Rechtsprechung
LG München I, 26.05.2011 - 7 O 172/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Kostenwiderspruch gegen eine einstweilige Verfügung wegen Urheberrechtsverletzung: Veranlassung zur Klageerhebung bei Schweigen auf eine Abmahnung
- webshoprecht.de
Veranlassung zur Klageerhebung bei Schweigen auf eine Abmahnung
- webshoprecht.de
Veranlassung zur Klageerhebung bei Schweigen auf eine Abmahnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Keine Pflicht zur sofortigen Unterlassung bei unkonkreter Abmahnung
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Abgemahnter hat Anspruch auf Bezeichnung konkreter Verletzungshandlung in Abmahnung
- internetrecht-freising.de (Kurzinformation)
Abmahnung muss konkrete Verletzungshandlung bezeichnen
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Abmahnung Urheberrechtsverletzung an Filmwerken - unkonkrete Abmahnung, Abgemahnter muss keine Kosten tragen
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Keine unsubstantiierte Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Keine Reaktionspflicht bei unkonkretem Verletzungsvorwurf in Abmahnung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Keine unsubstantiierte Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 19.06.1986 - I ZR 65/84
Aufklärungspflicht des Abgemahnten
Auszug aus LG München I, 26.05.2011 - 7 O 172/11
Die Parteien verbindet eine dadurch geprägte wettbewerbsrechtliche Sonderbeziehung eigener Art (vgl. BGH GRUR 1987, 54, 55 = WRP 1986, 672, 673 - Aufklärungspflicht des Abgemahnten; BGH GRUR 1988, 716, 717 = WRP 1989, 90, 91 - Aufklärungspflicht gegenüber Verbänden).In der wettbewerbsrechtlichen Rechtsprechung ist dementsprechend anerkannt, daß der abgemahnte Störer verpflichtet ist, den Abmahnenden zur Vermeidung eines überflüssigen und aussichtslosen Prozesses über eine wegen derselben Verletzungshandlung einem Dritten gegenüber abgegebene Unterwerfungserklärung aufzuklären (vgl. BGH GRUR 1987, 54, 55 = WRP 1986, 672, 673 Aufklärungspflicht des Abgemahnten; BGH GRUR 1987, 640, 641 = WRP 1987, 557, 558 - Wiederholte Unterwerfung II; BGH GRUR 1988, 716, 717 = WRP 1989, 90, 91 Aufklärungspflicht gegenüber Verbänden; OLG Frankfurt WRP 1989, 391, 392; KG WRP 1989, 659, 660).
- BGH, 05.05.1988 - I ZR 151/86
"Aufklärungspflicht gegenüber Verbänden"; Pflicht des abgemahnten Verletzers zur …
Auszug aus LG München I, 26.05.2011 - 7 O 172/11
Die Parteien verbindet eine dadurch geprägte wettbewerbsrechtliche Sonderbeziehung eigener Art (vgl. BGH GRUR 1987, 54, 55 = WRP 1986, 672, 673 - Aufklärungspflicht des Abgemahnten; BGH GRUR 1988, 716, 717 = WRP 1989, 90, 91 - Aufklärungspflicht gegenüber Verbänden).In der wettbewerbsrechtlichen Rechtsprechung ist dementsprechend anerkannt, daß der abgemahnte Störer verpflichtet ist, den Abmahnenden zur Vermeidung eines überflüssigen und aussichtslosen Prozesses über eine wegen derselben Verletzungshandlung einem Dritten gegenüber abgegebene Unterwerfungserklärung aufzuklären (vgl. BGH GRUR 1987, 54, 55 = WRP 1986, 672, 673 Aufklärungspflicht des Abgemahnten; BGH GRUR 1987, 640, 641 = WRP 1987, 557, 558 - Wiederholte Unterwerfung II; BGH GRUR 1988, 716, 717 = WRP 1989, 90, 91 Aufklärungspflicht gegenüber Verbänden; OLG Frankfurt WRP 1989, 391, 392; KG WRP 1989, 659, 660).
- BGH, 15.10.1969 - I ZR 3/68
Fotowettbewerb - Abmahnungskosten, §§ 91 ff ZPO, zur Frage der Erstattungspflicht …
Auszug aus LG München I, 26.05.2011 - 7 O 172/11
Der Störer soll dadurch Gelegenheit erhalten, im eigenen Interesse einen aussichtslosen Unterlassungsrechtsstreit und die damit für ihn verbundenen Kosten zu vermeiden (vgl. BGHZ 52, 393, 399 - Fotowettbewerb 1 ). - BGH, 13.05.1987 - I ZR 79/85
"Wiederholte Unterwerfung II"; Beseitigung der Wiederholungsgefahr durch Abgabe …
Auszug aus LG München I, 26.05.2011 - 7 O 172/11
In der wettbewerbsrechtlichen Rechtsprechung ist dementsprechend anerkannt, daß der abgemahnte Störer verpflichtet ist, den Abmahnenden zur Vermeidung eines überflüssigen und aussichtslosen Prozesses über eine wegen derselben Verletzungshandlung einem Dritten gegenüber abgegebene Unterwerfungserklärung aufzuklären (vgl. BGH GRUR 1987, 54, 55 = WRP 1986, 672, 673 Aufklärungspflicht des Abgemahnten; BGH GRUR 1987, 640, 641 = WRP 1987, 557, 558 - Wiederholte Unterwerfung II; BGH GRUR 1988, 716, 717 = WRP 1989, 90, 91 Aufklärungspflicht gegenüber Verbänden; OLG Frankfurt WRP 1989, 391, 392; KG WRP 1989, 659, 660). - BGH, 19.10.1989 - I ZR 63/88
"Antwortpflicht des Abgemahnten"
Auszug aus LG München I, 26.05.2011 - 7 O 172/11
So führte etwa der BGH in der Entscheidung "Antwortpflicht des Abgemahnten" GRUR 1990, 381 aus:.
- LG München I, 09.06.2011 - 7 O 2403/11
Einstweiliges Verfügungsverfahren wegen Patentverletzung: Treuwidrige Berufung …
Die Grenzen der Antwortpflicht auf eine inhaltlich ungenügende schriftliche Abmahnung hat die Kammer in der Entscheidung 7 O 172/11 vom 26.05.2011 beschrieben.