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   LG Mannheim, 29.01.2016 - 7 O 66/15   

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https://dejure.org/2016,3735
LG Mannheim, 29.01.2016 - 7 O 66/15 (https://dejure.org/2016,3735)
LG Mannheim, Entscheidung vom 29.01.2016 - 7 O 66/15 (https://dejure.org/2016,3735)
LG Mannheim, Entscheidung vom 29. Januar 2016 - 7 O 66/15 (https://dejure.org/2016,3735)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hinweis des Inhabers eines standardessentiellen Patents an den Verletzer auf die ihm vorgeworfene Patentverletzung; Übersendung sog. "Claim-Charts"; Pflicht eines Patentinhabers zur Unterbreitung eines konkreten schriftlichen Lizenz-Angebots zu FRAND-Bedingungen; ...

  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 2 Abs 2 EuPatÜbk, Art 64 EuPatÜbk, § 9 S 2 Nr 1 PatG, § 10 PatG
    Verletzung eines standardessentiellen Patents: Obliegenheiten des Patentinhabers bei der vorgerichtlichen Geltendmachung der Patentverletzung gegenüber dem angeblichen Verletzer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 14.10.2003 - X ZR 4/00

    "Elektronische Funktionseinheit"; Voraussetzungen der Inanspruchnahme der

    Auszug aus LG Mannheim, 29.01.2016 - 7 O 66/15
    Der Gegenstand der beanspruchten Erfindung muss im Prioritätsdokument identisch offenbart sein; es muss sich um dieselbe Erfindung handeln (EPA GBK, Beschluss vom 31. Mai 2001 - G2/98, GRUR Int. 2002, 80; BGH, Urteil vom 14. Oktober 2003 - X ZR 4/00, GRUR 2004, 133, 135 - Elektronische Funktionseinheit).

    Für die Beurteilung der identischen Offenbarung gelten die Prinzipien der Neuheitsprüfung (BGH, GRUR 2004, 133, 135 - Elektronische Funktionseinheit).

    Maßgeblich ist dabei das Verständnis des Fachmanns zum Zeitpunkt der Einreichung der prioritätsbeanspruchenden Patentanmeldung (BGH, GRUR 2004, 133, 135 - Elektronische Funktionseinheit).

  • LG Mannheim, 27.11.2015 - 2 O 106/14

    Patentverletzungsverfahren: Indizwirkung der Eintragung im Patentregister für die

    Auszug aus LG Mannheim, 29.01.2016 - 7 O 66/15
    Gleichfalls offen kann bleiben, ob der vom Gerichtshof geforderte Hinweis nach nationalem Rechtsverständnis die Anforderungen einer Abmahnung zu erfüllen hat (in diesem Sinne möglicherweise LG Mannheim, Urteil vom 27. November 2015 - 2 O 106/14, S. 47, 2. Absatz).

    Der Verletzer muss auf dieses Angebot reagieren, selbst wenn es seiner Auffassung - wie regelmäßig - nicht den FRAND-Kriterien entspricht (ebenso im Ergebnis LG Mannheim, Urteil vom 27.11.2015 - 2 O 106/14 Seite 51 bei (bb) und LG Düsseldorf, Urteil vom 3. November 2015 - 4a O 144/14).

  • BGH, 11.09.2001 - X ZR 168/98

    Luftverteiler; Identität des Gegenstandes einer europäischen Patentanmeldung mit

    Auszug aus LG Mannheim, 29.01.2016 - 7 O 66/15
    Diese Voraussetzung ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfüllt, wenn die mit der Nachanmeldung beanspruchte Merkmalskombination in der Voranmeldung in ihrer Gesamtheit als zu der angemeldeten Erfindung gehörend offenbart ist (BGH, Urteil vom 11. September 2001 - X ZR 168/98, BGHZ 148, 383, 388 - Luftverteiler; Urteil vom 30. Januar 2008 - X ZR 107/04, GRUR 2008, 597, 599 - Betonstraßenfertiger).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist danach erforderlich, dass der Fachmann die im Anspruch bezeichnete technische Lehre den Ursprungsunterlagen "unmittelbar und eindeutig" (BGH, Urteil vom 11. September 2001 - X ZR 168/98, BGHZ 148, 383, 389 - Luftverteiler; Urteil vom 8. Juli 2010 - Xa ZR 124/07, GRUR 2010, 910, Rn. 62 - Fälschungssicheres Dokument; Urteil vom 14. August 2012 - X ZR 3/10, GRUR 2012, 1133 Rn. 31 - UV-unempfindliche Druckplatte) als mögliche Ausführungsform der Erfindung entnehmen kann (BGH, Beschluss vom 11. September 2001 - X ZB 18/00, GRUR 2002, 49, 51 - Drehmomentübertragungseinrichtung; Urteil vom 18. Februar 2010 - Xa ZR 52/08, GRUR 2010, 599 Rn. 22, 24 - Formteil).

