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LG Düsseldorf, 25.06.2013 - 7 O 349/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Rückzahlung einer Vergleichszahlung des Insolvenzschuldners nach Insolvenzanfechtung; Anforderungen an einen Nachweis der Voraussetzungen des Anfechtungsgrundes der vorsätzlichen Gläubigerbenachteiligung gem. § 133 InsO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 25.06.2013 - 7 O 349/12
- OLG Düsseldorf, 20.02.2014 - 12 U 91/13
- BGH, 12.05.2016 - IX ZR 65/14
- OLG Düsseldorf, 12.01.2017 - 12 U 91/13
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.07.2003 - IX ZR 272/02
Anforderungen an den Gläubigerbenachteilungsvorsatz
Auszug aus LG Düsseldorf, 25.06.2013 - 7 O 349/12
In diesem Zusammenhang bedeutet die Erklärung des Schuldners, nicht zahlen zu können, eine Zahlungseinstellung und indiziert damit eine Zahlungsunfähigkeit (BGH, Urt. v. 17.07.2003 - IX 272/02, NJW 2003, S. 3560, 3561). - KG, 26.01.2007 - 7 U 132/06
Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Gläubigers von der Zahlungsunfähigkeit
Auszug aus LG Düsseldorf, 25.06.2013 - 7 O 349/12
Dazu kann ein einzelner Anhaltspunkt genügen, zum Beispiel - wie hier - die Erklärung des mit der Schuldenbereinigung Beauftragten, der Schuldner sei nach überschlägiger Auswertung der vorhandenen Informationen zahlungsunfähig (vgl. KG, Urt. v. 26.01.2007 - 7 U 132/06, NZI 2007, S. 247). - BGH, 10.02.2011 - IX ZR 176/08
Insolvenzanfechtung wegen vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung: Widerlegung der …
Auszug aus LG Düsseldorf, 25.06.2013 - 7 O 349/12
Es müssen lediglich konkrete Umstände dargelegt werden, die es nahe liegend erscheinen lassen, dass ihm der Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners nicht bekannt war (BGH, Beschl. v. 10.02.2011 - IX ZR 176/08, zitiert nach juris, Rdnr. 3).
- OLG Düsseldorf, 12.01.2017 - 12 U 91/13 Der Kläger beantragt, unter Abänderung des am 25.06.2013 verkündeten Urteils des Landgerichts Düsseldorf (7 O 349/12) die Beklagte zu verurteilen, an ihn 20.896,10 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.01.2012 zu zahlen.
- OLG Düsseldorf, 20.02.2014 - 12 U 91/13
Anfechtbarkeit einer Vergleichszahlung im Vorfeld der Insolvenz
Der Kläger beantragt, unter Abänderung des am 25.06.2013 verkündeten Urteils des Landgerichts Düsseldorf (7 O 349/12) die Beklagte zu verurteilen, an ihn EUR 20.896,10 zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.01.2012 zu zahlen.