH, 12.11.2009 - Xa ZR 130/07

    Mündliche Anhörung des gerichtlichen Sachverständigen ohne vorherige Einholung

  • BGH, 24.04.2018 - X ZR 50/16

    Richten eines Patentanspruchs als Sachanspruch auf eine Vorrichtung zur

  • BGH, 15.04.2016 - V ZR 42/15

    Pflicht des Gerichts zur Mitteilung seiner vorläufigen Beweiswürdigung

  • BGH, 02.06.2015 - X ZR 103/13

    Kreuzgestänge - Patentverletzung: Selbstständige Auslegung des Klagepatents durch

  • BGH, 03.12.2015 - VII ZR 77/15

    Werklohnprozess: Verwendung einer Rechnung zum Vorsteuerabzug als Indiz für

  • BGH, 12.05.2015 - X ZR 43/13

    Rotorelemente - Patentnichtigkeitsverfahren betreffend ein Europäisches Patent:

  • OLG Düsseldorf, 19.02.2015 - 15 U 39/14

    Möglichkeit der Patentverletzung bei Open-Source-Software

  • BGH, 21.02.2012 - X ZR 111/09

    Rohrreinigungsdüse II

  • BGH, 10.05.2011 - X ZR 16/09

    Okklusionsvorrichtung

  • BGH, 13.09.2011 - X ZR 69/10

    Diglycidverbindung

  • BGH, 17.09.2009 - Xa ZR 2/08

    MP3-Player-Import

  • BGH, 03.11.1988 - X ZR 107/87

    Begriff der Handlung

  • BVerfG, 17.01.1994 - 1 BvR 245/93

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Überspannung der

  • BGH, 21.10.2016 - V ZR 230/15

    Rechtsschutzbedürfnis des Schuldners bei einer Vollstreckungsabwehrklage während

  • BVerfG, 27.09.2018 - 1 BvR 426/13

    Keine Hinweispflicht bezüglich der Darlegungs- und Beweislast beim subjektiven

  • BVerwG, 18.01.1984 - 9 CB 444.81

    Öffentlichkeitsgrundsatz - Eingangstür - Verschlossen - Versehentlich - Unbemerkt

  • BGH, 10.06.1966 - 4 StR 72/66

    Verletzung von Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens bei

  • BGH, 16.12.2008 - X ZR 89/07

    Olanzapin

  • BGH, 10.04.1997 - I ZR 242/94

    Vernichtung widerrechtlich gekennzeichneter Gegenstände

  • BGH, 26.06.2007 - XI ZR 277/05

    Pflicht der nicht beweisbelasteten Partei zur Vorlage von Urkunden; Anordnung der

  • BGH, 20.12.2007 - IX ZR 207/05

    Umfang der richterlichen Hinweispflicht

  • BGH, 06.12.2006 - XII ZB 99/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist

  • EuGH, 05.10.1988 - 238/87

    Volvo / Veng

  • BGH, 30.03.2005 - X ZR 126/01

    Blasfolienherstellung

  • EuGH, 06.04.1995 - C-241/91

    RTE und ITP / Kommission

  • BGH, 11.11.1986 - X ZR 56/85

    Aussetzung der Verhandlung im Rechtsstreit über eine Patentverletzung (Verwendung

  • BVerfG, 10.10.2001 - 2 BvR 1620/01

    Verstoß gegen § 247 StPO als relativer Revisionsgrund - Heilung eines Verstoßes

  • OLG Karlsruhe, 14.04.2004 - 1 Ss 150/03

    Strafverfahren: Verstoß gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit des Verfahrens;

  • BGH, 16.11.2009 - X ZB 37/08

    Lichtbogenschnürung

  • OLG Düsseldorf, 30.03.2017 - 15 U 66/15

    Haier ./. Sisvel: FRAND-Lizenzen

  • BGH, 15.03.2012 - I ZR 137/10

    CONVERSE II

  • OLG München, 15.05.2003 - 29 U 2101/03

    Zur Frage der markenrechtlichen Erschöpfung im Zusammenhang mit dem in Verkehr

  • BGH, 01.08.2006 - X ZR 114/03

    Restschadstoffentfernung

  • LG München I, 20.12.2018 - 7 O 10496/17

    Stromversorgung für elektrische Verstärker

    Die Klägerin stellte zuletzt den obigen Antrag, mit der Maßgabe, dass die Bezugnahme auf Unteransprüche 2 bis 5 entfällt (S. 3 des Protokolls 7 O 10495/17 vom 8.11.2018).

