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   LG Osnabrück, 31.10.2014 - 7 O 609/14   

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https://dejure.org/2014,42266
LG Osnabrück, 31.10.2014 - 7 O 609/14 (https://dejure.org/2014,42266)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 31.10.2014 - 7 O 609/14 (https://dejure.org/2014,42266)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 31. Oktober 2014 - 7 O 609/14 (https://dejure.org/2014,42266)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Fehlerhafter Anlageberatung: Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Täuschung über ein Schneeballsystem

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 01.07.1991 - II ZR 180/90

    GmbH-Geschäftsführer - Vertragsverhandlungen - Pflichtverletzung - Schlechte

    Auszug aus LG Osnabrück, 31.10.2014 - 7 O 609/14
    Nach ständiger Rechtsprechung haftet bei der Anlagenvermittlung ebenso wie bei der Anbahnung sonstiger Vertragsverhältnisse auch der Vertreter persönlich nach den Grundsätzen der culpa in contrahendo, wenn er entweder selbst wirtschaftlich stark am Vertragsschluss interessiert ist und aus dem Geschäft einen eigenen Nutzen erstrebt oder in besonderem Maße persönliches Vertrauen in Anspruch genommen hat (BGH, BB 1978, 1031 ff.; OLG Hamm, Beschl. vom 13.10.1992, 24 U 30/92; Palandt/Grüneberg, BGB, 72. Aufl., § 311 Rn. 60 ff.; s. auch BGH, Urteil vom 13.12.2005, KZR 12/04; BGH, Urteil vom 01.07.1991, II ZR 180/90, jeweils bei Juris).

    Aufgrund des hierdurch begründeten persönlichen Schuldverhältnisses zwischen den Parteien war der Beklagte nicht nur - wie es sonst der Regelfall ist, vgl. BGH, Urteil vom 01.907.1991, II ZR 180/90) - als Vertreter der GmbH verpflichtet, deren Beratungs- und Aufklärungspflichten zu erfüllen, sondern ihn trafen eigene, persönliche Pflichten zur anlage- und anlegergerechten Beratung und Aufklärung des Klägers.

  • BGH, 06.06.1994 - II ZR 292/91

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Verschulden bei Vertragsschluß; Aufgabe

    Auszug aus LG Osnabrück, 31.10.2014 - 7 O 609/14
    Dies gilt auch für den Geschäftsführer einer GmbH, mit der der eigentliche Vertrag geschlossen wird (vgl. BGH, Urteil vom 06.06.1994, II ZR 292/91, bei Juris).
  • BGH, 29.01.1992 - VIII ZR 80/91

    Eigenhaftung eines Vertreters

    Auszug aus LG Osnabrück, 31.10.2014 - 7 O 609/14
    Die Variante der Inanspruchnahme persönlichen Vertrauens setzt allerdings voraus, dass der Vertreter dem anderen Teil über das allgemeine "Verhandlungsvertrauen" hinaus eine zusätzliche, gerade von ihm persönlich ausgehende Gewähr für die Seriosität und die Erfüllung des Geschäfts oder die Richtigkeit und Vollständigkeit der Erklärungen, die für den Willensentschluss des anderen Teils bedeutsam geworden sind, geboten oder wenn er in ihm zurechenbarer Weise den Eindruck vermittelt hat, er werde persönlich mit seiner Sachkunde die ordnungsgemäße Abwicklung des Geschäfts selbst dann gewährleisten, wenn der andere Teil dem Geschäftsherrn nicht oder nur wenig vertraut oder sein Verhandlungsvertrauen sich als nicht gerechtfertigt erweist (BGH, Urteil vom 29.01.1992, VIII ZR 80/91, bei Juris, Rz.13; OLG Hamm, a.a.O., Rz. 6).
  • BGH, 21.03.2005 - II ZR 140/03

    Anlegerschutz bei der Göttinger Gruppe

    Auszug aus LG Osnabrück, 31.10.2014 - 7 O 609/14
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (vgl. etwa BGH, Urteil vom 21.03.2005, II ZR 140/03, bei Juris, Rz. 36 m.w.N.) muss einem Anleger für seine Beitrittsentscheidung ein zutreffendes Bild über das Beteiligungsobjekt vermittelt werden, d.h. er muss über alle Umstände, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, insbesondere über die mit der angebotenen speziellen Beteiligungsform verbundenen Nachteile und Risiken zutreffend, verständlich und vollständig aufgeklärt werden.
  • BGH, 13.12.2005 - KZR 12/04