  • BGH, 14.08.2012 - X ZR 3/10

    UV-unempfindliche Druckplatte

    Auszug aus LG Mannheim, 29.01.2016 - 7 O 66/15
    Neuheitsschädlich ist die Entgegenhaltung nur dann, wenn sich die gesamte als Erfindung beanspruchte Lehre des Klagepatents aus dieser Schrift für den Fachmann in einer Weise ergibt, dass ihm die dort vorgestellte technische Lösung unmittelbar und eindeutig sämtliche Merkmale der Erfindung offenbart (stRspr. BGHZ 159, 221, 226 = GRUR 2004, 844, 845 - Drehzahlermittlung Urteil vom 8. Juli 2010 - Xa ZR 124/07, GRUR 2010, 910, Rn. 62 - Fälschungssicheres Dokument; Urteil vom 14. August 2012 - X ZR 3/10, GRUR 2012, 1133 Rn. 31 - UV-unempfindliche Druckplatte).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist danach erforderlich, dass der Fachmann die im Anspruch bezeichnete technische Lehre den Ursprungsunterlagen "unmittelbar und eindeutig" (BGH, Urteil vom 11. September 2001 - X ZR 168/98, BGHZ 148, 383, 389 - Luftverteiler; Urteil vom 8. Juli 2010 - Xa ZR 124/07, GRUR 2010, 910, Rn. 62 - Fälschungssicheres Dokument; Urteil vom 14. August 2012 - X ZR 3/10, GRUR 2012, 1133 Rn. 31 - UV-unempfindliche Druckplatte) als mögliche Ausführungsform der Erfindung entnehmen kann (BGH, Beschluss vom 11. September 2001 - X ZB 18/00, GRUR 2002, 49, 51 - Drehmomentübertragungseinrichtung; Urteil vom 18. Februar 2010 - Xa ZR 52/08, GRUR 2010, 599 Rn. 22, 24 - Formteil).

  • BGH, 08.07.2010 - Xa ZR 124/07

    Fälschungssicheres Dokument

    Auszug aus LG Mannheim, 29.01.2016 - 7 O 66/15
    Neuheitsschädlich ist die Entgegenhaltung nur dann, wenn sich die gesamte als Erfindung beanspruchte Lehre des Klagepatents aus dieser Schrift für den Fachmann in einer Weise ergibt, dass ihm die dort vorgestellte technische Lösung unmittelbar und eindeutig sämtliche Merkmale der Erfindung offenbart (stRspr. BGHZ 159, 221, 226 = GRUR 2004, 844, 845 - Drehzahlermittlung Urteil vom 8. Juli 2010 - Xa ZR 124/07, GRUR 2010, 910, Rn. 62 - Fälschungssicheres Dokument; Urteil vom 14. August 2012 - X ZR 3/10, GRUR 2012, 1133 Rn. 31 - UV-unempfindliche Druckplatte).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist danach erforderlich, dass der Fachmann die im Anspruch bezeichnete technische Lehre den Ursprungsunterlagen "unmittelbar und eindeutig" (BGH, Urteil vom 11. September 2001 - X ZR 168/98, BGHZ 148, 383, 389 - Luftverteiler; Urteil vom 8. Juli 2010 - Xa ZR 124/07, GRUR 2010, 910, Rn. 62 - Fälschungssicheres Dokument; Urteil vom 14. August 2012 - X ZR 3/10, GRUR 2012, 1133 Rn. 31 - UV-unempfindliche Druckplatte) als mögliche Ausführungsform der Erfindung entnehmen kann (BGH, Beschluss vom 11. September 2001 - X ZB 18/00, GRUR 2002, 49, 51 - Drehmomentübertragungseinrichtung; Urteil vom 18. Februar 2010 - Xa ZR 52/08, GRUR 2010, 599 Rn. 22, 24 - Formteil).

  • EuGH, 15.12.2015 - C-170/13

    Huawei Technologies - Urteilsberichtigung

    Auszug aus LG Mannheim, 29.01.2016 - 7 O 66/15
    Den Anforderungen des Europäischen Gerichtshofes in Sachen Huawei Technologies ./. ZTE (Urteil vom 16. Juli 2015 - C-170/13, ECLI:EU:C:2015:477 idF des Berichtigungsbeschlusses vom 15. Dezember 2015, ECLI:EU:C:2015:817), dass der Inhaber eines standardessentiellen Patents einen (angeblichen) Verletzer auf die ihm vorgeworfene Patentverletzung hinweisen und dabei das Patent bezeichnen sowie angeben soll, auf welche Weise es verletzt sein soll, kann jedenfalls durch die Übersendung sog. "Claim-Charts", also einer Gegenüberstellung der Merkmale des Klagepatents und des Standards, genügt werden, wenn die darin enthaltenen Informationen den Benutzer des Standards in die Lage versetzen, den Verletzungsvorwurf intern oder durch Hinzuziehung externen Sachverstandes zu beurteilen.

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in seinem Urteil in der Sache Huawei Technologies/ZTE (Urteil vom 16. Juli 2015 - C-170/13, GRUR 2015, 764 = ECLI:EU:C:2015:477 idF des Berichtigungsbeschlusses vom 15. Dezember 2015, ECLI:EU:C:2015:817) entschieden, dass Art. 102 AEUV dahin auszulegen ist, dass der Inhaber eines für einen von einer Standardisierungsorganisation normierten standardessentiellen Patents (SEP), der sich gegenüber dieser Organisation unwiderruflich verpflichtet hat, jedem Dritten eine Lizenz zu fairen, zumutbaren und diskriminierungsfreien Bedingungen (sog. FRAND-Bedingungen) zu erteilen, seine marktbeherrschende Stellung nicht im Sinne von Art. 102 AEUV dadurch missbraucht, dass er eine Patentverletzungsklage auf Unterlassung der Beeinträchtigung seines Patentrechts oder auf Rückruf der Produkte, für deren Herstellung dieses Patent benutzt wurde, erhebt, wenn er bestimmte in der Entscheidung entwickelte Obliegenheiten erfüllt.