    Relevanter Fachmann ist nach der übereinstimmenden Definition der Parteien im Termin am 08.02.2018 (S. 3 des Protokolls 7 O 10495/17), der sich die Kammer anschließt, ein Diplom-Ingenieur der Fachrichtung Elektrotechnik mit mehrjähriger Erfahrung auf dem Gebiet des Chipdesigns für Mobilfunkanwendungen.

    Insoweit hat die Kammer am 8.11.2018 gegen 19.15 Uhr Nachfolgendes festgestellt (vgl. 7 O 10495/17 Prot. v. 8.11.2018, S.16):.

  • OLG München, 09.04.2019 - 6 U 4653/18

    Einstellung der Zwangsvollstreckung

    Die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Landgerichts München I vom 20.12.2018 - 7 O 10495/17 - wird im Umfang des Tenors I. gegen Sicherheitsleistung in Höhe von EUR 5 Millionen einstweilen eingestellt.

    Mit Urteil des Landgerichts vom 20.12.2018 (BeckRS 2018, 33489 und juris) wurden die Beklagten wegen wortsinngemäßer Verletzung wie folgt verurteilt:.

    die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Landgerichts München I - 7 O 10495/17 vom 20.12.2108 wird - erforderlichenfalls gegen Sicherheitsleistung, die in das Ermessen des Senats gestellt wird - vorläufig eingestellt.

    aa) Nach der "Stipulation and Protective Order" des United States District Court Middle District of North Corolina vom 28.6./30.7.2018 unterliegt die Benutzung der von Q. erhaltenen und als vertraulich gekennzeichneten Dokumente in ausländischen Verfahren, namentlich in den beiden beim Landgericht München I anhängigen Verfahren 7 O 10495/17 und 7 O 10496/17, folgenden Beschränkungen:.

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   LG München I, 20.12.2018 - 7 O 10496/17   

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https://dejure.org/2018,42849
LG München I, 20.12.2018 - 7 O 10496/17 (https://dejure.org/2018,42849)
LG München I, Entscheidung vom 20.12.2018 - 7 O 10496/17 (https://dejure.org/2018,42849)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VO 2003/1/EG Art. 16; GVG § 173 Abs. 2; EuGVVO Art. 30; PatG § 145; EPÜ Art. 64 Abs. 3
    Anforderungen an die Darlegungslast im Patentverletzungsprozess - Niederspannungs-Hüllkurvenverfolger

  • Wolters Kluwer

    Darlegungslast der Verletzung des Klagepatents mit der Bezeichnung "Verfahren für eine effiziente Stromversorgung elektrischer Verstärker, speziell eines Hüllkurvenverfolgers" als Erfindung und Neuheit

  • rewis.io

    Anforderungen an die Darlegungslast im Patentverletzungsprozess - Niederspannungs-Hüllkurvenverfolger

  • ra.de
  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Stromversorgung für elektrische Verstärker

  • heise.de (Pressebericht, 21.12.2018)

    Qualcomm will iPhone-Verkaufsverbot im gesamtem deutschen Handel durchsetzen

  • zeit.de (Pressebericht, 20.12.2018)

    Patentstreit: Apple stoppt Verkauf einiger iPhone-Modelle in Deutschland

  • welt.de (Pressebericht, 20.12.2018)

    Im Patentstreit mit Apple nutzt Qualcomm eine Schwäche der Justiz

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Stromversorgung für elektrische Verstärker

Sonstiges

  • zeit.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 03.01.2019)

    Patentstreit: Qualcomm hinterlegt Sicherheitsleistung für iPhone-Verkaufsverbote

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (45)

  • BGH, 25.01.2011 - X ZR 69/08

    Raffvorhang

    Auszug aus LG München I, 20.12.2018 - 7 O 10496/17
    "Handlung" ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung der mit dem Klageantrag konkret beschriebene, durch die Ausgestaltung eines bestimmten Teils der Gesamtvorrichtung charakterisierte konkrete Verletzungstatbestand ( BGH GRUR 2011, 411, 414 Rn. 24 - Raffvorhang; BGH GRUR 1989, 187, 189 - Kreiselegge II).

