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   LG Mannheim, 08.01.2016 - 7 O 96/14   

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LG Mannheim, 08.01.2016 - 7 O 96/14 (https://dejure.org/2016,6063)
LG Mannheim, Entscheidung vom 08.01.2016 - 7 O 96/14 (https://dejure.org/2016,6063)
LG Mannheim, Entscheidung vom 08. Januar 2016 - 7 O 96/14 (https://dejure.org/2016,6063)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Patentverletzung betreffend eine Informationswiedergabevorrichtung zum Wiedergeben von Informationen von einem Informationsaufzeichnungsmedium; Vernichtung im patentrechtlichen Sinne; Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung; Ausreichender Hinweis auf die Verletzung ...

  • Justiz Baden-Württemberg

    Klage des Inhabers eines standardessentiellen, europäischen Patents der Informationstechnologie betreffend eine Datenverarbeitungsvorrichtung zur Wiedergabe von Informationen von einem Aufzeichnungsmedium auf Unterlassung, Auskunft und Rechnungslegung, Vernichtung, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 15.12.2015 - C-170/13

    Huawei Technologies - Urteilsberichtigung

    Auszug aus LG Mannheim, 08.01.2016 - 7 O 96/14
    Der Klage auf Unterlassung und Rückruf sowie Entfernung aus den Vertriebswegen aus einem standardessentiellen Patent steht jedenfalls in Übergangsfällen, in denen die Klage vor der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes in Sachen Huawei Technologies ./. ZTE (Urteil vom 16. Juli 2015 - C-170/13, ECLI:EU:C:2015:477 idF des Berichtigungsbeschlusses vom 15. Dezember 2015, ECLI:EU:C:2015:817), erhoben wurde, nicht entgegen, dass die Klägerseite ihre Obliegenheiten nicht bereits vor, sondern erst mit der Klageerhebung oder danach erfüllt hat.

    Diese marktbeherrschende Stellung habe die Klägerin missbraucht, da sie nicht die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs aus der Entscheidung Huawei Technologies/ZTE (C-170/13) beachtet habe.

    Der Rechtsstreit ist auf Antrag der Klägerin, dem sich die Beklagte angeschlossen hatte, durch Beschluss vom 24.11.2014 (AS 174) bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshof in dem Vorabentscheidungsverfahren in der Rechtssache Huawei ./. ZTE (C-170/13) ausgesetzt gewesen.

    Dass die Klägerin damit die vom Europäischen Gerichtshof in der Sache Huawei Technologies/ZTE (Urteil vom 16. Juli 2015 - C-170/13, GRUR 2015, 764 = ECLI:EU:C:2015:477 idF des Berichtigungsbeschlusses vom 15. Dezember 2015, ECLI:EU:C:2015:817) aufgestellten Bedingungen für die gerichtliche Geltendmachung des Unterlassungs- und Rückrufanspruchs, bei deren Einhaltung kein Missbrauch im Sinne des Art. 102 AEUV anzunehmen ist (dazu 1), nicht bereits vor Klageerhebung erfüllt hat, ist im vorliegenden Fall unschädlich, da das Erfordernis der Erfüllung dieser Bedingungen bereits vor Klageerhebung in Übergangsfällen, in denen die Klage schon vor dem Urteil des Europäischen Gerichtshof rechtshängig war, nicht strikt formal gesehen werden kann (dazu 2.).

  • LG Mannheim, 27.11.2015 - 2 O 106/14

    Patentverletzungsverfahren: Indizwirkung der Eintragung im Patentregister für die

    Auszug aus LG Mannheim, 08.01.2016 - 7 O 96/14
    Gleichfalls offen kann bleiben, ob der vom Gerichtshof geforderte Hinweis nach nationalem Rechtsverständnis die Anforderungen einer Abmahnung zu erfüllen hat (in diesem Sinne möglicherweise LG Mannheim, Urteil vom 27. November 2015 - 2 O 106/14, S. 47, 2. Absatz).

    c) Der Verletzer muss auf dieses Angebot reagieren, selbst wenn es seiner Auffassung - wie regelmäßig - nicht den FRAND-Kriterien entspricht (ebenso im Ergebnis LG Mannheim, Urteil vom 27.11.2015 - 2 O 106/14 Seite 51 bei (bb) und LG Düsseldorf, Urteil vom 3. November 2015 - 4a O 144/14).