  • EuGH, 16.07.2015 - C-170/13

    Die Erhebung einer Unterlassungsklage durch den marktbeherrschenden Inhaber eines

    Auszug aus LG Mannheim, 29.01.2016 - 7 O 66/15
    Den Anforderungen des Europäischen Gerichtshofes in Sachen Huawei Technologies ./. ZTE (Urteil vom 16. Juli 2015 - C-170/13, ECLI:EU:C:2015:477 idF des Berichtigungsbeschlusses vom 15. Dezember 2015, ECLI:EU:C:2015:817), dass der Inhaber eines standardessentiellen Patents einen (angeblichen) Verletzer auf die ihm vorgeworfene Patentverletzung hinweisen und dabei das Patent bezeichnen sowie angeben soll, auf welche Weise es verletzt sein soll, kann jedenfalls durch die Übersendung sog. "Claim-Charts", also einer Gegenüberstellung der Merkmale des Klagepatents und des Standards, genügt werden, wenn die darin enthaltenen Informationen den Benutzer des Standards in die Lage versetzen, den Verletzungsvorwurf intern oder durch Hinzuziehung externen Sachverstandes zu beurteilen.

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in seinem Urteil in der Sache Huawei Technologies/ZTE (Urteil vom 16. Juli 2015 - C-170/13, GRUR 2015, 764 = ECLI:EU:C:2015:477 idF des Berichtigungsbeschlusses vom 15. Dezember 2015, ECLI:EU:C:2015:817) entschieden, dass Art. 102 AEUV dahin auszulegen ist, dass der Inhaber eines für einen von einer Standardisierungsorganisation normierten standardessentiellen Patents (SEP), der sich gegenüber dieser Organisation unwiderruflich verpflichtet hat, jedem Dritten eine Lizenz zu fairen, zumutbaren und diskriminierungsfreien Bedingungen (sog. FRAND-Bedingungen) zu erteilen, seine marktbeherrschende Stellung nicht im Sinne von Art. 102 AEUV dadurch missbraucht, dass er eine Patentverletzungsklage auf Unterlassung der Beeinträchtigung seines Patentrechts oder auf Rückruf der Produkte, für deren Herstellung dieses Patent benutzt wurde, erhebt, wenn er bestimmte in der Entscheidung entwickelte Obliegenheiten erfüllt.

  • BGH, 16.09.2014 - X ZR 61/13

    Kurznachrichten - Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem

    Auszug aus LG Mannheim, 29.01.2016 - 7 O 66/15
    Vielmehr ist erforderlich, dass eine hinreichende Wahrscheinlichkeit (BGH, Urteil vom 16. September 2014 - X ZR 61/13, GRUR 2014, 1237 - Kurznachrichten) für die Vernichtung des Klagepatents besteht.
  • BGH, 03.06.2004 - X ZR 82/03

    Drehzahlermittlung

    Auszug aus LG Mannheim, 29.01.2016 - 7 O 66/15
    Neuheitsschädlich ist die Entgegenhaltung nur dann, wenn sich die gesamte als Erfindung beanspruchte Lehre des Klagepatents aus dieser Schrift für den Fachmann in einer Weise ergibt, dass ihm die dort vorgestellte technische Lösung unmittelbar und eindeutig sämtliche Merkmale der Erfindung offenbart (stRspr. BGHZ 159, 221, 226 = GRUR 2004, 844, 845 - Drehzahlermittlung Urteil vom 8. Juli 2010 - Xa ZR 124/07, GRUR 2010, 910, Rn. 62 - Fälschungssicheres Dokument; Urteil vom 14. August 2012 - X ZR 3/10, GRUR 2012, 1133 Rn. 31 - UV-unempfindliche Druckplatte).
  • BGH, 16.12.2008 - X ZR 89/07

    Olanzapin

    Auszug aus LG Mannheim, 29.01.2016 - 7 O 66/15
    Zu ermitteln ist mithin, was der Fachmann der Vorveröffentlichung als den Inhalt der gegebenen allgemeinen Lehre entnimmt (BGH, Urteil vom 16. Dezember 2008 - X ZR 89/07, BGHZ 179, 168 Rn. 25 - Olanzapin).
  • BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 52/08

    Formteil

  • LG Düsseldorf, 03.11.2015 - 4a O 144/14

    Verfahren und Anordnung zur Optimierung des Wiederaufbaus von Verbindungen in

  • BGH, 30.01.2008 - X ZR 107/04

    Betonstraßenfertiger

  • BGH, 11.09.2001 - X ZB 18/00

    Drehmomentenübertragungseinrichtung; Umfang der Patentanmeldung; Kombination

  • BGH, 06.05.2009 - KZR 39/06

    Orange-Book-Standard

  • LG Mannheim, 09.12.2011 - 7 O 122/11

    Patentverletzungsverfahren: Kartellrechtlicher Zwangslizenzeinwand gegen einen

  • OLG Düsseldorf, 30.03.2017 - 15 U 66/15

    Haier ./. Sisvel: FRAND-Lizenzen

    Der Hinweis erfordert keine detaillierten (technischen und/oder rechtlichen) Erläuterungen des Verletzungsvorwurfs; der andere Teil muss nur in die Lage versetzt werden, sich selbst (ggf. mit sachverständiger Hilfe und/oder unter Einholung von Rechtsrat) ein Bild von der Berechtigung des ihm unterbreiteten Vorwurfs machen zu können (vgl. LG Düsseldorf BeckRS 2016, 08040; weitergehend wohl LG Mannheim BeckRS 2016, 04228).

    In jedem Falle ausreichend, aber in diesem Stadium des Lizenzierungsprocedere noch nicht notwendig, ist die Erläuterung des Benutzungsvorwurfs anhand sog. Claim Charts (a.A. wohl LG Mannheim BeckRS 2016, 04228).

