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   LG Itzehoe, 04.11.2010 - 7 O 16/10   

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LG Itzehoe, 04.11.2010 - 7 O 16/10 (https://dejure.org/2010,11235)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 04.11.2010 - 7 O 16/10 (https://dejure.org/2010,11235)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 04. November 2010 - 7 O 16/10 (https://dejure.org/2010,11235)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Bei der Weiterleitung von Phishing-Geldern ist der weiterleitende Kontoinhaber dem Geschädigten zum Schadensersatz verpflichtet

  • openjur.de
  • kanzlei.biz

    Weiterleitung von Phishing-Geldern

  • rabüro.de

    Zur Frage der Haftung des Kontoinhabers bei Weiterleitung von Phishing-Geldern

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Nicht zwingend Haftung des Kontoinhabers bei Phishing-Attacke

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kontoinhaber haftet nicht unbedingt für Phishing-Attacke

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Ansprüche der Bank gegen einen Rentner bei einer Phishing-Attacke?

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • KG, 15.10.2009 - 8 U 26/09

    Bereicherung bzw. unerlaubte Handlung: Haftung des Geldkuriers beim Phishing

    Auszug aus LG Itzehoe, 04.11.2010 - 7 O 16/10
    Zwar ist § 261 StGB ein taugliches Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB da § 261 StGB auch das durch die Vortat verletzte Rechtsgut, (vgl. Fischer, StGB, § 261 Rdn. 3; KG Berlin, VersR 2010, 541, 542; vgl. LG Ellwangen, Urt. v. 30.03.2007, Rdn. 4).

    Ob es noch zu weiteren Taten gekommen ist, ist daher unerheblich (vgl. KG Berlin, VersR 2010, 541, 543).

    Maßgeblich ist die Kenntnis der Herkunft des Geldes zu dem Zeitpunkt, zu dem er es erlangt hatte; ob er zu einem späteren Zeitpunkt von der Herkunft des Geldes Kenntnis erlangt hat, ist unerheblich (vgl. KG Berlin, VersR 2010, 541, 543; vgl. Neuheuser, NStZ 2008, 492, 496).

    Dies gilt auch im Falle eines Computerbetruges, da die Zuwendung der Überweisungsbank der Kontoinhaberin nicht zugerechnet werden kann, da sie die Überweisung weder veranlasst hat, noch den Anschein dafür gesetzt hat, die Zahlung sei eine Leistung (vgl. KG Berlin, VersR 2010, 541, 542).

    Die verschärfte Haftung nach § 819 BGB tritt ein, wenn der Empfänger den Mangel des rechtlichen Grundes oder den Gesetzesverstoß beim Empfang der Leistung kannte oder sich dieser Kenntnis in einer Weise verschlossen hat, die es ihm nach Treu und Glauben verwehrt, sich auf sein fehlendes Bewusstsein zu berufen (vgl. OLG Zweibrücken, Urt. v. 28.01.2010, Rdn. 17; KG Berlin, VersR 2010, 541, 542).

    Der Beklagte gestattete den unbekannten Tätern nicht, über sein Konto zu verfügen, da die Einzahlung und Überweisung auf ein Konto auch ohne Kenntnis und Mitwirkung des begünstigten Kontoinhabers möglich ist (vgl. KG Berlin, VersR 2010, 541, 542).