  • BGH, 06.05.2009 - KZR 39/06

    Orange-Book-Standard

    Auszug aus LG Mannheim, 08.01.2016 - 7 O 96/14
    Mit guten Gründen war es daher das Anliegen des Bundesgerichtshofs in seiner Entscheidung Orange-Book-Standard, den Verletzungsprozess von dieser Problematik zu entlasten (BGH, Urteil vom 06. Mai 2009, Az. KZR 39/06, BGHZ 180, 312 bei II.2.c) - Orange-Book-Standard).

    Der rechtstreue Patentinhaber hat sich im Fall der Klageerhebung vor deutschen Gerichten vielmehr an der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof in der Entscheidung Orange-Book-Standard (BGHZ 180, 312) orientiert.

  • EuGH, 16.07.2015 - C-170/13

    Die Erhebung einer Unterlassungsklage durch den marktbeherrschenden Inhaber eines

    Auszug aus LG Mannheim, 08.01.2016 - 7 O 96/14
    Der Klage auf Unterlassung und Rückruf sowie Entfernung aus den Vertriebswegen aus einem standardessentiellen Patent steht jedenfalls in Übergangsfällen, in denen die Klage vor der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes in Sachen Huawei Technologies ./. ZTE (Urteil vom 16. Juli 2015 - C-170/13, ECLI:EU:C:2015:477 idF des Berichtigungsbeschlusses vom 15. Dezember 2015, ECLI:EU:C:2015:817), erhoben wurde, nicht entgegen, dass die Klägerseite ihre Obliegenheiten nicht bereits vor, sondern erst mit der Klageerhebung oder danach erfüllt hat.

    Dass die Klägerin damit die vom Europäischen Gerichtshof in der Sache Huawei Technologies/ZTE (Urteil vom 16. Juli 2015 - C-170/13, GRUR 2015, 764 = ECLI:EU:C:2015:477 idF des Berichtigungsbeschlusses vom 15. Dezember 2015, ECLI:EU:C:2015:817) aufgestellten Bedingungen für die gerichtliche Geltendmachung des Unterlassungs- und Rückrufanspruchs, bei deren Einhaltung kein Missbrauch im Sinne des Art. 102 AEUV anzunehmen ist (dazu 1), nicht bereits vor Klageerhebung erfüllt hat, ist im vorliegenden Fall unschädlich, da das Erfordernis der Erfüllung dieser Bedingungen bereits vor Klageerhebung in Übergangsfällen, in denen die Klage schon vor dem Urteil des Europäischen Gerichtshof rechtshängig war, nicht strikt formal gesehen werden kann (dazu 2.).

  • OLG Düsseldorf, 13.01.2016 - 15 U 66/15

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einer Verurteilung wegen

    Auszug aus LG Mannheim, 08.01.2016 - 7 O 96/14
    Diese Überlegungen sprechen aus Sicht der Kammer daher gegen die Auffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (vgl. Beschluss vom 13.01.2016, 15 U 66/15, vorgelegt als Anlage [B] 53), die zudem auch zwei als Referenten tätige, nicht mit der Entscheidung befasste Richter des Oberlandesgerichts Düsseldorf nach dem Vortrag der Parteien kürzlich geäußert haben sollen, wonach der angebliche Patentverletzter auf das Angebot des Patentinhabers nur dann mit einem Gegenangebot und der Sicherheitsleistung soll reagieren müssen, wenn das Angebot des SEP-Inhabers vollständig FRAND-Kriterien entspreche.
  • BGH, 09.06.2015 - X ZR 101/13

    Polymerschaum II - Patentnichtigkeitsverfahren betreffend ein Europäisches

    Auszug aus LG Mannheim, 08.01.2016 - 7 O 96/14
    Nach der von der Kammer im Zusammenhang mit der Verletzungsprüfung vorgenommenen Auslegung des Patents, die der Prüfung der unzulässigen Erweiterung stets vorauszugehen hat (BGH GRUR 2015, 868 - Polymerschaum II 2015, 875 - Rotorelemente), ist Merkmal c2 so zu verstehen, dass nicht sämtliche in den Steuerinformationen enthaltenen Operationsverbotsinformationen hinsichtlich der Bitlänge und -position mit den in den Managementinformationen enthaltenen jeweils entsprechenden Operationsverbotsinformationen übereinstimmen müssen, sondern dass es bereits ausreicht, wenn diese Übereinstimmung lediglich im Hinblick auf einen Teil der in den Steuerinformationen enthaltenen Operationsverbotsinformationen besteht (vgl. oben unter II.).
  • BGH, 17.04.2007 - X ZR 72/05