    Da in den genannten Schreiben der Klägerin auf den einschlägigen GSM-Standard hingewiesen wurde, bedarf es keiner Entscheidung des Senats, ob die Nennung des / der einschlägigen Standards zwingend erforderlich war (bejahend etwa LG Mannheim BeckRS 2016, 04228).

    Es hat folgenden inhaltlichen Vorgaben zu entsprechen (vgl. LG Düsseldorf BeckRS 2016, 08040; vgl. auch LG Mannheim BeckRS 2016, 04228): Es muss konkret in dem Sinne sein, dass die Lizenzgebühr und die einschlägigen Berechnungsparameter (maßgebliche Bezugsgröße; anzuwendender Lizenzsatz; ggf. Abstaffelung) sowie die Art und Weise der Berechnung anzugeben sind.

  • LG Mannheim, 18.08.2020 - 2 O 34/19

    Nokia obsiegt gegen Daimler wegen Patentverletzungen

    Einer Konkretisierung des Verletzungsvorwurfs im Hinblick auf den betroffenen Abschnitt im Standard bedarf es daher grundsätzlich nicht (vgl. BGH Urt. v. 05.05.2020, KZR 36/17 Rn. 87- FRAND-Einwand; offenlassend LG Düsseldorf, SchlussUrt. v. 31.03.2016, 4a O 73/14 Rn. 132 - juris; als Frage des Einzelfalls behandelnd LG Mannheim, Urt. v. 29.01.2016, 7 O 66/15 Rn. 48, GRUR-RS 2016, 04228 - Steuerkanal).
  • LG Düsseldorf, 31.03.2016 - 4a O 73/14

    Verletzung eines Patents über Technik zum Codieren eines Sprachsignals bei

    zum Verletzungsnachweis - erforderlich sind, kann dahingestellt bleiben (vgl. Kühnen, a.a.O., Rn. E.291; weitergehend LG Mannheim, Urteil vom 29.01.2016 - 7 O 66/15 - S. 25 f.), sie sind jedenfalls unschädlich.

    Da ein FRAND-gemäßes Angebot der Klägerin vorliegt, kann zudem die mit der vorstehenden Fragestellung verbundene Problematik offen bleiben, ob (und wenn ja wie) ein Beklagter auf ein Angebot des SEP-Inhabers reagieren muss, für das nicht positiv feststellbar ist, dass es FRAND-Vorgaben entspricht (für eine Reaktionspflicht nur bei einem FRAND-gemäßen Angebot: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.01.2016 - I-15 U 65/15 - Rn. 23 bei Juris; Kühnen, a.a.O., Rn. E.298 und E.304; a.A. LG Mannheim, Urteil vom 27.11.2015 - 2 O 106/14 - Rn. 221 ff. bei Juris (formell vollständiges Angebot des SEP-Inhabers reicht); LG Mannheim, Urteil vom 29.01.2016 - 7 O 66/15 - S. 27 (Angebot des SEP darf nur bei summarischer Prüfung nicht evident gegen FRAND verstoßen); ebenfalls für eine nur summarische Prüfung: Müller/Henke, Mitt.

    Der Verletzungsprozess wird insofern davon entlastet, im Einzelnen festzustellen, welche Lizenzgebühr FRAND ist, was eine zügige Durchsetzbarkeit des Unterlassungsanspruchs gegen einen lizenzunwilligen Patentbenutzer ermöglicht (Müller/Henke, Mitt. 2016, 62, 65; vgl. auch LG Mannheim, Urteil vom 29.01.2016 - 7 O 66/15 - S. 23).

  • LG Düsseldorf, 31.03.2016 - 4a O 126/14

    Schutzfähigkeit des Klagepatents mit der Bezeichnung "Wiederherstellung des

    zum Verletzungsnachweis - erforderlich sind, kann dahingestellt bleiben (vgl. Kühnen, a.a.O., Rn. E.291; weitergehend LG Mannheim, Urteil vom 29.01.2016 - 7 O 66/15 - S. 25 f.), sie sind jedenfalls unschädlich.

    Da ein FRAND-gemäßes Angebot der Klägerin vorliegt, kann zudem die mit der vorstehenden Fragestellung verbundene Problematik offen bleiben, ob (und wenn ja wie) ein Beklagter auf ein Angebot des SEP-Inhabers reagieren muss, für das nicht positiv feststellbar ist, dass es FRAND-Vorgaben entspricht (für eine Reaktionspflicht nur bei einem FRAND-gemäßen Angebot: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.01.2016 - I-15 U 65/15 - Rn. 23 bei Juris; Kühnen, a.a.O., Rn. E.298 und E.304; a.A. LG Mannheim, Urteil vom 27.11.2015 - 2 O 106/14 - Rn. 221 ff. bei Juris (formell vollständiges Angebot des SEP-Inhabers reicht); LG Mannheim, Urteil vom 29.01.2016 - 7 O 66/15 - S. 27 (Angebot des SEP darf nur bei summarischer Prüfung nicht evident gegen FRAND verstoßen); ebenfalls für eine nur summarische Prüfung: Müller/Henke, Mitt.

    Der Verletzungsprozess wird insofern davon entlastet, im Einzelnen festzustellen, welche Lizenzgebühr FRAND ist, was eine zügige Durchsetzbarkeit des Unterlassungsanspruchs gegen einen lizenzunwilligen Patentbenutzer ermöglicht (Müller/Henke, Mitt. 2016, 62, 65; vgl. auch LG Mannheim, Urteil vom 29.01.2016 - 7 O 66/15 - S. 23).

