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   LG München I, 14.04.2011 - 7 O 4277/11   

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https://dejure.org/2011,32832
LG München I, 14.04.2011 - 7 O 4277/11 (https://dejure.org/2011,32832)
LG München I, Entscheidung vom 14.04.2011 - 7 O 4277/11 (https://dejure.org/2011,32832)
LG München I, Entscheidung vom 14. April 2011 - 7 O 4277/11 (https://dejure.org/2011,32832)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch: Klageantrag bei systematischer und dauerhafter Online-Auswertung von Qualitätstageszeitungen durch einen Presseinformationsdienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WM 2011, 2342
  • ZUM 2011, 685
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.12.2010 - I ZR 12/08

    Perlentaucher

    Auszug aus LG München I, 14.04.2011 - 7 O 4277/11
    Zwar könnten ausgehend von der "Perlentaucher"-Entscheidung des BGH (GRUR 2011, 134) auch kleine Teile eines Werkes Urheberschutz genießen, dies scheitere vorliegend aber an der für sich genommenen hinreichenden Individualität.

    Weder die Entscheidung "Perlentaucher" des BGH (vgl. ZUM 2011, 151) noch die Entscheidung "Paperboy" des BGH (vgl. ZUM 2003, 855) rechtfertigen eine andere Beurteilung.

  • BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Links - Paperboy

    Auszug aus LG München I, 14.04.2011 - 7 O 4277/11
    Auch in der "Paperboy"-Entscheidung (GRUR 2003, 958) habe der BGH festgestellt, dass Überschriften und Kurzauszüge wie die vorliegend streitgegenständlichen keine urheberrechtlich schutzfähigen Werkteile darstellten.

    Weder die Entscheidung "Perlentaucher" des BGH (vgl. ZUM 2011, 151) noch die Entscheidung "Paperboy" des BGH (vgl. ZUM 2003, 855) rechtfertigen eine andere Beurteilung.

  • LG München I, 12.08.2010 - 7 O 10769/10

    Inhaltskontrolle von Honorarvereinbarungen eines Zeitungsverlages mit freien

    Auszug aus LG München I, 14.04.2011 - 7 O 4277/11
    Bezüglich der freien Mitarbeiter habe die erkennende Kammer im Verfahren 7 O 10769/10 (vgl. ZUM 2010, 825) in den Nutzungs- und Honorarbedingungen der Verfügungsklägerin zu 1 keinen Verstoß gegen geltendes Recht gesehen.

    Insoweit hat die erkennende Kammer in ihrem Urteil vom 12.08.2010 (ZUM 2010, 825) indes entschieden, dass die Honorar- und Nutzungsregelungen der Verfügungsklägerin zu 1 keinen Verstoß gegen geltendes Recht darstellen.

  • OLG München, 18.09.2008 - 6 U 2466/07

    Urheberrecht: Auslegung eines "Käuferbenennungsvertrages" über die

    Auszug aus LG München I, 14.04.2011 - 7 O 4277/11
    Bei Textauszüge mit einem Umfang von elf Worten, wie sie der "Infopaq"-Entscheidung des EuGH (vgl. ZUM 2009, 245) zugrunde liegen, sieht der BGH einen Ausschluss des Urheberrechts von vornherein aber nicht gegeben.
  • BGH, 16.01.1997 - I ZR 9/95

    CB-infobank I

    Auszug aus LG München I, 14.04.2011 - 7 O 4277/11
    Im Hinblick auf die von der Verfügungsbeklagten zitierten Entscheidung "CB Infobank I" des BGH (vgl. ZUM-RD 1997, 329) fehlt es ebenfalls an einer Parallele zum vorliegenden Sachverhalt, da die Verfügungsbeklagte keine "gelegentliche" Auswertung in einem analogen Zettelarchiv betreibt, sondern eine systematische und dauerhafte Auswertung, die digital zur Verfügung gestellt wird und eine Vielzahl von Nutzungsmöglichkeiten eröffnet.
  • LG München I, 12.02.2014 - 21 O 7543/12

    Urheberrechtsverletzung: Urheberrechtsschutzfähigkeit von Ausschnitten aus

    In gleicher Weise hat dies die Klägerin gemeinsam mit der ... auch in den vor dem hiesigen Gericht geführten Verfahren gegen die Online-Verwertung von Nachrichtenauszügen (LG München, 7 O 4277/11; 21 O 8455/11 und 33 O 9655/12) getan.
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