Rechtsprechung
LG Saarbrücken, 15.01.2014 - 7 O 82/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 16 UrhG, § 17 UrhG, § 19a UrhG, § 25 UrhG, § 85 UrhG
Unterlassungsanspruch gegenüber dem Anbieter von Dienstleistungen im Internet als Störer wegen erfolgter Urheberrechtsverletzung über die Domain eines Registranten - raschlegal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (19)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Urheberrecht: Domainregistrar muss Domain nach Hinweis auf offenkundige Urheberrechtsverletzung sperren
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Registrar einer Domain haftet als Störer
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Domain-Namen-Verwalter haften als Störer bei Urheberrechtsverletzungen
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Domain-Registrar haftet als Störer für Urheberrechtsverletzung
- anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)
Filesharing: Domain-Registrar haftet für offensichtliche Urheberrechtsverstöße
- heise.de (Pressebericht, 10.02.2014)
Domain-Registrar haftet für Urheberrechtsverletzungen auf einer registrierten Seite
- lto.de (Kurzinformation)
Urheberrecht - Auch Domain-Vermittler haften für Rechtsverstöße
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Registrar haftet für rechtswidrige BitTorrent-Domain "H33t.com"
- spiegel.de (Pressemeldung, 12.02.2014)
Domain-Registrar haftet für Torrent-Verzeichnis
- raschlegal.de (Kurzinformation)
Registrar der Domain h33t.com haftet auf Unterlassung
- raschlegal.de (Kurzinformation)
Registrar der Website h33t haftet als Störer für Urheberrechtsverletzungen
- e-recht24.de (Kurzinformation)
Domains: Haftet der Registrar einer Domain für Urheberrechtsverletzungen?
- beck.de (Kurzinformation)
Prüf- und Sperrpflicht von Domainregistrar bei Urheberrechtsverletzungen
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Registrare einer Domain haben Prüf- und Handlungspflichten
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Domain-Registrare von Filesharingbörsen tragen Verantwortung!
- ra-herrle.de (Kurzinformation)
Domain-Registrar haftet als Störer für Urheberrechtsverstöße
- aid24.de (Kurzinformation)
Ein Registrar soll für Urheberrechtsverletzungen haften, die über eine von ihm vermittelte Domain (h33t.com) begangen wurden, soweit er einem Hinweis auf eine offenkundige Rechtsverletzung nicht sofort nachgeht.
- anwalt.de (Kurzinformation)
Haftung des Domain-Registrars als Störer
- anwalt.de (Kurzinformation)
Registrare einer Domain haben Prüf- und Handlungspflichten
Besprechungen u.ä.
- Telemedicus (Entscheidungsbesprechung)
Von Domains, Bittorrent und dem Urheberrecht
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 15.01.2014 - 7 O 82/13
- OLG Saarbrücken, 22.10.2014 - 1 U 25/14
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2014, 328
- MMR 2014, 407
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Saarbrücken, 22.10.2014 - 1 U 25/14
Haftung eines Registrars für Domaininhalte
Die Berufung der Verfügungsbeklagten gegen das am 15.01.2014 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken - 7 O 82/13 - wird zurückgewiesen.das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 15.01.2014 - 7 O 82/13 - und die einstweilige Verfügung des Landgerichts Saarbrücken vom 30.08.2013 aufzuheben und den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückzuweisen.
- OLG Saarbrücken, 19.12.2018 - 1 U 128/17
Störerhaftung des Anbieters von Dienstleistungen im Internet: …
Die Klägerin hat am 30.08.2013 in dem beigezogenen Verfahren (7 O 82/13 LG Saarbrücken bzw. 1 U 25/14 Saarländisches Oberlandesgericht) die bekannte einstweilige Verfügung, in der es der Beklagten verboten wurde, es Dritten zu ermöglichen, das Musikalbum „B. L.“ des Künstlers R. T. sowie die darauf enthaltenen, im einzelnen aufgeführten Tonaufnahmen mittels einer BitTorrent-Suchseite und/oder eines BitTorrent-Trackers zu vervielfältigen und/oder öffentlich zugänglich zu machen, erwirkt, nach deren Zustellung die Beklagte die streitgegenständliche Domain dekonnektierte.Die beigezogenen Akten des einstweiligen Verfügungsverfahrens - 7 O 82/13 des Landgerichts Saarbrücken bzw. 1 U 25/14 des Saarländischen Oberlandesgerichts - wurden zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht.
- LG Frankfurt/Main, 05.08.2015 - 3 O 306/15
Keine Übertragung der Haftungsmaßstäbe der Host-Provider auf Registrare
Auf der anderen Seite ist für die - nachrangig zur DeNIC als Registry stehenden und kommerziell handelnden - Registrare von der Rechtsprechung teilweise die BGH-Rechtsprechung zur DeNIC betreffend die Haftung "für den Domain-Namen" übertragen worden auf die Haftung "für die Inhalte unter der Domain", wobei zum Teil eine Haftung im konkreten Einzelfall abgelehnt (OLG Hamburg CR 2011, 54 [OLG Hamburg 29.04.2010 - 3 U 77/09] ) und zum Teil aufgrund "Offenkundigkeit" angenommen wurde (OLG Saarbrücken MMR 2015, 120 = CR 2015, 317 = K&R 2015, 62; kritisch Brüggemann, jurisPR-ITR 1/2015, Anm. 4; Vorinstanz LG Saarbrücken MMR 2014, 407 mit zust. Anm. J.B. Nordemann; kritisch Marosi, jurisPR-ITR 10/2014, Anm. 5).