  • LG Mannheim, 17.11.2016 - 7 O 19/16

    Verletzung eines standardessentiellen Patents: Obliegenheit des Patentinhabers

    Die Kammer hat ihr Verständnis des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Sache Huawei Technologies/ZTE im Urteil vom 29. Januar 2016 - 7 O 66/15 (veröffentlicht bei juris) dargelegt und hält nach nochmaliger Überprüfung der dort vertretenen Rechtsauffassung an dieser Begründung fest.
  • LG Düsseldorf, 09.11.2018 - 4a O 17/17

    Kartellrechtsfragen bei standardessentiellen Patenten

    Die Verletzungsanzeige verlangt aber keine detaillierten (technischen und/oder rechtlichen) Erläuterungen - der andere Teil muss nur in die Lage versetzt werden - ggf. mit sachverständiger Hilfe - den Verletzungsvorwurf zu prüfen (OLG Düsseldorf, a.a.O.; Kühnen, ebd., Kap. E., Rn. 328; weitergehend LG Mannheim, Urteil vom 29.01.2016 - 7 O 66/15 - Rn. 57).
  • LG Mannheim, 01.07.2016 - 7 O 209/15

    Verletzung eines standardessentiellen Patents: Vorprozessuale Pflichten des

    a) Die Kammer hat ihr Verständnis des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Sache Huawei Technologies/ZTE im Urteil vom 29. Januar 2016 - 7 O 66/15 (veröffentlicht bei juris) dargelegt und hält nach nochmaliger Überprüfung der dort vertretenen Rechtsauffassung an dieser Begründung fest.
  • LG Düsseldorf, 11.07.2018 - 4c O 81/17

    Bestimmung des Schutzbereichs des Klagepatents mit der Bezeichnung

    Entgegen der Ansicht des LG Mannheim bedarf die Verletzungsanzeige daher auch (noch) keines Hinweises auf die Standardessentialität des geltend gemachten Patents und/oder der Vorlage von Claim-Charts (LG Mannheim, Urt. v. 29. Januar 2016, Az.7 O 66/15 zitiert nach juris).
  • LG Düsseldorf, 09.11.2018 - 4a O 15/17

    Unterlassungsverpflichtung bzgl. des Vertriebs von Vorrichtungen zur Dekodierung

    Die Verletzungsanzeige verlangt aber keine detaillierten (technischen und/oder rechtlichen) Erläuterungen - der andere Teil muss nur in die Lage versetzt werden - ggf. mit sachverständiger Hilfe - den Verletzungsvorwurf zu prüfen (OLG Düsseldorf, a.a.O.; Kühnen, ebd., Kap. E., Rn. 328; weitergehend LG Mannheim, Urteil vom 29.01.2016 - 7 O 66/15 - Rn. 57).
  • LG Düsseldorf, 13.07.2017 - 4a O 16/16

    Zellulares Funksystem

    Die Verletzungsanzeige erfordert aber keine detaillierten (technischen und/oder rechtlichen) Erläuterungen - der andere Teil muss nur in die Lage versetzt werden - ggf. mit sachverständiger Hilfe - den Verletzungsvorwurf zu prüfen (Kühnen, a.a.O., Rn. E.312; weitergehend LG Mannheim, Urteil vom 29.01.2016 - 7 O 66/15 - Rn. 57).
  • LG Düsseldorf, 13.07.2017 - 4a O 154/15

    Mobiles Kommunikationssystem I

  • LG Düsseldorf, 08.01.2019 - 4c O 12/17

    Schutzfähigkeit und Patentfähigkeit des Klagepatents mit der Bezeichnung

  • LG Düsseldorf, 09.11.2018 - 4a O 63/17

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung des deutschen Teils eines Patents (hier:

  • LG Düsseldorf, 11.07.2018 - 4c O 77/17

    Bestimmen des Schutzbereichs des Klagepatents mit der Bezeichnung

  • LG Düsseldorf, 21.12.2018 - 4c O 3/17

    Feststellung der Schadensersatzpflicht dem Grunde nach wegen Verletzung des

  • LG Düsseldorf, 27.08.2020 - 4b O 30/18

    Langsamer MAC-E

  • LG Düsseldorf, 13.07.2017 - 4a O 27/16

    Mobiles Kommunikationssystem

  • LG Düsseldorf, 09.11.2018 - 4a O 16/17

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung des deutschen Teils eines Patents (hier:

  • LG Düsseldorf, 13.07.2017 - 4a O 35/16
  • LG Düsseldorf, 18.06.2020 - 4b O 30/18
  • LG Düsseldorf, 11.07.2018 - 4c O 72/17

    Schutzfähigkeit und Patentfähigkeit des Klagepatents mit der Bezeichnung

  • LG Düsseldorf, 27.08.2020 - 4b O 48/18

    Aufwärtsübertragung von Paketdaten

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Rechtsprechung
   LG Itzehoe, 15.10.2015 - 7 O 66/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,44734
LG Itzehoe, 15.10.2015 - 7 O 66/15 (https://dejure.org/2015,44734)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 15.10.2015 - 7 O 66/15 (https://dejure.org/2015,44734)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 15. Oktober 2015 - 7 O 66/15 (https://dejure.org/2015,44734)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 305 Abs 1 S 1 BGB, § 307 Abs 1 BGB, § 307 Abs 2 Nr 1 BGB, § 307 Abs 3 S 1 BGB
    Darlehensvertrag: Inhaltskontrolle einer Formularklausel einer Sparkasse über eine Bearbeitungsgebühr; Abgrenzung zur Individualabrede

