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   LG Stralsund, 28.11.2006 - 7 O 354/05   

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https://dejure.org/2006,74775
LG Stralsund, 28.11.2006 - 7 O 354/05 (https://dejure.org/2006,74775)
LG Stralsund, Entscheidung vom 28.11.2006 - 7 O 354/05 (https://dejure.org/2006,74775)
LG Stralsund, Entscheidung vom 28. November 2006 - 7 O 354/05 (https://dejure.org/2006,74775)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • verkehrslexikon.de

    Zum Mitverschulden des Beifahrers auf einem Motorrad mit alkoholisiertem Fahrer und ohne Schutzhelm

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kfz-Haftpflichtversicherung: 0,6 Promille führen beim Beifahrer noch nicht zur Mitschuld

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 25.01.1983 - VI ZR 92/81

    Haftungsverteilung bei Kollision eines überholenden Motorradfahrers mit einem

    Auszug aus LG Stralsund, 28.11.2006 - 7 O 354/05
    Die Mitfahrt auf einem Kraftrad ohne Schutzhelm stellt ein Mitverschulden des verletzten Beifahrers am Eintritt seines Schadens dar (vgl. BGH, NJW 1965, 1075; BGH, VersR 83, 440).

    Denn gerade vor solchen Verletzungen soll und kann ein Sturzhelm schützen (vgl. BGH, VersR 83, 440).

  • OLG Hamm, 13.01.1992 - 13 U 118/91
    Auszug aus LG Stralsund, 28.11.2006 - 7 O 354/05
    Wird die außergewöhnliche Belastung von den Angehörigen der Klägerin, um deren Aufwendungen es letztlich geht, nicht geltend gemacht, liegt ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht vor (vgl. OLG Hamm, r+s 1993, 20; Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschäden, 7. Aufl., S. 64).
  • BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99

    Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens

    Auszug aus LG Stralsund, 28.11.2006 - 7 O 354/05
    Wird die Feststellung der Pflicht zum Ersatz künftigen Schadens aus einer bereits eingetretenen Rechtsgutsverletzung beantragt, so reicht für das Feststellungsinteresse die Möglichkeit eines Schadenseintritts aus, die nur verneint werden darf, wenn aus der Sicht des Klägers bei verständiger Würdigung kein Grund besteht, mit dem Eintritt eines Schadens wenigstens zu rechnen (vgl. BGH, NJW 2001, 1431).
  • BGH, 03.03.1998 - VI ZR 385/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus LG Stralsund, 28.11.2006 - 7 O 354/05
    Verbleibende Risiken können gegebenenfalls auch gewisse Abschläge rechtfertigen (vgl. BGH, VersR 1998, 772, 773).
  • BGH, 22.11.1988 - VI ZR 126/88

    Ersatzfähigkeit elterlicher Zuwendung bei Schadensersatzanspruch eines Kindes

    Auszug aus LG Stralsund, 28.11.2006 - 7 O 354/05
    Zwar sind wegen ihrer engen Verbundenheit mit den Heilungskosten des Verletzten ausnahmsweise die Kosten für Krankenbesuche von Angehörigen als Teil des dem Verletzten entstandenen Gesundheitsschadens erstattungsfähig (vgl. BGHZ 106, 28, 30; BGH, NJW 1990, 1037).
  • KG, 23.04.2001 - 12 U 971/00

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus LG Stralsund, 28.11.2006 - 7 O 354/05
    Bei Straßenverkehrsdelikten tritt die Genugtuungsfunktion daher gegenüber der Ausgleichsfunktion weitgehend in den Hintergrund (vgl. OLG Frankfurt/Main, VersR 1993, 1033; KG, DAR 2002, 266).
  • BGH, 15.07.1997 - VI ZR 184/96

    Voraussetzungen eines Feststellungsantrags hinsichtlich Ersatzpflicht für

    Auszug aus LG Stralsund, 28.11.2006 - 7 O 354/05
    Ob darüber hinaus im Rahmen der Begründetheit eine gewisse Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts zu verlangen ist (vgl. BGH, VersR 1997, 1508, 1509), kann vorliegend dahinstehen.
  • OLG Celle, 23.01.2004 - 14 W 51/03