    Nicht entscheidend ist, ob Verletzungstatbestände durch dieselbe (Gesamt-)Vorrichtung verwirklicht werden (BGH GRUR 2011, 411, 414 Rn. 25 - Raffvorhang).

    Maßgeblich ist, ob es sich aufdrängt, beide Patente in einer Klage anzugreifen, weil die Handlungen "im Vergleich zu der im ersten Rechtsstreit angegriffenen Handlung zusätzliche oder abgewandelte Merkmale aufweisen", so dass sie einen engen technischen Zusammenhang aufzeigen (BGH GRUR 2011, 411, 414 Rn. 27 - Raffvorhang).

    Vielmehr muss auch im zweiten Rechtsstreit die konkrete Ausgestaltung dieser Teile angegriffen werden, in derselben oder in abgewandelter Form (BGH GRUR 2011, 411, 414 Rn. 28 - Raffvorhang).

    § 145 PatG ist mit Blick auf Art. 14 GG eng zu verstehen (BGH GRUR 2011, 411, 413 Rn. 18 ff. mwN - Raffvorhang).

  • BGH, 14.06.2018 - III ZR 54/17

    Zur Amtshaftung bei Brandbekämpfung

    Auszug aus LG München I, 20.12.2018 - 7 O 10496/17
    Die Beklagtenseite bringt vor, ihr rechtliches Gehör sei verletzt, weil ihr - entgegen höchstrichterlicher Rechtsprechung (unter Bezugnahme auf BGH NJW 2009, 2604; NJW 2018, 2723) - keine Schriftsatzfrist zur Stellungnahme auf die Anhörung des Sachverständigen eingeräumt worden ist.

    Daher ist grundsätzlich keine Gewährung einer Schriftsatzfrist erforderlich (BGH NJW 2018, 2723, 2724 Rn. 25 mwN).

    Ebenso ist eine Stellungnahmefrist erforderlich, wenn ein Sachverständiger zu komplexen Fragen mündlich ausführlich angehört wird, ohne dass er vorher ein schriftliches Gutachten erstattet hat (BGH NJW 2018, 2723, 2724 Rn. 26 mwN).

    Eine Partei muss bei nicht gewährter Schriftsatzfrist alle Möglichkeiten der Gehörsverschaffung ausnutzen, insbesondere wenn das Gericht zu erkennen gegeben hat, es werde sich mit jeglichem Vorbringen, sei es nachgelassen oder nicht, auseinandersetzen (BGH NJW 2018, 2723, 2725/6 Rn. 36 ff.).

  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

    Auszug aus LG München I, 20.12.2018 - 7 O 10496/17
    Erforderlich ist eine funktionsorientierte Auslegung, wobei die Patentschrift grundsätzlich ihr eigenes Lexikon stellen kann (BGH GRUR 1999, 909, 912 - Spannschraube).

    Begriffe in den Patentansprüchen und in der Patentbeschreibung sind so zu deuten, wie sie der angesprochene Durchschnittsfachmann nach dem Gesamtinhalt der Patentschrift unter Berücksichtigung von Aufgabe und Lösung der Erfindung versteht (BGH GRUR 1999, 909, 911 - Spannschraube, mwN).

    Dabei stelle das Patent grundsätzlich sein eigenes Lexikon, wie die höchstrichterliche Rechtsprechung schon mehrfach festgestellt habe (S. 7, 12 Triplik unter Bezugnahme auf BGH GRUR 1999, 909, 912 - Spannschraube).