  • Wolters Kluwer

    Rückzahlung von Bearbeitungsgebühren als Klausel i.R.d. Abschlusses eines Darlehensvertrages

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bankgebühren - und die beinahe individuell vereinbarte Bearbeitungsgebühr

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 21.04.2009 - XI ZR 78/08

    BGH erklärt Nr. 17 Abs. 2 Satz 1 der AGB-Sparkassen für unwirksam

    Auszug aus LG Itzehoe, 15.10.2015 - 7 O 66/15
    Weiter kontrollfähig sind Klauseln, die kein Entgelt für eine Leistung zum Gegenstand haben, die dem Kunden auf rechtsgeschäftlicher Grundlage erbracht wird, sondern Aufwendungen für die Erfüllung gesetzlich oder nebenvertraglich begründeter eigener Pflichten des Klauselverwenders oder für Tätigkeiten in dessen eigenem Interesse auf den Kunden abwälzen (BGH, BGHZ 180, 257 = NJW 2009, NJW 2009 2051; BGHZ 187, 360 = NJW 2011, 1801; BGHZ 190, 66 und BGHZ 195, 298 = NJW 2013, 995 mwN).

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des BGH, dass Entgeltklauseln, in denen ein Kreditinstitut einen Vergütungsanspruch für Tätigkeiten normiert, zu deren Erbringung es bereits gesetzlich oder auf Grund einer selbstständigen vertraglich Nebenpflicht verpflichtet ist oder die es vorwiegend im eigenen Interesse vornimmt, mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelungen nicht vereinbar sind, da nach dem gesetzlichen Leitbild für solche Tätigkeiten ein Entgelt nicht beansprucht werden kann (BGHZ 146, BGHZ , 377 = NJW 2001, 1419; BGHZ 180, 257 = NJW 2009, 2051).

  • BGH, 07.06.2011 - XI ZR 388/10

    Klausel über die Zahlung einer monatlichen Gebühr für die Führung des

    Auszug aus LG Itzehoe, 15.10.2015 - 7 O 66/15
    Weiter kontrollfähig sind Klauseln, die kein Entgelt für eine Leistung zum Gegenstand haben, die dem Kunden auf rechtsgeschäftlicher Grundlage erbracht wird, sondern Aufwendungen für die Erfüllung gesetzlich oder nebenvertraglich begründeter eigener Pflichten des Klauselverwenders oder für Tätigkeiten in dessen eigenem Interesse auf den Kunden abwälzen (BGH, BGHZ 180, 257 = NJW 2009, NJW 2009 2051; BGHZ 187, 360 = NJW 2011, 1801; BGHZ 190, 66 und BGHZ 195, 298 = NJW 2013, 995 mwN).

    Demgemäß hat der BGH entschieden, dass Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kreditinstituts, in denen für die Führung des Darlehenskontos durch das Kreditinstitut ein Entgelt (Kontoführungsgebühr) gefordert wird, nach § 307 Absatz III 1 BGB der richterlichen Inhaltskontrolle unterliegen und im Bankverkehr mit Verbrauchern gem. § 307 BGB Absatz I 1, § 307 Absatz II Nr. 1 BGB unwirksam sind (BGH, NJW 2011, 2640).

  • BGH, 13.11.2012 - XI ZR 500/11

    Engeltklauseln für Pfändungsschutzkonten

    Auszug aus LG Itzehoe, 15.10.2015 - 7 O 66/15
    Weiter kontrollfähig sind Klauseln, die kein Entgelt für eine Leistung zum Gegenstand haben, die dem Kunden auf rechtsgeschäftlicher Grundlage erbracht wird, sondern Aufwendungen für die Erfüllung gesetzlich oder nebenvertraglich begründeter eigener Pflichten des Klauselverwenders oder für Tätigkeiten in dessen eigenem Interesse auf den Kunden abwälzen (BGH, BGHZ 180, 257 = NJW 2009, NJW 2009 2051; BGHZ 187, 360 = NJW 2011, 1801; BGHZ 190, 66 und BGHZ 195, 298 = NJW 2013, 995 mwN).

    Dies gilt auch dann, wenn die Entgeltklausel in einem Regelwerk enthalten ist, das Preise für Einzelleistungen bei der Vertragsabwicklung festlegt (BGH, BGHZ 141, 380 = NJW 1999, 2276; BGHZ 195, 298 = NJW 2013, 995 mwN und NJW 2015, 1440).

  • BGH, 06.02.1996 - XI ZR 121/95

    Verrechnung einer Restzahlung mit dem Debetsaldo auf einem Privatkonto;

    Auszug aus LG Itzehoe, 15.10.2015 - 7 O 66/15
    Sie können auch stillschweigend (vgl. BGH, NJW-RR 1989, 947 und NJW-RR 1996, 673 = WM 1996) und nachträglich getroffen werden (BGHZ 164, 133).
  • BGH, 18.05.1999 - XI ZR 219/98

    Bankgebühren für die Bearbeitung von Pfändungsmaßnahmen unzulässig

    Auszug aus LG Itzehoe, 15.10.2015 - 7 O 66/15
    Dies gilt auch dann, wenn die Entgeltklausel in einem Regelwerk enthalten ist, das Preise für Einzelleistungen bei der Vertragsabwicklung festlegt (BGH, BGHZ 141, 380 = NJW 1999, 2276; BGHZ 195, 298 = NJW 2013, 995 mwN und NJW 2015, 1440).
  • BGH, 13.02.2001 - XI ZR 197/00