    Bemessung der Höhe eines Schmerzensgeldes; Ausgleichsfunktion des immateriellen

    Auszug aus LG Stralsund, 28.11.2006 - 7 O 354/05
    Wegen der in Verkehrsunfallsachen im Vordergrund stehenden Ausgleichsfunktion des immateriellen Schadensersatzanspruchs ist auch ein Schmerzensgeld, das nur auf Gefährdungshaftung gestützt wird, nicht niedriger zu bemessen als bei einer Haftung aus fahrlässigem Verhalten (vgl. OLG Celle, NJW 2004, 1185).
  • BGH, 24.10.1989 - VI ZR 263/88

    Schadensersatz - Heilbehandlungskosten - Babysitter - Krankenbesuch

    Auszug aus LG Stralsund, 28.11.2006 - 7 O 354/05
    Zwar sind wegen ihrer engen Verbundenheit mit den Heilungskosten des Verletzten ausnahmsweise die Kosten für Krankenbesuche von Angehörigen als Teil des dem Verletzten entstandenen Gesundheitsschadens erstattungsfähig (vgl. BGHZ 106, 28, 30; BGH, NJW 1990, 1037).
  • BGH, 12.11.1991 - VI ZR 7/91

    Kindertee; Beweislastumkehr im Produkthaftungsprozeß

    Auszug aus LG Stralsund, 28.11.2006 - 7 O 354/05
    Geht es dabei wie hier um den Ersatz erst künftig befürchteten Schadens aufgrund einer bereits eingetretenen Rechtsgutsverletzung, setzt das Feststellungsinteresse weiter die Möglichkeit dieses Schadenseintritts voraus; diese ist zu verneinen, wenn aus der Sicht der Kläger bei verständiger Würdigung kein Grund besteht, mit dem Eintritt eines derartigen Schadens wenigstens zu rechnen (vgl. BGHZ 116, 60, 75).
  • OLG Frankfurt, 09.06.1992 - 27 (14) U 325/90

    Schmerzensgeld für Verletzungen durch Verkehrsunfall (hier: Trümmerbruch des

  • BGH, 25.02.1958 - VI ZR 58/57
  • BGH, 17.05.1951 - III ZR 57/51

    Haftungsverzicht. Handeln auf eigene Gefahr

  • OLG Köln, 19.09.2001 - 26 U 24/01

    Gefälligkeitsfahrten

  • OLG Frankfurt, 18.11.1997 - 17 U 103/96

    Gefälligkeitsfahrt zur Werkstatt - Stillschweigender Haftungsverzicht

  • OLG Hamm, 23.03.1998 - 6 U 191/97

    Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall im Rahmen einer Gefälligkeitsfahrt

  • BGH, 09.02.1965 - VI ZR 253/63

    Mitverschulden bei Motorradunfall ohne Helm

  • OLG Hamburg, 19.06.2009 - 1 U 108/08

    Rückgriff des Sozialversicherungsträgers gegen den haftungsprivilegierten

    So hat das Landgericht Stralsund (Urteil vom 28. November 2006, 7 O 354/05, zitiert nach juris = lfd. Nr. 2637 bei Hacks u.a., Schmerzensgeldbeträge, 26. Aufl. 2008) einer Klägerin, die bei einem allenfalls durch einfache Fahrlässigkeit herbeigeführten Motorradunfall ein schweres gedecktes Schädelhirntrauma mit mehrmonatigem Krankenhausaufenthalt und der Folge neuropsychologischer Defizite wie Verlangsamung, deutlich reduzierte Umstellfähigkeit, Dyskalkulie und mittelschwere Wernicke-Aphasie bei einer MdE von 80 % erlitten hatte, unter Berücksichtigung einer 30-%igen Mithaftung einen Schmerzensgeldbetrag von EUR 46.200,00 zugesprochen, was ohne den Mitverschuldensanteil zu einem Schmerzensgeldbetrag von EUR 66.000,00 führt.
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Rechtsprechung
   LG Rostock, 07.09.2005 - 7 O 354/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,50539
LG Rostock, 07.09.2005 - 7 O 354/05 (https://dejure.org/2005,50539)
LG Rostock, Entscheidung vom 07.09.2005 - 7 O 354/05 (https://dejure.org/2005,50539)
LG Rostock, Entscheidung vom 07. September 2005 - 7 O 354/05 (https://dejure.org/2005,50539)
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