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Rechtsprechung
   LG Lüneburg, 29.10.2009 - 7 O 78/09   

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LG Lüneburg, 29.10.2009 - 7 O 78/09 (https://dejure.org/2009,42958)
LG Lüneburg, Entscheidung vom 29.10.2009 - 7 O 78/09 (https://dejure.org/2009,42958)
LG Lüneburg, Entscheidung vom 29. Oktober 2009 - 7 O 78/09 (https://dejure.org/2009,42958)
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Rechtsprechung
   LG Itzehoe, 16.07.2010 - 7 O 78/09   

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https://dejure.org/2010,10572
LG Itzehoe, 16.07.2010 - 7 O 78/09 (https://dejure.org/2010,10572)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 16.07.2010 - 7 O 78/09 (https://dejure.org/2010,10572)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 16. Juli 2010 - 7 O 78/09 (https://dejure.org/2010,10572)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung der Pflichten aus einem Anlageberatungsvertrag und Rückabwicklung des Wertpapiererwerbes; Konkludentes Zustandekommen eines Beratungsvertrages bei Vornahme einer tatsächlichen Beratung im Zusammenhang mit der Anlage eines ...

  • ra.de
  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Aufklärungspflichten bestehen auch gegenüber einem spekulativen Anleger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung der Pflichten aus einem Anlageberatungsvertrag und Rückabwicklung des Wertpapiererwerbes; Konkludentes Zustandekommen eines Beratungsvertrages bei Vornahme einer tatsächlichen Beratung im Zusammenhang mit der Anlage eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Börsenpapiere statt Tagesgeld

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 118 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 25.09.2007 - XI ZR 320/06

    Zustandekommen eines Beratungsvertrages im Rahmen der Finanzierung eines

    Auszug aus LG Itzehoe, 16.07.2010 - 7 O 78/09
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung kommt ein Beratungsvertrag regelmäßig konkludent zustande, wenn im Zusammenhang mit der Anlage eines Geldbetrages tatsächlich eine Beratung stattfindet (BGH Urt. v. 6.7.1993 - XI ZR 12/93, BGHZ 123, 126; BGH Urt. v. 25.9.2007 - XI ZR 320/06, BKR 2008, 199).

    Tritt ein Anlageinteressent an ein Kreditinstitut oder der Anlageberater einer Bank an einen Kunden heran, um über die Anlage eines Geldbetrages beraten zu werden bzw. zu beraten, so liegt darin das Angebot zum Abschluss eines Beratungsvertrages, welches stillschweigend durch die Aufnahme des Beratungsgespräches angenommen wird (BGH Urt. v. 6.7.1993 - XI ZR 12/93, BGHZ 123, 126; BGH Urt. v. 25.9.2007 - XI ZR 320/06, BKR 2008, 199).

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus LG Itzehoe, 16.07.2010 - 7 O 78/09
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung kommt ein Beratungsvertrag regelmäßig konkludent zustande, wenn im Zusammenhang mit der Anlage eines Geldbetrages tatsächlich eine Beratung stattfindet (BGH Urt. v. 6.7.1993 - XI ZR 12/93, BGHZ 123, 126; BGH Urt. v. 25.9.2007 - XI ZR 320/06, BKR 2008, 199).

    Tritt ein Anlageinteressent an ein Kreditinstitut oder der Anlageberater einer Bank an einen Kunden heran, um über die Anlage eines Geldbetrages beraten zu werden bzw. zu beraten, so liegt darin das Angebot zum Abschluss eines Beratungsvertrages, welches stillschweigend durch die Aufnahme des Beratungsgespräches angenommen wird (BGH Urt. v. 6.7.1993 - XI ZR 12/93, BGHZ 123, 126; BGH Urt. v. 25.9.2007 - XI ZR 320/06, BKR 2008, 199).

