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   LG München I, 27.02.2003 - 7 O 16812/02   

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https://dejure.org/2003,28556
LG München I, 27.02.2003 - 7 O 16812/02 (https://dejure.org/2003,28556)
LG München I, Entscheidung vom 27.02.2003 - 7 O 16812/02 (https://dejure.org/2003,28556)
LG München I, Entscheidung vom 27. Februar 2003 - 7 O 16812/02 (https://dejure.org/2003,28556)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Zeitung darf Person der Zeitgeschichte nur für redaktionellen Beitrag unentgeltlich abbilden

  • archive.org (Pressemitteilung)

    Teurer Boris-Dummy

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2003, 416
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.05.2002 - VI ZR 220/01

    Marlene Dietrich III

    Auszug aus LG München I, 27.02.2003 - 7 O 16812/02
    Der Kläger sieht im Streitfall keine vergleichbare Situation, es sei auch nicht auf die von der Rechtsprechung in AfP 95, 495 - ... - und ZUM 2002, 634 ff [BGH 14.05.2002 - VI ZR 220/01] - ... - entschiedenen Fälle zurückzugreifen.

    Anders als in den Fällen "..." ( BGH ZUM 2002, 634 [BGH 14.05.2002 - VI ZR 220/01] ), "..." ( BVerfG AfP 2001, 212 ff) bzw. "..." ( BGH AfP 95, 495 ff.) gibL es im Streitfall keinen redaktionellen Beitrag, aus dem ein öffentliches Informationsinteresse zur Beleuchtung der Abbildung des Klägers hergeleitet werden könnte.

  • BGH, 12.12.1995 - VI ZR 223/94

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch wiederholte und

    Auszug aus LG München I, 27.02.2003 - 7 O 16812/02
    Es gilt der Grundsatz: Absolute Personen der Zeitgeschichte müssen die Veröffentlichung ihrer Bildnisse hinnehmen, auch wenn diese sie nicht bei der Wahrnehmung einer öffentlichen Funktion zeigen, sondern das Privatleben im weiteren Sinne betreffen (Schricker, a.a.O., Rn. 10 unter Hinweis auf BGH AfP 1996, 138 [BGH 12.12.1995 - VI ZR 223/94] - ...).
  • OLG Frankfurt, 21.01.1988 - 6 U 153/86

    Das "berechtigte Interesse" im Sinne des § 23 Abs. 2 KUG

    Auszug aus LG München I, 27.02.2003 - 7 O 16812/02
    Die ungenehmigte Veröffentlichung des Bildnisses des Klägers in Presseerzeugnissen bildete bereits den Gegenstand des in NJW 89, 402/403 veröffentlichten Urteils des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 21.01.1988.
  • BGH, 01.10.1996 - VI ZR 206/95

    Verbreitung des Bildes eines Künstlers mit nicht autorisierten Tonträgern

    Auszug aus LG München I, 27.02.2003 - 7 O 16812/02
    Deshalb muss es sich auch eine absolute Person der Zeitgeschichte nicht gefallen lassen, ohne ihre Einwilligung von einem anderen zu Werbezwecken eingesetzt zu werden ( BGH NJW 1997, 1152/1153 - Bob Dylan -).
  • BGH, 26.06.1981 - I ZR 73/79

    Carrera

    Auszug aus LG München I, 27.02.2003 - 7 O 16812/02
    So hat die Rechtsprechung wiederholt betont, dass die Verwendung eines Bildes - auch des Bildes einer Person der Zeitgeschichte - für Werbezwecke sich nur dann als zulässig erweist, wenn sie von der ausdrücklichen Einwilligung des Abgebildeten gedeckt ist ( BGH AfP 95, 495; BGHZ 81, 75/80 ).
  • BGH, 08.05.1956 - I ZR 62/54

    Dahlke - § 823 Abs. 1 BGB, Recht am eigenen Bild, §§ 22, 23 KunstUrhG, Art. 1

    Auszug aus LG München I, 27.02.2003 - 7 O 16812/02
    Wie der BGH nämlich bereits in der ... Entscheidung ( GRUR 56, 427/428) grundsätzlich festgestellt hat, dient die werbemäßige Verwendung von Bildnissen nicht dem Allgemeininteresse an einer sachgerechten Information, sondern allein den Geschäftsinteressen der mit der fraglichen Abbildung Kundenwerbung treibenden Firma.
  • OLG München, 06.03.2007 - 18 U 3961/06
    Nachdem einer vom Kläger erhobenen Auskunftsklage rechtskräftig stattgegeben wurde (vgl. Urteile des Landgerichts München I vom 27.02.2003, Az. 7 O 16812/02, und des Oberlandesgerichts München vom 27.06.2003, Az. 21 U 2518/03), hat die Beklagte Auskunft über den Umfang der Werbung erteilt.

    Die Urteile des OLG München vom 27.06.2003, Az. 21 U 2518/03 sowie des Landgerichts München I vom 27.02.2003, Az. 7 O 16812/02, wonach die Beklagte rechtskräftig verurteilt wurde, Auskunft über die angegriffenen Werbemaßnahmen mit dem Bildnis des Klägers zu erteilen, entfalten für den hiesigen Rechtsstreit, was den Rechtsgrund des Anspruchs des Klägers anbelangt, keine Bindungswirkung.

    Auf die Gründe der vorgenannten Entscheidungen (Urteil des OLG München vom 27.06.2003, Az. 21 U 2518/03 sowie des Landgerichts München I vom 27.02.2003, Az. 7 O 16812/02) wird Bezug genommen.

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