    BGH beanstandet Entgeltklausel einer Bank

    Auszug aus LG Itzehoe, 15.10.2015 - 7 O 66/15
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des BGH, dass Entgeltklauseln, in denen ein Kreditinstitut einen Vergütungsanspruch für Tätigkeiten normiert, zu deren Erbringung es bereits gesetzlich oder auf Grund einer selbstständigen vertraglich Nebenpflicht verpflichtet ist oder die es vorwiegend im eigenen Interesse vornimmt, mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelungen nicht vereinbar sind, da nach dem gesetzlichen Leitbild für solche Tätigkeiten ein Entgelt nicht beansprucht werden kann (BGHZ 146, BGHZ , 377 = NJW 2001, 1419; BGHZ 180, 257 = NJW 2009, 2051).
  • BGH, 14.04.2005 - VII ZR 56/04

    Formularmäßige Vereinbarung der Ablösung des Sicherheitseinbehalts durch

    Auszug aus LG Itzehoe, 15.10.2015 - 7 O 66/15
    Eine allgemein geäußerte Bereitschaft, belastende Klauseln abzuändern, genügt aber nicht (vgl. BGH, NJW-RR 2005, 1040).
  • BGH, 21.09.2005 - XII ZR 312/02

    Vorrang von mündlichen Individualvereinbarungen vor einer Schriftformklausel in

    Auszug aus LG Itzehoe, 15.10.2015 - 7 O 66/15
    Sie können auch stillschweigend (vgl. BGH, NJW-RR 1989, 947 und NJW-RR 1996, 673 = WM 1996) und nachträglich getroffen werden (BGHZ 164, 133).
  • BGH, 01.06.1989 - III ZR 219/87

    Einbeziehung des Disagio in die Berechnung des effektiven Jahreszinses

    Auszug aus LG Itzehoe, 15.10.2015 - 7 O 66/15
    Sie können auch stillschweigend (vgl. BGH, NJW-RR 1989, 947 und NJW-RR 1996, 673 = WM 1996) und nachträglich getroffen werden (BGHZ 164, 133).
  • OLG Düsseldorf, 05.11.2009 - 6 U 17/09

    Untersagung von Schätzgebühren in Darlehnsverträgen mit Privatkunden

    Auszug aus LG Itzehoe, 15.10.2015 - 7 O 66/15
    Somit führt die Einordnung der Bearbeitungsgebühr als Preisnebenabrede mittelbar bereits zu ihrer Unwirksamkeit (so auch OLG Düsseldorf, v. 5.11.2009 - 6 U 17/09).
  • BGH, 07.12.2010 - XI ZR 3/10

    Klausel über Abschlussgebühren in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer

  • BGH, 22.11.2012 - VII ZR 222/12

    AGB eines Abfallentsorgungsunternehmens: Inhaltskontrolle einer Klausel zur

  • BGH, 17.12.2013 - XI ZR 66/13

    Entgeltklausel für die Nacherstellung von Kontoauszügen

  • BGH, 27.01.2015 - XI ZR 174/13

    Entgeltklausel für Buchungen bei der Führung privater Girokonten

  • BGH, 26.03.2015 - VII ZR 92/14

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines vom Besteller gestellten Bauvertrages:

  • BGH, 28.07.2015 - XI ZR 434/14

    Unwirksame Entgeltklausel für Buchungen bei der Führung von Geschäftsgirokonten

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Rechtsprechung
   LG Bonn, 27.06.2019 - 7 O 66/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,84173
LG Bonn, 27.06.2019 - 7 O 66/15 (https://dejure.org/2019,84173)
LG Bonn, Entscheidung vom 27.06.2019 - 7 O 66/15 (https://dejure.org/2019,84173)
LG Bonn, Entscheidung vom 27. Juni 2019 - 7 O 66/15 (https://dejure.org/2019,84173)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 22.02.2001 - VII ZR 115/99

    Darlegungen zur Anspruchshöhe bei Kostenvorschuß für Mängelbeseitigung

    Auszug aus LG Bonn, 27.06.2019 - 7 O 66/15
    Er ist auch keine abschließende, sondern nur eine vorläufige Zahlung, über die am Ende abgerechnet werden muss (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 2001, VII ZR 115/99, Rn. 7, zit. nach juris).
  • BGH, 12.12.2012 - VIII ZR 307/11

    Wirksamkeit der Klagezustellung ohne die in Bezug genommenen Anlagen

    Auszug aus LG Bonn, 27.06.2019 - 7 O 66/15
    Fehlt es daran, ist nach allgemeiner Ansicht eine dennoch zugestellte Klage - nach vorangegangenem Hinweis - als unzulässig abzuweisen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Dezember 2012, VIII ZR 307/11, Rn. 29, zit. nach juris).
  • BGH, 17.01.2008 - III ZR 239/06

    Werbung eines Partnervermittlungsinstituts mit einer nicht vermittlungsbereiten

    Auszug aus LG Bonn, 27.06.2019 - 7 O 66/15
    Nach den höchstrichterlichen Grundsätzen einer sekundären Darlegungslast genügt ein einfaches Bestreiten seitens des Anspruchsgegners dann nicht, wenn ein (primär) darlegungspflichtiger Anspruchsteller außerhalb des für seinen Anspruch erheblichen Geschehensablaufs steht, der Anspruchsgegner alle wesentlichen Tatsachen kennt und ihm nähere Angaben zuzumuten sind (vgl. BGH, Urt. v. 17.01.2008, III ZR 239/06, Rn. 16 m.w.N. zur BGH-Rspr., zit. nach juris).
  • BGH, 30.09.1999 - VII ZR 162/97