  • BGH, 30.09.2003 - X ZR 114/00

    "Blasenfreie Gummibahn II"; Verpflichtung der nicht beweisbelasteten Partei zur

    Auszug aus LG München I, 20.12.2018 - 7 O 10496/17
    Außerdem trage die Klägerin jedenfalls nach § 242 BGB die sekundäre Darlegungslast (S. 2, 6, 14/15 Quadruplik Teil III, unter Bezugnahme auf BGH GRUR 2012, 626 - Converse I und BGH GRUR 2004, 268 - Blasenfreie Gummibahn II).

    Darlegungs- und beweisbelastet für den Lizenzeinwand ist daher die Partei, die sich auf eine bestehende Lizenz beruft (Kühnen, 10. Auflage, E. 187 zum Lizenzeinwand, Rn. 562 zum Erschöpfungseinwand; BGH GRUR 2004, 268, 269 - Blasenfrei Gummibahn II mwN).

    Eine sekundäre Darlegungslast der gegnerischen Partei, d.h. eine Darbietung von Informationen zur Erleichterung der Beweisführung, kann nur in Betracht kommen, wenn ihre Darlegung für die darlegungsbelastete Partei mit erhöhten Schwierigkeiten verbunden ist, während sie für den Gegner ohne Weiteres möglich und zumutbar ist (BGH GRUR 2004, 268, 269 - Blasenfrei Gummibahn II).

  • LG München I, 20.12.2018 - 7 O 10495/17

    Verletzung von Qualcomm-Patenten durch Apple - iPhones 7, 7plus, 8, 8plus und X I

    Auszug aus LG München I, 20.12.2018 - 7 O 10496/17
    Die Klägerin stellte zuletzt den obigen Antrag, mit der Maßgabe, dass die Bezugnahme auf Unteransprüche 2 bis 5 entfällt (S. 3 des Protokolls 7 O 10495/17 vom 8.11.2018).

    Relevanter Fachmann ist nach der übereinstimmenden Definition der Parteien im Termin am 08.02.2018 (S. 3 des Protokolls 7 O 10495/17), der sich die Kammer anschließt, ein Diplom-Ingenieur der Fachrichtung Elektrotechnik mit mehrjähriger Erfahrung auf dem Gebiet des Chipdesigns für Mobilfunkanwendungen.

    Insoweit hat die Kammer am 8.11.2018 gegen 19.15 Uhr Nachfolgendes festgestellt (vgl. 7 O 10495/17 Prot. v. 8.11.2018, S.16):.

  • EuGH, 29.04.2004 - C-418/01

    DIE WEIGERUNG EINES UNTERNEHMENS IN BEHERRSCHENDER STELLUNG, EINE LIZENZ ZUR

    Auszug aus LG München I, 20.12.2018 - 7 O 10496/17
    An die Annahme einer solchen Ausnahmesituation sind strenge Anforderungen zu stellen (zB EuGH Rs. C-418/01 - IMS Health MMR 2004, 456, Rn. 34, 35 mwN).

    Eine Lizenz soll dann erteilt werden müssen, wenn ihre Verweigerung das Auftreten eines neuen Erzeugnisses verhindert, nach dem eine potenzielle Nachfrage der Verbraucher besteht, die Verweigerung darf nicht gerechtfertigt sein, und sie muss geeignet sein, jeglichen Wettbewerb auf einem abgeleiteten Markt auszuschließen (EuGH Rs. C-418/01 - IMS Health MMR 2004, 456, Rn. 38 mwN).

  • BGH, 27.09.2016 - VI ZR 565/15

    Verletzung des rechtlichen Gehörs in entscheidungserheblicher Weise durch

    Auszug aus LG München I, 20.12.2018 - 7 O 10496/17
    Das gelte auch, wenn die Anforderungen an die Darlegungslast überspannt würden (S. 13 Schriftsatz vom 22.11.2018 unter Bezugnahme auf BGH VI ZR 565/15 Rn. 6).

    Die Anforderungen an die Darlegungslast stellt die Beklagtenseite unter Bezug auf BGH VI ZR 565/15 richtig dar.

