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   LG Düsseldorf, 25.06.2013 - 7 O 349/12   

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https://dejure.org/2013,56597
LG Düsseldorf, 25.06.2013 - 7 O 349/12 (https://dejure.org/2013,56597)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.06.2013 - 7 O 349/12 (https://dejure.org/2013,56597)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Juni 2013 - 7 O 349/12 (https://dejure.org/2013,56597)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Rückzahlung einer Vergleichszahlung des Insolvenzschuldners nach Insolvenzanfechtung; Anforderungen an einen Nachweis der Voraussetzungen des Anfechtungsgrundes der vorsätzlichen Gläubigerbenachteiligung gem. § 133 InsO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.07.2003 - IX ZR 272/02

    Anforderungen an den Gläubigerbenachteilungsvorsatz

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.06.2013 - 7 O 349/12
    In diesem Zusammenhang bedeutet die Erklärung des Schuldners, nicht zahlen zu können, eine Zahlungseinstellung und indiziert damit eine Zahlungsunfähigkeit (BGH, Urt. v. 17.07.2003 - IX 272/02, NJW 2003, S. 3560, 3561).
  • KG, 26.01.2007 - 7 U 132/06

    Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Gläubigers von der Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.06.2013 - 7 O 349/12
    Dazu kann ein einzelner Anhaltspunkt genügen, zum Beispiel - wie hier - die Erklärung des mit der Schuldenbereinigung Beauftragten, der Schuldner sei nach überschlägiger Auswertung der vorhandenen Informationen zahlungsunfähig (vgl. KG, Urt. v. 26.01.2007 - 7 U 132/06, NZI 2007, S. 247).
  • BGH, 10.02.2011 - IX ZR 176/08

    Insolvenzanfechtung wegen vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung: Widerlegung der

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.06.2013 - 7 O 349/12
    Es müssen lediglich konkrete Umstände dargelegt werden, die es nahe liegend erscheinen lassen, dass ihm der Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners nicht bekannt war (BGH, Beschl. v. 10.02.2011 - IX ZR 176/08, zitiert nach juris, Rdnr. 3).
  • OLG Düsseldorf, 12.01.2017 - 12 U 91/13
    Der Kläger beantragt, unter Abänderung des am 25.06.2013 verkündeten Urteils des Landgerichts Düsseldorf (7 O 349/12) die Beklagte zu verurteilen, an ihn 20.896,10 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.01.2012 zu zahlen.
  • OLG Düsseldorf, 20.02.2014 - 12 U 91/13

    Anfechtbarkeit einer Vergleichszahlung im Vorfeld der Insolvenz

    Der Kläger beantragt, unter Abänderung des am 25.06.2013 verkündeten Urteils des Landgerichts Düsseldorf (7 O 349/12) die Beklagte zu verurteilen, an ihn EUR 20.896,10 zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.01.2012 zu zahlen.
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