    Ziehmaschinenzugeinheit

    Auszug aus LG Mannheim, 08.01.2016 - 7 O 96/14
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind nämlich die in einer Patentschrift enthaltenen Ausführungsbeispiele nicht geeignet, den Schutzbereich des Patentanspruchs unter seinen Wortlaut einzuengen (BGH GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungsvorrichtung; 2007, 778 - Ziehmaschinenzugeinheit).
  • BGH, 16.09.2014 - X ZR 61/13

    Kurznachrichten - Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem

    Auszug aus LG Mannheim, 08.01.2016 - 7 O 96/14
    Um Missbräuche zu verhindern, ist ein Verletzungsprozess nach diesen allgemeinen Grundsätzen nur dann auszusetzen, wenn es überwiegend wahrscheinlich ist, dass das Klagepatent aufgrund eines Einspruchs oder einer Nichtigkeitsklage widerrufen oder vernichtet wird (BGH GRUR 2014, 1237, 1238 - Kurznachrichten).
  • BGH, 29.04.2014 - X ZR 19/11

    Patentnichtigkeitsverfahren: Unzulässige Erweiterung des Patentanspruchs durch

    Auszug aus LG Mannheim, 08.01.2016 - 7 O 96/14
    Ein "breit" formulierter Anspruch kann unter dem Gesichtspunkt der unzulässigen Erweiterung jedenfalls dann als unbedenklich zu erachten sein, wenn sich ein in der ursprünglichen Anmeldung beschriebenes Ausführungsbeispiel der Erfindung für den Fachmann als Ausgestaltung der im Anspruch umschriebenen allgemeineren technischen Lehre darstellt und diese Lehre in der beanspruchten Allgemeinheit für ihn bereits der Anmeldung als zu der angemeldeten Erfindung gehörend entnehmbar ist (vgl. zuletzt BGH GRUR 2014, 970, 971 - Stent (Rz. 19) mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Karlsruhe, 23.04.2015 - 6 U 44/15

    Einstellung der Zwangsvollstreckung einer Patentwertungsgesellschaft aus der

    Auszug aus LG Mannheim, 08.01.2016 - 7 O 96/14
    Entgegen der Auffassung der Beklagten enthält auch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Beschluss vom 23.04.2015, 6 U 44/15) keinen solchen Grundsatz.
  • BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01

    "Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs

  • LG Düsseldorf, 03.11.2015 - 4a O 144/14

    Verfahren und Anordnung zur Optimierung des Wiederaufbaus von Verbindungen in

  • LG Düsseldorf, 08.01.2019 - 4c O 12/17

    Schutzfähigkeit und Patentfähigkeit des Klagepatents mit der Bezeichnung

    Insoweit hat der Patentinhaber regelmäßig ein Interesse daran, an den Mutterkonzern heranzutreten, um eine umfassende, aber zugleich kosten- und aufwandsärmere Lösung herbeizuführen (vgl. LG Mannheim, Urt. v. 08. Januar 2016 - 7 O 96/14 -, Rn. 119, juris).
  • LG Düsseldorf, 11.07.2018 - 4c O 77/17

    Bestimmen des Schutzbereichs des Klagepatents mit der Bezeichnung

    Vielmehr muss der SEP-Inhaber dem Verletzer konkret und für diesen nachvollziehbar erläutern, warum die vorgesehenen Lizenzgebühren FRAND sind (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17. November 2016 - I 15 U 66/15 = BeckRS 2016, 21067 Rn.19; LG Mannheim, Urt. vom 08. Januar 2016 - 7 O 96/14 - Rn. 76 zitiert nach juris; LG Mannheim, Urteil vom 17. November 2016 - 7 O 19/16 = BeckRS 2016, 108197 Rn. 58; Kühnen, a.a.O., Kap. E, Rn. 309).
  • LG Düsseldorf, 21.12.2018 - 4c O 3/17