  • BGH, 10.05.2016 - X ZR 114/13

    Wärmetauscher - Patentverletzungsprozess: Ermittlung des Sinngehalts eines

    Auszug aus LG München I, 20.12.2018 - 7 O 10496/17
    Rückschlüsse sind eher zulässig, wenn ein Merkmal im Interesse funktionaler Optimierung um einen dieses Merkmal weiter ausformenden Aspekt ergänzt wird, als wenn den Merkmalen des Hauptanspruchs additiv ein weiteres Element hinzugefügt wird (BGH GRUR 2016, 1031, 1033 Rn. 15 - Wärmetauscher, mwN).

    Eine Aufbrauchfrist kann daher nur in Betracht kommen, wenn die wirtschaftlichen Folgen eines mit sofortiger Wirkung bestehenden Unterlassungsgebots den Verletzer im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände über das gewöhnliche Maß hinaus derart treffen und benachteiligen würden, dass die unbedingte Untersagung unzumutbar erscheinen lässt (BGH GRUR 2016, 1031, 1036 - Wärmetauscher).

  • BGH, 12.05.2009 - VI ZR 275/08

    Auswirkung der ausführlichen Anhörung eines Sachverständigen in der mündlichen

    Auszug aus LG München I, 20.12.2018 - 7 O 10496/17
    Die Beklagtenseite bringt vor, ihr rechtliches Gehör sei verletzt, weil ihr - entgegen höchstrichterlicher Rechtsprechung (unter Bezugnahme auf BGH NJW 2009, 2604; NJW 2018, 2723) - keine Schriftsatzfrist zur Stellungnahme auf die Anhörung des Sachverständigen eingeräumt worden ist.

    Das kann bei nur mündlich erstatteten Gutachten der Fall sein, wenn die technischen Fragen komplex waren, um der Partei gegebenenfalls die Möglichkeit zu geben, sich sachverständig beraten zu lassen und auf dieser Grundlage zu dem Beweisergebnis Stellung zu nehmen (BGH NJW 2009, 2604, 2605, Rn. 8 mwN).

  • BGH, 17.07.1970 - X ZB 17/69

    Rechtmäßigkeit der Versagung eines Patents - Verletzung der Vorschriften über die

    Auszug aus LG München I, 20.12.2018 - 7 O 10496/17
    Die Öffentlichkeit ist verletzt, wenn sie mit Wissen und Wollen des Vorsitzenden/ des Gerichts (Zöller-Lückemann, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 169 GVG Rn. 13 unter Verweis auf BGH NJW 1970, 1846, 1847) oder in fahrlässiger Unkenntnis des Gerichts ausgeschlossen oder beschränkt wird (siehe nur MüKoZPO/Zimmermann GVG § 169 Rn. 60 mwN).

    Nur eine der entscheidenden Kammer vorwerfbare Sorgfaltspflichtverletzung ist zu berücksichtigen, nicht eine Verletzung durch andere Mitarbeiter der Gerichtsbehörde (BGH NJW 1970, 1846, 1847; Zöller-Lückemann, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 169 GVG Rn. 13 mwN; MüKoZPO/Zimmermann GVG § 169 Rn. 60 mwN).

  • BGH, 13.12.2005 - X ZR 14/02

    Rangierkatze

  • BGH, 15.03.2012 - I ZR 52/10

    CONVERSE I

  • OLG Karlsruhe, 14.04.2004 - 1 Ss 150/03

    Strafverfahren: Verstoß gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit des Verfahrens;

  • EuGH, 06.04.1995 - C-241/91

    RTE und ITP / Kommission

  • BVerfG, 10.10.2001 - 2 BvR 1620/01

    Verstoß gegen § 247 StPO als relativer Revisionsgrund - Heilung eines Verstoßes

  • BGH, 24.04.2018 - X ZR 50/16

    Richten eines Patentanspruchs als Sachanspruch auf eine Vorrichtung zur

  • BVerfG, 27.09.2018 - 1 BvR 426/13

    Keine Hinweispflicht bezüglich der Darlegungs- und Beweislast beim subjektiven

  • BGH, 21.10.2016 - V ZR 230/15

    Rechtsschutzbedürfnis des Schuldners bei einer Vollstreckungsabwehrklage während

  • BGH, 15.04.2016 - V ZR 42/15

    Pflicht des Gerichts zur Mitteilung seiner vorläufigen Beweiswürdigung

  • BGH, 03.12.2015 - VII ZR 77/15

    Werklohnprozess: Verwendung einer Rechnung zum Vorsteuerabzug als Indiz für

  • BGH, 02.06.2015 - X ZR 103/13

    Kreuzgestänge - Patentverletzung: Selbstständige Auslegung des Klagepatents durch