    Schadensersatzanspruch gegen Architekten

    Auszug aus LG Bonn, 27.06.2019 - 7 O 66/15
    Wenn sich ein Mangel seiner Bauaufsicht im Bauwerk verwirklicht hat und damit eine Nachbesserung nicht mehr in Betracht kommt, kann der Besteller sodann Gewährleistungsansprüche geltend machen (vgl. BGH, Urteil vom 30. September 1999, VII ZR 162/97, Rn. 10, m.w.N. zit. nach juris).
  • OLG Hamm, 15.05.2012 - 21 U 113/11

    Voraussetzungen der Verweigerung der Nachbesserung wegen unverhältnismäßigen

    Auszug aus LG Bonn, 27.06.2019 - 7 O 66/15
    Von Bedeutung bei der gebotenen Abwägung ist auch, ob und in welchem Ausmaß der Unternehmer den Mangel verschuldet hat (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2008, VII ZR 214/06, Rn. 16; außerdem OLG Hamm, Urteil vom 15. Mai 2012, I-21 U 113/11, Rn. 89 f., jew. zit. nach juris).
  • BGH, 21.02.2000 - II ZR 231/98

    Sachurteilsvoraussetzungen einer Konkursfeststellungsklage nach Aufnahme des

    Auszug aus LG Bonn, 27.06.2019 - 7 O 66/15
    Auch dem hilfsweise gestellten Antrag auf Feststellung zur Insolvenztabelle fehlt es an der Zulässigkeit, weil es bereits an der Sachurteilsvoraussetzung einer ordnungsgemäßen Anmeldung und Prüfung der geltend gemachten Forderung mangelt (vgl. BGH, Urteil vom 21. Februar 2000, II ZR 231/98, Rn. 4, zit. nach juris).
  • OLG Köln, 01.06.2016 - 19 U 26/16

    Ansprüche des Versicherers nach Regulierung von Gewährleistungsansprüchen in der

    Auszug aus LG Bonn, 27.06.2019 - 7 O 66/15
    Die erforderliche Bestimmtheit verlangt im gegebenen Fall eine Klarstellung dahingehend, dass nur eine auf den Anspruch der Schuldnerin gegen ihre Haftpflichtversicherung beschränkte Inanspruchnahme durch abgesonderte Befriedigung erfolgen soll, wobei die Bezeichnung der Schuldnerin und deren Versicherung erforderlich ist (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 01. Juni 2016, 19 U 26/16, Rn. 6, zit. nach juris).
  • BGH, 10.04.2008 - VII ZR 214/06

    Unverhältnismäßigkeit der Nachbesserung einer den anerkannten Regeln der Technik

    Auszug aus LG Bonn, 27.06.2019 - 7 O 66/15
    Von Bedeutung bei der gebotenen Abwägung ist auch, ob und in welchem Ausmaß der Unternehmer den Mangel verschuldet hat (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2008, VII ZR 214/06, Rn. 16; außerdem OLG Hamm, Urteil vom 15. Mai 2012, I-21 U 113/11, Rn. 89 f., jew. zit. nach juris).
  • BGH, 24.10.1996 - VII ZR 98/94

    Beweislast für Mängel vor Abnahme eines Bauwerks; Umfang des

    Auszug aus LG Bonn, 27.06.2019 - 7 O 66/15
    Solche Vermögensverluste sind Mangelfolgeschäden, die nach § 280 Abs. 1 BGB ersetzt werden, wie z.B. Gewinn- oder Nutzungsausfall während der Mängelbeseitigung oder merkantiler Minderwert (vgl. Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 6. Teil, Rn. 202; für merkantilen Minderwert: BGH, Urteil vom 24. Oktober 1996, VII ZR 98/94, Rn. 20, zit. nach juris).
  • BGH, 06.11.2013 - KZR 61/11

    Zur Unternehmenseigenschaft der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

    Auszug aus LG Bonn, 27.06.2019 - 7 O 66/15
    Wegen der einschneidenden Rechtsfolge ist § 288 Abs. 2 BGB eng auszulegen (vgl. BGH, Urteil vom 06.11.2013, KZR 61/11, Rn. 73, m.w.N., zit. nach juris).
  • BGH, 21.04.2011 - VII ZR 130/10

    Werkvertrag: Mangel an einem funktionstauglichen Rundbogenfenster bei

  • BGH, 19.01.2017 - VII ZR 193/15

    Bauvertrag: Geltendmachung von Mängelrechten vor Abnahme der Werkleistung

  • BGH, 25.06.1987 - VII ZR 251/86

    Beseitigung von Mängeln bei vorzeitiger Beendigung eines Bauvertrages

  • BGH, 22.12.2011 - VII ZR 7/11

    Gewährleistung beim Pferdekauf: Schadensersatzhaftung von Tierarzt und Verkäufer

  • BGH, 26.06.2003 - VII ZR 126/02

    Haftung von Unternehmern unterschiedlicher Gewerke auf einheitliche

  • OLG Köln, 07.01.2021 - 7 U 187/19

    Ansprüche aus einem Generalunternehmervertrag über die bezugsfertige Errichtung

    Die Berufung der Beklagten zu 1) gegen das Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 27.06.2019 - 7 O 66/15 - wird zurückgewiesen.

    Die Beklagte zu 1) beantragt, ebenso wie die Streithelferin, das Urteil des Landgerichts Bonn vom 27.06.2019, 7 O 66/15 abzuändern und die Klage abzuweisen.

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