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   LG München I, 09.02.2012 - 7 O 1906/11   

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LG München I, 09.02.2012 - 7 O 1906/11 (https://dejure.org/2012,8400)
LG München I, Entscheidung vom 09.02.2012 - 7 O 1906/11 (https://dejure.org/2012,8400)
LG München I, Entscheidung vom 09. Februar 2012 - 7 O 1906/11 (https://dejure.org/2012,8400)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Patentlizenz erlischt unter bestimmten Umständen nicht bei Insolvenz des Lizenzgebers

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Insolvenzfestigkeit von einfachen Nutzungsrechten an Lizenzen ("Qimonda/Infineon")

  • Betriebs-Berater

    Zur Insolvenzfestigkeit einfacher (nicht ausschließlicher) Nutzungsrechte an Patenten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Zur Insolvenzfestigkeit einfacher (nicht ausschließlicher) Nutzungsrechte an Patenten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2012, 1770
  • GRUR 2012, 377 (Ls.)
  • GRUR-RR 2012, 142
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 26.03.2009 - I ZR 153/06

    Reifen Progressiv

    Auszug aus LG München I, 09.02.2012 - 7 O 1906/11
    Nicht nur die ausschließlichen, sondern auch die einfache Nutzungsrechte seien dinglicher Natur und unterlägen nicht einer schuldrechtlichen fortwährenden Beschaffungs- und Vermittlungspflicht (vgl. ZUM-RD 2007, 498 ff. - ERC Ingolstadt, BGH GRUR 2009, 946 - Reifen Progressiv; GRUR 2010, 628 - Vorschaubilder; vgl. hierzu auch Rechtsgutachten von Prof. Dr. H. H., Anlage K 11).

    Der BGH habe in seiner Entscheidung "Reifen Progressiv" (vgl. GRUR 2009, 946) höchstrichterlich - wenn auch für Urheber- und Leistungsschutzrechte - bestätigt, dass einfache Nutzungsrechte ebenso wie ausschließliche Nutzungsrechte dinglich wirkten.

    Zum einen gilt es in diesem Zusammenhang, die Entscheidung "Reifen Progressiv" des BGH zu berücksichtigen (vgl. GRUR 2009, 946), in der festgestellt wurde, das einfache urheberrechtliche Nutzungsrecht habe dinglichen Charakter.

  • BGH, 17.11.2005 - IX ZR 162/04

    Behandlung einer aufschiebenden bedingten Verfügung in der Insolvenz

    Auszug aus LG München I, 09.02.2012 - 7 O 1906/11
    Auch nach der Rechtsprechung des BGH unterlägen Lizenzverträge, die ähnlich einer Rechtspacht einzuordnen seien, in der Insolvenz des Lizenzgebers der Wahl der Nichterfüllung des Insolvenzverwalters nach § 103 InsO (vgl. NJW 2006, 915, 916 - Softwarenutzungsrecht), wobei dort eine (Rück-)Übertragung unter einer aufschiebenden Bedingung an die Klägerin erfolgt sei.

    Zwar richtet sich der Fortbestand offener Lizenzverträge in der Insolvenz nach der Regelung des § 103 InsO und dem dort normierten Wahlrecht des Insolvenzverwalters (vgl. BGH NJW 2006, 915, 916).

    getroffenen Darlegungen und nach der BGH-Entscheidung "Softwarenutzungsrecht" (vgl. NJW 2006, 915) liegt es nahe, einen Lizenzvertrag als Dauerschuldverhältnis zu begreifen, unter dem die gewährten Lizenzen laufend revolvierend neu gewährt werden; der BGH verglich den Lizenzvertrag insoweit mit einer Rechtspacht, woraus zu folgern ist, dass der Lizenzvertrag erst am Ende seiner Laufzeit vollständig erfüllt ist.