  • BGH, 12.05.2015 - X ZR 43/13

    Rotorelemente - Patentnichtigkeitsverfahren betreffend ein Europäisches Patent:

  • OLG Düsseldorf, 19.02.2015 - 15 U 39/14

    Möglichkeit der Patentverletzung bei Open-Source-Software

  • BGH, 21.02.2012 - X ZR 111/09

    Rohrreinigungsdüse II

  • BGH, 10.05.2011 - X ZR 16/09

    Okklusionsvorrichtung

  • BGH, 13.09.2011 - X ZR 69/10

    Diglycidverbindung

  • BGH, 17.09.2009 - Xa ZR 2/08

    MP3-Player-Import

  • BGH, 12.11.2009 - Xa ZR 130/07

    Mündliche Anhörung des gerichtlichen Sachverständigen ohne vorherige Einholung

  • BGH, 03.11.1988 - X ZR 107/87

    Begriff der Handlung

  • BVerfG, 17.01.1994 - 1 BvR 245/93

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Überspannung der

  • BGH, 11.11.1986 - X ZR 56/85

    Aussetzung der Verhandlung im Rechtsstreit über eine Patentverletzung (Verwendung

  • BVerwG, 18.01.1984 - 9 CB 444.81

    Öffentlichkeitsgrundsatz - Eingangstür - Verschlossen - Versehentlich - Unbemerkt

  • BGH, 10.06.1966 - 4 StR 72/66

    Verletzung von Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens bei

  • BGH, 10.04.1997 - I ZR 242/94

    Vernichtung widerrechtlich gekennzeichneter Gegenstände

  • BGH, 16.12.2008 - X ZR 89/07

    Olanzapin

  • BGH, 20.12.2007 - IX ZR 207/05

    Umfang der richterlichen Hinweispflicht

  • BGH, 26.06.2007 - XI ZR 277/05

    Pflicht der nicht beweisbelasteten Partei zur Vorlage von Urkunden; Anordnung der

  • BGH, 06.12.2006 - XII ZB 99/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist

  • BGH, 30.03.2005 - X ZR 126/01

    Blasfolienherstellung

  • EuGH, 05.10.1988 - 238/87

    Volvo / Veng

  • OLG Düsseldorf, 30.03.2017 - 15 U 66/15

    Haier ./. Sisvel: FRAND-Lizenzen

  • BGH, 15.03.2012 - I ZR 137/10

    CONVERSE II

  • BGH, 16.11.2009 - X ZB 37/08

    Lichtbogenschnürung

  • OLG München, 15.05.2003 - 29 U 2101/03

    Zur Frage der markenrechtlichen Erschöpfung im Zusammenhang mit dem in Verkehr

  • BGH, 01.08.2006 - X ZR 114/03

    Restschadstoffentfernung

  • LG München I, 29.09.2022 - 7 O 4716/22

    Anforderungen an den hinreichend gesicherten Rechtsbestand im einstweiligen

    Grundlage der Überprüfung des Rechtsbestandes ist daher allein der - gegebenenfalls mündlich ergänzte - rechtzeitige schriftsätzliche Vortrag (ständige Rechtsprechung der Kammer, z.B. LG München I, Schlussurteil vom 24.07.2014 - Aktenzeichen 7 0 24814/13, BeckRS 2014, 16686; LG München I, LG München I, Urteil vom 20. Dezember 2018 - 7 O 10496/17 -, juris), wenn und soweit dieser die Argumentation im Bestandverfahren erläutert.
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