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   LG München I, 31.01.2008 - 7 O 11242/07   

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LG München I, 31.01.2008 - 7 O 11242/07 (https://dejure.org/2008,62065)
LG München I, Entscheidung vom 31.01.2008 - 7 O 11242/07 (https://dejure.org/2008,62065)
LG München I, Entscheidung vom 31. Januar 2008 - 7 O 11242/07 (https://dejure.org/2008,62065)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Wettbewerbsverstoß eines Apothekers: Reichweite einer Apothekenbetriebserlaubnis; Herstellung und Versand von Defekturarzneimitteln ohne arzneimittelrechtliche Erlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.06.2005 - I ZR 194/02

    Atemtest

    Auszug aus LG München I, 31.01.2008 - 7 O 11242/07
    Unter bestimmten Voraussetzungen sieht § 21 Abs. 2 Nr. 1 AMG für solche Rezepturarzneimittel eine Ausnahme von der Zulassungspflicht vor, nämlich für Arzneimittel, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind und auf Grund nachweislich häufiger ärztlicher oder zahnärztlicher Verschreibung in den wesentlichen Herstellungsschritten in einer Apotheke in einer Menge bis zu hundert abgabefertigen Packungen an einem Tag zur Abgabe im Rahmen der bestehenden Apothekenbetriebserlaubnis bestimmt sind - sog. verlängerte Rezeptur bzw. Defektur (vgl. BGH GRUR 2005, 778, 779 - Atemtext; Cloesel/Cyran § 21 Anm. 28).

    Die Ausführungen des BGH in der Entscheidung "Atemtest" (GRUR 2005, 778, 779), wonach der Gesetzgeber die Ausnahme des § 21 Abs. 2 Nr. 1 AMG auf die traditionelle verlängerte Rezeptur beschränken wollte, beziehen sich nicht auf die Beschränkung des räumlichen Absatzgebiets, sondern behandeln die Frage, wann die wesentlichen Herstellungsschritte in der Apotheke erfolgen.

    Dementsprechend geht auch der BGH davon aus, dass der Gesetzgeber die Ausnahme des § 21 II Nr. 1 AMG "ersichtlich auf die traditionelle 'verlängerte Rezeptur' beschränken und die industrielle Fertigung ausschließen wollte (GRUR 2005, 778, 779 - Atemtest).

  • BVerfG, 11.02.2003 - 1 BvR 1972/00

    Impfstoffversand- und Werbeverbot verfassungswidrig

    Auszug aus LG München I, 31.01.2008 - 7 O 11242/07
    Der Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln, der durch das 8. AMG-Änderungsgesetz einem Verbot unterworfen wurde (vgl. Cloesel/Cyran § 43 AMG Anm. 12 sowie die Ausführungen BVerfG NJW 2003, 1027, 1028 f; Rehmann § 43 Rdn. 3), wurde durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung vom 14.11.2003 (BGBl. I 2190, 2253) durch eine Neufassung des § 43 Abs. 1 und 3 AMG einem Erlaubnisvorbehalt unterstellt.

    Bei diesen Regelungen sind die Grundsätze, die das Bundesverfassungsgericht in jüngerer Zeit zum Apothekenwesen in Verbindung mit dem Grundrecht der Freiheit der Berufsausübung insbesondere in dem Urteil vom 16. Januar 2002 (- 1 BvR 1236/99 -) und dem Beschluss vom 11. Februar 2003 (- 1 BvR 1972/00 -, - BvR 70/01 -) festgelegt hat, zu berücksichtigen.

  • OVG Niedersachsen, 16.05.2006 - 11 LC 265/05

    Gewerbliche Herstellung von Arzneimittelblistern in der Apotheke als Teil des

    Auszug aus LG München I, 31.01.2008 - 7 O 11242/07
    (bb) Zu Unrecht stützt der Beklagte sich schließlich auf Entscheidungen des VG Regensburg (Beschluss vom 21.4.2004, RO 5 S 04.646) und des OVG Niedersachsen (Rut. Vom 16.5.2006, 11 LC 265/05).
  • OLG Hamburg, 11.10.2007 - 3 U 127/06

    Auslegung der Formulierung "Herstellung im Rahmen des üblichen Apothekenbetriebs"

    Auszug aus LG München I, 31.01.2008 - 7 O 11242/07
    Das OLG Hamburg geht in dem von der Klägerin mit Schriftsatz vom 28.1.2008 vorgelegten Urteil vom 11.10.2007 - 3 U 127/06 (der Beklagte war auch dort offensichtlich der Beklagte) davon aus, dass der Inhaber einer Versandhandelserlaubnis im Wege der Defektur hergestellte Arzneimittel auch versenden könne, schränkt dies allerdings auf den herkömmlichen Versorgungs- und Einzugsbereich ein, da der Begriff der "Herstellung im Rahmen des üblichen Apothekenbetriebs" nicht normativ im Sinne des nunmehr gesetzlich Zulässigen auszulegen sei.
  • VG Regensburg, 21.04.2004 - RO 5 S 04.646

    Rechtmäßigkeit eines Verbots des Herstellens und Versendens von homöopathischen

    Auszug aus LG München I, 31.01.2008 - 7 O 11242/07
    (bb) Zu Unrecht stützt der Beklagte sich schließlich auf Entscheidungen des VG Regensburg (Beschluss vom 21.4.2004, RO 5 S 04.646) und des OVG Niedersachsen (Rut. Vom 16.5.2006, 11 LC 265/05).
  • BVerfG, 16.01.2002 - 1 BvR 1236/99

    Apothekenöffnungszeiten

    Auszug aus LG München I, 31.01.2008 - 7 O 11242/07
    Bei diesen Regelungen sind die Grundsätze, die das Bundesverfassungsgericht in jüngerer Zeit zum Apothekenwesen in Verbindung mit dem Grundrecht der Freiheit der Berufsausübung insbesondere in dem Urteil vom 16. Januar 2002 (- 1 BvR 1236/99 -) und dem Beschluss vom 11. Februar 2003 (- 1 BvR 1972/00 -, - BvR 70/01 -) festgelegt hat, zu berücksichtigen.
  • OLG Hamburg, 11.06.2009 - 3 U 195/08

    Wettbewerbsverstoß durch Werbung für ein nicht zugelassenes Arzneimittel:

    Ergänzend beziehen sie sich zur Stützung ihrer Rechtsansicht auf das Urteil des LG München I vom 31. Januar 2008, Az. 7 O 11242/07, (Anlage B 9) sowie die Veröffentlichung von Kieser, Beschränkte Versandmöglichkeit von Defekturarzneimitteln, in PharmaR 2008, 413 ff. (Anlage B 10).
  • OLG München, 02.07.2009 - 6 U 2328/08

    Wettbewerbsverstoß bei Arzneimittelabgabe: Bundesweiter Versand eines

    Die Berufung der Klagepartei gegen das Endurteil des Landgerichts München I vom 31. Januar 2008, Az. 7 O 11242/07, wird zurückgewiesen.
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