Rechtsprechung
   LG Köln, 15.03.2011 - 7 O 569/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,74296
LG Köln, 15.03.2011 - 7 O 569/09 (https://dejure.org/2011,74296)
LG Köln, Entscheidung vom 15.03.2011 - 7 O 569/09 (https://dejure.org/2011,74296)
LG Köln, Entscheidung vom 15. März 2011 - 7 O 569/09 (https://dejure.org/2011,74296)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,74296) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Itzehoe, 03.03.2009 - 1 S 179/08

    Stromlieferungsvertrag: Vertragspartner bei einem konkludenten Vertragsabschluss

    Auszug aus LG Köln, 15.03.2011 - 7 O 569/09
    Für die Frage, wem die tatsächliche Entnahme als eine auf den Abschluss eines Versorgungsvertrags gerichtete Willenserklärung zuzurechnen ist, kommt es darauf an, an wen aus der Sicht des Entnehmenden das Versorgungsunternehmen die Realofferte in Form der Bereitstellung von Energie richtet und wer aus Sicht des Versorgungsunternehmens unter Berücksichtigung von Treu und Glauben und der Verkehrssitte dieses Angebot durch die Entnahme von Energie angenommen hat und dadurch erklärt hat, Vertragspartner werden zu wollen (LG Itzehoe ZMR 2009, 616).
  • BGH, 08.07.1981 - VIII ZR 222/80

    Verjährung von Ansprüchen bei Fälligkeit mit Rechnungserteilung

    Auszug aus LG Köln, 15.03.2011 - 7 O 569/09
    Die Fälligkeit des Anspruches ist auch dann Voraussetzung für den Beginn der Frist, wenn diese, wie im vorliegenden Fall, von einem zeitlich unbestimmten und unbestimmbaren Ereignis, wie z.B. etwa der Handlung einer der Vertragsparteien, abhängig gemacht wird und somit ein Vertragspartner auf den Anfang der Verjährungsfrist erheblichen Einfluss nehmen kann (BGH NJW 1982, 930, 931; BGHZ 55, 340, 341).
  • BGH, 17.02.1971 - VIII ZR 4/70

    Begriff der Entstehung des Anspruchs

    Auszug aus LG Köln, 15.03.2011 - 7 O 569/09
    Die Fälligkeit des Anspruches ist auch dann Voraussetzung für den Beginn der Frist, wenn diese, wie im vorliegenden Fall, von einem zeitlich unbestimmten und unbestimmbaren Ereignis, wie z.B. etwa der Handlung einer der Vertragsparteien, abhängig gemacht wird und somit ein Vertragspartner auf den Anfang der Verjährungsfrist erheblichen Einfluss nehmen kann (BGH NJW 1982, 930, 931; BGHZ 55, 340, 341).
  • BGH, 29.11.1990 - IX ZR 265/89

    Rechtsweg für Geltendmachung des gesetzlichen Rückgewähranspruchs; Zulässigkeit

    Auszug aus LG Köln, 15.03.2011 - 7 O 569/09
    Das Feststellungsinteresse kann zwar darin bestehen, dass sich eine Partei eines Anspruches gegenüber einer anderen Partei berühmt, welches Ersterer nicht zusteht (BGH WM 91, 249).
  • BGH, 19.12.1990 - VIII ARZ 5/90

    Verjährung einer Heizkostennachforderung

    Auszug aus LG Köln, 15.03.2011 - 7 O 569/09
    Der BGH hat bereits entschieden (BGHZ 113, 188, 195f.), dass auch die Verzögerung der Erteilung der Rechnung nichts daran ändert, dass die Erteilung der Rechnung selbst den Verjährungsbeginn markiert.
  • BGH, 30.04.2003 - VIII ZR 279/02

    Zustandekommen eines Wasserversorgungsvertrages; Festsetzung des

    Auszug aus LG Köln, 15.03.2011 - 7 O 569/09
    Denn in dem Leistungsangebot eines Versorgungsunternehmens ist ein Vertragsangebot in Form einer sogenannten Realofferte zum Abschluss eines Versorgungsvertrages zu sehen ist, das von demjenigen konkludent angenommen wird, der aus dem Leitungsnetz des Versorgungsunternehmens Elektrizität entnimmt (vgl. statt Vieler: BGH NJW 2003, 3131).
  • BGH, 04.04.1984 - VIII ZR 129/83

    Schutzwirkung des AbzG hinsichtlich Dritter aus einem Kredit verpflichteter

    Auszug aus LG Köln, 15.03.2011 - 7 O 569/09
    Wie auch die positive Feststellungsklage erfordert die negative Feststellungsklage ein besonderes Feststellungsinteresse nach § 256 ZPO (BGHZ 91, 37, 41).
  • BAG, 23.04.1997 - 5 AZR 727/95

    Arbeitnehmerstatus einer Propagandistin

    Auszug aus LG Köln, 15.03.2011 - 7 O 569/09
    Es ist Sache des Klägers, die Tatsachen vorzutragen, aus denen das Feststellungsinteresse folgt (BAG NJW 1997, 3396).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht