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   LG München I, 08.01.2015 - 7 O 28263/13   

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https://dejure.org/2015,8378
LG München I, 08.01.2015 - 7 O 28263/13 (https://dejure.org/2015,8378)
LG München I, Entscheidung vom 08.01.2015 - 7 O 28263/13 (https://dejure.org/2015,8378)
LG München I, Entscheidung vom 08. Januar 2015 - 7 O 28263/13 (https://dejure.org/2015,8378)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einordnung der negativen Patentlizenz ("freedom-to-operate-Lizenz") neben der ausschließlichen und der einfachen Lizenz als eine Unterart der einfachen Lizenz; Erwerb eines positiven Benutzungsrechts für die Zukunft als schutzrechtliche Wirkung ; Schutzrechtsfreier ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wbetal.de (Kurzinformation)

    Auslegung negativer Patentlizenzen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Mannheim, 23.04.2010 - 7 O 145/09

    Verletzung eines Europäischen Patents betreffend eine Medizinprodukt zur

    Auszug aus LG München I, 08.01.2015 - 7 O 28263/13
    Im Regelfall entfällt dann bei solchen Klagen auf der Rechtsfolgenseite lediglich das Rechtsschutzbedürfnis (LG Mannheim GRUR-RR 2011, 49, 50 - convenant not to sue).

    Berücksichtigt man viertens die Verkehrssitte, wird ein pactum de non petendo in der Regel mit einem anderen, vom vorliegend gewählten Wortlaut abweichenden Vertragstext vereinbart (LG Mannheim GRUR-RR 2011, 49, 50 - convenant not to sue).

  • LG München I, 21.08.2014 - 7 O 11811/12

    Lizenzvertrag und Insolvenz

    Auszug aus LG München I, 08.01.2015 - 7 O 28263/13
    Diese einfache negative Lizenz oder "freedom-to-operate-Lizenz" (vgl. Landgericht München I, Urteil vom 21.8.2014 - 7 O 11811/12, BeckRS 2014, 16898) zeichnet sich auf schuldrechtlicher Ebene dadurch aus, dass der Lizenzgeber keinerlei Verpflichtungen hinsichtlich der Verschaffung der tatsächlichen Nutzungsmöglichkeit und der Aufrechterhaltung des lizenzierten Patents eingeht.

    Diese negative Lizenz oder "freedom-to-operate-Lizenz" (vgl. Landgericht München I, Urteil vom 21.8.2014 - 7 O 11811/12, BeckRS 2014, 16898) zeichnet sich dadurch aus, dass der Lizenzgeber keinerlei Verpflichtungen hinsichtlich der Verschaffung der tatsächlichen Nutzungsmöglichkeit und der Aufrechterhaltung des Patentschutzes eingeht (Kraßer, Patentrecht, 6. Auflage, 2009, § 40 V a 1, S. 930; Bartenbach, Mitt. 2002, 503, 503).

  • BGH, 02.12.1997 - X ZR 13/96

    "Umsatzlizenz"; Auslegung eines Umsatz-Lizenzvertrages im Hinblick auf

    Auszug aus LG München I, 08.01.2015 - 7 O 28263/13
    Bei der Auslegung von Willenserklärungen können auch Begleitumstände herangezogen werden, die außerhalb der Vertragsurkunde selbst liegen; auch nachvertragliche Äußerungen und späteres Verhalten der Vertragsparteien können berücksichtigt werden (BGH GRUR 1998, 561, 563 - Umsatzlizenz; Benkard/Ullmann, Patentgesetz, 10. Auflage, 2006, § 15 Rn. 116).
  • BGH, 29.04.1965 - Ia ZR 260/63

    Durch eine Meistbegünstigungsklausel gebundener Geber einer einfachen Lizenz -

    Auszug aus LG München I, 08.01.2015 - 7 O 28263/13
    Inzwischen hat sich aber die Auffassung, der sich die Kammer anschließt, durchgesetzt, dass auch die einfache Lizenz und das einfache Nutzungsrecht dem Begünstigten ein positives Nutzungsrecht verschaffen (RGZ 155, 306, 313 - Funkverband; BGH GRUR 1965, 591, 595 - Wellplatten; Benkard/Ullmann, Patentgesetz, 10. Auflage, 2006, § 15 Rn. 61; offen gelassen aber in: BGH GRUR 1982, 411, 412 - Verankerungsteil).
  • BGH, 23.03.1982 - KZR 5/81

    Zulässigkeit der Zwischenfeststellungsklage

    Auszug aus LG München I, 08.01.2015 - 7 O 28263/13
    Inzwischen hat sich aber die Auffassung, der sich die Kammer anschließt, durchgesetzt, dass auch die einfache Lizenz und das einfache Nutzungsrecht dem Begünstigten ein positives Nutzungsrecht verschaffen (RGZ 155, 306, 313 - Funkverband; BGH GRUR 1965, 591, 595 - Wellplatten; Benkard/Ullmann, Patentgesetz, 10. Auflage, 2006, § 15 Rn. 61; offen gelassen aber in: BGH GRUR 1982, 411, 412 - Verankerungsteil).
  • BGH, 21.11.1958 - I ZR 129/57

    Voraussetzung für die lizenzfreie Nutzung von Patenten nach "Erschöpfung des

    Auszug aus LG München I, 08.01.2015 - 7 O 28263/13
    Die in der Lizenzierung liegende Zustimmung wirkt unmittelbar auf die Befugnisse aus dem Patent ein, weil sie bewirkt, dass die in Ausübung der Lizenz vom Lizenznehmer in Verkehr gebrachten erfindungsgemäßen Erzeugnisse von Dritten schutzrechtsfrei gebraucht und vertrieben werden dürfen (Kraßer, Patentrecht, 6. Auflage, 2009, § 40 V a 2, S. 931; vgl. BGH GRUR 1959, 232, 233 - Förderrinne).
  • RG, 17.12.1886 - II 251/86

    Rechtliche Folge einer Nichtigkeitserklärung eines Patents

    Auszug aus LG München I, 08.01.2015 - 7 O 28263/13
    Hinsichtlich des Inhalts einer einfachen Lizenz ging das Reichsgericht zwar zunächst von einer bloßen Verpflichtung des Patentinhabers aus, dem anderen Vertragsteil gegenüber von seinem Untersagungsrecht keinen Gebrauch zu machen (RGZ 17, 53, 54 - Cellulose-Gewinnung).
  • RG, 18.08.1937 - I 23/37

    Sind die Leistungen des Lizenzgebers aus einem einfachen Lizenzvertrage mit

    Auszug aus LG München I, 08.01.2015 - 7 O 28263/13
    Inzwischen hat sich aber die Auffassung, der sich die Kammer anschließt, durchgesetzt, dass auch die einfache Lizenz und das einfache Nutzungsrecht dem Begünstigten ein positives Nutzungsrecht verschaffen (RGZ 155, 306, 313 - Funkverband; BGH GRUR 1965, 591, 595 - Wellplatten; Benkard/Ullmann, Patentgesetz, 10. Auflage, 2006, § 15 Rn. 61; offen gelassen aber in: BGH GRUR 1982, 411, 412 - Verankerungsteil).
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