Weitere Entscheidung unten: LG Mannheim, 27.02.2012

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   LG Mannheim, 09.12.2011 - 7 O 122/11   

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LG Mannheim, 09.12.2011 - 7 O 122/11 (https://dejure.org/2011,672)
LG Mannheim, Entscheidung vom 09.12.2011 - 7 O 122/11 (https://dejure.org/2011,672)
LG Mannheim, Entscheidung vom 09. Dezember 2011 - 7 O 122/11 (https://dejure.org/2011,672)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inhaber eines standard-essentiellen Patents handelt bei Nichtannahme eines erst während des Verletzungsrechtsstreits unterbreiteten Lizenzvertragsangebots nicht kartellrechtswidrig; Kartellrechtliche Bewertung der Nichtannahme eines erst während des ...

  • ra.de
  • scribd.com
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Inhaber eines standard-essentiellen Patents handelt bei Nichtannahme eines erst während des Verletzungsrechtsstreits unterbreiteten Lizenzvertragsangebots nicht kartellrechtswidrig; Kartellrechtliche Bewertung der Nichtannahme eines erst während des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • heise.de (Pressebericht, 09.12.2011)

    Schwere Schlappe für Apple im Patentstreit mit Motorola

  • spiegel.de (Pressebericht, 09.12.2011)

    Patenturteil: Motorola könnte iPhones in Deutschland verbieten

  • medienrecht-kanzlei.com (Kurzinformation)

    Apple unterliegt Motorola in einem Patentstreit - Verkaufsverbot für iPhone und iPad?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Motorola erwirkt gegen Apple Verkaufsverbot für iPhone und iPad Modelle in Deutschland

  • juve.de (Kurzinformation)

    Patentstreit: Motorola siegt gegen Apple

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Motorola erwirkt gegen Apple Verkaufsverbot für iPhone und iPad Modelle in Deutschland

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Patent-Rechtsstreit: Motorola kann Verkauf von iPhones und iPads stoppen - Apple hat Patentrechte von Motorola verletzt

Besprechungen u.ä.

  • makinggames.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Gewerbliche Schutzrechte am Beispiel von Apple ./. Samsung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.07.2004 - KZR 40/02

    "Standard-Spundfaß"; Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch einen

    Auszug aus LG Mannheim, 09.12.2011 - 7 O 122/11
    bb) Ebenso wie der Umstand, ob der wegen Patentverletzung in Anspruch Genommene die Benutzungshandlung erst aufgenommen hat, nachdem er sich vergeblich um eine Lizenz bemüht und ein den durch den Bundesgerichtshof formulierten Anforderungen genügendes Angebot unterbreitet hat, oder ob er das Patent verletzt hat, ohne einen Anspruch auf Benutzungsgestattung geltend gemacht zu haben, für die Frage bedeutsam ist, ob der kartellrechtliche Zwangslizenzeinwand dem Schadensersatzanspruch entgegengesetzt werden kann (vgl. BGH, Urt. v.13.7.2004 - KZR 40/02, GRUR 2004, 966, 970 - Standard-Spundfass ), ist dieser Umstand auch für die Frage relevant, ob der vom Patentinhaber in Anspruch Genommene den Einwand gegen den Unterlassungsanspruch des Patentinhabers führen kann.

    Denn sofern der Patentinhaber die Anerkennung des ihm zustehenden Schadensersatzanspruchs geltend macht, übt er - der ratio decedendi des Bundesgerichtshofs in der Entscheidung Standard-Spundfass folgend (vgl. BGH, Urt. v.13.7.2004 - KZR 40/02, GRUR 2004, 966, 968 - Standard-Spundfass bei bb); vgl. hierzu Grabinski ; in: Festschrift 50 Jahre Bundespatentgericht, 2011, S. 243 ff., 245) - nur die ihm infolge seiner erfinderischen Leistung durch hoheitlichen Erteilungsakt zuerkannte Rechtsmacht aus und beeinträchtigt hingegen nicht den Wettbewerb in kartellrechtswidriger Weise dadurch, dass er eine Marktmacht in diskriminierender Weise ausübt, die er nur deshalb innehat, weil der Produktnachfrager aufgrund einer Norm oder aufgrund anderer normähnlicher standardisierter Vorgaben von der Befolgung der patentgemäßen Lehre abhängig ist.

  • LG Mannheim, 12.02.2010 - 7 O 84/09

    Patentverletzung: Auslegung des Anspruchswortlauts eines ein Verfahren zum

    Auszug aus LG Mannheim, 09.12.2011 - 7 O 122/11
    Die von der Beklagten vertriebenen angegriffenen Ausführungsformen sind auch Mittel i.S.v. § 10 Abs. 1 PatG, die sich auf ein wesentliches Element der Erfindung beziehen, da sie funktional mit einem wesentlichen Element der Erfindung, des durch den Anspruch 1 geschützten Verfahrens zusammenwirken und zur Verwirklichung der erfinderischen Lehre einen funktionell relevanten Beitrag erbringen (vgl. zu den maßgeblichen Kriterien insoweit Kammerurteil vom 12.02.2010, 7 O 84/09 - Handover , veröffentlicht in InstGE 12, 70 ff.), indem sie die wesentlichen Verfahrensschritte des geschützten Verfahrens selbst durch die in ihnen verbauten Chips vollziehen.
  • BGH, 06.05.2009 - KZR 39/06

    Orange-Book-Standard

    Auszug aus LG Mannheim, 09.12.2011 - 7 O 122/11
    a) Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 06.05.2009 - KZR 39/06 (GRUR, 2009, 694 ff. - Orange-Book-Standard ) im Grundsatz anerkannt, dass ein aus einem Patent in Anspruch genommener Beklagter gegenüber dem Unterlassungsbegehren des klagenden Patentinhabers einwenden kann, dieser missbrauche eine marktbeherrschende Stellung, wenn dieser Normadressat des kartellrechtlichen Diskriminierungs- und Behinderungsverbots sei und sich gleichwohl weigere, mit dem Beklagten einen Patentlizenzvertrag zu nicht diskriminierenden und nicht behindernden Bedingungen abzuschließen (vgl. 1. amtlicher Leitsatz).
  • LG Düsseldorf, 21.03.2013 - 4b O 104/12

    Aussetzung des Verfahrens wegen Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen aus

    Nur dann kann einen Patentinhaber vernünftigerweise der Vorwurf treffen, durch Weigerung der Annahme eines solchen Angebotes den Lizenzsucher - im Vergleich zu anderen Lizenznehmern - zu diskriminieren (OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2012, 124 - GPRS-Zwangslizenz; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2007, 177 - Orange-Book-Standard; LG Düsseldorf, Urteil v. 24.04.2012, 4b O 273/10, BeckRS 2012, 09682; LG Mannheim, Mitt. 2012, 120 - Kartellrechtlicher Zwangslizenzeinwand).
  • LG Mannheim, 29.01.2016 - 7 O 66/15

    Verletzung eines standardessentiellen Patents: Obliegenheiten des Patentinhabers

    Soweit die Klägerin ihre Ansprüche aus der mittelbaren Verletzung des Anspruchs 1 herleitet, ist aufgrund der Standardessentialität des Klagepatents ein Schlechthinverbot gerechtfertigt (vgl. LG Mannheim, Urteil vom 9. Dezember 2011 - 7 O 122/11, Rn. 76 - veröffentlicht bei juris).
  • OLG Karlsruhe, 27.02.2012 - 6 U 136/11

    Patentrecht: Anforderungen an ein Lizenzvertragsangebot bei Berufung auf

    Die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Landgerichts Mannheim vom 09.12.2011 - 7 O 122/11 - wird hinsichtlich Ziff. I 1 a des Tenors (Unterlassung) gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 90 Millionen Euro einstweilen eingestellt.

    Die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Landgerichts Mannheim vom 09.12.2011 - 7 O 122/11 - wird hinsichtlich der Ziffer I 2 des Tenors (Rechnungslegung) gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 50.000,-Euro einstweilen eingestellt.

  • OLG Karlsruhe, 13.06.2012 - 6 U 136/11

    Einstellung der Zwangsvollstreckung: Auslegung eines nach Urteilserlass in einem

    den Beschluss des Senats vom 27.02.2012 in Ziffer 2 aufzuheben und die Fortsetzung der Zwangsvollstreckung aus Ziffer I. 2 des Tenors des Urteils des Landgerichts Mannheim vom 9. Dezember 2011 (7 O 122/11) anzuordnen.

    Der Antrag der Klägerin, der auf die Aufhebung des Beschlusses des Senats vom 27.02.2011 gerichtet ist, soweit mit diesem die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Landgerichts Mannheim vom 09.12.2011 - 7 O 122/11 - gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 50.000,- einstweilen eingestellt worden ist, ist begründet.

  • OLG Karlsruhe, 23.01.2012 - 6 U 136/11

    Gemeinschaftsrechtliches Patentrecht: Kartellrechtlicher Zwangslizenzeinwand des

    Der Antrag der Beklagten auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Landgerichts Mannheim vom 09.12.2011 - 7 O 122/11 - wird zurückgewiesen.
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