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   LG Itzehoe, 30.10.2014 - 7 O 91/14   

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LG Itzehoe, 30.10.2014 - 7 O 91/14 (https://dejure.org/2014,59225)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 30.10.2014 - 7 O 91/14 (https://dejure.org/2014,59225)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 30. Oktober 2014 - 7 O 91/14 (https://dejure.org/2014,59225)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Widerruf des Darlehensvertrag - und die Verwirkung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 20.07.2010 - EnZR 23/09

    Stromnetznutzungsentgelt IV

    Auszug aus LG Itzehoe, 30.10.2014 - 7 O 91/14
    Ferner muss sich der Verpflichtete im Vertrauen auf das Verhalten des Berechtigten in seinen Maßnahmen so eingerichtet haben, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstünde (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 29. Januar 2013 - Enz 16/12, RdE 2013, 369 Rn. 13; Urteil vom 20. Juli 2010 - EnZR 23/09, NJW 2011, 212 Rn. 20 - Stromnetznutzungsentgelt IV, jew. m.w.N.).

    Die vom Gesetzgeber gewollte Fortdauer des Widerrufsrechts stellt auch deshalb keinen unzumutbaren Nachteil (vgl. nur BGH, Urteil vom 29. Januar 2013 - EnZR 16/12, RdE 2013, 369 Rn. 13; Urteil vom 20. Juli 2010 - EnZR 23/09, NJW 2011, 212 Rn. 20, BGH, Urteil vom 23. Januar 2014 - VII ZR 177/13 -, juris) dar, weil der Beklagten auch nach dem Widerruf die vom Darlehensnehmer gezogenen Nutzungen verbleiben, somit ein wesentlicher Anteil des Darlehenszinses.

  • BGH, 28.06.2011 - XI ZR 349/10

    Haustürgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden

    Auszug aus LG Itzehoe, 30.10.2014 - 7 O 91/14
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (XI ZR 349/10) ist die verwendete Formulierung "Die Widerrufsfrist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung" unwirksam, da für den Verbraucher nicht erkennbar ist, wann die Frist tatsächlich beginnen soll.

    Auch insoweit hat der BGH entschieden (BGH, Urteil vom 28. Juni 2011 - XI ZR 349/10), dass unabhängig vom konkreten Umfang der von der Bank vorgenommenen inhaltlichen Änderungen die Schutzwirkung des Musterbelehrung entfällt.

  • BGH, 29.01.2013 - EnZR 16/12

    Energiewirtschaft: Verwirkung des Rückforderungsanspruchs von überhöhten

    Auszug aus LG Itzehoe, 30.10.2014 - 7 O 91/14
    Ferner muss sich der Verpflichtete im Vertrauen auf das Verhalten des Berechtigten in seinen Maßnahmen so eingerichtet haben, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstünde (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 29. Januar 2013 - Enz 16/12, RdE 2013, 369 Rn. 13; Urteil vom 20. Juli 2010 - EnZR 23/09, NJW 2011, 212 Rn. 20 - Stromnetznutzungsentgelt IV, jew. m.w.N.).

    Die vom Gesetzgeber gewollte Fortdauer des Widerrufsrechts stellt auch deshalb keinen unzumutbaren Nachteil (vgl. nur BGH, Urteil vom 29. Januar 2013 - EnZR 16/12, RdE 2013, 369 Rn. 13; Urteil vom 20. Juli 2010 - EnZR 23/09, NJW 2011, 212 Rn. 20, BGH, Urteil vom 23. Januar 2014 - VII ZR 177/13 -, juris) dar, weil der Beklagten auch nach dem Widerruf die vom Darlehensnehmer gezogenen Nutzungen verbleiben, somit ein wesentlicher Anteil des Darlehenszinses.

  • BGH, 23.01.2014 - VII ZR 177/13

    Überzahltes Architektenhonorar: Verwirkung des Rückzahlungsanspruchs

    Auszug aus LG Itzehoe, 30.10.2014 - 7 O 91/14
    Allein der Ablauf einer gewissen Zeit nach Entstehung des Anspruchs vermag das notwendige Umstandsmoment nicht zu begründen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Januar 2010 - VII ZR 213/07, BauR 2010, 618 Rn. 25 = NZBau 2010, 236 = ZfBR 2010, 353; BGH, Urteil vom 23. Januar 2014 - VII ZR 177/13 -, juris).