  • LG München I, 13.06.2007 - 21 O 23532/06

    Sieg des ERC Ingolstadt vor Gericht

    Auszug aus LG München I, 09.02.2012 - 7 O 1906/11
    Nicht nur die ausschließlichen, sondern auch die einfache Nutzungsrechte seien dinglicher Natur und unterlägen nicht einer schuldrechtlichen fortwährenden Beschaffungs- und Vermittlungspflicht (vgl. ZUM-RD 2007, 498 ff. - ERC Ingolstadt, BGH GRUR 2009, 946 - Reifen Progressiv; GRUR 2010, 628 - Vorschaubilder; vgl. hierzu auch Rechtsgutachten von Prof. Dr. H. H., Anlage K 11).

    Sowohl das LG München I (vgl. ZUM-RD 2007, 498, 503) als auch das Landgericht Hamburg (vgl. NJW 2007, 3215, 3217) haben entschieden, dass die Gewährung ausschließlich, unwiderruflich und zeitlich und örtlich unbeschränkt gewährter Lizenzen an Urheberrechten nicht durch die Nichterfüllungswahl nach § 103 InsO beendet werden könne, da eine ausschließliche Lizenz Verfügungscharakter habe und damit dem Wahlrecht des Insolvenzverwalters nicht zugänglich sei.

  • BGH, 23.06.1994 - VII ZR 163/93

    Anforderungen an die Unverzüglichkeit einer Anzeige

    Auszug aus LG München I, 09.02.2012 - 7 O 1906/11
    Dies würde insbesondere gegen die Auslegungsvorschriften der §§ 133, 157 BGB sprechen, wonach die Auslegung vom Wortlaut der Erklärung auszugehen hat und der allgemeine Sprachgebrauch, aber auch die fachsprachliche Bedeutung zu berücksichtigen ist (vgl. BGH NJW-RR 1994, 1108).
  • LG Hamburg, 27.10.2006 - 308 O 304/05

    Wirkungen einer Erfüllungsablehnung des Insolvenzverwalters für einen

    Auszug aus LG München I, 09.02.2012 - 7 O 1906/11
    Sowohl das LG München I (vgl. ZUM-RD 2007, 498, 503) als auch das Landgericht Hamburg (vgl. NJW 2007, 3215, 3217) haben entschieden, dass die Gewährung ausschließlich, unwiderruflich und zeitlich und örtlich unbeschränkt gewährter Lizenzen an Urheberrechten nicht durch die Nichterfüllungswahl nach § 103 InsO beendet werden könne, da eine ausschließliche Lizenz Verfügungscharakter habe und damit dem Wahlrecht des Insolvenzverwalters nicht zugänglich sei.
  • BGH, 18.03.1955 - I ZR 144/53

    Patentlizenz und Dekartellierung

    Auszug aus LG München I, 09.02.2012 - 7 O 1906/11
    In diesem Fall werden Rechte an der Erfindung lizenziert, die in der Zukunft zu der Erteilung eines Patents führt (vgl. BGH GRUR 1955, 468, 474).
  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 69/08

    Vorschaubilder

    Auszug aus LG München I, 09.02.2012 - 7 O 1906/11
    Nicht nur die ausschließlichen, sondern auch die einfache Nutzungsrechte seien dinglicher Natur und unterlägen nicht einer schuldrechtlichen fortwährenden Beschaffungs- und Vermittlungspflicht (vgl. ZUM-RD 2007, 498 ff. - ERC Ingolstadt, BGH GRUR 2009, 946 - Reifen Progressiv; GRUR 2010, 628 - Vorschaubilder; vgl. hierzu auch Rechtsgutachten von Prof. Dr. H. H., Anlage K 11).
  • EuGH, 26.03.2010 - C-91/09

    Eis.de - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Marken - Internet - Werbung