    Feststellung der Schadensersatzpflicht dem Grunde nach wegen Verletzung des

    Insoweit hat der Patentinhaber regelmäßig ein Interesse daran, an den Mutterkonzern heranzutreten, um eine umfassende, aber zugleich kosten- und aufwandsärmere Lösung herbeizuführen (vgl. LG Mannheim, Urt. v. 08. Januar 2016 - 7 O 96/14 -, Rn. 119, juris).
  • LG Düsseldorf, 13.07.2017 - 4a O 27/16

    Mobiles Kommunikationssystem

    Vielmehr muss der SEP-Inhaber dem Verletzer konkret und für diesen nachvollziehbar erläutern, warum die vorgesehenen Lizenzgebühren FRAND sind (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.11.2016 - I 15 U 66/15 = BeckRS 2016, 21067 Rn.19; LG Mannheim, Urteil vom 08.01.2016 - 7 O 96/14 - Rn. 76 bei Juris; LG Mannheim, Urteil vom 17.11.2016 - 7 O 19/16 = BeckRS 2016, 108197 Rn. 58; Kühnen, a.a.O., Rn. E.309).
  • LG Düsseldorf, 13.07.2017 - 4a O 35/16
    Vielmehr muss der SEP-Inhaber dem Verletzer konkret und für diesen nachvollziehbar erläutern, warum die vorgesehenen Lizenzgebühren FRAND sind (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.11.2016 - I 15 U 66/15 = BeckRS 2016, 21067 Rn.19; LG Mannheim, Urteil vom 08.01.2016 - 7 O 96/14 - Rn. 76 bei Juris; LG Mannheim, Urteil vom 17.11.2016 - 7 O 19/16 = BeckRS 2016, 108197 Rn. 58; Kühnen, a.a.O., Rn. E.309).
  • LG Düsseldorf, 11.07.2018 - 4c O 72/17

    Schutzfähigkeit und Patentfähigkeit des Klagepatents mit der Bezeichnung

    Vielmehr muss der SEP-Inhaber dem Verletzer konkret und für diesen nachvollziehbar erläutern, warum die vorgesehenen Lizenzgebühren FRAND sind (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17. November 2016 - I 15 U 66/15 = BeckRS 2016, 21067 Rn.19; LG Mannheim, Urt. vom 08. Januar 2016 - 7 O 96/14 - Rn. 76 zitiert nach juris; LG Mannheim, Urteil vom 17. November 2016 - 7 O 19/16 = BeckRS 2016, 108197 Rn. 58; Kühnen, a.a.O., Kap. E, Rn. 309).
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Rechtsprechung
   LG Mannheim, 04.03.2016 - 7 O 96/14   

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https://dejure.org/2016,13239
LG Mannheim, 04.03.2016 - 7 O 96/14 (https://dejure.org/2016,13239)
LG Mannheim, Entscheidung vom 04.03.2016 - 7 O 96/14 (https://dejure.org/2016,13239)
LG Mannheim, Entscheidung vom 04. März 2016 - 7 O 96/14 (https://dejure.org/2016,13239)
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Düsseldorf, 30.03.2017 - 15 U 66/15

    Haier ./. Sisvel: FRAND-Lizenzen

    Dieses Verständnis der einschlägigen EuGH-Rechtsprechung gründet sich - entgegen der betreffenden Kritik durch das LG Mannheim (BeckRS 2016, 06527 - Informationsaufzeichnungsmedium) - keineswegs allein auf den Wortlaut der EuGH-Entscheidung.
  • OLG Karlsruhe, 31.05.2016 - 6 U 55/16

    Zwangsvollstreckung aufgrund eines Patentverletzungsverfahrens: Einstweilige

    Die Zwangsvollstreckung aus Ziffer 4 des Tenors (Rückruf und Entfernung) des Urteils des Landgerichts Mannheim vom 04.03.2016 (Az. 7 O 96/14) wird gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.500.000,00 EUR einstweilen eingestellt.