    Die vom Gesetzgeber gewollte Fortdauer des Widerrufsrechts stellt auch deshalb keinen unzumutbaren Nachteil (vgl. nur BGH, Urteil vom 29. Januar 2013 - EnZR 16/12, RdE 2013, 369 Rn. 13; Urteil vom 20. Juli 2010 - EnZR 23/09, NJW 2011, 212 Rn. 20, BGH, Urteil vom 23. Januar 2014 - VII ZR 177/13 -, juris) dar, weil der Beklagten auch nach dem Widerruf die vom Darlehensnehmer gezogenen Nutzungen verbleiben, somit ein wesentlicher Anteil des Darlehenszinses.

  • BGH, 12.11.2002 - XI ZR 47/01

    Zur Abwicklung widerrufender Realkreditverträge

    Auszug aus LG Itzehoe, 30.10.2014 - 7 O 91/14
    Außerdem steht der Klägerin ein Anspruch auf marktübliche Verzinsung der von ihr auf das Darlehn gezahlten, der Bank zur Nutzung zur Verfügung gestellten Raten zu (BGH XI ZR 47/01).
  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG Itzehoe, 30.10.2014 - 7 O 91/14
    Für die Verzinsung greift die tatsächliche Vermutung, dass die Bank Nutzungen im Wert des üblichen Verzugszinssatzes, d.h. 5 % Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gezogen hat (BGH XI ZR 33/08).
  • EuGH, 10.04.2008 - C-412/06

    Hamilton - Verbraucherschutz - Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene

    Auszug aus LG Itzehoe, 30.10.2014 - 7 O 91/14
    Zudem ist die fehlerhafte schriftliche Belehrung des Verbrauchers über die Ausübung des Widerrufsrechts der fehlenden Belehrung zu diesem Punkt gleichzusetzen, da beide den Verbraucher gleichermaßen im Hinblick auf sein Widerrufsrecht irreführen (EUGH, Urteil vom 10. April 2008 - C-412/06 -, juris ).
  • BGH, 23.06.2009 - XI ZR 156/08

    Anforderungen an den Inhalt der Widerrufsbelehrung bei verbundenenVerträgen;

    Auszug aus LG Itzehoe, 30.10.2014 - 7 O 91/14
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 23. Juni 2009 - XI ZR 156/08), der das Gericht folgt, greift die Schutzwirkung des § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV aF grundsätzlich nur ein, wenn der Verwender ein Formular verwendet, das dem Muster sowohl inhaltlich als auch in der äußeren Gestaltung vollständig entspricht.
  • BGH, 14.01.2010 - VII ZR 213/07

    Gewährleistung beim Bauvertrag: Verjährung des Anspruchs auf Rückzahlung des

    Auszug aus LG Itzehoe, 30.10.2014 - 7 O 91/14
    Allein der Ablauf einer gewissen Zeit nach Entstehung des Anspruchs vermag das notwendige Umstandsmoment nicht zu begründen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Januar 2010 - VII ZR 213/07, BauR 2010, 618 Rn. 25 = NZBau 2010, 236 = ZfBR 2010, 353; BGH, Urteil vom 23. Januar 2014 - VII ZR 177/13 -, juris).
  • OLG Köln, 25.01.2012 - 13 U 30/11

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht bei Begebung einer

    Auszug aus LG Itzehoe, 30.10.2014 - 7 O 91/14
    Aus den vorgenannten Gründen vermag sich das Gericht auch der gegenteiligen Ansicht des OLG Köln vom 25.1.12 - 13 U 30/11 - nicht anzuschließen.
  • OLG Frankfurt, 10.03.2014 - 17 W 11/14

    Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehen

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Rechtsprechung
   LG Itzehoe, 06.10.2016 - 7 O 91/14   

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https://dejure.org/2016,40614
LG Itzehoe, 06.10.2016 - 7 O 91/14 (https://dejure.org/2016,40614)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 06.10.2016 - 7 O 91/14 (https://dejure.org/2016,40614)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 06. Oktober 2016 - 7 O 91/14 (https://dejure.org/2016,40614)
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