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LG Tübingen, 22.07.2010 - 7 O 608/09 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Tübingen, 22.07.2010 - 7 O 608/09
- OLG Stuttgart, 16.03.2011 - 9 U 129/10
Wird zitiert von ...
- OLG Stuttgart, 16.03.2011 - 9 U 129/10
Beratungsvertrag: Pflicht zur Aufklärung über Rückvergütungen
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Tübingen - Einzelrichter - vom 22.07.2010, Az. 7 O 608/09, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.Das Urteil des Landgerichts Tübingen vom 22.07.2010, Az. 7 O 608/09, wird aufgehoben und die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 23.171,40 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 4% seit dem 20.04.2000 bis Rechtshängigkeit und seit Rechtshängigkeit hieraus in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz Zug um Zug gegen Übertragung von 540 Stück A (WKN:) zu bezahlen.