  • LG Bad Kreuznach, 30.01.2008 - 2 O 331/07

    Betrügerisches Online-Banking: Verschärfte Bereicherungshaftung des Finanzagenten

    Auszug aus LG Itzehoe, 04.11.2010 - 7 O 16/10
    Sie enthält einen allgemeinen Rechtsgedanken, wonach derjenige, der sich, unabhängig von einem Vertretungsverhältnis, eines anderen mit der Erledigung bestimmter Angelegenheiten bedient, das in diesem Rahmen erlangte Wissen des anderen zurechnen lassen muss (vgl. LG Bad Kreuznach, MMR 2008, 421).
  • BGH, 17.07.1997 - 1 StR 791/96

    Entscheidungen zur Geldwäsche

    Auszug aus LG Itzehoe, 04.11.2010 - 7 O 16/10
    Der Täter muss weder konkrete Kenntnisse über den Zeitpunkt und den Ort der Begehung noch über den Täter der Vortat haben (Kögel, wistra 2007, 206, 209. Er muss aber die Herkunft des Geldes aus einer Katalogtat im Sinne von § 261 Abs. 1 S. 2 StGB ernsthaft für möglich halten und dies billigend in Kauf nehmen (vgl. BGH, NStZ 1998, 42, 44; vgl. Kögel, wistra 2007, 206, 210).
  • BGH, 18.10.1967 - Ib ZR 169/65

    Schuldbefreiende Wirkung einer Zahlung an einen nicht berechtigten Empfänger -

    Auszug aus LG Itzehoe, 04.11.2010 - 7 O 16/10
    Die angewiesene Bank hat zwar grundsätzlich einen unmittelbaren Bereicherungsanspruch aus § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB gegen den Anweisungsempfänger, wenn eine wirksame Anweisung fehlt und dem Anweisenden diese auch nicht zuzurechnen ist (vgl. BGH, NJW 2006, 1965, 1966; LG Hamburg, Urt. v. 18.05.2006, Rdn. 20), da im Überweisungsverkehr grundsätzlich die Bank das Risiko trägt (BGH, WM 1967, 1142) und der Kunde durch die ihm nicht zurechenbare Überweisung nicht beschwert wird.
  • BGH, 11.04.2006 - XI ZR 220/05

    Rückabwicklung von im Einzugsermächtigungsverfahren eingezogenen

    Auszug aus LG Itzehoe, 04.11.2010 - 7 O 16/10
    Die angewiesene Bank hat zwar grundsätzlich einen unmittelbaren Bereicherungsanspruch aus § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB gegen den Anweisungsempfänger, wenn eine wirksame Anweisung fehlt und dem Anweisenden diese auch nicht zuzurechnen ist (vgl. BGH, NJW 2006, 1965, 1966; LG Hamburg, Urt. v. 18.05.2006, Rdn. 20), da im Überweisungsverkehr grundsätzlich die Bank das Risiko trägt (BGH, WM 1967, 1142) und der Kunde durch die ihm nicht zurechenbare Überweisung nicht beschwert wird.
  • BGH, 24.07.2003 - 3 StR 159/03

    Beweiswürdigung (Überzeugungsbildung); Körperverletzungsvorsatz (maßgeblicher

    Auszug aus LG Itzehoe, 04.11.2010 - 7 O 16/10
    Dass er nunmehr Bedenken äußert, ist bedeutungslos, da es für den Vorsatz allein auf die Vorstellung des Täters bei Begehung der Tat nach § 16 StGB, also im Zeitpunkt der Handlung, ankommt (vgl. BGH, NStZ 2004, 201, 202).
  • BGH, 11.10.1994 - 1 StR 522/94

    Auskunftsverweigerungsrecht - Zeugenladung - Hehlerei - Gewerbsmäßigkeit -

    Auszug aus LG Itzehoe, 04.11.2010 - 7 O 16/10
    Liegt ein solches Gewinnstreben vor, ist schon die erste der ins Auge gefassten Tathandlungen als gewerbsmäßig anzusehen (vgl. BGH, NStZ 1995, 85; Neuheuser, NStZ 2008, 492, 494).
  • BGH, 10.01.1956 - 5 StR 529/55

    Beil - §§ 25, 27 StGB, Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme, Mitbeherrschung des