    Anforderungen an die Substantiierung des Parteivorbringens

    Auszug aus LG Osnabrück, 31.10.2014 - 7 O 609/14
    Nach ständiger Rechtsprechung haftet bei der Anlagenvermittlung ebenso wie bei der Anbahnung sonstiger Vertragsverhältnisse auch der Vertreter persönlich nach den Grundsätzen der culpa in contrahendo, wenn er entweder selbst wirtschaftlich stark am Vertragsschluss interessiert ist und aus dem Geschäft einen eigenen Nutzen erstrebt oder in besonderem Maße persönliches Vertrauen in Anspruch genommen hat (BGH, BB 1978, 1031 ff.; OLG Hamm, Beschl. vom 13.10.1992, 24 U 30/92; Palandt/Grüneberg, BGB, 72. Aufl., § 311 Rn. 60 ff.; s. auch BGH, Urteil vom 13.12.2005, KZR 12/04; BGH, Urteil vom 01.07.1991, II ZR 180/90, jeweils bei Juris).
  • OLG Hamm, 13.10.1992 - 24 U 30/92
    Auszug aus LG Osnabrück, 31.10.2014 - 7 O 609/14
    Nach ständiger Rechtsprechung haftet bei der Anlagenvermittlung ebenso wie bei der Anbahnung sonstiger Vertragsverhältnisse auch der Vertreter persönlich nach den Grundsätzen der culpa in contrahendo, wenn er entweder selbst wirtschaftlich stark am Vertragsschluss interessiert ist und aus dem Geschäft einen eigenen Nutzen erstrebt oder in besonderem Maße persönliches Vertrauen in Anspruch genommen hat (BGH, BB 1978, 1031 ff.; OLG Hamm, Beschl. vom 13.10.1992, 24 U 30/92; Palandt/Grüneberg, BGB, 72. Aufl., § 311 Rn. 60 ff.; s. auch BGH, Urteil vom 13.12.2005, KZR 12/04; BGH, Urteil vom 01.07.1991, II ZR 180/90, jeweils bei Juris).
  • OLG Düsseldorf, 27.01.2012 - 16 U 163/10

    Sittenwidrige Täuschung der Anleger durch Ausgabe von

    Auszug aus LG Osnabrück, 31.10.2014 - 7 O 609/14
    Von vorsätzlichem Handeln ist auszugehen, wenn der Schädiger so leichtfertig gehandelt hat, dass er eine Schädigung des anderen Teils in Kauf genommen haben muss (OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.01.2012, 16 U 163/10, bei Juris, m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 26.04.2012 - 6 U 73/11

    Vorsätzlich sittenwidrige Schädigung von Anlegern durch ein Schneeballsystem;

    Auszug aus LG Osnabrück, 31.10.2014 - 7 O 609/14
    Es handelt sich zwar nicht um ein strafbares Schneeballsystem i.S.d. § 16 Abs. 2 UWG (sog. progressive Kundenwerbung), weil die Anleger nicht in den Vertrieb weiterer Medienbriefe eingeschaltet wurden, wohl aber um ein sittenwidriges Schneeballsystem im weiteren Sinne (vgl. hierzu etwa OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.04.2012, 6 U 73/11, bei Juris).
  • OLG Frankfurt, 08.08.2014 - 23 U 190/13

    Medienfonds: Voraussetzung entgangener Gewinne und Freistellung von steuerlichen

    Auszug aus LG Osnabrück, 31.10.2014 - 7 O 609/14
    Ein Kaufkraftverlust wäre nämlich im Zweifel bei jeder anderen Geldanlage ebenso eingetreten, jedenfalls hat der Kläger nichts Gegenteiliges vorgetragen (vgl. hierzu OLG Frankfurt, Urteil vom 08.08.2014, 23 U 190/13, bei Juris, Rz. 39 - 41 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 23.02.2016 - 1 U 97/15

    Beteiligung an einer GmbH als stiller Gesellschafter: Persönliche Haftung des

    Soweit der Kläger mit seinen Berufungsschriftsätzen ein Urteil des LG Osnabrück vom 31.10.2014 - 7 O 609/14 - juris vorgelegt hat, lässt dieses zwar genügen, dass der Geschäftsführer einer GmbH dem Anleger im Gespräch sympathisch und vertrauenerweckend schien und auf seine jahrelange erfolgreiche Tätigkeit bei der GmbH verwies.
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