    Das Landgericht Mannheim hat mit dem in juris veröffentlichten Urteil vom 04.03.2016 - Az. 7 O 96/14-, auf welches zur Vermeidung von Wiederholungen hinsichtlich der Einzelheiten verwiesen wird, die Beklagte wegen Patentverletzung u.a. zur Unterlassung und Rückruf bzw. Vernichtung verurteilt.

    die Zwangsvollstreckung aus Ziffer 1 (Unterlassungstenor), aus Ziffer 4 lit.a (Tenor betreffend Rückruf/Entfernung) und Ziffer 4 lit.b (Vernichtungstenor) des Urteilsausspruchs im Urteil des Landgerichts Mannheim vom 04. März 2016 (Az. 7 O 96/14) gegen Sicherheitsleistung, deren Höhe vom Senat zu bestimmen ist, einstweilen einzustellen.

  • OLG Düsseldorf, 09.05.2016 - 15 U 36/16

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem für vorläufig

    Es stellt eine letztlich noch völlig ungeklärte Rechtsfrage dar, ob und unter welchen Voraussetzungen ein SEP-Inhaber, in dem Falle, dass er den Lieferanten einer angegriffenen Ausführungsform auf Unterlassung in Anspruch nimmt, gehalten ist, (vorab, exklusiv oder kumulativ?) das vom EuGH vorgegebene Procedere (auch) im Verhältnis zum Hersteller durchzuführen (vgl. zur Konstellation, dass der Vertriebspartner des Herstellers in Anspruch genommen wird etwa OLG Karlsruhe, GRUR 2015, 326; gegen die Annahme eines Grundsatzes, dass der SEP-Inhaber im Falle patentverletzender Komponenten einer Vorrichtung ausschließlich (oder zuerst) gegen den Hersteller dieser Komponenten (und nicht gegen den Vertreiber der Gesamtvorrichtung) vorzugehen habe: LG Mannheim, BeckRS 2016, 06527).
  • LG Düsseldorf, 07.05.2020 - 4c O 44/18

    Decodierverfahren für Datensignale

    Mithin ist nicht erforderlich, dass bereits eine Unterschrift des Lizenzgebers vorhanden ist (vgl. LG Mannheim Urt. v. 4. März 2016 - 7 O 96/14, BeckRS 2016, 06527, beck-online).
  • OLG Düsseldorf, 09.05.2016 - 15 U 35/16

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem für vorläufig

    Es stellt eine letztlich noch völlig ungeklärte Rechtsfrage dar, ob und unter welchen Voraussetzungen ein SEP-Inhaber, in dem Falle, dass er den Lieferanten einer angegriffenen Ausführungsform auf Unterlassung in Anspruch nimmt, gehalten ist, (vorab, exklusiv oder kumulativ?) das vom EuGH vorgegebene Procedere (auch) im Verhältnis zum Hersteller durchzuführen (vgl. zur Konstellation, dass der Vertriebspartner des Herstellers in Anspruch genommen wird etwa OLG Karlsruhe, GRUR 2015, 326; gegen die Annahme eines Grundsatzes, dass der SEP-Inhaber im Falle patentverletzender Komponenten einer Vorrichtung ausschließlich (oder zuerst) gegen den Hersteller dieser Komponenten (und nicht gegen den Vertreiber der Gesamtvorrichtung) vorzugehen habe: LG Mannheim, BeckRS 2016, 06527).
  • LG Düsseldorf, 21.12.2021 - 4c O 42/20

    Decodierer zur Bildrekonstruktion

    Mithin ist nicht erforderlich, dass bereits eine Unterschrift des Lizenzgebers vorhanden ist (vgl. LG Mannheim Urt. v. 4. März 2016 - 7 O 96/14, BeckRS 2016, 06527, beck-online).
  • LG Düsseldorf, 07.05.2020 - 4c O 69/18

    Decodierverfahren für Videosignale

    Mithin ist nicht erforderlich, dass bereits eine Unterschrift des Lizenzgebers vorhanden ist (vgl. LG Mannheim Urt. v. 4. März 2016 - 7 O 96/14, BeckRS 2016, 06527, beck-online).
  • LG Düsseldorf, 07.05.2020 - 4c O 56/18

    Decodierer

    Mithin ist nicht erforderlich, dass bereits eine Unterschrift des Lizenzgebers vorhanden ist (vgl. LG Mannheim Urt. v. 4. März 2016 - 7 O 96/14, BeckRS 2016, 06527, beck-online).
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