    Auszug aus LG München I, 09.02.2012 - 7 O 1906/11
    Demgegenüber argumentiert ein Teil der Literatur, das der Lizenzvertrag bereits dann vollständig vom Lizenzgeber erfüllt sei, wenn dieser dem Lizenznehmer die Lizenz eingeräumt habe, es sei denn, wesentliche und im Synallagma mit der Gegenleistung stehende Nebenpflichten seien noch nicht erfüllt (vgl. Windisch, Bauer: Patent-Cross-Lizenzverträge - Terra incognita? GRUR 2010, 641 646 mwN).
  • BGH, 23.04.1974 - X ZR 4/71

    Anlagengeschäft

    Auszug aus LG München I, 09.02.2012 - 7 O 1906/11
    Die Möglichkeit der Zurückbehaltung habe der BGH in der Entscheidung "Anlagengeschäft" (vgl. GRUR 1974, 463) bejaht.
  • BGH, 23.03.1982 - KZR 5/81

    Zulässigkeit der Zwischenfeststellungsklage

    Auszug aus LG München I, 09.02.2012 - 7 O 1906/11
    Auch die Entscheidung "Verankerungsteil" (vgl. BGH GRUR 1982, 411, 412) gehe davon aus, dass die an einem Patent erteilte einfache Nutzungserlaubnis im Regelfall schuldrechtlicher Natur sei.
  • BGH, 24.06.2003 - IX ZR 75/01

    Rechte des Treugebers in der Insolvenz des Treugebers

  • BGH, 22.02.2011 - X ZB 4/09

    Begriff der Patentstreitsache - Patentstreitsache

  • OLG Brandenburg, 16.04.2008 - 7 U 143/07

    Anforderungen an die Erklärung des Erfüllungsverlangens i.S. von § 103 Abs. 1

  • OLG Köln, 02.12.2002 - 15 W 93/02

    Verfahrensrecht; Insolvenzrecht

  • BGH, 05.10.1999 - XI ZR 280/98

    Pflicht des Sicherungsnehmers zur bestmöglichen Verwertung des Sicherungsguts

  • BGH, 18.11.1993 - IX ZR 244/92

    Zulässigkeit einer Vollstreckungsgegenklage wegen mangelnder Bestimmtheit eines

  • BGH, 21.10.2015 - I ZR 173/14

    Ecosoil - Markenverletzungsklage einer insolventen Konzerngesellschaft und

    Im Falle eines Lizenzkaufs ist der Lizenzvertrag im Sinne von § 103 InsO in der Regel beiderseits vollständig erfüllt, wenn die gegenseitigen Hauptleistungspflichten ausgetauscht sind, also der Lizenzgeber die Lizenz erteilt und der Lizenznehmer den Kaufpreis gezahlt hat (vgl. LG München I, GRUR-RR 2012, 142, 143; MünchKomm.InsO/Huber, 3. Aufl., § 103 Rn. 76; Gottwald/Huber, Insolvenzrechtshandbuch, 5. Aufl., § 37 Rn. 50; Uhlenbruck/Brinkmann, InsO, 14. Aufl., § 47 Rn. 74; Jaeger/Jacoby, InsO, Vor §§ 103-119 Rn. 127; FK-InsO/Wegener, 8. Aufl., § 103 Rn. 23; Tintelnot in Kübler/Prütting/Bork, InsO, Stand 2011, § 103 Rn. 64; Bullinger in Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 4. Aufl., § 108 InsO Rn. 7; Weber/Hötzel, NZI 2011, 432, 434; Bullinger/Hermes NZI 2012, 492, 493 f.; Brinkmann, NZI 2012, 735, 740; Dahl/Schmitz, BB 2013, 1032, 1033).
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   LG München I, 11.06.2012 - 7 O 1906/11   

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LG München I, 11.06.2012 - 7 O 1906/11 (https://dejure.org/2012,19737)
LG München I, Entscheidung vom 11.06.2012 - 7 O 1906/11 (https://dejure.org/2012,19737)
LG München I, Entscheidung vom 11. Juni 2012 - 7 O 1906/11 (https://dejure.org/2012,19737)
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