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   LG Frankenthal, 10.12.2018 - 7 O 261/18   

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LG Frankenthal, 10.12.2018 - 7 O 261/18 (https://dejure.org/2018,66515)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 10.12.2018 - 7 O 261/18 (https://dejure.org/2018,66515)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 10. Dezember 2018 - 7 O 261/18 (https://dejure.org/2018,66515)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Düsseldorf, 21.01.2020 - 21 U 34/19

    Schwarzgeldabrede im WhatsApp-Chat: Kein Werklohn

    Eine vollzogene Schwarzgeldabrede stehe aufgrund der als Anlage B10 zu 7 O 261/18 vorgelegten WhatsApp-Nachricht des Geschäftsführers der Klägerin hinsichtlich des Bauvorhabens F.

    Ausweislich der von den Parteien vorgelegten WhatsApp-Korrespondenz sollten hierdurch vielmehr auch Arbeitsleistungen abgedeckt sein (vgl. etwa Nachricht vom 28.06.2017, Anlage B11, Bl. 278, früher Bl. 120 zu Az. 7 O 261/18, " Und das Geld ist nicht mal gar nicht für mich sondern für die Leute, Materialien und etc.").

  • OLG Zweibrücken, 23.09.2020 - 1 U 6/19

    Sonderrechte eines Fahrers eines Müllfahrzeugs

    Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das am 10.12.2018 verkündete Urteil des Einzelrichters der 7. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal (Pfalz), Az. 7 O 261/18, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen.
  • LG Wuppertal, 04.04.2019 - 7 O 258/18

    Wegfall Werklohnanspruch bei nach Vertragsschluss getroffener

    Eine vollzogene Schwarzgeldabrede steht aufgrund der als Anlage B10 zu 7 O 261/18 vorgelegten WhatsApp-Nachricht des Geschäftsführers der Klägerin hinsichtlich des Bauvorhabens G4.13 fest.

    in der Sache 7 O 261/18 bis 14.02.2019 einschließlich: 265.722,07 EUR.

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