  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 338/08

    Immobilienfonds - Zum Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung (hier:

    Auszug aus LG Itzehoe, 16.07.2010 - 7 O 78/09
    So sind etwa Risiken allgemeiner Natur, die den Anlegern regelmäßig bekannt sind, nicht aufklärungsbedürftig (BGH Urt. v. 27.10.2009 - XI ZR 338/08, WM 2009, 2307 Rn. 28).
  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 225/08

    Abtretung von Darlehensforderungen durch eine Sparkasse wirksam

    Auszug aus LG Itzehoe, 16.07.2010 - 7 O 78/09
    So sind etwa Risiken allgemeiner Natur, die den Anlegern regelmäßig bekannt sind, nicht aufklärungsbedürftig (BGH Urt. v. 27.10.2009 - XI ZR 338/08, WM 2009, 2307 Rn. 28).
  • BGH, 02.03.2009 - II ZR 266/07

    Vermutung für die Ursächlichkeit fehlerhafter Prospektdarstellungen für eine

    Auszug aus LG Itzehoe, 16.07.2010 - 7 O 78/09
    Steht eine Aufklärungspflichtverletzung fest, streitet für den Anleger die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens, das heißt, dass der Aufklärungspflichtige beweisen muss, dass der Anleger die Kapitalanlage auch bei richtiger Aufklärung erworben hätte, er also den unterlassenen Hinweis unbeachtet gelassen hätte (BGH Urt. v. 12.5.2009 - XI ZR 586/07, NJW 2009, 2298 m.weit.Nachw.; BGH Urt. v. 2.3.2009 - II ZR 266/07, WM 2009, 789; BGH Urt. v. 05.07.1973 - VII ZR 12/73 , BGHZ 61, 118).
  • BGH, 05.07.1973 - VII ZR 12/73

    Nachweis der Kausalität einer vertraglichen Aufklärungs- oder

    Auszug aus LG Itzehoe, 16.07.2010 - 7 O 78/09
    Steht eine Aufklärungspflichtverletzung fest, streitet für den Anleger die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens, das heißt, dass der Aufklärungspflichtige beweisen muss, dass der Anleger die Kapitalanlage auch bei richtiger Aufklärung erworben hätte, er also den unterlassenen Hinweis unbeachtet gelassen hätte (BGH Urt. v. 12.5.2009 - XI ZR 586/07, NJW 2009, 2298 m.weit.Nachw.; BGH Urt. v. 2.3.2009 - II ZR 266/07, WM 2009, 789; BGH Urt. v. 05.07.1973 - VII ZR 12/73 , BGHZ 61, 118).
  • BGH, 04.03.1987 - IVa ZR 122/85

    Zustandekommen eines Auskunfts- oder Beratungsvertrages mit einem

    Auszug aus LG Itzehoe, 16.07.2010 - 7 O 78/09
    Erforderlich ist lediglich, dass zwischen den Parteien Klarheit besteht, dass der Anlageinteressent die Kenntnisse und Verbindungen des Beraters für seine Anlageentscheidung in Anspruch nehmen will (grundlegend BGH Urt. v. 04.03.1987 - IVa ZR 122/85, BGHZ 100, 117).
  • BGH, 12.05.2009 - XI ZR 586/07

    Darlegungs- und Beweislast für vorsätzliches Verschweigen von Rückvergütungen

    Auszug aus LG Itzehoe, 16.07.2010 - 7 O 78/09
    Steht eine Aufklärungspflichtverletzung fest, streitet für den Anleger die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens, das heißt, dass der Aufklärungspflichtige beweisen muss, dass der Anleger die Kapitalanlage auch bei richtiger Aufklärung erworben hätte, er also den unterlassenen Hinweis unbeachtet gelassen hätte (BGH Urt. v. 12.5.2009 - XI ZR 586/07, NJW 2009, 2298 m.weit.Nachw.; BGH Urt. v. 2.3.2009 - II ZR 266/07, WM 2009, 789; BGH Urt. v. 05.07.1973 - VII ZR 12/73 , BGHZ 61, 118).
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   LG Bonn, 06.05.2010 - 7 O 78/09   

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LG Bonn, 06.05.2010 - 7 O 78/09 (https://dejure.org/2010,39592)
LG Bonn, Entscheidung vom 06.05.2010 - 7 O 78/09 (https://dejure.org/2010,39592)
LG Bonn, Entscheidung vom 06. Mai 2010 - 7 O 78/09 (https://dejure.org/2010,39592)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 25.11.2010 - 7 U 103/10

    Haftungsverteilung bei Überfahren eines angetrunken auf der Fahrbahn liegenden

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 6.5.2010 - 7 O 78/09 - wird zurückgewiesen.
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