    Auszug aus LG Itzehoe, 04.11.2010 - 7 O 16/10
    Voraussetzung ist nach ständiger Rechtsprechung, dass der erbrachte Tatbeitrag einen Teil der Tätigkeit aller und dementsprechend das Handeln der anderen eine Ergänzung darstellt, zudem muss der wesentliche Tatbeitrag auf einem gemeinsamen Tatplan beruhen (vgl. BGHSt 8, 393, 396).
  • LG Krefeld, 30.09.2016 - 1 S 30/16

    Finanzagentenhaftung

    Eine Zurechnung des Wissens der unbekannten Täter analog § 166 BGB scheidet aus Sicht der Kammer aus Rechtsgründen aus (vgl. auch KG MMR 2010, 128, 129; LG Itzehoe, Urt. v. 04.11.2010 - 7 O 16/10, juris; anders wohl LG Karlsruhe, Urt. v. 05.10.2007 - 3 O 47/07, juris).
  • OLG Dresden, 20.07.2021 - 8 U 840/21

    Stellt ein Kontoinhaber einer ihm unbekannten Person sein Girokonto mittels

    Ausgehend hiervon entspricht es der Rechtsprechung, dass in Fällen, in denen der Kontoinhaber unter Übergehung gesetzlicher oder vertraglicher, einschließlich AGB-mäßiger Beschränkungen der Konto- bzw. Zahlungsinstrumentenutzung (vgl. etwa § 675l Abs. 1 BGB) einer dritten Person Kontovollmacht erteilt oder dieser sonst konkludent die Verfügungsbefugnis über das Konto und die abzuwickelnden Zahlungsvorgänge einräumt, ein analoger Rückgriff auf § 166 Abs. 1 BGB eröffnet sein kann (OLG Hamm, VersR 1999, 1295; LG Bad Kreuznach, MMR 2008, 421; LG Itzehoe, Urteil vom 04.11.2010 - 7 O 16/10, juris; LG Karlsruhe, Urteil vom 05.10.2007 - 3 O 47/07, juris; vgl. KG, ZIP 2009, 2331; LG Krefeld, BKR 2016, 524; offenlassend OLG Karlsruhe, WM 2008, 632).
  • OLG Dresden, 13.08.2021 - 8 U 840/21

    Folgeentscheidung zu OLG Dresden 8 U 840/21 v. 20.07.2021

    Ausgehend hiervon entspricht es der Rechtsprechung, dass in Fällen, in denen der Kontoinhaber unter Übergehung gesetzlicher oder vertraglicher, einschließlich AGB-mäßiger Beschränkungen der Konto- bzw. Zahlungsinstrumentenutzung (vgl. etwa § 675l Abs. 1 BGB) einer dritten Person Kontovollmacht erteilt oder dieser sonst konkludent die Verfügungsbefugnis über das Konto und die abzuwickelnden Zahlungsvorgänge einräumt, ein analoger Rückgriff auf § 166 Abs. 1 BGB eröffnet sein kann (OLG Hamm, VersR 1999, 1295; LG Bad Kreuznach, MMR 2008, 421; LG Itzehoe, Urteil vom 04.11.2010 - 7 O 16/10, juris; LG Karlsruhe, Urteil vom 05.10.2007 - 3 O 47/07, juris; vgl. KG, ZIP 2009, 2331; LG Krefeld, BKR 2016, 524; offenlassend OLG Karlsruhe, WM 2008, 632).
  • OLG München, 10.12.2014 - 19 U 3492/14

    Geldwäsche-Urteil: Finanzagenten und bedingter Vorsatz

    So betraf z. B. die klägerseits vorgelegte Entscheidung des Landgerichts Berlin Anlage K 17 keinen "vergleichbaren Fall", sondern ein anderes Betrugsmodell mit völlig anderem Sachverhalt, ebenso wie z. B. das Urteil des Landgerichts Itzehoe vom 04.11.2010, Gz. 7 O 16/10, in dem "Leichtfertigkeit" für eine nochmals andere Fallgestaltung ebenfalls verneint worden war.
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