Rechtsprechung
   LG Itzehoe, 17.07.2015 - 7 O 19/15   

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LG Itzehoe, 17.07.2015 - 7 O 19/15 (https://dejure.org/2015,23167)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 17.07.2015 - 7 O 19/15 (https://dejure.org/2015,23167)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 17. Juli 2015 - 7 O 19/15 (https://dejure.org/2015,23167)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags - und der Streitwert

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.11.2002 - XI ZR 47/01

    Zur Abwicklung widerrufender Realkreditverträge

    Auszug aus LG Itzehoe, 17.07.2015 - 7 O 19/15
    Diese gesetzliche Regelung hat zur Folge, dass aufgrund der Pflicht zur sofortigen Rückzahlung und marktüblichen Verzinsung der Darlehensvaluta ein Widerruf der Darlehensvertragserklärung für viele Darlehensnehmer wirtschaftlich wenig oder nicht interessant ist (ausdrücklich BGH Urt. v. 12.11.2002- XI ZR 47/01, Rn. 30 zur insoweit identisch formulierten Regelung nach § 3 HWiG).

    In solchen Fällen geht das Gericht in Anlehnung an die genannte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH Urt. v. 12.11.2002- XI ZR 47/01, Rn. 30) im Wege der Schätzung davon aus, dass sich die Ansprüche des Darlehensnehmers (auf Rückzahlung seiner Zahlungen zuzüglich einer marktüblichen Nutzungsentschädigung) und die Ansprüche der Bank/Sparkasse auf Zahlung der gesamten Kreditsumme zuzüglich einer Nutzungsvergütung, die im Zweifel den vereinbarten Kreditzinsen entspricht) in der Regel aufheben, so dass sich am Ende kein wesentlich anderer Betrag ergibt als die Darlehensvaluta, bei der die Tilgungsleistungen angerechnet werden und der vom Darlehensnehmer zu zahlende Zins immer nur auf den jeweils noch nicht getilgten Betrag berechnet wird.

    Stellt man daher für den Vergleich der Ansprüche auf den vereinbarten Effektivzins bzw. das marktübliche Zinsniveau bei Vertragsschluss für Kredite mit 10-jähriger Zinsbindung ab, sind keine Gründe erkennbar, warum der vorliegende Fall nicht den in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH Urt. v. 12.11.2002- XI ZR 47/01, Rn. 30) als typisch geschilderten Fällen entsprechen sollte.

  • OLG Köln, 22.06.2015 - 5 W 12/15

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Nichtfortführung des selbständigen

    Auszug aus LG Itzehoe, 17.07.2015 - 7 O 19/15
    Von daher entspricht der Rechtsprechung der Kammer (7 O 257/14), die vom Oberlandesgericht Schleswig bestätigt wurde (5 W 12/15), dass der Streitwert in Verfahren, in denen Darlehensnehmer auf Feststellung eines wirksamen Widerrufes eines Verbraucherdarlehensvertrages klagen, danach zu bestimmen ist, in welcher Höhe eine Vorfälligkeitsentschädigung erspart wird und inwieweit der vereinbarte Zins über dem Marktzins zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses lag.
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Rechtsprechung
   LG Stralsund, 13.07.2015 - 7 O 19/15   

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LG Stralsund, 13.07.2015 - 7 O 19/15 (https://dejure.org/2015,63386)
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LG Stralsund, Entscheidung vom 13. Juli 2015 - 7 O 19/15 (https://dejure.org/2015,63386)
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Kurzfassungen/Presse

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Anspruch auf die Wiederbeschaffungskosten entfallende Umsatzsteuer / Nutzungswille wird vermutet / vier Wochen Prüfungsfrist für Haftpflichtversicherer angemessen

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Rechtsprechung
   LG Mönchengladbach, 24.03.2017 - 7 O 19/15   

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LG Mönchengladbach, 24.03.2017 - 7 O 19/15 (https://dejure.org/2017,8773)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 24.03.2017 - 7 O 19/15 (https://dejure.org/2017,8773)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 24. März 2017 - 7 O 19/15 (https://dejure.org/2017,8773)
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Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Kontokorrentabrede erfasst Schadensersatzansprüche / Haftung für entsorgtes Transportgut

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